20.11.2015
Regupedia Newsletter Nr. 2 - Bankenregulierung online
Sehr geehrte Damen und Herren,
"Die Regulierungswelle ist bald vorbei". Das verspricht zumindest William Coen, Generalsekretär des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Auch EZB-Direktoriumsmitglied Sabine Lautenschläger spricht davon, dass ein Ende der Regulierung kommen und man sich auf die Implementierung konzentrieren müsse. Allein uns fehlt der Glaube, wurden wir doch in den letzten 3-4 Wochen mit weiteren Dokumenten nur so überschüttet. Ein Ende der Regulierungswelle ist demnach zumindest unmittelbar nicht in Sicht.
Dementsprechend gut gefüllt ist auch der Newsletter. Auffällig für die letzten 3-4 Wochen: Wir haben sehr viele neue Konsultationen und es gibt verhältnismäßig viele Fortschritte in der Normsetzung auf europäischer und deutscher Ebene.
Das alles ändert nichts daran sondern unterstreicht, dass eine Regulierungspause für die Banken dringend notwendig wäre. Denn die Banken müssen sich nicht nur um die Umsetzung all der regulatorischen Anforderungen kümmern, sondern sie müssen auch analysieren, was diese eigentlich mit all ihren Wechselwirkungen für die Geschäftsmodelle und Konzernstrukturen bedeuten. Die Regulierung, soviel steht jetzt schon fest, ist ein massiver Treiber von Veränderungen im Bankenmarkt, die uns noch einige Jahre begleiten wird.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Herzlichste Grüße
Ihre
Michael Luderer und Dr. Martin Rohmann
Geschäftsführer ORO Services GmbH
Neue Konsultationen
FSB und BCBS zur Basel III-Reformagenda
Bankenstresstest 2016
Arbeitsprogramme für 2016
Fortschritte in der Legislative
Neue Konsultationen
Termine
MiFID II / MiFIR: Verzögerungen
FKAustG
Finanzmarkt-Novellierungsgesetz
Weitere Fortschritte und Ausblick
Dokumente
Das FSB und das BCBS setzen ihre Arbeiten zur Umsetzung der Basel II-Reformagenda fort.
Am 09.11. veröffentlichten sie mehrere Dokumente , die das Rahmenwerk zur Verlustabsorptionsfähigkeit global systemrelevanter Banken im Abwicklungsfall weiter vervollständigen.
Zum Artikel der Regupedia-Redaktion
In zwei am 13.11.2015 veröffentlichten Fortschrittsberichten gibt das BCBS den G20-Vorsitzenden ein Update zur Finalisierung der aus der Krise resultierenden Reformen sowie einen Überblick zum Implementierungsstand der regulatorischen Reformen aus Basel III.
Zum Artikel der Regupedia-Redaktion
Um die einheitliche Umsetzung des in Basel III beschriebenen antizyklischen Kapitalpuffers zu fördern, hat das BCBS ferner häufig gestellte Fragen und weitere unterstützende Informationen zu diesem Thema veröffentlicht.
Zum Artikel der Regupedia-Redaktion
Am 5.11.2015 hat die EBA erste Details zum Bankenstresstest im Jahr 2016 veröffentlicht. Der Stresstest betrifft 53 europäische Banken, deren konsolidierte Aktiva etwa 70% der gesamten Bankenbranche ausmachen. Unter den 10 deutschen Banken sind beispielsweise die Commerzbank und die Deutsche Bank vertreten, aber auch Spezialinstitute wie die Volkswagen Financial Services AG.
Der Entwurf soll als Grundlage für Gespräche zwischen betroffenen Banken, nationalen Behörden und der EBA dienen. Die finale Version wird bis zum Beginn des Stresstests im ersten Quartal 2016 gemeinsam erarbeitet.
Dem Stresstest unterliegen Szenarien, deren Auswirkungen auf Kredit-, Markt- und Kontrahentenrisiken sowie operationelle Risiken gemessen werden. Außerdem werden Zinsüberschüsse und sonstige Erträge im Stressszenario simuliert.
Im Vergleich zum letzten Stresstest liegt der Schwerpunkt nun stärker auf der Solvabilität der Banken. Darüber hinaus wird erstmals auch das Management des Verhaltensrisikos (conduct risk) getestet. Die EBA reagiert damit auf sich häufende Skandale, wie zum Beispiel Zinsmanipulationen.
Die Ergebnisse des Stresstests werden im dritten Quartal 2016 erwartet.
Unsere Detailansicht zum Entwurf finden Sie hier.
Die Pressemitteilung der EBA finden Sie hier. (engl)
Aufsichtsthemen, Anlegerschutz und Datenmanagement als zentrale Themen
Die EBA wird hauptsächlich durch verschiedene Maßnahmen das Single Rulebook vorantreiben, Abwicklungsregelungen weiterentwickeln und konvergente Aufsichtspraktiken fördern. [Detailansicht]
Die ESMA wird sich ebenfalls für die Förderung konvergenter Aufsichtspraktiken einsetzen und die Zusammenarbeit der Behörden verbessern. Schwerpunktthema der ESMA wird jedoch auch in 2016 das Maßnahmenpaket MiFID II / MiFIR sein. Hier wird sie die Umsetzung durch die Erstellung nützlicher Dokumente wie Q&A und Guidelines begleiten. Ferner wird sie den Zugang zu und die Arbeit mit Transaktionsregistern verbessern. [Detailansicht]
Das Joint Committee der ESAs (Zusammenschluss von EBA, ESMA und EIOPA) wird den Fokus für 2016 auf Anlegerschutzthemen legen. Insbesondere im Bereich der PRIIPs-Verordnung wird das Joint Committee durch die Erstellung technischer Standards die weitere Präzisierung der bestehenden Vorgaben für Produktinformationsblätter vorantreiben. Den zweiten umfangreichen Themenblock neben PRIIPs stellt die Geldwäscheprävention dar. Zur Konkretisierung der Vorgaben hat das Joint Committee für 2016 auch hier diverse Ausarbeitungen angekündigt. [Detailansicht]
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission: [Detailansicht]
Arbeitsprogramm der EIOPA: [Detailansicht]
23.10.2015 | TRANSPARENZ-RL
ESMA bereitet Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie vor
29.10.2015 | CRR
Delegierte Verordnung zur vorsichtigen Bewertung von Handelsbuchpositionen veröffentlicht
11.11.2015 | RATINGS
ITS-Entwürfe zu Kreditratings durch die ESAs finalisiert
16.11.2015 | PSD II
Europäischer Rat billigt die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie
16.11.2015 | SCHATTENBANKEN
Europäischer Rat billigt Transparenzregelungen für das Wertpapierfinanzierungsgeschäft
20.11.2015 | MCD
EBA / EBA-Referenzzinssatz
16.12.2015 | CRR
EZB / Verordnung: Einschränkung Optionen und Wahlrechte
17.12.2015 | MiFIR / EMIR
ESMA / RTS zum indirekten Clearing
22.01.2016 | AML
ESAs / Guidelines zu Risikofaktoren und Merkmalen eines risikobasierten Ansatzes
27.01.2016 | BRRD
EBA / Guidelines: Bereitstellung vertraulicher Informationen
29.01.2016 | PRIIPs
ESAs / RTS Basisinformationsblatt
08.02.2016 | DGSD
EBA / Stresstests für Einlagensicherungssysteme
10.02.2016 | BETEILIGUNGEN
EBA / ITS: Informationsaustauschprozess zwischen Behörden bei Beteiligungsveränderungen
28.02.2016 | CRR
EBA / Guidelines: Behandlung des CVA-Risikos unter SREP
01.12.2015 | T2S
T2S Info Session
09.12.2015 | PRIIPs
ESAs: Öffentliche Anhörung im Konsultationsverfahren zu RTS zum Basisinformationsblatt
11.12.2015 | CRR
EZB: Öffentliche Anhörung zur Harmonisierung der CRR
15.12.2015 | AMLD
ESAs: Öffentliche Anhörung im Konsultationsverfahren zu Guidelines zu Risikofaktoren und dem risikobasierten Ansatz
Am 10.11.2015 stand Steven Maijoor den Mitgliedern des Wirtschafts- und Währungsausschusses im EU-Parlament Rede und Antwort. Der ESMA-Vorsitzende gab den Abgeordneten im Rahmen der Prüfungsanhörung zu MiFID II einen Überblick über die regulatorischen Fortschritte seiner Behörde.
Die ESMA hat Ende September ihre finalen Entwürfe der technischen Standards (RTS/ITS) veröffentlicht (vgl. Regupedia Beitrag vom 29.09.2015). Gegenwärtig arbeitet man noch an weiteren technischen Standards zur Marktinfrastruktur, z.B. für Positionsmeldungen.
Die Umsetzung der Standards in delegierte Rechtsakte wird sich seitens der EU-Kommission jedoch verzögern. Aus Sicht der EU-Beamten bestehen vor allem bei den neuen Regeln zur Marktstruktur noch Unklarheiten. In 2016 sind daher weitere Arbeiten und Tests erforderlich. Laut Steven Maijoor ist es bereits absehbar, dass die erforderlichen Änderungen an den IT-Systemen der Finanzindustrie und der Aufsicht nicht planmäßig umgesetzt werden können.
Der ESMA-Vorsitzende regte an, einen Splitt zwischen den Themen Anlegerschutz und Marktinfrastruktur (wie Positionsmeldungen und Vor- und Nachhandelstransparenz) vorzunehmen. Die beiden Teile der neuen Finanzmarktarchitektur könnten so versetzt eingeführt werden. Zur Diskussion steht dabei ein Zeitraum von einem Jahr.
Die Rede des ESMA-Vorsitzenden finden Sie hier. (engl.)
"National Competent Authorities from 27 countries have agreed to delegate the building and running of certain MiFID II related IT systems to ESMA. The Authority is thus becoming core to the systems infrastructure of the European capital markets and indeed the very market itself. We will need to upgrade our IT capability further, build on our successful IT project delivery experience to date and work closely with the national authorities and trading venues."
Verena Ross
Exekutivdirektorin der ESMA
"After discussing this at length with National Competent Authorities, we came to the conclusion that a number of technically complex elements envisaged in MiFID will not be operational by the time that MIFID II will become applicable (January 2017). This affects mainly the availability of reference data, the new transaction reporting system, those elements of the transparency regime depending on reference data and the position reporting for commodity derivatives."
Steven Maijoor
Vorsitzender der ESMA
17.11.2015
FKAustG: Gesetzentwurf zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen passiert den Deutschen Bundestag
Am 12.11.2015 befasste sich der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer einschlägiger Begleitgesetze. Das Gesetz muss im nächsten Schritt den Bundesrat passieren.
Das Artikelgesetz soll im Wesentlichen in ein neues Fachgesetz zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (FKAustG) aufgehen. Weitere Anpassungen sind beispielsweise im EU-Amtshilfegesetz erforderlich. Das Ziel des Gesetzes besteht vorrangig in der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Steuerbetrugs bzw. der Steuerhinterziehung. Hierzu soll ein einheitlicher Meldestandard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in der EU sowie mit ausgewählten Drittstaaten (vgl. Mehrseitige Vereinbarung vom 29. Oktober 2014) geschaffen werden. Der federführende Finanzausschuss hatte u. a. nachfolgende kurzfristige Änderungen zum Regierungsentwurf empfohlen:
Die Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses finden Sie hier.
Unsere Detailansicht zur final verabschiedeten Fassung des Gesetzentwurfes finden Sie hier.
21.10.2015
Umsetzung zahlreicher europäischer Rechtsakte in nationales Recht
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen können bis zum 13.11.2015 abgegeben werden.
Mit dem Referentenentwurf wurde auch bekannt, dass die Aufsicht zukünftig nicht am Beratungsprotokoll festhält. An Stelle dessen gelten fortan die harmonisierten Aufzeichnungs- und Protokollierungspflichten. Zusätzlich muss der Berater entsprechend der EU-Vorgaben eine Geeignetheitsprüfung durchführen. Diese muss eine Begründung der Empfehlung erhalten und ist dem Kunden auszuhändigen. Die Belange des Anlegerschutzes sind insoweit auch zukünftig gewahrt. Die Kostenlast wird sich jedoch auch unter den neuen Vorschriften nicht signifikant ändern.
Einen weiteren wichtigen Baustein in der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben bildet der Block "Basisinformationen". Bemerkenswert ist, dass das BMF in diesem Themenfeld sogar über die europäischen Mindestanforderungen hinausgeht und nationale Sondervorschriften erarbeitet hat. Die Regelungen über verpackte Produkte entsprechen insoweit den europäischen Anforderungen. Jedoch sieht der deutsche Umsetzungsentwurf vor, dass die Wertpapierkunden zusätzlich auch bei Geschäften mit Aktien, Anleihen oder Investmentfondanteilen zu informieren sind. Eine weitere Sonderregelung sieht das BMF für die Erstellung der Basisvorgaben vor. Entsprechend der europäischen Vorgaben ist der Emittent verpflichtet - das BMF möchte hier jedoch das beratende Institut in die Verantwortung nehmen.
Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz werden die europäischen Rechtsakte MiFID II und MiFIR, MAD und MAR, CSDR sowie die PRIIP-VO ins nationale Recht umgesetzt.
Für die Umsetzung der genannten Rechtsvorschriften sind zahlreiche Anpassungen notwendig, wie z.B. im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG), Börsengesetz (BörsG), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Die Pressemitteilung des BMF finden Sie hier.
Unsere Detailansicht zum Referentenentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes finden Sie hier.
Den GSK-Newsletter "MiFID II - Umsetzungsgesetz vorgestellt" vom 21.10.2015 finden Sie hier.
In seiner 130. Sitzung am 15.10.2015 stimmte der Deutsche Bundestag dem geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption (Drucksache 18/4350) zu. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. [Detailansicht]
Am 20.10.2015 veröffentlichte das BMF seinen Referentenentwurf einer Verordnung über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung). In einem nächsten Schritt wird ein Regierungsentwurf veröffentlicht werden. [Detailansicht]
Das Bundeskabinett billigte am 28.10.2015 den Regierungsentwurf eines neuen Zahlungskontengesetzes. Im weiteren Verfahren wird dieser Entwurf den Bundestag sowie den Bundesrat durchlaufen. [Detailansicht]
Im Rahmen seiner 938. Sitzung am 06.11.2015 entschied der Bundesrat, dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in seiner finalen Fassung zuzustimmen und auf einen Antrag zur Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten. Das Gesetz wird demnach im nächsten Schritt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. [Detailansicht]
Der Basler Ausschuss hat 2013 Anforderungen an eine effektive Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung veröffentlicht, die unter BCBS 239 bekannt geworden sind.
Danach sollen Banken ihre Risiken schneller identifizieren und zusammenfassen, um ein adäquates Reporting an die Aufsichtsbehörden zu gewährleisten. Flexible Analysen sollen in kürzester Zeit möglich sein, um in Stress- und Krisensituationen zeitnah reagieren zu können.
Es wird erwartet, dass die wesentlichen Standards aus BCBS 239 in die 5. MaRisk-Novelle einfließen und damit für alle deutschen Kreditinstitute relevant werden. Die Veröffentlichung der 5. MaRisk-Novelle soll voraussichtlich bis Ende 2015 erfolgen. Die deutschen Kreditinstitute hätten nach der Veröffentlichung 3 Jahre Zeit die Anforderungen zu erfüllen.
Mit Hilfe unserer Checkliste können Sie überprüfen, inwieweit ein Handlungsbedarf in Ihrem Hause besteht. Diese finden Sie in unserem Info-Center.
25.11.2015 | 13:00 - 19:00 Uhr | München
Der vielzitierte "Regulierungstsunami" ist ein wichtiger Treiber für Deal-Aktivitäten in der Finanzbranche. Die Konsolidierung innerhalb der drei Säulen ist bereits im Gange und auch eine säulenübergreifende Konsolidierung scheint nicht ausgeschlossen.
Mergers & Acquisitions werden dazu genutzt, das eigene Portfolio zu bereinigen oder zu fokussieren. Das Kapital neuer Investoren soll die finanzielle Stabilität erhöhen und den steigenden Eigenkapitalanforderungen unter Basel III/CRD IV Rechnung tragen. Beteiligungen an kleinen Instituten und Unternehmen im Fintech-Bereich sollen etablierte Player attraktiv für neue Zielgruppen und fit für die Zukunft machen.
Welche Themen Sie rechtzeitig auf der Agenda haben müssen, möchte unser Kooperationspartner GSK STOCKMANN + KOLLEGEN im Rahmen seiner Veranstaltung "M&A im Finanzsektor" aufzeigen und mit den Teilnehmern diskutieren.
Die ORO Services GmbH wird mit einem Vortrag über die "Regulierung als Treiber der Konsolidierung im Finanzmarkt und als Herausforderung bei Bankübernahmen und Bankfusionen" in das Thema einführen. Es folgen weitere Vorträge verschiedener Partner von GSK zu M&A-Vorgängen unter dem Schirm der derzeitigen EU-Regulierung.
Das vollständige Programm sowie weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.
Impressum & Kontakt
Severn Consultancy GmbH
Hansa Haus, Berner Straße 74, 60437 Frankfurt
T +49 69 950 900-0, F +49 69 950 900-50
www.regupedia.de | redaktion@severn.de
Geschäftsführung
Michael Luderer, Christian H. Moerler
Handelsregister Frankfurt HRB 46846
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.