30.06.2016
Regupedia Newsletter Juni 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den guten Leistungen der deutschen Nationalmannschaft bei der Europameisterschaft haben wir doppelten Grund zur Freude, denn Regupedia feiert im Juli sein einjähriges Bestehen. Seitdem das Informationsportal für Bankenregulierung in Deutschland im Juli 2015 an den Start ging, hat sich viel getan: Wir haben rund 3.500 bankenregulatorisch relevante Dokumente aufgenommen, zahlreiche Optimierungen realisiert und eine Reihe namhafter Banken und Finanzdienstleister von unserem Angebot überzeugt. So bauen seit kurzem auch die Deutsche Bundesbank und der Verband der Sparda-Banken auf die Expertise der Regupedia-Redaktion.
Auf die Bilanz nach rund einem Jahr sind wir stolz. Inzwischen sind mehr als 10.000 Datensätze in Regupedia enthalten, darunter 3.500 Normen und Standards, mehr als 5.000 relevante Termine, rund 560 Glossareinträge und ca. 660 News. Übrigens sind in den Normen und Standards auch alle Q&As der EBA enthalten - insgesamt sind es mit dem heutigen Datum 955 an der Zahl!
Ausführliche Impactanalysen mit Relevanzeinschätzungen zu ausgewählten Normen, Checklisten, Whitepapern und Factsheets ergänzen unser Angebot. Dabei stehen wir in regem Austausch mit unseren Kunden, deren Bedürfnisse letztlich der Maßstab unserer Arbeit sind.
Allerdings bleibt uns keine Zeit zum Ausruhen, denn der Zug der Regulierung rollt trotz Brexit-Referendum weiter: Allein im Juni 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission zwölf finale Entwürfe delegierter Verordnungen im Rahmen des MiFID II-/ MiFIR-Regelwerks. Im selben Zeitraum hat das EU-Amtsblatt sechs weitere konkretisierende Rechtsakte unter der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) veröffentlicht. Damit hat die Kommission 15 der insgesamt 22 Mandate zu Level-2-Maßnahmen unter der MAR erfüllt.
In Summe hat die Regupedia-Redaktion 23 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse unter die Lupe genommen, die im Juni in Kraft getreten und für deutsche Finanzinstitute relevant sind. Dazu gehören neben zahlreichen Durchführungs- und delegierten Verordnungen zur MAR und dem MiFID II-/ MiFIR-Regelwerk auch die AnaCredit-Verordnung der EZB und die Allgemeinverfügung der BaFin zu Nettingvereinbarungen. Zum Vergleich: Im vergangenen Monat zählten wir gerade einmal sieben Regularien, die für die Bankenregulierung im deutschen Rechtsraum von Bedeutung sind.
Bleiben Sie also dran und verpassen mit Regupedia keine News mehr aus der Welt der Bankenregulierung. Und falls Sie Anmerkungen haben, nutzen Sie doch einfach den Feedback-Button, der auf jeder Seite eingeblendet ist oder greifen ganz traditionell zum Telefonhörer. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!
Herzliche Grüße,
Michael Luderer und Dr. Martin Rohmann
Geschäftsführer ORO Services GmbH
Bericht des BCBS: RCAP - G-SIBs in der EU
Datenschutz: EU und USA unterzeichnen das Rahmenabkommen
Special Feature MiFID II / MiFIR
Regupedia: Neuer Annex zur Marktorganisation
Kommission veröffentlicht 12 finale Entwürfe del. VO
Kommission erfüllt 15 der insgesamt 22 Mandate zu Level-2-Maßnahmen
RTS der EBA: Zuteilung von Risikogewichten für Spezialfinanzierungen
AnaCredit-Verordnung der EZB tritt in Kraft
Konsultationsende: Überarbeitung des Basel III Rahmenwerks zur Leverage Ratio
Rundschreiben 04/2016 (GW) der BaFin: Videoidentifizierungs-verfahren
Urteil des BGH: Auswirkung einer Insolvenz vor dem Hintergrund eines Rahmenvertrages
Präsentation ORO Services: Agenda Bankenregulierung
Präsentation Severn Consultancy: Neuentwurf der MaRisk
Aktuelle Blogs
Neue-Produkt-Prozess: Anforderungen schießen am Ziel vorbei
Der Basler Ausschuss überprüfte im Rahmen seines RCAP-Programms (Regulatory Consistency Assessment Programm) die Implementierung des Rahmenwerks bezüglich global und national systemrelevanter Banken (G-SIBs und D-SIBs). Die Evaluierung erfolgte in 5 Jurisdiktionen (China, Japan, EU, Schweiz, USA), in denen G-SIBs angesiedelt sind.
Dieser Bericht enthält die Untersuchungsergebnisse für die Europäische Union. Die Umsetzung des G-SIB- und D-SIB-Rahmenwerks in der EU (insbesondere durch CRR und CRD IV) erfolgt regelkonform, sodass die EU im Rahmen dieser Untersuchung die bestmögliche Bewertung in der Umsetzung der Basler Standards erhielt.
© Basler Ausschuss für Bankenaufsicht / www.bis.org
Am 2. Juni 2016 unterzeichneten die EU und die USA ein Rahmenabkommen, das einen umfassenden Datenschutzrahmen für die strafrechtliche Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung darstellt. Zuvor hatte die Kommission die Unterzeichnung klar empfohlen (Regupedia berichtete).
Die Zusammenarbeit umfasst den Austausch aller personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verhinderung, Erfassung, Untersuchung und Verfolgung von kriminellen und terroristischen Übergriffen. Das Abkommen enthält zudem Sicherheitsbestimmungen für den Datentransfer und Garantien für dessen Rechtmäßigkeit.
Gegenstand dieser Konsultation des FSB sind Empfehlungsentwürfe des FSB, welche aus Vermögensverwaltungstätigkeiten resultierende Strukturschwachstellen adressieren sollen. Die Empfehlungen des FSB beziehen sich insbesondere auf die folgenden möglichen Risikobereiche:
Nähere Informationen finden Regupedia-Kunden hier.
Die Europäischen Kommission hatte im Rahmen des MiFID II / MiFIR - Regelwerks insgesamt 36 Mandate zum Erlass technischer Standards erhalten. Allein im Juni 2016 veröffentlichte sie im Zuge dessen 12 finale Entwürfe delegierter Verordnungen:
Auf ihrer Website hat die Europäische Kommission eine Tabelle zur Verfügung gestellt, mit der sie einen Überblick der ihr in der MiFID II / MiFIR erteilten Mandate und dem Stand ihrer Erfüllung gibt. Diese Tabelle wird von der Kommission regelmäßig aktualisiert und ist hier abrufbar.
Im Monat Juni hat das EU-Amtsblatt sechs weitere konkretisierende Rechtsakte unter der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) veröffentlicht. Diese betreffen:
Damit hat die Kommission 15 der insgesamt 22 Mandate zu Level-2-Maßnahmen unter der MAR erfüllt.
Für vier ausstehende Mandate zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Aufsichtsbehörden stehen zunächst noch die Entwürfe der ESMA aus. Für zwei weitere Mandate zur Veröffentlichung von Insiderinformationen hat die ESMA diese Entwürfe bereits geliefert. Wie die Kommission bereits am 24. Mai 2016 mitteilte, will sie diese noch leichten Anpassungen unterziehen. Die Entwürfe der Kommission stehen daher weiterhin aus. Für ein weiteres Mandat (Ausnahmen für Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen) hat die Kommission ihren finalen Entwurf bereits veröffentlicht.
Die sich aus der MAR ergebenden Mandate für Level-2-Maßnahmen und ihren jeweiligen Fortschritt hat ORO Services in einer Übersicht zusammengefasst. Regupedia-Kunden finden die Übersicht in unserer Detailansicht zur MAR.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) arbeitet die EBA Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS) aus, um zu präzisieren, wie Institute die in Artikel 153 Absatz 5 beschriebenen Faktoren bei der Zuweisung von Risikogewichten für Spezialfinanzierungen berücksichtigen müssen.
Um zu verhindern, dass Institute in der Zeit der Zulassung einer CCP zu einer qualifizierten CCP höhere Eigenkapitalanforderungen erfüllen müssen, sieht die CRR einen Übergangszeitraum vor, in dem alle CCP wie qualifizierte CCP behandelt werden. Zu diesem Zweck müssen CCP laut EMIR im selben Übergangszeitraum spezielle Meldeanforderungen erfüllen.
Bestandteil der Befugnisse der Abwicklungsbehörde ist die Aussetzung der Kündigungsmöglichkeit bestimmter Finanzverträge im Rahmen der Abwicklung. Diese delegierte Verordnung der Kommission beschreibt die Mindestangaben, die eine detaillierte Aufzeichnung von Angaben zu Finanzkontrakten zu erfüllen hat.
Artikel 19 bis 26 der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) beinhalten Regelungen zur Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung. Art. 26 BRRD verpflichtet Unternehmen einer Gruppe zur Offenlegung, ob sie Partei einer gemäß Art. 19 BRRD geschlossenen Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung sind. Die Offenlegung umfasst auch die allgemeinen Bedingungen der Vereinbarung und die Namen der beteiligten Unternehmen der Gruppe.
Diese delegierte Verordnung enthält Regelungen hinsichtlich der Clearingpflicht bei OTC-Zinsderivaten, wonach zukünftig OTC-Zinsderivatekontrakte über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden müssen.
Nach Artikel 14 Absatz 2 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Mortgage Credit Directive, MCD) sind die individuellen vorvertraglichen Informationen, die dem Verbraucher zu erteilen sind, bevor er durch einen Kreditvertrag oder ein Angebot gebunden ist, mittels des „Europäischen standardisierten Merkblatts“ (European Standardised Information Sheet, ESIS-Merkblatt) gemäß Anhang II dieser Richtlinie bereitzustellen.
30.06.2016 | BRRD
DVO der Kommission: ITS zu Form und Inhalt der Offenlegung bei gruppeninterner Finanzhilfe
24.06.2016 | MCD
Beschluss der EBA: Benchmarkzinssatz nach MCD
21.06.2016 | AnaCredit
Verordnung der EZB: AnaCredit
18.06.2016 | PSD II
Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie
18.06.2016 | MAR
Del. VO der Kommission: RTS zu Regelungen bei Meldung von Missbrauchspraktiken unter der MAR
18.06.2016 | MAR
DVO der Kommission: ITS zu Vorgaben für offenlegende Marktteilnehmer bei Marktsondierungen
18.06.2016 | MAR
Del. VO der Kommission: RTS zu Vorgaben für offenlegende Marktteilnehmer bei Marktsondierungen
18.06.2016
Beschluss der EZB: Zweite Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte
18.06.2016 | MAR
Del. VO der Kommission: RTS zu technischen Modalitäten für die Darstellung von Anlageempfehlungen unter der MAR
17.06.2016
Artikelgesetz: Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
17.06.2016
Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
15.06.2016 | MiFID II / MiFIR
DVO der Kommission: ITS zur Beschreibung der Funktionsweise von MTF und OTF
15.06.2016 | EMIR
Del. VO der Kommission: Zeithorizonte für die Liquidationsperiode
14.06.2016 | CRR
DVO der Kommission: ITS zur Offenlegung der Bestimmung global systemrelevanter Institute
11.06.2016 | CRR
DVO der Kommission: 5. Verlängerung des Übergangszeitraums für Eigenmittelanforderungen an Positionen mit CCP
11.06.2016 | MAR
Del. VO der Kommission: RTS zu Meldungen über Finanzinstrumente unter der MAR
11.06.2016 | MAR
Del. VO der Kommission: RTS zur zulässigen Marktpraxis unter der MAR
10.06.2016
Allgemeinverfügung der BaFin: Nettingvereinbarungen
09.06.2016 | BRRD
Del. VO der Kommission: Außerordentliche nachträglich erhobene Beiträge, kritische Funktionen und Kerngeschäftsbereiche
03.06.2016
Richtlinie zur Änderung der Amtshilferichtlinie
02.06.2016 | CRR
Del. VO der Kommission: RTS zu Ausnahmen bezüglich Währungen mit begrenzter Verfügbarkeit liquider Aktiva
02.06.2016 | CRR
Del. VO der Kommission: Berichtigung der RTS zu Nicht-Delta-Risiken und RTS zu Mitarbeiterkategorien
01.06.2016 | AnaCredit
Beschluss der EZB: Anpassung des Beschlusses EZB/2014/6 zu AnaCredit
04.07.2016 | SEPA
Konsultation des EPC: SEPA Credit Transfer und SEPA Direct Debit Rulebook
06.07.2016 | Basel III
Konsultation des BCBS: Überarbeitung des Basel III Rahmenwerks zur Leverage Ratio
06.07.2016 | CRR
Konsultation der EBA: RTS zur Risikoprämie und Anpassung der Kreditbewertung
10.07.2016 | SEPA
Konsultation des EPC: SEPA / Europaweites Programm zu Sofortüberweisungen
15.07.2016 | Basel III
Konsultation des BCBS: Guidelines zur Definition von Problemkrediten und ihrer Stundung
25.07.2016 | CRR
Konsultation der EBA: RTS zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte
Der Basler Ausschuss hat im Februar 2016 eine Überarbeitung seiner Leitlinien zur Kontoeröffnung und Kundenidentifizierung vorgenommen. Um daher u. a. betrügerische Kontoeröffnungen unter falschen Identitäten als mögliches Einfallstor für einen Missbrauch des Finanzsystems weiter zu erschweren, muss der geldwäscherechtliche Sicherheitsmaßstab für die - nach dem GwG zulässigen - Identifizierungen angehoben werden. Hiernach sollen sowohl am Schalter von kontoführenden Banken, beim sog. "PostIdent"-Verfahren der Deutschen Post AG als auch insb. bei Identifizierungen mittels Videotechnik (vgl. BaFin-RS 1/2014 Ziffer III. (GW)) zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden.
© Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
Die Pflicht zur Meldung verdächtiger Aufträge und Geschäfte (Suspicious Transaction and Order Reports, "STORs") nach Art. 16 MAR löst zum 3. Juli 2016 die Pflicht zur Abgabe von Verdachtsanzeigen nach § 10 WpHG ab.
Die Übermittlung der STORs soll ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen, daher stellt die BaFin ab 3. Juli 2016 den neuen Meldeweg über das MVP-Portal zur Verfügung. Das vorliegende Informationsblatt beinhaltet in diesem Zusammenhang Erläuterungen zu:
© Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
Die BaFin hat nach § 4a WpHG angeordnet, dass die - in der "CRR" beschriebenen - vertraglichen Nettingvereinbarungen vereinbarungsgemäß abzuwickeln sind. Die Anordnung findet keine Anwendung, wenn bereits eine rechtskräftig titulierte Forderung oder Feststellung erlangt wurde, ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ein Insolvenzverfahren eröffnet ist.Hintergrund dieser Anordnung ist das Urteil des BGH vom 09.06.201, IX ZR 314/14 (zur Wirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte), welches in einem Einzelfall bereits einen Leitsatz zu Abrechnungsvereinbarungen bei deutschen Aktienoptionsgeschäften und dem Widerspruch zur Insolvenzordnung verkündet hat.
InsO §§ 104, 119
Treffen Parteien von Aktienoptionsgeschäften, die dem deutschen Recht unterliegen, für den Fall der Insolvenz einer Partei eine Abrechnungsvereinbarung, die § 104 InsO widerspricht, ist diese insoweit unwirksam und die Regelung des § 104 InsO unmittelbar anwendbar.
BGH, Urteil vom 9. Juni 2016 - IX ZR 314/14 - OLG Frankfurt am Main
LG Frankfurt am Main
GmbHG § 34
a) Die persönliche Haftung der Gesellschafter nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 24. Januar 2012 (II ZR 109/11, BGHZ 192, 236) entsteht weder bereits mit der Fassung des Einziehungsbeschlusses noch allein aufgrund des Umstands, dass die Gesellschaft später zum Zeitpunkt der Fälligkeit gemäß § 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG an der Zahlung der Abfindung gehindert ist oder sie unter Berufung auf dieses Hindernis verweigert. Die persönliche Haftung der Gesellschafter entsteht erst in dem Zeitpunkt, ab dem die Fortsetzung der Gesellschaft unter Verzicht auf Maßnahmen zur Befriedigung des Abfindungsanspruchs des ausgeschiedenen Gesellschafters als treuwidrig anzusehen ist.
BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - II ZR 342/14 - OLG Celle
LG Hildesheim
Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, verlangt von der Beklagten, einer Kapitalanlagegesellschaft, die Unterlassung der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Aufwendungsersatz) in Bezug auf den Erwerb und das Halten von Investmentanteilen nach dem Investmentgesetz und ist der Ansicht, die Verwendung dieser Klauseln im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern verstoße gegen § 307 BGB.
InsO § 133 Abs. 1 Satz 2
a) Den Gläubiger, der die (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, trifft die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzeptes erlangt hat.
BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14 - OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf
Die EBA hat am 3. Juni 2016 die „Leitlinien über Obergrenzen für Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen“ (EBA/GL/2015/20) veröffentlicht. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden und Finanzinstitute alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um diesen Leitlinien nachzukommen.
In unserem grundlegenden Whitepaper "MiFID II / MiFIR: Die Neuregelung des Anlegerschutzes und der Marktorganisation in Europa" wurden die Level-1-Texte, also die Richtlinie und die Verordnung, analysiert sowie eine erste Auswertung ihres Einflusses auf die Geschäftstätigkeit von Banken vorgenommen. Das vorliegende Dokument soll einen Überblick über die Anforderungen an die Marktorganisation geben. Die Themen betreffend den Anlegerschutz werden in einem weiteren, auf Regupedia veröffentlichten Annex zu dem Whitepaper konkretisiert.
Nähere Informationen erhalten Kunden hier.
Diese Präsentation liefert eine aktuelle Übersicht (Stand: Q2 2016) zum aktuellen Stand der Entwicklungen in der europäischen und deutschen Banken- und Finanzmarktregulierung. Die Übersicht ist nach Regulierungsbereichen gegliedert, u. a. in Wohlverhaltensregeln und Anlegerschutz sowie Eigenmittel und Liquidität, Marktinfrastruktur und Harmonisierung.
Nähere Informationen erhalten Kunden hier.
Regulatorische Anforderungen haben wesentliche Auswirkungen auf das Bankgeschäft und verursachen erhebliche Kosten für die Implementierung und laufende Erfüllung der Anforderungen sowie die hierfür notwendige Ressourcenbindung. In dieser Präsentation zeigt Severn Consultancy aktuelle Entwicklungen in der Bankenregulierung und praktische Lösungen zur Bewältigung der steigenden Anzahl an Regulierungen.
Nähere Informationen finden Kunden hier.
Mit dieser Präsentation gibt Severn Consultancy einen Überblick über die Zielsetzung und Erwartung der Aufsicht, neue Anforderungen der 5. MaRisk-Novelle und die daraus resultierenden Herausforderungen für mittelständische Banken.
Nähere Informationen finden Kunden hier.
Gepostet am 27. Juni 2016 von Philip Mayer, Senior Consultant bei Severn Consultancy
Am 9. Juni fand in Frankfurt das diesjährige ProcessLab statt. Die Frankfurt School of Finance & Management feierte mit dieser Konferenz rund um Bankprozesse ihren 10. Geburtstag. Mehr als 180 Teilnehmer von Banken und Service-Dienstleistern nahmen die Möglichkeit wahr, sich über die neusten Trends und die ersten sichtbaren Erfolge der vergangenen Jahre auszutauschen.
Gepostet am 14. Juni 2016 von Norman Nehls, Partner bei Severn Consultancy
Um den Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft zu fördern, pflegen die ORO Services GmbH und die Severn Consultancy GmbH die Zusammenarbeit mit Hochschulen, unter anderem mit dem Lehrstuhl für Bankwirtschaft an der Berufsakademie Sachsen. Dieser richtet alljährlich in den neuen Bundesländern eine Bankfachtagung mit Themen aus dem Risikomanagement und der Bankenregulierung insbesondere für mittelständische Banken aus.
Gepostet am 8. Juni 2016 von Norman Nehls, Partner bei Severn Consultancy
Der Kreativität von Finanzinstituten sind bei der Entwicklung neuer Produkte auch nach der Finanzkrise keine Grenzen gesetzt. Stark gesunkene Margen im klassischen Zinsgeschäft oder kontinuierlich steigende regulatorische Vorgaben erfordern immer wieder ein Umdenken in den von Banken angebotenen Dienstleistungen und Produkten.
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