Liebe Leserinnen und Leser,
nutzen Sie die Chance auf interessante Einblicke und Diskussionen über Künstliche Intelligenz, Blockchain, den Aufbau einer effizienten Risikokultur im Finanzinstitut, die anstehenden Prüfungsschwerpunkte der Finanzaufsicht sowie weitere aktuelle Themen im Regulierungsumfeld. Für unser Forum Finanzmarktregulatorik am 19. September 2019 in Frankfurt am Main konnten wir namhafte Referenten gewinnen. Das Forum wird zusammen mit unserer Muttergesellschaft Severn Consultancy, welche vor Kurzem 20. Firmenjubiläum feiern durfte, veranstaltet und baut auf unseren vergangenen Regupedia-Anwenderkonferenzen auf. Herzlich eingeladen sind alle Finanzdienstleister von Banken über Kapitalmarktteilnehmer bis hin zu Asset Managern. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance (zur Anmeldung)! Für unsere Anwender ist die Teilnahme kostenfrei.
Sie können nicht nur beim Forum Finanzmarktregulatorik spannende Einblicke erhalten, sondern auch dank unserer Rubrik „Regupedia Insights“. Hier stellen wir unseren Kunden spezifische Funktionen und Tipps zu Regupedia näher vor. Die neuesten Vorstellungen betreffen den <link artikel id-suche>direkten Aufruf eines Steckbriefes mittels Adresszeile Ihres Browsers und eine detaillierte Erläuterung zu unseren <link artikel verwandte-dokumente>„Verwandten Dokumenten“.
Europäische Prospektverordnung in nationales Recht umgesetzt
Die umfassendsten Anforderungen der neuen europäischen Prospektverordnung (<link info-center search-center detail-ansicht dokument>VO (EU) 2017/1129) mussten bis zum 21. Juli 2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung enthält Bestimmungen für die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten, welche beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an geregelten Märkten zu verfassen und zu verbreiten sind. Für einen detaillierten Überblick über die umfassenden Änderungen empfehlen wir unseren Regupedia-Kunden unser <link fileadmin user_upload uploads_redakteure>Whitepaper, welches laufend aktualisiert wird. Darüber hinaus können Sie in unserem <link aktuell detail artikel warum-sie-die-vorschriften-der-neuen-prospektverordnung-schon-jetzt-beachten-muessen>Blog nachlesen „Warum Sie die Vorschriften der neuen Prospektverordnung schon jetzt beachten müssen“.
Die EU-Prospektverordnung wurde mit dem <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Gesetz zur Ausübung von Optionen der PVO von 2018 und dem <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Gesetz zur weiteren Ausführung der PVO von 2019 im deutschen Recht verankert. Das Gesetz zur weiteren Ausführung der PVO ist am 21. Juli 2019 in Kraft getreten und hält einige neue Anforderungen für Betroffene bereit. So wurden u.a. die Einzelanlageschwellen bzgl. der Veröffentlichungspflichten bei Angeboten für nicht qualifizierte Anleger von 10.000 € auf 25.000 € angehoben. Alle weiteren wichtigen Änderungen finden Sie in der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Management Summary zu diesem Rechtsakt.
Auch in Österreich musste aufgrund der PVO das nationale Recht angepasst werden. Dies geschah durch die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Änderung des Kapitalmarktgesetzes und des Alternativfinanzierungsgesetzes von 2018 und dem Erlass des Kapitalmarktgesetzes 2019 durch das <link info-center search-center detail-ansicht dokument>EU-FinAnpG von 2019, welches ebenfalls am 21. Juli 2019 in Kraft getreten ist und einige neue Anforderungen für Betroffene bereit hält.
Beste Grüße aus Frankfurt
Sebastian Hartmann
Regulatory Analyst & Consultant
ORO Services GmbH
Regupedia-Special
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Checkliste EBA Guidelines Outsourcing
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Working Paper der BIS: Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems
Bericht des FSB: Überprüfung der Umsetzung des TLAC-Standards
Europa
Verordnung zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds
Richtlinie zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds
Normsetzungsverfahren
Final Report der EBA: Guidelines zu risikoreichen Positionen
Konsultation der EBA: RTS bzgl. SA-CCR
Deutschland
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung
Konsultation der BaFin: Dritte Verordnung zur Änderung der FinaRisikoV
Österreich
Netz- und Informationssystem-sicherheitsverordnung – NISV
EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019
BGH-Urteile
Urteil des BGH: Kompetenz der Gesellschafterversammlung bzgl. der Geschäftsführervergütung
Urteil des BGH: Zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalles bei Passivprozessen
Zu den meisten Steckbriefen in Regupedia finden Sie am Ende der Seite einen Abschnitt "Verwandte Dokumente". Dort sortieren wir alle relevanten Dokumente nach dem Datum (absteigend). Wenn Sie zum Beispiel die passende Stellungnahme zu einer Konsultationen suchen, finden Sie diese dort.
Viele unserer Steckbriefe haben eine Rechtsgrundlage oder eine Chronologie, die beispielsweise den Verlauf eines Verfahrens wiedergibt.
Einige Kategorien haben eine Wechselbeziehung untereinander. Ist ein Dokument in der "Rechtsgrundlage der Dokumente" eines anderen verlinkt, so muss dieses wiederum in der "(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente" auftauchen.
Das Thema Auslagerung beschäftigt Institute wie Aufsicht seit geraumer Zeit. In den Leitlinien der EBA zur Auslagerung hat diese nun mehrere vorhergehende Leitlinien zusammengeführt und zusätzlich allgemeine Regelungen aufgenommen, um so ein möglichst umfassendes Regelwerk für Auslagerungen zu schaffen.
Dies wird auch die deutsche Praxis nachhaltig beeinflussen; eine deckungsgleiche Umsetzung der Leitlinien durch die BaFin – und damit Änderungen an den MaRisk und der BAIT – ist zu erwarten. Ein Aufruf, sich mit den neuen Vorgaben bereits vor deren Geltungsbeginn am 30. September 2019 zu beschäftigen wurde bereits im November 2018 vom Fachgremium MaRisk gestartet. Mit unserer Checkliste können Sie prüfen, ob Sie den neuen Anforderungen gerecht werden.
In diesem Working Paper werden Möglichkeiten erörtert, um einen Teil der Schulden einiger Banken "Informationsunempfindlich" zu machen, so dass diese nahezu immer als "sicher" gelten. Im Hinblick auf die gegenwärtige prudentielle Strategie sollten Zentralbanken und Aufsichtsbehörden laut dem vorliegenden Working Paper jährlich Berichte veröffentlichen, die offen legen, welche Regulierungs- und Aufsichtspraktikten gelockert bzw. verschärft wurden.
Die Überprüfung kommt zu dem Schluss, dass sowohl bei der Festlegung externer TLAC-Anforderungen durch die Behörden als auch bei der Ausgabe externer TLAC durch G-SIBs stetige und signifikante Fortschritte erzielt wurden. Das FSB sieht derzeit keinen Grund, den TLAC-Standard zu ändern. Da die Umsetzung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den TLAC-Standard vollständig und effektiv umzusetzen.
Der Bericht der FATF beinhaltet insbesondere wichtige Überlegungen bei der Festlegung des relevanten Umfangs und der Steuerung einer Risikobewertung bei der Terrorismusfinanzierung sowie praktische Beispiele zur Bewältigung von Herausforderungen des Informationsaustauschs im Zusammenhang mit dem Terrorismus und seiner Finanzierung. Außerdem werden Ansätze für eine aktuelle Risikobewertung thematisiert.
Die Verordnung schafft einheitliche Vorschriften für die Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen für OGAW und an Anleger gerichtete Marketing-Anzeigen sowie zu gemeinsamen Grundsätzen für Gebühren und Entgelte, die Verwalter von OGAW im Zusammenhang mit ihren grenzüberschreitenden Vertriebstätigkeiten entrichten müssen. Mit der Verordnung ist die Einrichtung einer zentralen Datenbank über den grenzüberschreitenden Vertrieb von OGAW vorgesehen.
Die vorliegende Richtlinie soll einheitliche Regelungen über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds schaffen. Ziel der Richtlinie ist es, gemeinsam mit der VO (EU) 2019/1156 die Bedingungen für im Binnenmarkt tätige Fondsverwalter stärker zu koordinieren und den grenzüberschreitenden Vertrieb der von ihnen verwalteten Fonds zu erleichtern. Die Richtlinie wird durch die VO (EU) 2019/1156 ergänzt.
Die Änderungen betreffen die Berichtspflichten über Non-Performing Exposures (NPE) zur Überwachung der NPE-Strategien der berichtenden Institute, die Berichtspflichten über Gewinn- und Verlustposten und die Umsetzung des neuen International Financial Reporting Standards on Leases (IFRS 16). Um die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, sind nur Institute mit einem NPL-Anteil von mindestens 5% verpflichtet, detailliertere Informationen zu melden.
Der vorliegende Entwurf einer Delegierten Verordnung soll weder den Inhalt der genannten Delegierten Verordnung ändern noch soll sie neue Verpflichtungen für Hersteller von PRIIP oder für Personen schaffen, die dazu beraten oder sie verkaufen. Sie dient lediglich dazu, die in Artikel 18 Absatz 3 der Del. VO (EU) 2017/653 festgelegte Anwendungsfrist mit dem Enddatum der befristeten Ausnahmeregelung nach Artikel 32 PRIIPs-Verordnung in Einklang zu bringen.
Der finale Entwurf technischer Durchführungsstandards dient der Änderung der DVO (EU) 2016/2070 im Hinblick auf das Benchmarking von internen Modellen. Die Änderungen beinhalten zum einen eine Reduktion der Berichtsanforderungen, um das Reporting verhältnismäßiger zu gestalten. Für das Marktrisiko-Benchmarking wurden die Instrumente aktualisiert und näher erläutert. Für das Kreditrisiko-Portfolio wurde die Anzahl der vorzulegenden Portfolios reduziert.
01.07.2019
Final Report der EBA: Guidelines zu risikoreichen Positionen
08.07.2019
Del. VO der Kommission: Änderung der Del. VO (EU) 2015/35 bzgl. Versicherungstätigkeit
10.07.2019
Beschluss der EZB: Änderung des Beschlusses bzgl. TARGET2-Securities-Dienstleistungen (EZB/2019/15)
11.07.2019
Del. VO der Kommission: Ergänzung der neuen europäischen Prospektverordnung
11.07.2019
Del. VO der Kommission: Aufmachung, Inhalt, Prüfung und Billigung des Prospekts
16.07.2019
Richtlinie des Parlaments und Rates: Restrukturierung und Insolvenz
04.07.2019
Rundschreiben der BaFin: Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)
21.07.2019
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung
01.07.2019
Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019
01.07.2019
Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens (Verordnung)
01.07.2019
Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)
18.07.2019
Netz- und Informationssystemsicherheitsverordnung – NISV
02.08.2019
Konsultation der EBA: RTS bzgl. SA-CCR
23.08.2019
Konsultation des EPC: Mobile Initiated SEPA Credit Transfer (MSCT)
26.08.2019
Konsultation des EPC: Rulebook bzgl. SEPA Proxy Lookup (SPL)
23.08.2019
Konsultation der BaFin: Rundschreiben bzgl. Liquiditätsabflüssen gem. Del. VO (EU) 2015/61
31.08.2019
Konsultation der BaFin: Überarbeitung des Emittentenleitfadens Modul C
31.08.2019
Konsultation der BaFin: Dritte Verordnung zur Änderung der FinaRisikoV
02.08.2019
Konsultation des FSB: Öffentliche Angaben zur Abwicklungsplanung und zur Abwicklungsfähigkeit
07.08.2019
Konsultation des FSB: Auswirkungen von Reformen der Finanzaufsicht auf die Finanzierung von KMU
09.08.2019
Konsultation des BCBS: Konsolidierung des Basel Rahmenwerks
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Das finale Gesetz enthält einige wenige Änderungen zum Regierungsentwurf. Zum einen wurden auch im WpPG sowie im VermAnlG die Einzelanlageschwellen bzgl. der Veröffentlichungspflichten bei Angeboten für nicht qualifizierte Anleger von 10.000 € auf 25.000 € angehoben. Im VermAnlG wird außerdem die Befreiung für Schwarmfinanzierungen erweitert, sodass die Schwelle für den Verkaufspreis sämtlicher Anlagen desselben Emittenten statt bei 2,5 Mio € bei 6 Mio € liegt.
Die Änderung der Verordnung dient insbesondere der Umsetzung zweier Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Die nationale Implementierung der Leitlinien EBA/GL/2016/10 erfordert die Erweiterung der FinaRisikoV um zwei neue Meldevordrucke. So werden Informationen zur mehrjährigen Kapitalplanungen als Element des Internal Capital Adequacy Process (ICAAP) der Institute bisher nicht über ein einheitliches Meldewesen erhoben. Gleiches gilt für Informationen zum Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP).
Das Rundschreiben stellt die Mindestanforderungen hinsichtlich kurzfristig bereitzustellender Informationen im Falle einer (bevorstehenden) Abwicklung und hinsichtlich der technischen und organisatorischen Ausstattung, die eine kurzfristige Bereitstellung gewährleistet, dar. Es ergänzt die Informationsanforderungen des Meldebogens Liability Data Reporting der BaFin.
Der vorliegende Entwurf des Rundschreibens spezifiziert das aufsichtliche Vorgehen in Bezug auf die Anwendung von Artikel 23 Del. VO 2015/61 und der entsprechenden Vorschriften in der durch die DVO (EU) 2016/322 geänderten DVO (EU) Nr. 680/2014 zu den zusätzlichen Liquiditätsabflüssen im Zusammenhang mit anderen Produkten und Dienstleistungen, die nicht unter die Abflusskategorien der Artikel 27 bis 31a Del. VO 2015/61 fallen. Dabei werden die in Artikel 23 Abs. 1 lit. a) bis h) Del. VO 2015/61 genannten Kategorien von Produkten und Dienstleistungen näher bestimmt.
Mit dem vorliegenden Rundschreiben erklärt die BaFin, den EBA-Guidelines für Nicht-ABCP- sowie für ABCP-Verbriefungen nachzukommen. Ziel der Leitlinien ist es, eine einheitliche Interpretation und Anwendung der STS-Kriterien zu gewährleisten. Die von der EBA in diesem Zusammenhang ausgearbeiteten Leitlinien greifen alle auf Nicht-ABCP- sowie für ABCP-Verbriefungen anwendbaren STS-Kriterien auf.
Mit der vorliegenden Verordnung werden die Kriterien für die Parameter zu Sicherheitsvorfällen sowie nähere Regelungen und Sicherheitsregelungen gemäß des Netz- und Informationssystemssicherheitsgesetzes (NISG) festgelegt. Die Verordnung gliedert sich in vier Abschnitten. In der Anlage I sind die einzelnen Sicherheitsmaßnahmen, u.a. in Bezug auf Governance und Risikomanagement, Umgang mit Dienstleistern, Lieferanten und Dritten und Sicherheitsarchitektur in tabellarischer Form aufgeführt.
Mit der vorliegenden Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen wird die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens geregelt. Sie enthält insbesondere Ausführungen zur Erteilung des Lastschriftmandats, zu den Voraussetzungen für die Einziehung und Verlust der Gültigkeit des Lastschriftmandats sowie zum Widerrufsrecht.
Das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG 2019) soll diverse Richtlinien und Verordnungen der EU sowie Beanstandungen der Europäischen Kommission umsetzen. Mit dem Gesetz sollen Richtlinien, Verordnungen und Beanstandungen umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. die neue europäische Prospektverordnung (PVO) sowie die 5. EU-Geldwäscherichtlinie.
II ZR 299/17
Die Beklagte und die Klägerin sind beide GmbH, die über einen an der Gesellschaft Beteiligten verbunden waren. Der Sohn des Beteiligten war, gemeinsam mit einem Dritten, Geschäftsführer der Klägerin.
Im Oktober 2014 wurde die Abberufung des Sohns des Beteiligten als Geschäftsführer beantragt und mit den Stimmen des Beteiligten abgelehnt. In der Gesellschafterversammlung wurde außerdem die Einrichtung eines Aufsichtsrats beschlossen. Folgende Aufgaben wurden an den Aufsichtsrat übertragen: Bestellung und Abberufung sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern. [...]
IV ZR 111/18
Die Klägerin verlangt Rechtsschutz von der Beklagten für die Abwehr einer Darlehensforderung aus einer Rechtsschutzversicherung, die bis Januar 2015 bestanden hat. Dem Versicherungsvertrag zugrunde lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1975/95). Unter anderem heißt es dort in § 14 Abs. 3, dass der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt als eingetreten gilt, "in dem der Versicherungsnehmer, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen". [...]
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