29.11.2018
Liebe Leserinnen und Leser,
das deutsche Finanzsystem ist und bleibt verwundbar. Dies offenbarte jetzt auch der Finanzstabilitätsbericht 2018, den die Deutsche Bundesbank Mitte November veröffentlichte. Die Verwundbarkeiten kämen insbesondere im Falle eines unerwarteten Konjunktureinbruchs in Deutschland zutage. Sie umfassen laut Bundesbank die Unterschätzung von Kreditrisiken, die Überbewertung von Vermögenswerten und die mit der Fristentransformation von Finanzinstrumenten einhergehenden Zinsänderungsrisiken – und könnten dazu führen, dass das Finanzsystem einen möglichen Wirtschaftsabschwung in Deutschland noch verstärkt. Daher sei es jetzt an der Zeit, ausreichend Puffer aufzubauen und das Immunsystem des Finanzsystems zu stärken, forderte Vizepräsidentin Prof. Claudia Bruch.
Eine Stärkung des Finanzsystems ist nicht zuletzt auch das Ziel der zahlreichen Regulierungsinitiativen, die seit Ausbruch der Finanzkrise 2007/2008 ins Leben gerufen und umgesetzt wurden. Sie haben dazu beigetragen, dass – nicht nur der deutsche – Finanzsektor heute deutlich widerstandsfähiger gegen externe Schocks ist. Das heißt aber nicht, dass eine Regulierungspause in greifbare Nähe rückt. Regulierung versteht sich vielmehr als fortdauernder Prozess, denn immer wieder müssen Regulierungspakete überdacht und neu aufgelegt werden, wie beispielsweise Basel IV, CRR II / CRD V oder die 5. Geldwäscherichtlinie belegen. In der Praxis zeigt sich eben vieles anders als in der Theorie. Zudem sind die Geschäftsbedingungen infolge der wachsenden Digitalisierung heute anders als vor zehn Jahren und neue Marktteilnehmer, wie FinTechs, im Spiel.
Im Fokus der Regupedia-Redaktion, die täglich alle Entwicklungen in der Finanzmarktregulierung beobachtet und analysiert, steht daher insbesondere die frühzeitige Ankündigung und Begleitung der vielfältigen Normen und Standards – vom ersten Bericht bis zur Veröffentlichung des finalen Rechtsaktes im Amtsblatt der EU oder im Bundesgesetzblatt. Damit können sich Regupedia-Kunden rechtzeitig auf neue regulatorische Entwicklungen einstellen und ihre Compliance-Prozesse entsprechend anpassen.
Davon können künftig auch Mitglieder des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes e.V. (DGRV) profitieren. Der DGRV hat jetzt einen Rahmenvertrag mit der ORO Services GmbH abgeschlossen. Damit hat nun ein weiterer Verband seinen Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, rasch und unkompliziert Regupedia.de zu lizenzieren.
Aber nicht nur DGRV-Mitglieder sind angesprochen – auch Sie, liebe Leserinnen und Leser, sofern Sie die zahlreichen Vorteile von www.regupedia.de noch nicht kennen. Interessenten können Regupedia.de kostenlos und unverbindlich für die Dauer von 3 Wochen testen. Sie können Ihren persönlichen Testzugang einfach und unverbindlich unter www.regupedia.de/kontakt anfordern. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Herzliche Grüße,
Katrin Jastrau
Senior Consultant ORO Services GmbH
Special
Konkretisierung der BenchmarkVO
International
Bericht des BCBS an die G20: Umsetzung von Basel III (November 2018)
Bericht der IOSCO: Leverage
Europa
Richtlinie des Parlaments und des Rates: Strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche
VO der EZB: Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten
Normsetzungsverfahren
Inkrafttreten - EU
Del. VO der Kommission: Änderung der Del. VO über Pflichten unter der AIFMD
Deutschland
Referentenentwurf des BMF: Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung
Referentenentwurf des BMWi: Zweite Verordnung zur Änderung der FinVermV
Österreich
ArtikelG: STS-Verbriefungsvollzugsgesetz und weitere Änderungen
Konsultation der FMA: 4. CRR-BV-Novelle
BGH-Urteile
Urteil des BGH: Aktionärsschutz gegen Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss
Urteil des BGH: Falsche Abgrenzung der bei Vertragsschluss erteilten Belehrung von der Nachbelehrung
Neue Documents by ORO
Checkliste Geldwäsche-Verdachtsmeldung: Vortaten der Geldwäsche nach § 261 StGB
Aktuelle Blogs
Die drei Phasen der Geldwäsche
Am 25. November 2018 sind zehn Delegierte Verordnungen (Del. VO) in Kraft getreten, welche die Benchmark-Verordnung (BMR) vom 30. Juni 2016 konkretisieren.
Die BMR führt einen gemeinsamen Rahmen zur Sicherstellung der Genauigkeit und Integrität von Indizes ein, die als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung von Investmentfonds verwendet werden. Ziel dabei ist, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu erhöhen, einen hohen Anleger- und Verbraucherschutz sicherstellen und die Kontrollmöglichkeiten der Benchmarkprozesse in Unternehmen verbessern.
Hier die Del. VOs im Überblick:
Im vorliegenden Bericht informiert der Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) die G20-Vorsitzenden über den Fortschritt bei der Implementierung des Basel-III-Rahmenwerks seit Juli 2017, als der BCBS den letzten Fortschrittsbericht veröffentlichte. Er fasst die Schritte der BCBS-Mitgliedsstaaten zur Anwendung der Basel-III-Standards zusammen. Dazu gehören:
Im Entwurf schlägt der IOSCO ein zweistufiges Verfahren vor: In Stufe eins soll die Aufsicht alle diejenigen Investment Fonds identifizieren, die der Wahrscheinlichkeit nach kein hohes Risiko für die Finanzmarktstabilität darstellen. Alle anderen Fonds werden dann, in Stufe zwei, einer weiteren Analyse durch die Aufsicht unterzogen.
Der 7. Fortschrittsbericht des Finanzstabilitätsrates (FSB) informiert über den aktuellen Umsetzungsstand der beschlossenen Reformen in Bezug auf die Abwicklung systemrelevanter Finanzinstitute (SIFI) und definiert die künftigen Prioritäten des FSB in dieser Thematik.
Die vorliegende Richtlinie ist Teil eines am 21. Dezember 2016 veröffentlichten Maßnahmenpakets, mit dem die Kommission die Finanzierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität europaweit wirksamer bekämpfen will. Sie basiert auf dem Aktionsplan der Kommission zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vom Februar 2016 und zielt darauf ab, die strafrechtliche Verfolgung von Geldwäschedelikten zu verschärfen und EU-weit zu harmonisieren.
Die EZB will eine einzige einheitliche Schwelle festlegen, die für alle wesentlichen Institute im Rahmen des SSM anzuwenden ist. Die Schwelle wird sich aus einer relativen und einer absoluten Komponente zusammensetzen. In diesem Zusammenhang soll Kreditinstituten eine geeignete Übergangsfrist eingeräumt werden.
Gegenstand der vorliegenden Leitlinien der ESMA sind die Eignungsanforderungen im Einklang mit der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) und der ergänzenden delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Sie gelten für zuständige Behörden und Firmen und betreffen die Anlageberatung und Portfolioverwaltung.
Das vorliegende Dokument beinhaltet die neuen, überarbeiteten Durchführungsstandards (ITS) über die Prozesse, Standardformate und Templates zur Bereitstellung von Informationen im Rahmen der Abwicklungsplanung für Kreditinstitute und Investmentunternehmen, die den Vorschriften der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (RL 2014/59/EU, BRRD) unterliegen.
9.11.2018
Del. VO der Kommission: Änderung der Del. VO über Pflichten der Verwahrstelle unter der AIFMD
25.11.2018
Del. VO der Kommission: RTS zum Verhaltenskodex nach der BMR
25.11.2018
Del. VO der Kommission: RTS zur Transparenz der Methodik nach der BMR
25.11.2018
Del. VO der Kommission: RTS zur Geeignetheit und Nachprüfbarkeit von Eingabedaten nach der BMR
25.11.2018
Del. VO der Kommission: RTS zur Anerkennung von Administratoren aus Drittländern
25.11.2018
Del. VO der Kommission: RTS zu Verfahren und Merkmalen der Aufsichtsfunktion nach der BMR
27.11.2018
DVO der Kommission: ITS zur Informationsbereitstellung von Abwicklungsplänen
29.11.2018
DVO der Kommission: Änderung der ITS zu aufsichtlichen Meldungen der Institute (09.11.2018)
23.11.2018
ArtikelG: STS-Verbriefungsvollzugsgesetz und weitere Änderungen
01.12.2018
Konsultation der ESMA: Durchführung von Stresstests
06.12.2018
Konsultation der ESAs: Änderungen der RTS zur Ausgestaltung des KID unter PRIIPs
31.12.2018
Konsultation der ESAs: ITS zur Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen des Kreditrisikos durch ECAI
10.12.2018
Referentenentwurf des BMF: Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung
18.12.2018
Konsultation 18/2018 (WA) der BaFin: Externe Bewerter bei Kapitalverwaltungsgesellschaften
07.12.2018
Konsultation der FMA: Umstellung der Rechnungsgrundlagen bei Pensionskassen (Entwurf)
07.12.2018
Konsultation der FMA: 4. CRR-BV-Novelle
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Hauptsächlich ergeben sich Änderungen am Wertpapierprospektgesetz. Zum Beispiel entfallen einige Vorschriften aufgrund der unmittelbaren Geltung der Prospektverordnung und damit redaktionelle Änderungen. Außerdem wird die BaFin als zuständige Behörde bestimmt.
Mit der zweiten Änderung der FinVermV sollen zusätzliche Wohlverhaltensregeln für gewerbliche Finanzanalgenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater aufgenommen werden. Außerdem sollen bestehende Regelungen an die MiFID II angepasst und redaktionelle Änderungen zur Anpassung an die Versicherungsvermittlungsnovelle vorgenommen werden.
Mit dem Pfändungsschutzkonto- und Fortentwicklungsgesetz sollen die Vorschriften der ZPO neu strukturiert sowie Anpassungen der Begrifflichkeiten vorgenommen werden. Es sollen darüber hinaus Vorschriften für die Pfändung eines gemeinschaftlichen Kontos un den Wechsel von Konten eingeführt werden.
Mit dem vorliegenden Merkblatt bietet die Bafin eine Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter, welche die gemeinsame Einschätzung der BaFin und der Deutschen Bundesbank widerspiegelt. Ziel ist vor allem, für die beaufsichtigten Unternehmen ein Problembewusstsein im Umgang mit Cloud-Diensten und den damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu schaffen.
Ziel des Gesetzes ist insbesondere die Harmonisierung der derzeit uneinheitlichen Bestimmungen des Verbriefungsrechts über die Begriffsbestimmungen, Offenlegung und Sorgfaltsprüfung sowie die Einführung von gesetzlichen Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen die Verbriefungsverordnung.
Diese Novelle dient der Anpassung der CRR-Begleitverordnung (CRR-BV) an die Anforderungen der Del. VO 2018/171 zur Erheblichkeitsschwelle.
Die von der FMA gemäß § 23 CRR-BV festgelegte Schwelle soll durch den vorliegenden Entwurf an die Kriterien der Del. VO (EU) 2018/171 angepasst werden. Zudem wird durch diese Novelle die Vorabgenehmigung für die Rückzahlung von gekündigten Genossenschaftsanteilen gemäß § 21a um ein weiteres Jahr verlängert.
Das vorliegende Rundschreiben der FMA behandelt die Umstellung der Rechnungsgrundlagen bei Pensionskassen. Das Schreiben enthält dabei Orientierungshilfen zur Genehmigung des gem. § 20 Abs. 4 PKG vorzulegenden Geschäftsplans und zur Verteilung des Fehlbetrags (bzw. die durch eine RGL-Umstellung entstehende Deckungslücke) sowie Informationen zur Berechnung der Verheiratungswahrscheinlichkeit.
Der vorliegende Bericht gehört zu den halbjährlich erscheinenden Financial Stability Reports der Österreichischen Nationalbank. Er analysiert finanzmarktstabilitätsrelevante Entwicklungen in Österreich und im internationalen Umfeld sowie Spezialthemen im Zusammenhang mit der Finanzmarktstabilität.
In dem vorliegenden Urteil geht es um die Frage, ob die Klausel über eine laufzeitunabhängige Bearbeitungsprovision wirksam ist. Dies hat der BGH verneint.
Sachverhalt:
Der Kläger, ein Finanzmakler und –berater, schloss mit der beklagten Sparkasse einen Darlehensvertrag, dessen Summe er zur Finanzierung von Immobilienkäufen verwenden wollte. Nach dem Vertrag war die Erhebung einer einmaligen Bearbeitungsprovision i.H.v. 0,75 % des Darlehensbetrags festgelegt, die bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens nicht erstattungsfähig war. [...]
In dem vorliegenden Urteil geht es um die Frage, ob die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehen fehlerhaft war. Dies hat der BGH bejaht.
Sachverhalt:
Die Kläger schlossen einen Verbraucherdarlehensvertrag mit der beklagten Bank ab. Die Beklagte belehrte die Kläger wie folgt:
„Sofern Sie nicht taggleich mit dem Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, beträgt die Frist einen Monat".
Die Kläger waren der Ansicht, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und widerriefen den Darlehensvertrag. [...]
Für die Beurteilung von Auffälligkeiten und die Entscheidung über die Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 43 Abs. 1 GwG sind die Vortaten des § 261 StGB eine wichtige Grundlage. Einen schnellen Überblick über relevante Sachverhalte erhalten Sie mit der Checkliste von ORO Services. Bei Ihrer täglichen Arbeit als Geldwäsche-Beauftragte/r können Sie die Checkliste auch für die Dokumentation der Verdachtsfallbearbeitung ergänzend hinzuziehen.
Zur Checkliste gelangen Regupedia-Kunden hier.
Gepostet am 28. November 2018 von Xenia Eckert, Senior Consultant bei ORO Services GmbH in Compliance / Risikomanagement
Nach § 43 Abs.1 GwG haben Sie als Verpflichtete Sachverhalte unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden, sofern Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte. [...]
Gepostet am 16. November 2018 von Xenia Eckert, Senior Consultant bei ORO Services GmbH in IT-Sicherheit
Da die Nutzung von Cloud-Dienstleistungen unter den Auslagerungsbegriff fällt, beschäftigte die Institute in letzter Zeit die Vertragsgestaltung mit Cloud-Anbietern. Zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen sind entsprechende vertragliche Prüfungsmöglichkeiten bei den Anbietern erforderlich. [...]
Gepostet am 8. November 2018 von Mariya Atanasova, Senior Consultant bei ORO Services GmbH in Compliance/Riskmanagement
BörseG 2018, WAG 2018, Fit & Proper, WAG Organisationsrundschreiben 2018, Rundschreiben zur Verhinderung der Geldwäscherei, etc. - der österreichische Gesetzgeber setzt die europäischen regulatorischen Anforderungen in vollen Zügen um. Bereits im vergangenen Jahr wurden zwei neue Gesetze zur Umsetzung der MiFID II erlassen, nämlich das BörseG 2018 sowie das WAG 2018. [...]
Dieser Newsletter erscheint monatlich jeweils am Monatsende und kann kostenfrei unter www.regupedia.de abonniert werden. Regupedia-Kunden erhalten den Newsletter automatisch. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in der Finanzmarktregulierung der vergangenen vier Wochen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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