29.11.2016
Regupedia Newsletter November 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor der Weihnachtspause haben die Regulatoren im November nochmals ihr Arbeitstempo angezogen. Letzte Woche hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Reformpaket zur Änderung von fünf bestehenden Rechtsakten auf den Weg gebracht, um die Widerstandsfähigkeit europäischer Banken zu erhöhen und das Vertrauen in die Branche zurückzugewinnen. Darüber hinaus hat die Kommission eine neue Richtlinie entworfen, um Banken frühzeitige Restrukturierungen zu ermöglichen und so Insolvenzen zu vermeiden. Ein Verordnungsvorschlag zur Verschiebung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger (PRIIPS) auf den 1. Januar 2018 liegt ebenfalls vor: Dieser gibt Emittenten und Distributoren mehr Zeit, die Anforderungen an die Gestaltung von Basisinformationsblättern (KID) zum besseren Kleinanlegerschutz umzusetzen.
Der europäische Rat und das Parlament haben sich zudem auf eine neue Verordnung geeinigt, die die Rolle der Geldmarktfonds bei der Finanzierung der Realwirtschaft erhalten und das reibungslose Funktionieren des Refinanzierungsmarktes gewährleisten soll. Außerdem hat die EZB neue Leitlinien vorgeschlagen, um die Aufsichtsregeln für weniger bedeutende Institute zu harmonisieren und deren Compliance-Kosten zu begrenzen.
All diese Maßnahmen zielen darauf ab, den europäischen Bankensektor und damit auch die europäische Wirtschaft zu stärken sowie den Schutz von (Klein-)Anlegern und Steuerzahlern zu erhöhen. Und sie verdeutlichen den Handlungsbedarf für die Branche, die neben neuen Regulierungsvorhaben nun verstärkt mit den Revisionen der Regulierungsmaßnahmen im Nachgang der Finanzkrise konfrontiert ist. Regulatorisches Risikomanagement wird für Banken immer wichtiger. Ein umfassendes Informationsportal, das alle aufsichtlichen Entwicklungen beobachtet und analysiert, kann Banken bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen erheblich entlasten.
Um herauszufinden, ob Regupedia diese Anforderungen erfüllt, haben wir eine Umfrage unter unseren Kunden durchgeführt - mit einem überzeugenden Ergebnis: Die Befragten schätzen nicht nur unisono die Aktualität und Vollständigkeit der aktuell rund 12.000 Dokumente, Analysen, News, Termine und Glossarbegriffe, sondern auch die intuitive Bedienbarkeit der Datenbank. Insbesondere auf das Daily Bulletin, das täglich über neue bankenaufsichtliche Entwicklungen in den jeweils vergangenen 24 Stunden informiert, war die Resonanz äußerst positiv.
Sollten Sie explizite Fragen zur Bankenregulierung haben, stehen wir Ihnen übrigens auf der Handelsblatt-Tagung "European Banking Regulation", die noch bis zum 30. November 2016 in Frankfurt am Main stattfindet, gerne Rede und Antwort.
Herzliche Grüße,
Michael Luderer
Geschäftsführer ORO Services GmbH
International
Makroökononmische Effekte von Basel III
Konsultation der IOSCO: CRA-Produkte
Reform des Bankensektors
Reformpaket zur Änderung von fünf bestehenden Rechtsakten
Europa
Guidelines IRB-Ansatz
Guidelines zur Bewertung des ICAAP und ILAAP
Verordnung zur Verschiebung der PRIIPS
Normsetzungsverfahren
Inkrafttreten: Del. VO Produktintervention
Konsultationsende: Änderung der MaComp
EBA: Öffentliche Anhörung zum Aufsichtsregime für Wertpapierfirmen
Deutschland
Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Fachartikel der BaFin: Kreditvergabe durch AIFs
BGH-Entscheidungen
Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehens
Informationspflicht des Anlagevermittlers
Aktuelle Blogs
MiFID II/MiFIR - Keine Entspannung
Umfrage
Hohe Zufriedenheit bei Regupedia-Kunden
Dieses Working Paper der BIS enthält einen einfachen, konzeptionellen Rahmen zur Bewertung der makroökonomischen Auswirkungen der wesentlichen Basel-III-Reformen, darunter der Leverage Ratio. Mithilfe von historischen Daten von großen Banken wurde analysiert, wie hoch der zusätzliche Kapitalbetrag wäre, der zur Erfüllung der neuen Anforderungen erforderlich wäre. Hierbei wurde die Bestrebung zur Erhöhung der Verlustabsorptionsfähigkeit von GSIBs (neue TLAC-Standards) ebenfalls berücksichtigt.
Die Simulationsergebnisse der BIS deuten darauf hin, dass die Umsetzung von Basel III - nach den implizierten Änderungen der Geschäftsmodelle - einen nennenswerten makroökonomischen Nettonutzen generieren kann.
Mit der vorliegenden Konsultation ersucht die IOSCO weiteres Feedback zum Rückgriff von Marktteilnehmern auf andere CRA-Produkte (Other CRA Products, OCP). OCP sind bestimmte nicht-traditionelle, kreditbezogene Produkte und Dienstleistungen. Wie Kreditratings werden sie von Marktteilnehmern ebenfalls dazu genutzt, die Kreditwürdigkeit einer Entität oder Verbindlichkeit zu beurteilen. Ein zusätzlicher Anwendungsbereich liegt zum Beispiel in der Beurteilung der Auswirkung einer hypothetischen oder beabsichtigten Transaktion auf ein traditionelles Kreditrating. Auch kann abgeschätzt werden, mit welchem Rating eine Ratingagentur schlussendlich eine neue Emission einstufen würde.
Das CPMI (Committee on Payments and Market Infrastructures) hat einen Bericht bzgl. der Verbesserung der Geschwindigkeit und der kontinuierlichen Servicebereitschaft von "fast payment services" (Schnellen Retail-Zahlungen) herausgegeben. Bei den sog. "Schnellen Retail-Zahlungen" handelt es sich um Zahlungsdienste, aufgrund derer Geldmittel bzw. Zahlungsnachrichten rund um die Uhr sowie von Montag bis Sonntag, somit auf einer 24/7-Basis und in Echtzeit an den Zahlungsempfänger übertragen werden können. Die zunehmende Relevanz schneller Zahlungsdienste liegt insbesondere darin begründet, dass sich deren Zahl seit dem Jahr 2010 mehr als verdoppelt hat und auch in Zukunft weiter stark anwachsen wird.
Die EU hat im Zuge der Finanzkrise eine ehrgeizige Reform des Finanzregulierungssystems in Angriff genommen, um für Finanzstabilität zu sorgen und das Vertrauen in den Markt wiederherzustellen. Die am 23. November veröffentlichten Vorschläge sollen diese Reformagenda ergänzen und die Umsetzung einiger noch offenstehender Elemente voranbringen, die von wesentlicher Bedeutung für die weitere Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken gegen mögliche Schocks sind. Einige Aspekte des neuen Regulierungsrahmens werden einer Feinabstimmung unterzogen, um diesen wachstumsfreundlicher zu gestalten und besser auf Komplexität, Größe und Geschäftsprofil der Banken abzustimmen. Ferner werden Maßnahmen zur Förderung von KMU und Investitionen in die Infrastruktur eingeführt.
Die Vorschläge ändern folgende Rechtsakte:
Verordnungsvorschlag der Kommission: Änderung der CRR
Richtlinienvorschlag der Kommission: Änderung der CRD IV
Richtlinienvorschlag der Kommission: Änderung der BRRD / Rangfolge unbesicherter Schuldtitel
Richtlinienvorschlag der Kommission: Änderung der BRRD / Verlustabsorptionsfähigkeit
Verordnungsvorschlag der Kommission: Änderung der SRM-VO / Verlustabsorptionsfähigkeit
Das vorliegende Konsultationspapier der EBA (EBA/CP/2016/21) entwirft Guidelines für die Schätzung von Risiko-Parametern für nicht-ausgefallene Risikopositionen, namentlich für die Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default - PD) und für die Verlustquote bei Kreditausfall (loss given default - LGD) sowie für die Behandlung ausgefallener Assets.
Diese Richtlinien sind Teil der umfangreichen Überarbeitung des IRB-Ansatzes durch die EBA mit dem Ziel, die ungerechtfertigte Variabilität der Ergebnisse interner Modelle zu reduzieren bei gleichzeitiger Bewahrung der Risikosensitivität für Kapitalanforderungen. Die Konsultationsphase läuft bis zum 10. Februar 2017.
Die EBA hat am 3. November 2016 Leitlinien für die erforderlichen Informationen zur konsistenten Bewertung der bankinternen Prozesse zur Kapital- und Liquiditätsadäquanz (ICAAP und ILAAP) für den SREP veröffentlicht.
Diese Leitlinien sollten zusammen mit den Leitlinien der EBA bezüglich Prozesse und Methoden der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP) gelesen werden. Insbesondere spezifizieren die Leitlinien, welche Informationen bezüglich des ICAAP und des ILAAP die Aufsichtsbehörden von den Instituten erfassen sollen.Link
Mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag soll der Geltungsbeginn der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIP-Verordnung, PRIIPs) um zwölf Monate verschoben werden.
Darin enthalten sind einheitliche Offenlegungsanforderungen in Form von standardisierten Basisinformationsblättern (KIDs) an die Hersteller von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (PRIIPs), um die Markttransparenz zu verbessern und den Schutz von Privatanlegern zu stärken.
Mit dem vorliegenden Entwurf einer delegierten Verordnung folgt die Europäische Kommission einem Mandat zur Erarbeitung technischer Regulierungsstandards (RTS) unter Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR).
Die CSDR sieht vor, dass Institute, die Wertpapierlieferungen und -abrechnungen auf andere Weise als über von Zentralverwahrern ("Abwicklungsinternalisierer") betriebene Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme ausführen, den zuständigen Behörden am Ort ihres Sitzes den aggregierten Umfang und Wert aller Wertpapiergeschäfte melden, die sie auf diese Weise abwickeln.
Mit dem vorliegenden Entwurf einer delegierten Verordnung folgt die Europäische Kommission drei Mandaten zur Erarbeitung technischer Regulierungsstandards (RTS) unter den Art. 47 Abs. 3, Art. 54 Abs. 8 und Art. 59 Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR).
Sie erstrecken sich unter anderem auf die Höhe und Berechnung der Eigenkapitalanforderungen, denen alle Zentralverwahrer unterliegen (Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung).
01.11.2016 | CRR/CRDIV
DVO der Kommission: ITS zur Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen des Kreditrisikos durch ECAI
01.11.2016 | CRR/CRDIV
DVO der Kommission: ITS zur Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen für Verbriefungen durch ECAI
01.11.2016 | Solvency II / Ratings
DVO der Kommission: ITS zur Zuweisung externer Ratings zu Bonitätsstufen nach Solvency II
09.11.2016 | Kriminalität/Sanktionen
DVO des Rates: Restriktive Maßnahmen - Ukraine (09.11.2016)
14.11.2016 | Kriminalität/Sanktionen
DVO des Rates: Restriktive Maßnahmen - Syrien (14.11.2016)
18.11.2016 | PRIIPs
Del. VO der Kommission: Produktintervention
30.11.2016
DVO der Kommission: Änderung der DVO zur Änderung der Amtshilferichtlinie
02.12.2016
Konsultation der ESMA: Technische Standards unter der Benchmark-Verordnung
05.12.2016 | MiFIDII/MiFIR
Konsultation der ESMA: RTS zum konsolidierten Datenticker für Nichteigenkapitalinstrumente
05.12.2016 | CRA
Konsultation der IOSCO: CRA-Produkte
06.12.2016 | MiFIDII/MiFIR
Konsultation der ESMA: Guidelines zur Kalibrierung von Handelseinstellungen
14.12.2016
Konsultation der BaFin: Änderung der MaComp
21.12.2016
Konsultation der EBA: RTS und ITS zur Zahlungskontenrichtlinie
01.12.2016 | LONDON
EBA: Öffentliche Anhörung zum Aufsichtsregime für Wertpapierfirmen
06.12.2016 | FRANKFURT
22. Handelsblatt-Jahrestagung: Banken-Technologie
07.12.2016 | DÜSSELDORF
Forum Bundesbank: Hochfrequenzhandel - Ein Gefahrenherd für die Finanzstabilität?
14.12.2016 | LONDON
EBA: Öffentliche Anhörung zu zusätzlichen Parametern für die Liquiditätsüberwachung
15.12.2016 | FRANKFURT
Workshop der BaFin: Transparenzpflichten für MTF-Emittenten (4. Alternativtermin)
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch gehört zu den wichtigsten Risiken der deutschen weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions - LSIs). Um sicherzustellen, dass es in angemessener Weise mit Eigenmitteln unterlegt wird, soll es dazu eine Allgemeinverfügung geben, die die BaFin nun zur Konsultation gestellt hat.
© Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Er zielt auf die Fortdauer nicht genutzter Verluste trotz eines qualifizierten Anteilseignerwechsels bei der Körperschaft ab, sofern der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist.
In diesem Fachartikel erläutert die BaFin die Hintergründe, die aktuelle Rechtslage und die gängige Praxis im Hinblick auf die Darlehensvergabe mittels sogenannter Kreditfonds durch alternative Investmentfonds (AIF). Hintergrund ist, dass der deutsche Gesetzgeber mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz nicht nur die europäische OGAW-V-Richtlinie (Richtlinie 2014/91/EU) umgesetzt, sondern auch Regeln zur Darlehensvergabe durch alternative Investmentfonds (AIF) festgesetzt hat.
IX ZR 309/15
Mit der Allgemeinverfügung der BaFin werden die Verpflichteten i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2c. des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), die das von der solarisBank AG emittierte E-Geld-Produkt „fashioncheque“ vertreiben oder rücktauschen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 des GwG i.V.m. § 25n Abs. 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) von der Verpflichtung zur Identifizierung des Vertragspartners nach § 25n Abs. 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG widerruflich freigestellt, soweit sie das von der solarisBank AG emittierte und mit Bescheid vom 05.10.2016 nach § 25n Abs. 5 KWG freigestellte E-Geld-Produkt „fashioncheque“ vertreiben und rücktauschen.
XI ZR 14/16
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OLG Stuttgart wird zurückgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtssache hat aus Sicht des BGH weder grundsätzliche Bedeutung noch ist eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.
1 StR 422/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG wird als unbegründet verworfen. Das LG hat den Angeklagten wegen gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Computerbetrug in 21 Fällen sowie weiterer Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr vier Jahren verurteilt.Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner allgemeinen Sachrüge, die jedoch unbegründet ist. Insbesondere ist die rechtliche Wertung des LG, die vollendeten Taten erfüllten den Tatbestand des § 152b Abs. 1, 3 und 4 i.V.m. § 152a Abs. 1 StGB, zutreffend.
Gepostet am 18. November 2016 von Paul Gronau, Manager bei Severn Consultancy GmbH in Regularien
Es wird langsam ernst. Trotz der Verschiebung des Anwendungsbeginns von MiFID II um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 merkt man im Markt deutlich, dass keineswegs Entspannung unter den Betroffenen herrscht. Es ist mittlerweile bei jedem, der unter die Direktive fällt, angekommen, dass die Verschiebung nicht aus reiner Willkür oder gar Unlust gemeinschaftlich von allen Ländern und Aufsichtsbehörden beschlossen wurde, sondern allein durch die enorme Komplexität des Themas und die damit verbundenen sehr hohen Umsetzungsaufwände zu begründen ist.
Mit umfassenden Informationen und intelligenten Features schafft Regupedia.de Klarheit in allen Fragen der Bankenregulierung. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die ORO Services im Oktober 2016 unter Regupedia-Kunden aus den Bereichen Compliance, Risikocontrolling und Finanzen durchgeführt hat. Demnach liefert das Informationsportal einen vollständigen Überblick über alle bankenregulatorisch relevanten Normen, Standards, Termine und News für den deutschen Rechtsraum.
Die Befragten schätzen nicht nur unisono die Aktualität und Vollständigkeit der aktuell rund 12.000 Dokumente, Analysen, News, Termine und Glossarbegriffe, sondern auch die intuitive Bedienbarkeit der Datenbank. "Eine Welt ohne Regupedia können wir uns im Prinzip nicht mehr vorstellen", so das Fazit eines Umfrageteilnehmers.
Im Blogbeitrag von Dr. Martin Rohmann, Geschäftsführer ORO Services GmbH, erfahren Sie mehr über die Umfrageergebnisse im Einzelnen.
Dieser Newsletter erscheint monatlich jeweils am Monatsende und kann kostenfrei unter www.regupedia.de abonniert werden. Regupedia-Kunden erhalten den Newsletter automatisch. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in der Finanzmarktregulierung der vergangenen vier Wochen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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