18.12.2018
Ganz richtig: „Regulierungspause“. Die gilt voraussichtlich aber nur zwischen Weihnachten und Neujahr. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Regulierungsflut 2019 zurückgehen wird. Mit seiner Prognose hatte sich William Coen, Generalsekretär des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, schon im Jahr 2015 verschätzt (siehe auch unser Blog „<link aktuell detail artikel falsche-prognose>Falsche Prognose“ vom Oktober 2017). Auch in diesem Jahr haben die verschiedenen Aufsichts-behörden eine hohe Produktivitätsrate an den Tag gelegt. Ob neue Eigenkapitalregeln, Leitfäden zu ICAAP/ILAAP, die 5. Geldwäscherichtlinie, die neue EU-Prospektverordnung oder die Aktualisierung der MaComp: Es gab viele neue regulatorische Entwicklungen, die uns alle in Form von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen oder sonstigen Rechtsakten beschäftigt haben. Insgesamt haben Gesetzgeber und Aufsichts-behörden bis Mitte Dezember 2018 mehr als 1.100 Dokumente veröffentlicht, die für den Finanzsektor in Deutschland und Österreich relevant sind. Dabei bezogen sich allein 245 Dokumente auf CRR/CRD IV und immer noch 84 auf MiFID II und MiFIR.
Einen Überblick über die regulatorischen Highlights im Jahr 2018 geben wir Ihnen in diesem Newsletter. In unserer Übersicht „Agenda Bankenregulierung“ können sich unsere Kunden zudem einen Überblick verschaffen, was in den nächsten Monaten noch auf uns zukommt.
Wer also darauf setzt, dass die Anzahl der neuen Regulierungen künftig signifikant sinkt, sollte seine Annahmen nochmals überdenken. Bereits jetzt stellen wir fest, dass einige Organisationen von einem starken Rückgang in der Regulierung ausgehen und die Personalplanungen dementsprechend anpassen. Dies ist eine gewagte Strategie. Zum einen bauen die Aufsichtsbehörden auch weiterhin ihr Personal aus. Das deutet darauf hin, dass Aufseher auch künftig noch ausreichend Ideen haben, wie Regulierungen zu verfeinern und zu konkretisieren sind. Zum anderen gilt es zu berücksichtigen, dass, ausgelöst durch Prüfungs-handlungen der Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden, in den meisten Organisationen Handlungsbedarf bestehen wird.
Durch unsere Begleitung bei einer Vielzahl von Sonderprüfungen haben wir festgestellt, dass nicht alle Organisationen die zahlreichen Regulierungen in der Form umgesetzt haben, wie es die Aufsicht wünscht. Diese Sonderprüfungen werden künftig eher noch zunehmen. Dies beweist das Interesse vieler Orga-nisationen an unserer Reihe von Webinaren und Workshops zum Thema „Sonderprüfung nach § 44 KWG“, in der wir praktische Orientierungshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sonderprüfungen geben. Unter anderem zeigt dieses Thema, dass Regupedia.de mehr bietet als umfassende Informationen zu Regulierungen.
Wir hoffen, dass Regupedia einen wertvollen Beitrag leistet, damit Sie sich im Regulierungsdschungel besser zurechtfinden. Auch im neuen Jahr werden wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen, Ihnen qualitativ hochwertige und umfassende Informationen zu Regulierungen für Banken und Finanzdienstleister zur Verfügung zu stellen.
Das Regupedia-Team und ich wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Herzliche Grüße,
Michael Luderer
Geschäftsführer ORO Services GmbH
Bankenregulierung
Neue Eigenkapitalregeln: CRR II / CRD V - Maßnahmenpaket
Kapitalausstattung und Liquidität: Leitfäden zu ICAAP / ILAAP
Kapitalmarktregulierung
Kommission beschließt Maßnahmenpaket zur Vertiefung der Kapitalmarktunion
Compliance-Geldwäsche
Rundschreiben der BaFin: Aktualisierung der MaComp
5. Geldwäscherichtlinie tritt in Kraft
IT-Sicherheit
Im Fokus der Aufsicht: Auslagerung an Cloud-Anbieter
IT-Grundschutz-Kompendium 2019 (finaler Entwurf)
Rechtsprechung
Anleger dürfen bei einem entscheidungserheblichen Prospektfehler an der Anlage festhalten und einen Ersatz des Minderwerts verlangen
Deutschland:
Gesetz zur Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
Österreich:
Bundesgesetz, mit dem das Bankewesengesetz und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden
Bereits am 23. November 2016 hatte die Europäische Kommission ein umfassendes Reformpaket in Bezug auf die bestehende Eigenkapitalverordnung (CRR) präsentiert. Die Trialog-Verhandlungen dauern weiterhin an: ein Abschluss der Verhandlungen wird Mitte 2019 erwartet. Daher wird die Bankenbranche in den kommenden Jahren mit umfangreichen Umsetzungsprojekten beschäftigt sein.
Einen detaillierten Überblick über das Verfahren mit allen relevanten Verfahrensschritten finden Regupedia-Kunden hier.
Mit der Änderung der Eigenkapitalrichtlinie Nr. 575/2012 geht ein umfassendes Änderungspaket einher, das Änderungen in den Eigenkapitalrichtlinien 2013/36/EU (CRD IV), in der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten 2014/59/EU (BRRD) sowie in der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (EU) Nr. 806/2014 (SRMR) umfasst.
Mit unserem aktuellen Whitepaper erhalten Regupedia-Kunden einen detaillierten Überblick über die Anforderungen und Auswirkungen der CRR II/ CRD V-Vorschläge.
Am 9. November 2018 veröffentlichte die Europäische Zentralbank ihre finalen Leitfäden zum Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) sowie dem Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP). Darin werden die Erwartungen der EZB an den aufsichtlichen Bewertungs- und Überprüfungsprozess (SREP) systemrelevanter und weniger bedeutender Institute in Bezug auf Kapital und Liquidität ausführlich erläutert.
Die Leitfäden bauen auf zwei Säulen auf, diese sind zum einen die normative Perspektive und anderseits die ökonomische Perspektive. Im Rahmen des SSM erwartet die Aufsicht dabei eine solide und konservative Ausgestaltung des internen Prozesses zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals und der Liquidität. Eine mangelnde Ausstattung an geeignetem und angemessenem Kapital zur Absicherung von Risiken und mangelnde Liquidität waren eines der Hauptprobleme der Finanzkrise.
Den Steckbrief zu ILAAP finden Regupedia-Kunden hier.
Den Steckbrief zu ICAAP finden Regupedia-Kunden hier.
Beide Steckbriefe enthalten Management Summaries mit einer Zusammenfassung und Analyse der Leitfäden.
Zu den wichtigsten regulatorischen Entwicklungen 2018 gehören auch die Maßnahmen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion vom 8. März 2018. Ihr Ziel ist die Errichtung einer Kapitalmarktunion, die u.a. den Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen, Start-Ups und andere nicht börsennotierte Unternehmen erleichtert.
Regupedia.de hat die verschiedenen Maßnahmen im Rahmen dieses Pakets für seine Kunden analysiert:
- Richtlinienvorschlag zur Änderung der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU)
- Vorschlag für eine Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen
- Vorschlag für einen EU-Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen
- Vorschlag zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds
Zu den Highlights im regulatorischen Umfeld im vergangen Jahr gehört die Aktualisierung des Rundschreibens MaComp (05/2018), in dem die BaFin die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten konkretisiert. Dabei zählen die Kapitel über Product Governance sowie Querverkäufe zu den wichtigsten Neuerungen.
ORO Services hat ein Whitepaper erstellt, das die wesentlichen Änderungen analysiert und eine praxisnahe Orientierung zur Umsetzung der neuen Anforderungen bietet.
Zu den wichtigsten Regulierungen im Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention gehört der Erlass der 5. Geldwäscherichtlinie. Ein schnell ins Leben gerufenes Regelwerk, das schon vor der Umsetzung seines Vorgängers – der <link info-center search-center detail-ansicht dokument _blank internal link in current>4. Geldwäscherichtlinie – zur Konsultation stand.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Aufnahme der Anbieter von virtuellen Währungen (z.B. Bitcoin) und der Anbieter von elektronischen Geldbörsen in den Verpflichtetenkreis sowie das Recht auf Einsicht in das Transparenzregister, ohne einen berechtigten Grund nachweisen zu müssen.
ORO Services hat die 5. Geldwäscherichtlinie analysiert und verschiedene Unterlagen hierzu erstellt:
Zum Steckbrief inkl. Impact-Analyse gelangen Regupedia-Kunden hier.
Zum Whitepaper gelangen Regupadia-Kunden hier.
Den Blog finden Sie hier.
Die EBA hat in diesem Jahr die Empfehlungen zur Auslagerung an Cloud-Anbieter herausgegeben, die Regupedia.de in einem Management-Summary zusammengefasst und analysiert hat. Die Anforderungen der EBA stehen auch im Fokus der deutschen und österreichischen Aufsichtsbehörden.
Mit der Veröffentlichung eines Merkblatts hat die BaFin gezeigt, dass sie diesem Thema höchste Priorität einräumt. Damit wird auch die Richtung der Regulierung deutlich: Die Vertragsgestaltung zwischen dem Institut und dem Cloud-Anbieter ist von besonderer Bedeutung. Hier wird die BaFin im kommenden Jahr verstärkt prüfen und die Bedingungen der Auslagerungen prüfen.
Zu den Empfehlungen der EBA gelangen Regupedia-Kunden hier.
Zum Merkblatt der BaFin gelangen Regupedia-Kunden hier.
Auch in diesem Jahr hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wieder das IT-Grundschutz-Kompendium überarbeitet. Der finale Entwurf wurde im Oktober vorgestellt und wird im Februar 2019 veröffentlicht. Das Nachschlagewerk liefert Unternehmen und Behörden umfangreiche technische Informationen zur Sicherstellung des IT-Grundschutzes.
Regupedia-Kunden finden den Steckbrief zum IT-Grundschutzkompendium hier.
In einem der wichtigsten Urteile des BGHs aus dem Jahr 2018 geht es um die Frage, ob die Anleger beim Vorliegen eines entscheidungserheblichen Prospektfehlers im Rahmen des Vertrauensschadens aus Prospekthaftung im weiteren Sinne an der Anlage festhalten dürfen und dabei den Ersatz der Differenz zwischen dem Erwerbspreis und tatsächlichen Wert der Anlage verlangen dürfen. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof bejaht. [...]
Mit dem vorliegenden Gesetz zur Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen will der deutsche Gesetzgeber die von der neuen EU-Prospektverordnung eingeräumten Optionen zur Gestaltung der Prospektpflicht umsetzen. Der Vollzug der Verordnung wird insbesondere durch eine Anpassung des WpPG, aber auch durch die Anpassung weiter Gesetze vorgenommen.
Am 14. November 2018 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Gesetzesentwurf zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung veröffentlicht. Dieser soll Emittenten weitere Erleichterungen in Bezug auf die Prospektpflicht bieten.
In Kürze finden Sie auf www.regupedia.de eine Reihe von Blogs zu diesem Thema, welche die wichtigsten Änderungen für Betroffene aufzeigen.
Das vorliegende Gesetz konkretisiert den Umfang der anzuwendenden Vorgaben der Leitlinien der EBA und ESMA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen und die Leitlinien der EBA zur internen Governance im BWG. Dies soll zur Rechtssicherheit für die Aufsichtsbehörden und für die betroffenen Kreditinstitute beitragen. Mit diesem Gesetz wird die Compliance-Funktion in Österreich erstmalig eingeführt.
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