19. OKTOBER 2015
Editorial
Regupedia Newsletter Nr. 1 - Bankenregulierung online
Die Notwendigkeit zur Digitalisierung im Bankensektor ist hoch auf der Agenda: Mit Regupedia.de gibt es erstmals ein Internet-Portal, das umfassend und aktuell zu allen Themen der Bankenregulierung in Deutschland informiert. Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig einen Überblick über die Entwicklungen der letzten Wochen und einen Ausblick auf die wichtigsten anstehenden Events. Der Newsletter ist voll digital und verlinkt Sie direkt mit den umfassenden Informationen auf Regupedia.de. Langes Suchen ist nicht mehr nötig, Sie werden automatisch zu den für Sie wichtigen Informationen geführt.
Und das wird auch nötig sein. Die Sommerpause liegt hinter uns und die kommenden Quartale versprechen spannend zu werden: Die EBA hat noch einen großen Teil Ihres Arbeitsprogramms für 2015 abzuarbeiten - geplant waren über 450 Aufgaben - ebenso ESMA und EZB. Auch aus Basel stehen interessante Themen an, von der Harmonisierung interner Risikomodelle und der Überarbeitung der Standardansätze bis hin zu einer Ausweitung der Offenlegungspflichten - Basel IV wirft seine Schatten voraus. Und in Deutschland kommt die 5. MaRisk-Novelle, die zukünftig rechtsverbindlichen Verordnungscharakter haben soll. Da heißt es, den Überblick zu bewahren und die richtigen operativen und strategischen Entscheidungen zu treffen.
Damit Ihnen das gelingt, dafür wollen wir Ihnen mit Regupedia.de und diesem Newsletter und den weiteren Dienstleistungen der ORO Services GmbH die nötigen Instrumente an die Hand geben.
Herzlichst
Ihre
Michael Luderer und Dr. Martin Rohmann
Geschäftsführer ORO Services GmbH
Opinion der EZB: BMF-Anfrage zur Bankenabwicklung
Bundeskabinett: Regierungsentwurf für OGAW-V-Umsetzungsgesetz beschlossen
Finale RTS und ITS der ESMA: 2349 Seiten Finanzmarktregulierung
Aktionsplan zur Kapitalmarktunion veröffentlicht
Basler Ausschuss berichtet über Umsetzung der Standards zum Kontrahentenrisiko
24. SEPTEMBER 2015
Bundeskabinett: Regierungsentwurf für OGAW-V-Umsetzungsgesetz beschlossen
Sieben wesentliche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf des BMF
Am 23.09.2015 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein OGAW-V-Umsetzungsgesetz beschlossen. Der Referentenentwurf wurde dabei nochmals in sieben wesentlichen Punkten überarbeitet und wird nun seitens der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht.
Konkret wurden nachfolgende wichtige Themen im Gesetzentwurf angepasst:
Das Gesetz wird voraussichtlich bis Ende des Jahres das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Über den Referentenentwurf berichtete die Regupedia-Redaktion am 16.07.2015.
Über Beiträge der ESMA und des BVI am 24.07.2015 bzw. am 28.07.2015.
Die Detailansicht und das Dokument zum Entwurf der Bundesregierung für das OGAW V-Umsetzungsgesetz finden Sie hier.
Die Detailansicht und das Dokument zum Referentenentwurf für das OGAW V-Umsetzungsgesetz finden Sie hier.
09. SEPTEMBER 2015
Opinion der EZB: BMF-Anfrage zur Bankenabwicklung
EZB reagiert auf Anfrage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Überführung europäischer Regelungen zur Bankenabwicklung in nationales Recht
Am 21.05.2015 stellte das BMF eine Anfrage an die EZB zum deutschen Umsetzungsentwurf für die BRRD und die SRM-Verordnung (Referentenentwurf des BMF: SRM-Anpassungsgesetz). Das BMF bat hierin um eine Stellungnahme der EZB hinsichtlich des deutschen Entwurfs. Der Fokus lag dabei insbesondere auf nachfolgenden Themen:
Die EZB greift in der Opinion dementsprechend folgende drei Themenbereiche auf:
Reichweite der EZB-Befugnisse vor dem Hintergrund der Bankenunion und der Delegation der Befugnis zum Erlass von Verordnungen an das BMF
Die Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht ist zunächst einmal ganz im Sinne der EZB, zumal sich das Mandat des BMF unter anderem bereits aus der CRD IV selbst ergibt. Die nationalen Regelungen müssen dabei jedoch mit den Zielen der europäischen Gesetzgebung übereinstimmen und die zukünftigen Aufgaben der EZB angemessen berücksichtigen. Es ist dabei insbesondere zu beachten, dass die EZB einen diskretionären Entscheidungsspielraum bei der Ausgestaltung von Guidelines hat und diese Guidelines den Regelungen der nationalen Gesetzgebung vorgehen. Die EZB stellt insoweit klar, dass eine Einschränkung der ihr eingeräumten Kompetenzen seitens der Rechtssetzung unzulässig ist.
Nachrangigkeit von bestimmten vorrangigen, unbesicherten Schuldtiteln unter Beachtung der FSB-Vorschläge zur TLAC bei G-SIBs
Die EZB begrüßt die deutsches Lösung der Einbeziehung von bestimmten Schuldtiteln in die TLAC. Sie weist jedoch darauf hin, dass dies diverse Folgeauswirkungen nach sich zieht. Der eingeschlagene Weg wirkt sich u.a. auch auf das Pricing und die Kapitalanforderungen infolge des Haltens von vorrangigen, unbesicherten Bankanleihen, auf Investmentmandate sowie auf Ratings und damit auch die Refinanzierungskosten der deutschen Kreditinstitute aus.
Umgang mit der von 2011 bis 2014 in Deutschland erhobenen Bankenabgabe
Das BMF beabsichtigt in seinem Entwurf, die im genannten Zeitraum in Deutschland erhobene Bankenabgabe auf den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fonds, SRF) zu übertragen. Die EZB erkennt diese Vorgehensweise als alternative Finanzierungsmaßnahme gemäß Artikel 73 Absatz 1 SRM-Verordnung an. Sie betont aber, dass es sich dabei um einen Sonderfall auf nationaler Ebene handle, der ohne erneute Äußerung der EZB nicht auf andere Länder übertragen werden könne.
Unsere Detailansicht und das Dokument zur Opinion der EZB finden Sie hier.
29. SEPTEMBER 2015
Finale RTS und ITS der ESMA: 2349 Seiten Finanzmarktregulierung
Finale technische Standards zu MiFID II/MiFIR, MAR und CSDR veröffentlicht - tiefgreifende Änderungen für die europäische Marktinfrastruktur vorausgesagt
Mit den nun veröffentlichten technischen Standards hat die ESMA drei bedeutende Komplexe der durch die Krise ausgelösten Finanzmarktregulierung abgeschlossen. Die technischen Standards sollen Marktteilnehmern, Marktinfrasktrukturen und nationalen Aufsehern Informationen zur praktischen Anwendung des Maßnahmenpakets MiFID II/MiFIR, der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und der Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR) liefern. Die Funktionsweise der europäischen Finanzmärkte soll hin zu einer erhöhten Transparenz, mehr Sicherheit und Widerstandsfähigkeit und einem verbesserten Anlegerschutz geändert werden. Die technischen Standards im Einzelnen:
MiFID II/MiFIR
Den Schwerpunkt der ausgearbeiteten technischen Standards bilden die vor allem in der Verordnung MiFIR aufgeführten Standards zur Handelstransparenz. Die ESMA spezifiziert nun die von den Vorschriften betroffenen Instrumente, das Verfahren zur Bestimmung des Liquiditätskriteriums für Nichteigenkapital-Finanzinstrumente, die Handelspflicht für Aktien und bestimmte Derivate sowie Volumenobergrenzen und detaillierte Waiver-Regelungen zur Begrenzung des Dark Pool Tradings. Neben den Regelungen zur Handelstransparenz liefert die ESMA Detailregelungen zu folgenden Themenbereichen:
Die Entwürfe der ESMA wurden bereits einer juristischen Vorabprüfung durch die Kommission unterzogen. Sie gliedern sich in drei Dokumente:
Der finale Bericht der ESMA zu technischen Standards unter MiFID II/MiFIR beinhaltet Begründungen und Erläuterungen der ESMA zu ihren Ausführungen. Unsere Detailansicht dazu finden Sie hier.
Annex I zu dem finalen Bericht der ESMA beinhaltet die Entwürfe der in MiFID II und MiFIR geforderten RTS und ITS. Unsere Detailansicht dazu finden Sie hier.
Annex II zu dem finalen Bericht der ESMA beinhaltet eine umfangreiche Kosten-Nutzen-Analyse zur Umsetzung der Vorgaben. Unsere Detailansicht dazu finden Sie hier.
Ferner stellt die ESMA für drei Stakeholder-Gruppen Zusammenfassungen der wichtigsten Punkte zur Verfügung. Dabei beziehen sie sich auf:
MAR
Im Zuge des Mandats zur Ausfertigung technischer Standards zur MAR hat die ESMA Vorschläge zu folgenden Bereichen veröffentlicht:
Die Entwürfe der ESMA gliedern sich in zwei Dokumente: einen finalen Bericht inklusive der RTS- und ITS-Entwürfe (unsere Detailansicht dazu finden Sie hier) sowie eine von einem externen Dienstleister durchgeführte Kostenanalyse (unsere Detailansicht dazu finden Sie hier).
CSDR
Im Bereich der Zentralverwahrer konzentrieren sich die finalen Entwürfe der ESMA auf Anforderungen an Zentralverwahrer und den Bereich der Abwicklungsinternalisierer.
Der finale Bericht der ESMA zu technischen Standards unter der CSDR beinhaltet Begründungen und Erläuterungen der ESMA zu ihren Ausführungen sowie im angehängten Annex I eine Auflistung der erteilten Mandate. Unsere Detailansicht zu diesem Dokument finden Sie hier.
Annex II zu dem finalen Bericht der ESMA beinhaltet die Entwürfe der in der CSDR geforderten RTS und ITS. Unsere Detailansicht dazu finden Sie hier.
Annex III zu dem finalen Bericht der ESMA beinhaltet eine umfangreiche Auswirkungsanalyse zur Umsetzung der Vorgaben. Unsere Detailansicht dazu finden Sie hier.
Die Pressemitteilung der ESMA zum Abschluss der drei Maßnahmenpakete finden Sie hier. (engl.)
01. OKTOBER 2015
Aktionsplan zur Kapitalmarktunion veröffentlicht
Konkrete Maßnahmen zur Schaffung der Kapitalmarktunion in Rahmendokument zusammengefasst
Am Mittwoch dem 30.09.2015 veröffentlichte die Europäische Kommission den Aktionsplan zur Kapitalmarktunion. Die enorme Bedeutung der Kapitalmarktunion für Europa wurde in den vergangenen Monaten von Finanzmarkt-Kommissar Jonathan Hill wiederholt betont. Regupedia berichtete bspw. am 14.09.2015 hierüber. Auch im Five President's Report zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsunion wurde der Kapitalmarktunion eine zentrale Rolle attestiert.
Die Maßnahmen des Plans sollen schrittweise umgesetzt werden. Dabei sind die ersten wichtigen Maßnahmen zur Schaffung der Kapitalmarktunion:
Die Maßnahmen des Aktionsplans haben das Ziel den europäischen Kapitalmarkt zu stärken und das Investitionsniveau langfristig zu steigern.
Kreditvergabekapazität erhöhen und zusätzliche Finanzierungsoptionen schaffen
Zum einen sollen europäische Unternehmen, insbesondere KMU, mehr Finanzierungsoptionen erhalten. Der europäische Finanzmarkt ist traditionell stark auf Banken fokussiert. Unternehmen der Realwirtschaft sollen so einen besseren Zugang zu Eigen- und Fremdkapital an Börsen oder durch Wagniskapital erhalten. Auch im Rahmen der neuen Finanzierungsoptionen werden die Banken weiterhin eine zentrale Rolle als Finanzintermediär spielen. Der Aktionsplan sieht daher auch Maßnahmen vor, um die Kreditvergabekapazität der Banken weiter zu erhöhen (bspw. für Brückenfinanzierungen). Besondere Bedeutung kommt der Wiederbelebung von soliden Verbriefungsmärkten zu. Dieses Vorhaben der EU Kommission ist heiß diskutiert, da Verbriefungen als eine der Hauptursachen der Finanzkrise identifiziert wurden.
Verknüpfung von Ersparnissen und Wirtschaftswachstum
Mit zusätzlichen Finanzierungsoptionen für Unternehmen sind unmittelbar auch mehr Wahlmöglichkeiten für private und institutionelle Anleger verbunden. Insbesondere die Spareinlagen europäischer Kleinanleger sollen entscheidend zu dem Liquiditätszufluss auf den Kapitalmärkten beitragen. Dafür muss das Vertrauen in die Integrität der Märkte gewährleistet werden und die Investitionsmöglichkeiten bekannt und zugänglich gemacht werden.
Angemessener Rechtsrahmen für Kapitalmarktinfrastruktur
Damit die alternativen Finanzierungsoptionen auch wirklich zu langfristigen und nachhaltigen Investitionen führen, muss ein angemessener Rechtsrahmen geschaffen werden. Die Arbeit auf diesem Gebiet ist bereits relativ weit fortgeschritten. Das liegt insbesondere daran, dass die einheitliche und robuste Gesetzgebung für die europäischen Finanzmärkte schon als Antwort auf die Finanzkrise umgesetzt wurde.
Weiteres Vorgehen
Der Aktionsplan enthält in vielen Bereichen nur generische Beschreibungen der Maßnahmen. Die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplans wird daher noch erhebliche gemeinsame Anstrengungen von Kommission, Parlament, Mitgliedsstaaten und Stakeholdern erfordern. Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Unsere Detailansicht zum Aktionsplan finden Sie hier.
"The rules put out by ESMA today on MiFID II, MAR and CSDR will notably change the way Europe's secondary markets function. And this will no doubt impact market participants and regulators alike. [...] This will entail a certain cost but we should not forget the other side of this equation, which is the great benefits safer and sounder markets will bring to everybody."
Steven Maijoor
Vorsitzender der ESMA
„Ich möchte, dass die Kapitalmarktunion den europäischen Unternehmen und vor allem unseren KMU dabei hilft, mehr Finanzierungsquellen zu erschließen. Ich möchte, dass sie den Konsumenten mehr Möglichkeiten bietet, ihr Geld zu investieren. Ich möchte Hindernisse aus dem Weg schaffen, damit Kapital ungehindert zwischen allen 28 Mitgliedstaaten fließen kann.“
Jonathan Hill
EU-Kommissar
05. OKTOBER 2015
Basler Ausschuss berichtet über Umsetzung der Standards zum Kontrahentenrisiko
Unterschiede in den Modellen entsprechen den Erwartungen
Der Basler Ausschuss überprüft mit dem Regulatory Consistency Assessment Programme (RCAP) die einheitliche Umsetzung der Standards auf internationalem Level. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht zeigt der Basler Ausschuss die entsprechenden Ergebnisse zum Kontrahentenausfallrisiko (CCR), insbesondere zur Internen Modelle Methode (IMM), und der CVA risk charge.
Basel III überarbeitete die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Kontrahentenrisiko im außerbörslichen Derivatehandel. Das Risiko des Verlusts positiver Marktwerte von OTC-Derivaten wurde auch durch Basel II schon mit Eigenkapital hinterlegt. Inzwischen stehen den Banken zur Ermittlung des Forderungsbetrags beim CCR drei Methoden zur Verfügung. Die Standardmethode und die Marktbewertungsmethode können verwendet werden, wenn keine Genehmigung seitens der nationalen Behörden zur Verwendung der IMM vorliegt. Der Verlust positiver Netto-Marktwerte wird bei allen Methoden wie ein Kreditrisiko mit unsicherem Exposure behandelt, das Risiko von Marktwertschwankungen zusätzlich nach den Vorschriften des Marktrisikos. Die Aufarbeitung der Finanzkrise zeigte den Regulatoren, dass ein erheblicher Anteil der durch Kontrahentenrisiken verursachten Verluste nicht wegen Ausfällen, sondern Bonitätsverschlechterungen der Kontrahenten verbucht wurde. Dieses sogenannte CVA-Risiko muss nach Basel III nun auch mit Eigenkapital hinterlegt werden (CVA risk charge). Die CVA beschreibt den Marktwert des Kreditrisikos bei OTC-Derivaten, das CVA-Risiko entsprechend die Gefahr von Bewertungsanpassungen durch Bonitätsverschlechterungen.
Der Bericht analysiert die verschiedenen aufsichtsrechtlichen Umsetzungen der neuen Standards in den Jurisdiktionen und geht detailliert auf Best-Practices ein. Dabei konzentriert sich der Basler Ausschuss auf die IMM und die Modelle zur Ermittlung der CVA risk charge. Zu diesem Zweck wurde ein repräsentatives Musterportfolio aus OTC-Derivatetransaktionen zusammengestellt und zur Berechnung an Banken übergeben. Die Banken wendeten ihre Modelle zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für Kontrahentenausfall- und CVA-Risiko auf das Musterportfolio an. Die Ergebnisse machen die Unterschiede in den Umsetzungen der Standards und in den internen Modellen der Banken sichtbar. Die Unterschiede in den Ergebnissen sind laut Basler Ausschuss vergleichbar mit denen anderer Tests von internen Modellen (insb. Markt- und Kreditrisikomodelle) und entsprechen damit den Erwartungen. Perspektivisch möchte der Basler Ausschuss verschiedene Freiheiten bei der Ausgestaltung der Modelle aufheben und so die Konvergenz der Umsetzung weiter vorantreiben.
Die Pressemitteilung des Basler Ausschusses finden Sie hier.
Unsere Detailansicht zum Bericht finden Sie hier.
15. SEPTEMBER 2015
Basel III Monitoring - aktuelle Berichte seitens der Deutschen Bundesbank, EBA und des Basler Ausschusses
Europäische Banken übertreffen alle Mindestanforderungen und liegen im internationalen Vergleich vorne
Seit dem Jahr 2011 veröffentlicht der Basler Ausschuss halbjährlich einen Bericht über die Auswirkungen der Eigenkapitalreformen und Liquiditätsstandards gemäß Basel III. Am 15.09.2015 wurde der Bericht über das Basel III Monitoring zum achten Mal veröffentlicht. Der Basler Ausschuss berücksichtigt darin alle verfügbaren Daten bis zum Stichtag 31.12.2014. Die Daten werden auf freiwilliger Basis von Instituten und Aufsichtsbehörden bereitgestellt und anonymisiert. Die EBA und die Deutsche Bundesbank setzen jeweils auf diese Daten auf und erstellen ihrerseits jeweils eine Zusammenfassung über den europäischen bzw. deutschen Bankenmarkt.
Das Basel III Monitoring betrachtet zunächst die Eigenkapitalquoten und den Leverage Ratio. Auf dieser Basis wird der zusätzliche Kapitalbedarf für die Bankenbranche abgeleitet. Des Weiteren wird der Grad der Einhaltung für die Liquiditätsanforderungen dargestellt. Diese Bewertung simuliert die vollständige Implementierung von Basel III. Hierdurch lassen sich die bestehenden Unterschiede in Folge der geltenden Übergangsvorschriften messen. Die Ergebnisse werden für zwei Gruppen von Banken differenziert analysiert:
1. Deutsche Institute
Für den deutschen Markt liegen Daten von acht Gruppe-1-Instituten und von 85 Instituten aus der zweiten Gruppe vor. Deutsche Institute konnten seit Beginn des Basel III Monitorings ihre Kapitalbasis erweitern und den risikogewichteten Gesamtforderungsbetrag sowie die risikounabhängige Engagement-Messgröße senken. Die vollständige Implementierung von Basel III steht erst im Jahr 2023 an. In Folge der enormen Anstrengungen seitens der deutschen Institute, benötigen diese Häuser jedoch lediglich vereinzelt und in geringem Umfang zusätzliches Kapital. Grundsätzlich werden die meisten deutschen Institute bereits heute den zukünftigen Anforderungen gerecht. Die Daten zeigen, dass Gruppe-2-Institute in Deutschland noch bessere Kapitalquoten erreichen als die großen inländischen Banken. Auch die Liquiditätsversorgung der deutschen Institute erfüllte zum Stichtag schon größtenteils die aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Diese treten für die LCR erst am 1.10.2015 zu 60% in Kraft. Im Mittel könnten die Institute schon heute in Höhe von 100% die Anforderung der LCR erfüllen. Die Gruppe-2-Institute könnten im Mittel bereits heute die Zielquote von 100% für die NSFR erfüllen. Die großen Institute würden zum Stichtag hierzu noch weitere stabile Finanzierungsmittel benötigen.
2. Europäische Banken
Die europäischen Banken im Allgemeinen sind in allen Bereichen vergleichbar stark aufgestellt wie die deutsche Bankenbranche. Europäische Gruppe-1-Institute weisen durchgehend noch bessere Quoten auf als die deutschen. Innerhalb der zweiten Gruppe ist genau das Gegenteil der Fall. Erwähnenswert ist der zusätzliche Kapitalbedarf der Banken in Europa in Höhe von knapp 30 Mrd. €, um alle risikosensitiven und risikogewichteten Kapitalquoten zum Stichtag zu erfüllen, die bei einer vollständigen Umsetzung gefordert sein werden. Bis zur vollständigen Implementierung muss dieser Kapitalbedarf gedeckt sein.
3. Internationaler Vergleich
Auch im internationalen Vergleich liegen die Quoten der europäischen Banken im Schnitt über denen des globalen Mittelwerts. Insgesamt befinden sich die Banken, die Daten eingereicht haben, im Mittel auf einem sehr hohen Niveau der Erfüllung aller Anforderungen aus Basel III, selbst bei simulierter vollständiger Implementierung zum Stichtag.
Die Ergebnisse des Basel III Monitorings werden auf allen Ebenen insgesamt positiv bewertet.
Die Regupedia-Detailansicht und den Bericht des Basler Ausschusses finden Sie hier. (engl.)
Die Regupedia-Detailansicht und den Bericht der EBA finden Sie hier. (engl.)
Die Regupedia-Detailansicht und den Bericht der Bundesbank finden Sie hier.
Veranstaltungen
04.11.2015 | BONN
BaFin: Solvency II-Branchenveranstaltung für Versicherer und Verbandsvertreter
09.11.2015 - 11.11.2015 | FRANKFURT
13.11.2015 | LONDON
Öffentliche Anhörung: Konkretisierung der Ausfalldefinition
16.11.2015 - 20.11.2015 | FRANKFURT
Ende von Konsultationen
22.10.2015
BCBS: Kontoeröffnung (BCBS 331)
23.10.2015
ESMA: Vergütungsgrundsätze unter der OGAW V-Richtlinie (2015/ESMA/1172)
29.10.2015
EBA: Kooperationsvereinbarungen zwischen Einlagensicherungssystemen (EBA/CP/2015/13)
31.10.2015
ESMA: Aussetzung vom Handel, Datenbereitstellungsdienste und Derivate-Reporting (ESMA/2015/1301)
National
Rundschreiben 08/2015 (WA) der BaFin: Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle nach Kapitel 1 Abschnitt 3 des Kapitalanlagegesetzbuches
Auslegungsschreiben der BaFin zum Crowdlending
Bundesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
International
Leitlinien der ESMA: Alternative Leistungskennzahlen (APM) (ESMA/2015/1415)
Del. VO der Europäischen Kommission zur Offenlegung antizyklischer Kapitalpuffer (Del. VO (EU) 2015/1555)
Del. VO der Europäischen Kommission zur Übergangsbehandlung von Beteiligungspositionen bei der Anwendung des IRB-Ansatzes (Del. VO (EU) 2015/1556)
Die "SIBOS" (SWIFT International Banking Operations Seminar) ist mit über 7.000 Teilnehmern aus 140 Ländern und über 180 Ausstellern die weltweit größte Konferenz im Bereich Financial Services. Sie findet derzeit (vom 12. bis zum 15 Oktober 2015) in Singapur statt. ORO Services zeigt auf der SIBOS Präsenz und berichtet auf Regupedia.de täglich über ausgewählte Themen, insbesondere aus dem Bereich Regulierung.
Die interessanten Tageszusammenfassungen finden Sie in unserem Blog.
Ausführlichere Informationen erhalten registrierte Nutzer von Regupedia.de einige Tage nach Ende der SIBOS.
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Handelsregister Frankfurt HRB 46846
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