04.10.2016
Regupedia Newsletter September 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom 26. bis 29. September 2016 fand in Genf wieder die alljährliche SIBOS, veranstaltet von SWIFT, statt. Mit über 8.300 Teilnehmern zählt die SIBOS zu den weltweit größten und wichtigsten Bankenkongressen. Neben den klassischen Themen wie Transaction Banking und Backoffice-Technologie standen in diesem Jahr die Themen Compliance, Cybersecurity, Blockchain und natürlich FinTech im Fokus. Unter dem Motto "Transforming the landscape" war die SIBOS in erster Linie auf Zukunftsthemen ausgerichtet. Die gegenwärtige, schwierige Situation der Banken (mit Themen wie Niedrigzinsphase, Ertragsproblemen, mögliche bevorstehende Bankenkrise) spielte nur eine untergeordnete Rolle.
Der Tenor war, dass sich Banken den zukünftigen Herausforderungen stellen müssen. Dabei spielen Innovationsfähigkeit, Blockchain und die enge Kooperation mit FinTechs eine wesentliche Rolle. Hier gibt es zum Teil auch klare Vorstellungen. Für mich war eine der Kernaussagen des Kongresses das Statement von Ginni Rometti, Chairman, President and CEO von IBM: "...dass Blockchain für das Transaktionsgeschäft das Gleiche tun wird wie das Internet für Informationen...".
Weniger Klarheit herrschte unter den Teilnehmern in Bezug auf die Zukunft im regulatorischen Bereich. Darüber, wie sich z.B. MiFID II auf die Kosten einzelner Produkte auswirkt oder welche innovativen Ideen den Umgang mit Regularien effizienter gestalten könnten waren sich Redner, Diskussionsteilnehmer und Besucher nicht wirklich im Klaren. Während in den vergangenen Jahren die zunehmenden Kosten für Regulatory Compliance eher mit Fassung aufgenommen wurden, war in diesem Jahr deutlich spürbar, dass die Grenze der Leidensfähigkeit nunmehr erreicht ist. Nun ist auch hier deutlich mehr Kreativität und Innovation im Umgang mit der Regulierungsflut gefragt. Gerne nehmen wir, gemeinsam mit Ihnen, diese Herausforderung an.
Wir haben über wichtige, ausgewählte Themen auf Regupedia (Blog) berichtet. Sollten Sie weitere Informationen zur SIBOS oder Kontakt zu Rednern und Teilnehmern der Podiumsdiskussionen wünschen, so freue ich mich auf Ihre Nachricht (michael.luderer(at)oro-services(dot)de, Stichwort "SIBOS").
Herzliche Grüße,
Michael Luderer,
Geschäftsführer ORO Services GmbH
Basel III Monitoring (September 2016)
Fortschrittsbericht von FSB und IWF
Special Focus: MiFID II / MiFIR
Weitere Del. VO kurz vor Veröffentlichung im Amtsblatt
PRIIPS: Parlament lehnt Ausgestaltung von Basisinformationsblättern ab
NPL: EZB veröffentlicht Leitfaden für Banken
Zahlungskontengesetz tritt in Kraft
Verordnung zur Änderung der SolvV tritt in Kraft
Änderung der InstVergV
Teilwiderruf von Allgemeinverfügungen
Urteil des BGH: Prospekt für geschlossenen Immobilienfonds
Live auf der SIBOS 2016
Banken im Umbruch
Der Europäische Rat hat am 22. September 2016 bekanntgegeben, keine Einwände gegen eine Reihe von technischen Regulierungsstandards (RTS) der Kommission zu erheben. Diese delegierten Rechtsakte werden in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Stand: 4. Oktober). Die konkretisierenden Rechtsakte beziehen sich auf die Richtlinie und die begleitende Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II / MiFIR) und die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP).
Im Hinblick auf MiFID II beinhalten diese:
Im Hinblick auf MiFIR beinhalten diese:
Im Hinblick auf PRIIPs beinhalten diese:
Seit 2011 prüft das BCBS halbjährlich die Auswirkungen der Basel-III-Regelungen für Banken. Nun wurden die Daten von 228 Banken mit Stichtag 31. Dezember 2015 erhoben. Banken werden bei der Auswertung in zwei Gruppen eingeteilt, wobei Gruppe 1 für ein Tier-1-Kapital über 3 Mrd. € steht sowie für internationale Aktivität.
Der Bericht wertet Kapitalanforderungen, Verschuldungsgrad und zwei Liquiditätskennzahlen aus. Seit dem letzten Bericht konnten die Banken überwiegend Verbesserungen der Kennzahlen erzielen. Man kann nun von einer Implementierung der CRD IV/ CRR Anforderungen ausgehen, da der Großteil der Institute sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übertrifft.
Im September 2009 veröffentlichten der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) einen gemeinsamen Bericht zu Informationslücken in der Finanzkrise, welcher auch Empfehlungen zur Beseitigung dieser beinhaltete. Nach einem Auftrag durch die G20 arbeiteten der FSB und der IWF einen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Empfehlungen aus.
Der Abschluss der ersten Umsetzungsphase der Empfehlungen (Data Gaps Initiative, DGI-1) sowie der Beginn ihrer zweiten Umsetzungsphase (DGI-2) wurde im September 2015 von den G20 festgestellt.
Der auf den Empfehlungen der FATF von 2012 und eines Vorort-Besuchs im November 2015 basierende Bericht zeigt die derzeitigen Maßnahmen Österreichs im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (TF) auf. Er analysiert den aktuellen Grad an Übereinstimmung mit den 40 FATF-Empfehlungen sowie das Maß an Wirksamkeit des Systems in Bezug auf Anti-Geldwäsche und TF. Weiterhin gibt er Empfehlungen zur Verbesserung der bestehenden Maßnahmen und Systeme ab.
Die Ergebnisse des Berichts weisen u.a. darauf hin, dass die zuständigen österreichischen Behörden unterschiedliche Konzepte aufweisen, die häufig nicht miteinander koordiniert sind.
Alle Bestimmungen in diesem delegierten Rechtsakt beziehen sich auf die Präzisierung der Bedingungen, unter denen zuständige Behörden Instituten die Genehmigung erteilen dürfen, bei der Anwendung des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes ("IRB-Ansatz") für Schätzungen in Bezug auf die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), eigene Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall (LGD) und eigene Umrechnungsfaktorschätzungen für bestimmte Risikopositionsarten relevante Daten aus einem Zweijahreszeitraum statt aus einem Fünfjahreszeitraum zu verwenden.
Diese Durchführungsverordnung der Kommission dient der Präzisierung der in Art. 197 Abs. 8 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) beschriebenen Hauptindizes sowie der in Art. 197 Abs. 8 Buchst. b CRR beschriebenen anerkannten Börsen. Diese sind im Anhang I resp. Anhang II der DVO aufgeführt.
Diese Regelungen sind maßgeblich für die Anerkennung von bestimmten Positionen als Sicherheiten zum Zweck der Kreditrisikominderung.
EZB empfiehlt einheitliche Abwicklung fauler Kredite für Banken in Abhängigkeit der Dringlichkeit und Proportionalität des InstitutsIm Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens hat die EZB am 12. September 2016 ihren Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten (Non-Performing Loans, NPL) veröffentlicht. Zeitgleich mit der Veröffentlichung hat die Konsultationsphase begonnen, die noch bis zum 15. November 2016 dauert. Eine öffentliche Anhörung ist zudem für den 7. November 2016 angesetzt. Darüber hinaus hat die EZB eine erste Bestandsaufnahme der nationalen Verfahren in Bezug auf NPL veröffentlicht.
Artikel 1 dieser VO enthält Begriffsbestimmungen; Artikel 18 den Anwendungsbereich der Verordnung. Artikel 2 betrifft das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Gemäß Artikel 3 werden im Anhang I die betroffenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt. Die Artikel 5 bis 7 betreffen die Freigabe von eingefrorenen Geldern unter bestimmten Voraussetzungen. Gemäß Artikel 9 werden jegliche (finanzielle) Hilfen oder Dienste im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten untersagt.
Abgeordnete sehen den Schutz von Kleinanlegern gefährdet und fordern Kommission zur Revision des geplanten technischen Regulierungsstandards im Rahmen der PRIIPS-Verordnung auf
Im Rahmen eines Entschließungsantrags haben die Abgeordneten des Parlaments am Mittwoch, den 14. September 2016, den finalen Entwurf der del. VO der Kommission: RTS zur Ausgestaltung des KIDs unter der PRIIPS-Verordnung mit großer Mehrheit abgelehnt. Ihrer Ansicht nach ist der Entwurf zur Ausgestaltung von Basisinformationsblättern (KID) "unzulänglich und irreführend" und könnte dazu führen, dass Kleinanleger bei der Investition in verpackte Anlageprodukte Geld verlieren.
Hintergrund der - auf der 4. Geldwäscherichtlinie basierenden - Del. VO ist die Gefährdung der Integrität der Finanzmärkte und des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarktes durch Länder mit niedrigen Standards im Bereich der Kontrolle von Geldflüssen. Dies führt zum Erfordernis der Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten durch Verpflichtete, die in Drittländern mit hohem Risiko niedergelassen sind. Die Kriterien für die Ermittlung solcher Länder mit strategischen Mängeln ergeben sich aus Art. 9 der RL (EU) 2015/849 (4. Geldwäscherichtlinie).
01.09.2016
DVO des Rates: Restriktive Maßnahmen - Zentralafrikanische Republik (01.09.2016)
07.09.2016
DVO der Kommission: Wirtschaftliche und finanzielle Beschränkungen gegen den Irak (05.09.2016)
09.09.2016 | CRR / CRD IV
Del. VO der Kommission: überarbeitete RTS zur Festlegung von global systemrelevanten Instituten
12.09.2016 | BRRD
Del. VO der Kommission: RTS zum Inhalt des Reorganisationsplans
12.09.2016 | BRRD
Del. VO der Kommission: RTS zur Bewertung von aus Derivaten entstehenden Verbindlichkeiten
14.09.2016
DVO der Kommission: Wirtschaftliche und finanzielle Beschränkungen gegen den Irak (12.09.2016)
16.09.2016
DVO des Rates: Restriktive Maßnahmen - Ukraine (16.09.2016)
17.09.2016 | CRR / CRD IV
Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung (12.09.2016)
17.09.2016
Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV)
18.09.2016
Zahlungskontengesetz (ZKG)
20.09.2016
Del. VO der Kommission: RTS für den Zugang zu vorgeschriebenen Informationen auf Unionsebene
22.09.2016
Verordnung des Rates: Restriktive Maßnahmen gegen ISIL und Al-Qaida (20.09.2016)
22.09.2016
Beschluss (GASP): Restriktive Maßnahmen gegen ISIL und Al-Qaida (20.09.2016)
22.09.2016
DVO des Rates: Restriktive Maßnahmen gegen Libyen (20.09.2016)
22.09.2016
Durchführungsbeschluss des Rates: Restriktive Maßnahmen gegen Libyen (20.09.2016)
23.09.2016 | BRRD
Del. VO der Kommission: RTS zu Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
23.09.2016
Del. VO der Kommission: Drittländer mit hohem Risiko und strategischen Mängeln
23.09.2016
DVO der Kommission: Wirtschaftliche und finanzielle Beschränkungen gegen den Irak (21.09.2016)
26.09.2016
Verordnung der Kommission: Änderungen bezüglich IFRS 10 und 12 sowie IAS 28
27.09.2016
VO des Rates: Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (27.09.2016)
02.10.2016
Konsultation der Kommission: Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds
07.10.2016 | CRR / CRD IV
Datenerhebung der EBA: Proportionalität der Vergütungspraktiken bei MiFID-Wertpapierfirmen
07.10.2016 | CRR / CRD IV
Konsultationsende: Datenerhebung der EBA: Proportionalität der Vergütungspraktiken bei AIFM und OGAW
12.10.2016 | PSD II
Konsultation der EBA: RTS zur Kundenauthentifizierung und Kommunikation
17.10.2016
Konsultation des FSB: Sanierungsplanung bei CCPs
17.10.2016
Konsultation der IOSCO: Kündigung von Investmentfonds
18.10.2016
Konsultation von CPMI/IOSCO: Sanierung von CCPs
24.10.2016 | CRR / CRD IV
Konsultation der Kommission: Überarbeitung des makroprudenziellen Rahmens der EU
26.10.2016 | CRR / CRD IV
Konsultation der EBA: Guidelines zu Kreditrisikomanagementpraktiken
26.10.2016 | CRR / CRD IV
Konsultation der EBA: Guidelines über Gruppe verbundener Kunden
28.10.2016
Konsultation der OECD: Bericht zur Korruptionsbekämpfung
03.10.2016 | LONDON
EBA: Öffentliche Anhörung zu Kreditrisikomanagementpraktiken
06.10.2016 | FRANKFURT
BVI Asset Management Konferenz
10.10.2016 | STUTTGART
Forum Bundesbank: Zahlungsverkehr 2.0
12.10.2016 | KARLSRUHE
BGH: Verhandlungstermin in Sachen 5 StR 134/15 - HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der Untreue
25.10.2016 | KARLSRUHE
BGH: Verhandlungstermin in Sachen XI ZR 387/15 (Kosten für geduldete Überziehung)
26.10.2016 | CHEMNITZ
Forum Bundesbank: Bankenaufsicht / Mehr Stabilität durch mehr Kontrolle?
31.10.2016 | HAMBURG
Forum Bundesbank: Hochfrequenzhandel - Ein Gefahrenherd für die Finanzstabilität?
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Die Schaffung des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) und des Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 hat die Bankenabwicklung verändert. Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) wurden folglich neu definiert: Im Jahr 2015 hat die FMSA zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben - insbesondere der Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) - die Funktion der deutschen Abwicklungsbehörde (NAB) übernommen.
Der Gesetzentwurf stellt aufgrund des BGH-Urteils IX ZR 314/14 vom 09.06.2016 die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten bei Insolvenz einer Vertragspartei klar. Hiernach waren Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam, soweit für den Insolvenzfall einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorgesehen waren, die von § 104 InsO abweichen. Von dem o.g. Urteil sind die Rahmenvertragsmuster für die Zusammenfassung und Abwicklung von Finanzmarktkontrakten (welche u.a. auf die für diese Vereinbarungen geltenden bankaufsichtsrechtlichen Regularien zugeschnitten sind) und damit fast alle aktuell bestehenden Finanzmarktkontrakte betroffen, die deutsches Insolvenzrecht im Insolvenzfall anwenden müssten.
Der vorliegende Regierungsentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (Richtlinie 2014/95/EU) in deutsches Recht. Die Umsetzung wird zugleich zum Anlass genommen, die Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) über den Lagebericht und den Konzernlagebericht punktuell zu modernisieren.
2StR 520/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil des LG Koblenz im Hinblick auf den Freispruch wegen Betruges aufgehoben. Die Sache wurde im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurück verwiesen. Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen.
II ZR 77/15
Auf die Revision des Klägers wird das OLG-Urteil insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers gegen die Beklagten zurückgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
XI ZR 150/15
Auf die begründete Revision der Beklagten wird das Berufungsurteil des OLG insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück verwiesen.
Gepostet am 28. September 2016 von Michael Luderer, Geschäftsführer ORO Services, in Veranstaltungen
Die SIBOS 2016 findet turnusgemäß wieder auf dem europäischen Kontinent statt. Mit über 8.000 Teilnehmern aus über 200 Ländern wird die SIBOS auch in diesem Jahr wieder ihrem Ruf als weltweit führende Konferenz für Banken gerecht. Unter dem Motto "Transforming the Landscape" liegen die Schwerpunkte, neben anderen Themen, in den Bereichen Compliance, Blockchain, Cybersecurity, Zahlungsverkehr und Wertpapiergeschäft. ORO Services berichtet über ausgewählte Themen hier auf Regupedia.
Gepostet am 30. September 2016 von Michael Luderer, Geschäftsführer ORO Services, in Veranstaltungen
Nun ist es offiziell: 8.316 Teilnehmer besuchten die SIBOS 2016 in Genf. Damit ist es die zweitgrößte SIBOS aller Zeiten.
Interessant war die Podiumsdiskussion zum Thema künstliche Intelligenz:"Machine Learning -The future of compliance?". Es klingt nach Zukunftsmusik, ist aber aus Sicht der Citibank eine notwendige Entwicklung, um die zunehmende Fülle von Daten im Bereich Compliance zu analysieren. Insbesondere bei der Abarbeitung von fehlerhaften Treffern (false positives) in der Transaktionsanalyse kann künstliche Intelligenz einen wichtigen Beitrag leisten.
Gepostet am 26. September 2016 von Wiebke Wolter, Senior Consultant bei Severn Consultancy in Veranstaltungen & Regularien
Am 23. September 2016 fand die bereits vierte, gemeinsam von der Universität Paderborn und der Hochschule der Deutschen Bundesbank organisierte Fachtagung zur Wertpapier-Compliance statt. Die in diesem Jahr erstmals in den Räumlichkeiten der Hauptverwaltung der Bundesbank in Frankfurt am Main stattfindende Veranstaltung befasste sich unter dem Motto „Compliance in der Wertpapierabwicklung“ ausschließlich mit dem Maßnahmenpaket MiFID II / MiFIR.
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