20.12.2019
Liebe Leserinnen und Leser,
in unserem Jahresrückblick 2018 hatten wir prognostiziert, dass es keine Regulierungspause geben wird. Die Zahlen sprechen für sich. Seit Anfang 2019 haben wir in Regupedia über 2.100 Neuerungen von Rechtsnormen in Form von Neuverkündungen und Updates eingepflegt. Die Rechtsnormen decken dabei eine große Spanne von Themenfeldern ab:
Dabei steht der Finanzsektor bereits, losgelöst von der anhaltenden Regulierungsflut, seit mehreren Jahren durch die Niedrigzinspolitik und den Wettbewerb durch neue Marktteilnehmer unter enormem Druck. Speziell einige alteingesessene Finanzmarktteilnehmer werden den Druck spüren, ihre Geschäftsmodelle anzupassen und gleichzeitig die Kosten in den Griff zu bekommen.
Es gibt aber auch viele Hoffnungsträger, die es geschafft haben, ihre Geschäftsmodelle anzupassen oder sich neu auf dem Markt zu positionieren. Dabei nutzen einige Marktteilnehmer die Regulierungsanforderungen als Grundlage für ihr Geschäftsmodell, indem beispielsweise Service-KVGen Portfolioverwalter ein Dach anbieten oder Institute das Geschäftsfeld als systematische Internalisierer erschließen. Allgemein aber gilt es, regulatorische Anforderungen nicht nur umzusetzen, sondern sie zum Anlass zu nehmen, vorhandene Prozesse und Strukturen zu überdenken und zu verbessern.
Ein Bereich, in dem sich Finanzmarktteilnehmer nach unseren Erfahrungen professioneller aufstellen, ist die regulatorische Compliance. Dort werden Prozesse umgestaltet, um Neuerungen und Änderungen in der Regulatorik effizienter und effektiver zu bearbeiten. Im Jahr 2019 haben wir ein signifikant gestiegenes Interesse von Finanzunternehmen an einer Compliance-Workflow-Lösung beobachtet, welche ORO Services über Kooperationspartner mit einer Schnittstelle zu Regupedia.de anbietet.
Abgesehen von den Kosteneinsparungen, um Doppelaufwände und Inkonsistenzen zu eliminieren, ist das Risiko durch Ermittlungen der Aufsicht wegen Rechtsverstößen gegen das Unternehmen und ihre Organe geahndet zu werden, gestiegen. Dazu tragen die höhere Anzahl und Komplexität der Rechtsnornen, aber auch die Sanktionsmöglichkeiten bei. Im Jahr 2019 hat die BaFin höhere Bußgelder verhängt als in den Vorjahren. Im Rahmen des geplanten Verbandssanktionengesetzes, welches einen neuen Typus von Straftaten einführt und die Höchstgrenze für eine Geldbuße auf 10 Prozent des Jahresumsatzes des Konzernverbundes anhebt, könnte sich künftig das Risiko deutlich verstärken. Darüber hinaus verfügt die Aufsicht auch über das Mittel des SREP-Kapitalzuschlages als Maßnahme. Es liegt also nahe, den Compliance-Reifegrad der Unternehmen zu verbessern.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhin als verlässlicher Partner in der Bewältigung der regulatorischen Anforderungen beizustehen – das gilt insbesondere für unsere Neukunden. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen Allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Beste Grüße,
Georg von Wiedebach
Geschäftsführer ORO Services GmbH
Company News
Neuerungen & Updates in Regupedia
Neue Veranstaltungsreihe: Forum Finanzmarktregulatorik
Severn Consultancy feiert 20-jähriges Jubliäum
Kapitalmarkt-/ Investmentregulierung
Paket Wertpapierregulierung: Aktuelle Regulierungstrends im Fokus
Website Wertapapierregulierung und Präsentation
IT-Compliance
Final Report der EBA: ICT-Risiken und Sicherheitsrisikomanagement
Rundschreiben der BaFIn: Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)
Compliance-Geldwäsche
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Entwurf des Nationalrats: Geldwäschenovelle
Versicherungsregulierung
Konsultation der BaFin: MaGo für kleine Versicherungsunternehmen
Konsultation der EIOPA: Technische Ratschläge zur Überprüfung der Solvency II
Rechtsprechung
Urteil des BGH: Klassifizierung einer Bank als Zahlstelle
Urteil des BGH: Erstattung der Kosten eines Sachverständigengutachten
Auch in diesem Jahr gab es wieder zahlreiche Neuerungen & Updates bei Regupedia.de, dem Informationsportal für Finanzmarktregulierung:
All diese Neuerungen gehen auf das Feedback unserer Kunden zurück. Mehr als 50 Organisationen aus dem gesamten Sektor der Finanzdienstleistungen bauen inzwischen auf Regupedia.de.
Neue Veranstaltungsreihe am Start
Durchweg positive Resonanz erhielt auch das Forum Finanzmarktregulatorik, das ORO Services gemeinsam mit seiner Muttergesellschaft Severn Consultancy ausgerichtet hatte. Vor allem die Themenfülle - von Künstlicher Intelligenz und Blockchain über Risikokultur und Trends im Regulatory Office bis hin zu BAIT und IDV - und die hohe Informationsdichte überzeugten die rund 40 Teilnehmer.
Zum Konferenzreport gelangen Sie hier.
Severn Consultancy feiert 20-jähriges Jubiläum
Be like you are - only better! Dieses Firmenmotto ist Programm, und das bereits seit über 20 Jahren: 2019 feierte Severn Consultancy - die Muttergesellschaft von ORO Services - ihr 20-jähriges Bestehen. Es wurde ausgiebig gefeiert - und zwar am River Severn, dem Namensgeber der Company.
Die stetigen Änderungen von Vorschriften in der Wertpapierregulierung signalisieren Marktteilnehmern vor allem eins: einen hohen Handlungsbedarf!
Im Rahmen unserer neuen Website für relevante Regulierungsvorhaben am Kapitalmarkt hat ORO Services gemeinsam mit Severn Consultancy eine Reihe von praxiserprobten Checklisten und Factsheets sowie Übersichten für Sie erstellt, mit denen Sie schnell ein umfassendes Bild von den neuen Vorgaben machen können:
Am 28. November 2019 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) die "Guidelines on ICT and security risk management" als umfassendes neues Regelungswerk im zum Umgang mit Information and Communication Technology (ICT) und den daraus resultierenden Sicherheitsrisiken für Finanzinstitute. Die BaFin wird diese Vorschriften erfahrungsgemäß weitgehend in ihre Verwaltungspraxis übernehmen.
Severn Consultancy und ORO Services haben hierzu einen Blog und eine Checkliste erstellt, die Sie schnell über die wichtigsten Neuerungen informieren und Ihren Handlungsbedarf aufzeigen.
Zum Regupedia-Blog gelangen Sie hier.
Am 1. Oktober 2019 hat die BaFin die Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (KAIT) veröffentlicht. Die KAIT konkretisieren die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungs-gesellschaften (KAMaRisk).
Der KAIT Quick Check von Severn Consultancy und ORO Services stellt einen strukturierten Ansatz dar, um schnell und zu-verlässig einen transparenten Überblick über den erforderlichen Anpassungsbedarf der IT- Organisation zu erhalten.
Am 19. Juni 2018 veröffentlichte die EU-Kommission die 5. Geldwäscherichtlinie. Sie zielt auf eine Verschärfung der Transparenzanforderungen und die Gewährleistung einer effektiveren Geldwäscheprävention ab. Das am 19. Dezember veröffentlichte Gesetz setzt diese Richtlinie in deutsches Recht um.
Durch die neue Finanzdienstleistung "Kryptoverwahrgeschäft" werden u. a. auch Dienstleister für Kryptowerte zu geldwäscherechtlich Verpflichteten. Außerdem werden Sorgfaltspflichten für Hochrisikoländer und Politisch exponierte Personen (PeP) verschärft.
In Österreich erfolgt die Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie mit der sog. Geldwäschenovelle. Diese wird auch zum Anlass genommen, Änderungen in Reaktion auf entsprechende kritische Anmerkungen der Financial Action Task Force (FATF) in ihrem Mutual Evaluation Report - 2016 vorzunehmen. Außerdem sollte bestimmte Vorgaben geändert werden, um Zweifel an der vollständigen Umsetzung der 4. GW-RL zu beseitigen.
Mit den MaGo für kleine Versicherungsunternehmen, die bis zum 8 Dezember 2019 zur Konsultation standen, will die BaFin die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen nun auch für Versicherungsunternehmen zu konkretisieren, die die in § 211 VAG genannten Voraussetzungen erfüllen und dementsprechend nicht unter die Solvency II fallen.
Das ORO- Factsheet verschafft Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Neuerungen, die aktuell Gegenstand der Diskussionen von betroffenen Versicherunterunternehmen und Aufsicht sind.
Die technischen Ratschläge der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA stehen noch bis zum 15. Januar für alle Stakeholder zur Konsultation. Gegenstand der Konsultation sind u.a. Maßnahmen für langfristige Garantieren (LTG) und Maßnahmen zum Eigenkapitalrisiko, versicherungstechnische Rückstellungen, die Standardformel für die Solvenzkapitalanforderunge, Proportionalität sowie Sanierung und Abwicklung.
VII ZR 88/18
Mit der vorliegenden Entscheidung befasst sich der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit der Frage, unter welchen Umständen eine Bank als Zahlstelle einzuordnen ist.
Der BGH gibt der Revision statt. Dem Kläger steht ein Anspruch auf die Zahlung des Betrages nach § 816 Abs. 2 BGB zu. Demnach muss eine Leistung, die an einen Nichtberechtigten bewirkt wurde und die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, vom Nichtberechtigten an den Berechtigten herausgegeben werden. Wer Leistender und wer Empfänger einer Leistung sind, richtet sich dabei nach Zweckbestimmung der Leistung.
II ZR 236/17
Der III. Zivilsenat befasst sich in seinem Urteil mit der Frage, in wessen Interesse die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Schadensfall ist und inwiefern entstandene Kosten erstattungsfähig sind.
Der BGH hat entschieden, dass ein Sachversicherer die Kosten eines Sachverständigengutachtens, welches er zur Prüfung seiner Regulierungspflicht eingeholt hat, nachdem das Recht seines Versicherungsnehmers nach § 86 Abs. 1 VVG an ihn übergegangen ist, nicht ersetzt verlangen kann. Der Versicherer handelt insoweit zum Zwecke der Erfüllung eigener Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis.
Impressum & Kontakt
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Hansa Haus, Berner Straße 74, 60437 Frankfurt
T +49 69 950 900-0, F +49 69 950 900-50
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Geschäftsführung
Michael Luderer, Christian H. Moerler
Handelsregister Frankfurt HRB 46846
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