31.10.2016
Regupedia Newsletter Oktober 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
Basel IV - Der Countdown läuft!
Der Basler Ausschuss arbeitet unbeirrt an seiner Zielsetzung, die im Nachgang der Finanzkrise angestoßenen Reformen und das Kapitalpaket Basel III bis zum Jahresende abzuschließen. Die Kapitalanforderungen sollen dabei "nicht signifikant" erhöht werden. Dies klingt sehr routiniert, die Headlines der fast täglichen Kommentare und Berichte dazu aber sind eindeutig: Es geht um viel!
"Showdown in Basel", "Entgegenkommen durch Basel erwartet", "Wenn Basel etwas ,nicht signifikant' ändert", "Bange Blicke nach Basel - Überprüfung der EU-Eigenkapitalrichtlinie wichtigstes Projekt auf Brüsseler Regulierungsagenda - Auch Retail Banking im Blick", "Neue Kapitallücken tun sich auf", "Warum Basel IV der falsche Weg ist", "EU will keine übermäßige Belastung europäischer Banken", lauten momentan die Schlagzeilen in der Fachpresse.
Diese Aufzählung könnte man noch beliebig fortsetzen, aber die Problematik ist klar: Selbst wenn die Gesamtauswirkungen auf die Kapitalanforderungen zehn Prozent nicht übersteigen sollen (dies ist wohl die derzeitige Lesart von "nicht signifikant"), können die Folgen für einzelne Geschäftsfelder und Banken durchaus signifikant sein. Da die europäischen Banken in besonderem Maße von den Änderungen betroffen wären, wird schon von einem Konflikt zwischen den USA und Europa gesprochen. Die EU-Kommission hat die aktuellen Vorschläge bereits als inakzeptabel abgelehnt.
Es bleibt abzuwarten, ob angesichts dieses Umfeldes der Basler Ausschuss seinen ehrgeizigen Zeitplan einhalten und sein Arbeitsprogramm zu Basel III bis Ende 2016 abschließen kann.
Herzliche Grüße,
Dr. Martin Rohmann
Geschäftsführer ORO Services GmbH
International/ BCBS
Standard des BCBS: TLAC
Konsultation des BCBS: Rechnungslegung
International
Leitfaden der FATF: Terrorismusfinanzierung
Special Feature: MiFID II / MiFIR
Neue Guideline und Konsultationen
Europa
Guidelines der ESMA: Offenlegung von Insiderinformationen (MAR/MAD)
Normsetzungsverfahren
Del. VO der Kommission: RTS zu Mindestangaben zu Finanzkontrakten in Aufzeichnungen tritt in Kraft
Deutschland
Verordnungsvorschlag des BMF: VersImmoDarlSachkV
BGH-Entscheidungen
Urteil des BGH über Zulässigkeit eines pauschalen Entgelts für geduldete Überziehungen
Aktuelle Blogs
Weitere Fortschritte im IT-Risikomanagement
Veranstaltungen
ORO auf der European Banking Regulation
Im Oktober hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA wieder eine Reihe von Level-2- und Level-3-Maßnahmen zur Konsultation gestellt. Darüber hinaus hat sie eine neue Guideline zur Uhrensynchronisation veröffentlicht und Fragen von Marktteilnehmern zu Transparenzpflichten und zum Anlegerschutz beantwortet:
Das vom BCBS erarbeitete Konsultationspapier behandelt Übergangsbestimmungen zu Rechnungslegungsstandards im Kontext des regulatorischen Rahmens von Basel III. Der IASB (International Accounting Standards Board) und der FASB (US Financial Accounting Standards Board) haben Rechnungslegungsvorschriften vom bisher geltenden Ansatz der eingetretenen Verluste (incurred losses) hin zu der Verwendung von erwarteten, aber noch nicht eingetretenen Verlusten (ECL - expected credit loss) adaptiert.
Das BCBS muss nichtsdestoweniger die Auswirkungen der Wertminderungsmodelle auf das regulatorische Eigenkapital berücksichtigen. Die neuen Rechnungslegungsstandards führen zu fundamentalen Änderungen in der Rechnungslegung von Banken, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht.
Der finale Standard des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS 387) umfasst die Behandlung des regulatorischen Eigenkapitals für Investitionen von global systemrelevanten Banken in TLAC-Instrumente.
Er verfolgt das Ziel, die Ansteckungsgefahr innerhalb des Finanzsystems zu reduzieren, sollte ein global systemrelevantes Institut abgewickelt werden. Er findet zudem Anwendung für G-SIBs und nicht G-SIBs.
Dieses Dokument des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) stellt den 11. Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Regelwerkes Basel III mit dem Stand von Ende September 2016 dar. Im Fokus des Berichts steht die nationale Umsetzung der Basel-III-Standards zu dem risikobasierten Eigenkapital, der Leverage Ratio, der Mindestliquiditätsquote (LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR), der Standards für global systemrelevante Institute (G-SIBs), der Anforderungen an die Offenlegungen in der Säule 3 sowie der Standards zum Large Exposure Framework.
Das vorliegende Konsultationspapier ist Bestandteil der Arbeit von CPMI und IOSCO zur Ausfertigung globaler Leitfäden zur Harmonisierung von Datenelementen, die an Transaktionsregister gemeldet werden. CPMI/IOSCO konsultierten bereits zur Harmonisierung des Unique Trade Identifier (CPMI 131), des Unique Product Identifier (CPMI 141 und CPMI 151) und von anderen Datenelementen, die im Rahmen von OTC-Derivatetransaktionsmeldungen übermittelt werden (CPMI 132). Das vorliegende Konsultationspapier stellt den zweiten Teil der Konsultation zu anderen Datenelementen, die im Rahmen von OTC-Derivatetransaktionsmeldungen übermittelt werden, dar.
Da Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei Korrespondenzbankbeziehungen eine wichtige Rolle spielen, müssen Finanzinstitute die mit diesen Geschäftsbeziehungen verbundenen Risiken identifizieren und managen sowie bei grenzüberschreitenden Beziehungen zusätzlich entsprechende Due Diligence-Maßnahmen anwenden. Diese sind Gegenstand des vorliegenden Leitfadens der Financial Action Task Force (FATF) zu Korrespondenzbankgeschäften. Die FATF stellt dabei klar, dass Banken nicht für jeden Kunden ihrer Korrespondenzbank eine Due Diligence durchführen müssen. Darüber hinaus ist das Risiko der Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung nicht für jedes Institut gleich hoch.
Am 15. Oktober 2014 veröffentlichte der Finanzstabilitätsrat (FSB) Standards zur effektiven Abwicklung von Finanzinstituten (Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions, "Key Attributes"), welche die Kernelemente eines effektiven Abwicklungsregimes ("Key Attributes") beinhalten. Zur Bewertung der Erfüllung dieser Standards durch den Bankensektor entwickelte der FSB die vorliegenden Guides, welche insb. eine einheitliche Umsetzung und Beurteilung durch die einzelnen Jurisdiktionen sicherstellen sollen. Bei der Beurteilung der Erfüllung der Standards sollten laut FSB die Struktur und Komplexität des Finanzsektors, die Systemrelevanz verschiedener Sektoren und die Marktsituation der jeweiligen Jurisdiktion berücksichtigt werden.
Mit den vorliegenden Guidelines folgt die ESMA einem Mandat aus Art. 11 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR). Sie beziehen sich auf Personen, die Marktsondierungen erhalten und beinhalten Vorgaben zu Folgendem:
Mit den vorliegenden Guidelines folgt die ESMA einem Mandat aus Art. 17 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR). Sie beinhalten eine nicht abschließende indikative Liste der berechtigten Interessen des Emittenten, die von einer unverzüglichen Offenlegung von Insiderinformationen aller Wahrscheinlichkeit nach beeinträchtigt wären, und von Fällen, in denen der Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen geeignet ist, die Öffentlichkeit irrezuführen.
Die vorliegenden Leitlinien sollen den Emittenten bei ihrer Entscheidung, die Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Absatz 4 der MAR aufzuschieben, durch Beispiele Hilfestellung leisten.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR) werden alle Gegenparteien (auch CCPs) verpflichtet, sämtliche Derivatekontrakte, einschließlich Änderungen und Beendigungen, an ein Transaktionsregister zu melden. Mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 148/2013 kam die Kommission einem Mandat aus Art. 9 Absatz 5 EMIR zur Festlegung der Einzelheiten und Art der Meldungen für die verschiedenen Derivatekategorien nach. Diese del. Verordnung soll geändert werden, um die Meldeanforderungen aus der EMIR und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) aneinander anzupassen.
Diese Durchführungsverordnung (DVO) der Kommission ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) um technische Durchführungsstandards (ITS) bezüglich der Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen von ECAI (externen Ratingagenturen) für Kreditrisiken. Zu diesem Zweck werden in der vorliegenden DVO quantitative und qualitative Faktoren sowie Referenzwerte festgelegt.
Anhang I der DVO enthält Referenzwerte für die langfristige und die kurzfristige Ausfallquote jeder Bonitätsstufe. Im Anhang II wird die Referenzbedeutung der Ratingkategorie für jede Bonitätsstufe bestimmt. Anhang III enthält Tabellen zur Zuordnung von Ratingkategorien von ECAIs zu den in der CRR beschriebenen Bonitätsstufen.
Gemäß Artikel 270 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) ist für alle externen Ratingagenturen (ECAI) festzulegen, welcher Bonitätsstufe die Bonitätsbeurteilungen der ECAI nach Kapitel 5 der CRR entsprechen. Der Begriff "Bonitätsbeurteilung" bezeichnet in der CRR sowohl die "Labels" der verschiedenen Ratingkategorien von ECAI als auch die Zuweisung eines solchen Ratings zu einem bestimmten Posten. Zur Vorbeugung von eventuellen - aus der doppelten Bedeutung resultierenden - Missverständnissen sollen die in der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA I) verwendeten Begriffe "Rating" und "Ratingkategorie" auch für die Zwecke der CRR verwendet werden.
01.10.2016 | CRR/CRD IV
Verordnung der EZB: Die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume
01.10.2016 | Kriminalität/Sanktionen
DVO des Rates: Restriktive Maßnahmen - ISIL und Al-Qaida (30.09.2016)
01.10.2016 | Kriminalität/Sanktionen
DVO des Rates: Restriktive Maßnahmen - Syrien (30.09.2016)
01.10.2016 | Kriminalität/Sanktionen
Durchführungsbeschluss des Rates: Restriktive Maßnahmen - Afghanistan (30.09.2016)
02.10.2016 | Kriminalität/Sanktionen
DVO des Rates: Restriktive Maßnahmen - Libyen (01.10.2016)
02.10.2016 | Kriminalität/Sanktionen
Beschluss (GASP): Restriktive Maßnahmen gegen Libyen (01.10.2016)
04.10.2016 | CRR/CRD IV
DVO der Kommission: ITS zu Hauptindizes und anerkannten Börsen
14.10.2016 | BRRD
Del. VO der Kommission: RTS zu Mindestangaben zu Finanzkontrakten in Aufzeichnungen
16.10.2016 | Kriminalität/Sanktionen
DVO des Rates: Restriktive Maßnahmen - ISIL und Al-Qaida (15.10.2016)
18.10.2016 | Kriminalität/Sanktionen
Beschluss (GASP) des Rates: Restriktive Maßnahmen - Republik Guinea (18.10.2016)
19.10.2016 | CRR/CRD IV
DVO der Kommission: Änderung der ITS zu aufsichtlichen Meldungen der Institute (29.09.2016)
02.11.2016 | MAR
Workshop der BaFin: Transparenzpflichten für MTF-Emittenten (1. Alternativtermin)
07.11.2016
RepRisk-Forum
07.11.2016
EZB: Öffentliche Anhörung zu notleidenden Krediten
08.11.2016
ESMA: Öffentliche Anhörung zu technischen Standards zur Benchmark-Verordnung
10.11.2016 | MAR
Workshop der BaFin: Transparenzpflichten für MTF-Emittenten (2. Alternativtermin)
21.11.2016 | MAR
Workshop der BaFin: Transparenzpflichten für MTF-Emittenten (3. Alternativtermin)
21.11.2016
EBA: Öffentliche Anhörung zur Zahlungskontenrichtlinie (PAD)
22.11.2016
EBA: Öffentliche Anhörung zur Messung von ICT-Risiken im SREP
28.11.2016
17. Handelsblatt-Jahrestagung: European Banking Regulation
28.11.2016
EBA: 5. Forschungsworkshop zur Finanzmarktregulierung und -aufsicht
28.11.2016
Workshop der EBA: Wettbewerb im Bankensektor
29.11.2016
BaFin: 4. Verbraucherschutzforum
15.11.2016 | CRR/CRD IV
Konsultation der EZB: Leitfaden zu notleidenden Krediten
21.11.2016 | MiFID II / MiFIR
Diskussionspapier der ESMA: Handelspflicht für Derivate
21.11.201 | BRRD
Konsultation der EBA: ITS zur Übermittlung der MREL durch die Abwicklungsbehörden
30.11.2016 | EMIR
Konsultation der ESMA: RTS und ITS unter der SFTR
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Gemäß VAG i. V. m. dem KWG müssen auch im Versicherungsbereich die mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten Mitarbeiter über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen in Bezug auf das Gestalten, Anbieten, Vermitteln und Abschließen von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder das Erbringen von Beratungsleistungen. Zudem müssen sie diese auf dem aktuellen Stand halten. Da die Anforderungen in § 18a KWG nicht näher geregelt sind, sind ergänzende Vorschriften erforderlich.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Er zielt auf die Fortdauer nicht genutzter Verluste trotz eines qualifizierten Anteilseignerwechsels bei der Körperschaft ab, sofern der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist.
In diesem Fachartikel erläutert die BaFin die Hintergründe, die aktuelle Rechtslage und die gängige Praxis im Hinblick auf die Darlehensvergabe mittels sogenannter Kreditfonds durch alternative Investmentfonds (AIF). Hintergrund ist, dass der deutsche Gesetzgeber mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz nicht nur die europäische OGAW-V-Richtlinie (Richtlinie 2014/91/EU) umgesetzt, sondern auch Regeln zur Darlehensvergabe durch alternative Investmentfonds (AIF) festgesetzt hat.
XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15
Der BGH hat entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales Mindestentgelt für geduldete Kontoüberziehungen zwischen einem Verbraucher und einem Kreditinstitut unwirksam sind. Als Teil der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen die strittigen Preisnebenabreden über das pauschale "Mindestentgelt" für eine geduldete Überziehung der gerichtlichen Inhaltskontrolle.
XI ZR 351/14
Auf die begründete Revision der Beklagten wird das Berufungsurteil des OLG aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin begehrt neben ihrer Zahlungsklage die Feststellung, der Beklagten aus drei Zinssatz-Swap-Verträgen nichts mehr zu schulden. Die Beklagte macht widerklagend Erfüllungsansprüche aus den Zinssatz-Swap-Verträgen geltend. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten stand mit der klagenden Stadt in Geschäftsbeziehungen.
1 StR 595/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft (nur hinsichtlich des Freispruchs vom Vorwurf der Geldwäsche wegen Verletzung materiellen Rechts) wird das Urteil des LG mit den Feststellungen in diesem Punkt aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des LG zurückverwiesen; die weitergehende Revision wird verworfen.
Gepostet am 21. Oktober 2016 von Dr. Achim Stein, Manager bei Severn Consultancy GmbH in IT-Sicherheit
Kürzlich ging in Nürnberg die jährliche IT-Sicherheitsmesse "it-sa 2016" zu Ende. Ein besonderes Highlight stellte dabei der bereits zum dritten Mal im Verlauf der Messe durchgeführte "IT-Grundschutz-Tag" dar, den das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig veranstaltet. In diesem Zusammenhang wurde der erste öffentlich zugängliche Entwurf des neuen BSI-Standards 200-3 vorgestellt (Regupedia berichtete).
Vom 28.-30. November 2016 findet die diesjährige Handelsblatt-Tagung "European Banking Regulation" in Frankfurt am Main statt. Bereits zum 17. Mal treffen sich hier namhafte Vertreter von Banken, Aufsicht und Regulatoren, um sich über aktuelle Entwicklungen in der Bankenregulierung auszutauschen. Die Themenpalette reicht von Stresstest und Finalisierung des Basel III-Rahmenwerks über Liquidität und Leverage Ratio bis hin zu Neuerungen im Meldewesen und Bankenaufsicht.
In diesem Jahr ist Regupedia als Aussteller und Sponsor mit dabei. Wir würden uns freuen, Sie an unserem Stand begrüßen zu dürfen!
Weitere Informationen zur Tagung finden Sie hier.
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