31.10.2018
Liebe Leserinnen und Leser,
aus Sicht der ESMA geht die Implementierung des MiFID II / MiFIR-Maßnahmenpakets in die richtige Richtung und verläuft reibungsloser als erwartet. Dies bestätigte Verena Ross, Exekutivdirektorin der ESMA am 18. Oktober 2018 auf der 9. Kapitalmarktkonferenz der Internationalen Kapitalmarktvereinigung ICMA und des Bundesverbandes deutscher Wertpapierfirmen bwf in Frankfurt am Main. Durch mehr Fairness, Sicherheit und Transparenz werde der Anlegerschutz weiter gefördert, lautete ihr Fazit vor rund 150 Konferenzteilnehmern in der Deutschen Nationalbibliothek. Weitere Themenschwerpunkte waren der Ende März 2019 anstehende Brexit sowie die <link info-center search-center _blank internal link in current>neuen Regeln über die aufsichtsrechtliche Überwachung von Wertpapierfirmen (zu den Regupedia-Steckbriefen). Auch ORO Services war mit www.regupedia.de, der Informationsplattform für Finanzmarktregulierung, als Sponsor vor Ort (zur Regupedia-News).
Der Schutz von Kleinanlegern ist der ESMA ein besonderes Anliegen. Daher scheut sich die europäischen Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte auch nicht, gemäß Art. 40 MiFIR vorübergehende Produktinterventionsmaßnahmen zu ergreifen. So verlängerte die ESMA Anfang Oktober das vorübergehende Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger um weitere drei Monate (zum Regupedia-Steckbrief). Laut der Behörde ist das Angebot dieser komplexen und spekulativen Produkte häufig durch aggressive Vermarktungstechniken und intransparente Informationen gekennzeichnet, sodass Retail-Anlegern die z. T. erheblichen Risiken dieser Produkte verborgen bleiben.
Auch beim deutschen Gesetzgeber stehen Anlegerschutz und Wohlverhaltensregeln ganz oben auf der Agenda. So hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. Oktober 2018 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ins deutsche Recht (ARUG II) vorgelegt. Damit soll u. a. die Kommunikation zwischen börsennotierten Gesellschaften und ihren Intermediären, aber auch mit ihren Aktionären verbessert und so eine größere Transparenz hergestellt werden. ARUG II zieht eine Reihe von Gesetzesänderungen nach sich, vom Aktiengesetz über das Wertpapierhandelsgesetz bis hin zum Versicherungsaufsichtsgesetz. Der deutsche Gesetzgeber hat allerdings noch bis zum 10. Juni 2019 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln.
Im Kontext der europäischen Prospektverordnung gaben die verschärften Vorschriften zum Anlegerschutz auch in Österreich Anlass für eine Gesetzesänderung im Oktober. So hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort die bereits bestehende Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung (AltF-InvoV) in Bezug auf den Inhalt des Produktinformationsblattes geändert. Emittenten müssen Kleinanlegern jetzt deutlich präzisere Informationen zur Verfügung stellen. Dazu gehört auch eine detaillierte Risikowarnung, die besagt, dass das angebotene Produkt weder von der FMA noch von einer anderen Behörde geprüft oder genehmigt wurde.
Nicht nur der Schutz von Anlegern, sondern auch viele weitere Regulierungsbereiche, wie Eigenmittel und Liquidität, Kredit und Verbriefung oder IT-Sicherheit und Datenschutz sind Gegenstand der Agenda Bankenregulierung, die wir für unsere Regupedia-Kunden auf den neuesten Stand gebracht haben.
Herzliche Grüße,
Katrin Jastrau
Senior Consultant ORO Services GmbH
Special
Agenda Bankenregulierung
International
Standard des BCBS: Grundprinzipien zu Stresstests
Bericht des FSB: Crypto-asset markets
Europa
Beschluss der ESMA: Vorübergehendes Verbot von Vermarktung, Verrieb und Verkauf binärer Optionen
DVO der Kommission: Änderung der Liste kritischer Referenzwerte (18.10.2017)
Normsetzungsverfahren
Inkrafttreten - EU
Verordnung der EZB: Änderung statistischer Berichtspflichten über Wertpapierbestände (EZB/2016/22)
Deutschland
Referentenentwurf des BMJV: Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz
Österreich
Rundschreiben der FMA: Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (Entwurf)
Konsultation der FMA: Leitfaden IT-Sicherheit für Pensionskassen
Regupedia Insight
Management Summaries auf Regupedia.de: Schneller Überblick für Führungskräfte
Die Agenda Bankenregulierung (Stand: Oktober 2018) enthält einen umfassenden Zwei-Jahres-Überblick über den aktuellen Stand der Entwicklungen europäischer und deutscher Banken- und Finanzmarktregulierung. Thematische Schwerpunkte sind u. a. Wohlverhaltensregeln und Anlegerschutz, Eigenmittel und Liquidität, Marktinfrastruktur und Harmonisierung, Kredit und Verbriefung, Sanierung und Abwicklung sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Auf einen Blick:
Die Agenda wird jeweils am Ende des Quartals aktualisiert.
Zur Agenda Bankenregulierung gelangen Regupedia-Kunden <link documents-by-oro praesentationen _blank internal link in current>hier.
Der vorliegende Standard befasst sich mit der Neufassung der bestehenden Grundprinzipien zu Stresstestings vom Mai 2009.
Die neuen Prinzipien sind kürzer als die Vorgängerversion, büßen jedoch nicht an Bedeutung ein. Wegen der zunehmenden Verbreitung von aufsichtlichen Stresstests in den letzten Jahren richten sich sämtliche Prinzipien an Banken und Aufsichtsbehörden.
Die vorliegende Konsultation ersucht Feedback, ob eine zielgerichtete Untersuchung der Behandlung der Leverage Ratio von client geclearten Derivaten gewährleistet ist. Die Konsultation basiert auf den Ergebnissen der Untersuchung der Auswirkungen der Leverage Ratio auf die Rückstellungen von Banken unter Berücksichtung der politischen Kernziele der G20.
Der vorliegende Bericht geht auf die primären Risiken von Krypto-Assets ein, wie etwa geringe Liquidität, die Nutzung von Hebeleffekten, Marktrisiko durch Volatilität und operationelle Risiken. Der FSB ist der Ansicht, dass sich Krypto-Währungen infolge dieser Risiken nicht als unabhängige Währungen eignen.
Mit dem vorliegenden Bericht werden die Produktinterventionsmaßnahmen aus Beschluss (EU) 2018/795 für weitere drei Monate verlängert. Neu ist, dass nun in Artikel 1 Absatz 3 explizit einige binäre Optionen vom Verbot ausgenommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Mit dieser DVO wird der Stockholm Interbank Offered Rate (STIBOR) als kritischer Referenzwert in die Liste der Benchmark VO aufgenommen. Der STIBOR ist ein Referenzzinssatz, der auf einem Durchschnitt der Zinssätze basiert, zu denen eine Reihe von auf dem schwedischen Geldmarkt tätigen Banken bereit sind, einander unbesicherte Mittel mit unterschiedlichen Laufzeiten zu leihen.
Die DVO (EU) Nr. 680/2014 soll mit dem vorliegenden Entwurf aktualisiert werden, um den mit der CRR einhergehenden Änderungen Rechnung zu tragen und die Erläuterungen und Definitionen für die Zwecke der aufsichtlichen Meldungen der Institute weiter zu präzisieren.
Der Anhang der DVO (EU) 2015/2197 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung. Der Anhang beinhaltet das aktualisierte Verzeichnis der eng verbundenen Währungen.
Die Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Sie tritt am 11. November 2018 in Kraft.
Das vorliegende Dokument der ESAs dient zur Aktualisierung der Leitlinien bzgl. der Behandlung von Beschwerden, welche eine Ausweitung ddes Anwendungsbereichs auf die Behörden vorsieht. Ziel der Leitlinien ist es, einen angemessenen Verbraucherschutz zu schaffen und sicherzustellen.
Mit diesem Dokument stellen die ESAs ihren Entwurf von ITS bezüglich der Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen des Kreditrisikos durch externe Ratingagenturen (ECAI) zur Konsultation. Damit soll das Ergebnis der Geeignetheitsprüfungen der Zuordnungen von Bonitätsbeurteilungen durch eine quantitative und qualitative Einschätzung widergespiegelt werden.
01.10.2018
Verordnung der EZB: Änderung statistischer Berichtspflichten über Wertpapierbestände (EZB/2016/22)
01.10.2018
Verordnung der EZB: Statistiken über Wertpapierbestände (EZB/2018/7)
01.10.2018
Beschluss der EIOPA: Überwachung des grenzüberschreitenden Versicherungsvertriebs
02.10.2018
Beschluss der ESMA: Vorübergehendes Verbot von Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen
19.10.2018
DVO der Kommission: Änderung der Liste kritischer Referenzwerte (17.10.2017)
01.10.2018
Änderung des BWG, BörseG 2018 und weitere Änderungen (2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018)
06.10.2018
Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung (AltF-InfoV)
06.10.2018
Änderung der Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung
01.10.2018
Rundschreiben der Bundesbank: Änderungen der AGB ab 1. Oktober 2018
31.10.2018
Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV)
13.11.2018
Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht
19.11.2018
BaFin-Transparenzworkshop 2018
07.11.2018
Konsultation der EZB: Leitfaden zu internen Modellen - Risikoartspezifische Kapitel
27.11.2018
Konsultation der EBA: Änderung der ITS in Bezug auf FINREP
27.11.2018
Konsultation der EBA: Änderung der ITS für aufsichtliche Meldungen in Bezug auf Verbriefungen
02.11.2018
Konsultation der FMA: Leitfaden IT-Sicherheit für Pensionskassen
02.11.2018
Konsultation der FMA: Änderung der Kapitalpuffer-Verordnung (Oktober 2018)
12.11.2018
Rundschreiben der FMA: Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (Entwurf)
13.11.2018
Konsultation der FMA: Pensionskassen-Risikomanagementverordnung 2019 (Entwurf)
06.11.2018
Konsultation der BaFin: VO zur Änderung von § 16 SolvV
16.11.2018
Konsultation der FIU: Konzept der gesetzlichen Rückmeldung gem. § 41 Abs. 2 GWG
19.11.2018
Konsultation der BaFin: Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Neuregelung der Rechte der börsennotierten Gesellschaften zur Identifikation ihrer Aktionäre gegenüber Intermediären sowie die Verpflichtung der Intermediäre zur Weiterleitung und Übermittlung der relevanten Informationen zwischen Gesellschaften und Aktionären vor.
Mit dem Entwurf des 2. DSAnpUG-EU werden die bestehenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Darüber hinaus werden durch die Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt.
Dieses Rundschreiben der BaFin präzisiert, was gem. Art. 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unter marktüblichen Konditionen zu verstehen ist und wann ein Geschäft gemäß Art. 248 CRR so strukturiert ist, dass es keine Kreditunterstützung darstellt. Außerdem werden in dem Rundschreiben die Melde- und Dokumentationspflichten gem. Art. 248 Absatz 1 CRR weiter ausgearbeitet.
Mit der vorliegenden Verordnung soll von der Ermächtigung in § 34e GewO Gebrauch gemacht werden. Die Verordnung gestaltet das Erlaubnisverfahren mitsamt der Berufshaftpflichtversicherung und das Registrierungsverfahren näher aus. Weiterhin befasst sie sich mit den Pflichten der Gewerbetreibenden, insbesondere der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Mit dem vorliegenden Dokument wird das Rundschreiben der FMA, das die interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung adressiert, zur Konsultation gestellt. Es soll als Orientierungshilfe dienen und gibt die Rechtsauffassung der FMA wider.
Mit dem vorliegenden Entwurf stellt die FMA einen Leitfaden über IT-Sicherheit für Pensionskassen zur Konsulation. Der Leitfaden basiert insbesondere auf den Änderungen des Pensionskassengesetzes, die sich aktuell noch im Status des Entwurfs befinden und die EbAV II-Richtlinie umsetzen sollen.
Mit dem vorliegenden Dokument wird der Entwurf der Verordnung der FMA, mit der die Kapitalpuffer-Verordnung geändert wird, zur Konsultation gestellt. Mit dem Entwurf sollen die vom Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) erlassenen Empfehlungen umgesetzt werden.
Mit der vorliegenden Verordnung wird die bereits bestehende Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung (AltF-InvoV) geändert. Die wesentlichen Änderungen an der Verordnung präzisieren und erklären ausführlich die Anforderungen, die das Informationsblatt erfüllen sollen.
Mit den Management Summaries auf www.regupedia.de sind insbesondere Entscheider in der Lage, sich schnell einen Überblick über eine Regularie zu machen. Sie enthalten alle relevanten Informationen, die Führungskräfte für eine qualifizierte Relevanzeinschätzung des entsprechenden Rechtsaktes benötigen. Sie liefern nicht nur eine prägnante Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte einer Regularie, sondern auch Informationen über Hintergründe, nächste Schritte und mögliche Auswirkungen.
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