24.02.2016
Regupedia Newsletter Februar 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
In unserem Januar-Newsletter stand die Weiterentwicklung von Reguepdia.de im Fokus. Wir haben die Nutzerfreundlichkeit und die Suchfunktion unseres Informationsportals für Bankenregulierung weiter optimiert, sodass Sie heute noch schneller und komfortabler Zugriff auf die gesuchten Dokumente, News oder Termine haben. Ein effizienter Umgang mit der Flut an neuen Normen und Standards ist heute auch mehr denn je dringend notwendig. Zum Jahresende 2015 sind zahlreiche neue Vorschriften und Anforderungen veröffentlicht worden oder in Kraft getreten. Und ein Blick auf die Agenda der Regulatoren für 2016 zeigt, dass die Arbeitsprogramme sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene und international gut gefüllt sind.
Dabei hat sich sowohl im Bereich der Bankenregulierung als auch im Anlegerschutz in den zurückliegenden Jahren einiges getan. Ziel ist, die Institute stabiler und krisenfester aufzustellen, um die Stabilität des Bankensystems insgesamt zu erhöhen. Des Weiteren gilt es, das Vertrauen in den Kapitalmarkt und seine Akteure weiter zu stärken.
Die aktuelle Schwäche von Bankwerten an den Weltbörsen signalisiert allerdings, dass die Finanzmärkte noch nicht von der Stabilität des Bankensektors überzeugt sind und noch nicht alle Versäumnisse der Vergangenheit aufgearbeitet wurden. Erste Ökonomen und Analysten warnen bereits vor einer sich anbahnenden, neuen Bankenkrise und fordern weitergehende Maßnahmen seitens der Regulatoren.
Was die Zukunft bringt, bleibt abzuwarten. Heute steht allerdings bereits fest, dass die Regulatoren künftig mehr Wert auf die Überprüfung der Zweckmäßigkeit von Regulierungsvorhaben und deren Nebenwirkungen legen sollten. Die Regulierungsvorgaben gehen in der Summe zwar in die richtige Richtung, ihre Umsetzung und Konsistenz müssen jedoch besser aufeinander abgestimmt werden.
Herzlichste Grüße
Michael Luderer und Dr. Martin Rohmann
Geschäftsführer ORO Services GmbH
BCBS veröffentlicht neuen Rechtsrahmen und zwei Leitlinien
MiFID II / MiFIR: Kommission schlägt Verschiebung vor
Einheitlicher Abwicklungsmechanismus in Kraft
Fortschritte in der Legislative
Neue Konsultationen
Finanzmarkt-Novellierungsgesetz
Weitere Fortschritte und Ausblick
Settlement-Risiken
IT-Sicherheitsgesetz
T2S
Finanzplatztag 2016
Das vom BCBS im Januar veröffentlichte Dokument beinhaltet den neuen Rechtsrahmen für die Mindestkapitalanforderungen für Marktrisiken. Die Revisionen sollen 2019 wirksam werden und umfassen insbesondere:
Die vom BCBS veröffentlichten Leitlinien geben den Banken Empfehlungen, wie die Rechnungslegung erwarteter Verluste mit dem sonstigen Kreditrisikomanagement der Bank und dem diesbezüglichen regulatorischen Rahmenwerk interagiert. Sie sind komplementär zu den Rechnungslegungsstandards zu sehen und repräsentieren die Sicht des Basler Ausschusses zur angemessenen Anwendung der Rechnungslegungsstandards für erwartete Kreditverluste. Sie beinhalten aber keine regulatorischen Eigenmittelanforderungen bzgl. der Risikovorsorge für erwartete Verluste gemäß dem Basler Eigenmittel-Rahmenwerk.
Der BCBS hat die „allgemeine Richtlinie zur Kontoeröffnung und Kundenidentifizierung (BCBS 85) überarbeitet und mit den bestehenden Leitlinien zum „Soliden Management der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (BCBS 275) in einem neuen, konsolidierten Dokument (BCBS 353) veröffentlicht.
In der überarbeiteten Version des BCBS 85 sind die wesentlichen Verbesserungen der FATF-Empfehlungen und der damit verbundenen Leitlinien enthalten. Diese baut insbesondere auf den FATF-Empfehlungen und auf zwei komplementären FATF-Publikationen auf, die für diese Leitlinien besonders relevant sind: Die "Richtlinien für einen risikobasierten Ansatz: Der Bankensektor" und "Transparenz und wirtschaftliches Eigentum", beide vom Oktober 2014.
Nachdem das Parlament bereits im Dezember der Verzögerung von MiFID II/ MiFIR zustimmte, hat die EU-Kommission am 10. Februar einen Richtlinien- und einen Verordnungsvorschlag veröffentlicht, mit dem der Geltungsbeginn desMiFID II-Maßnahmenpakets um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 verschoben werden soll. Aufgrund bestehender Querverweise anderer Normen auf die MiFIR beinhaltet der Verordnungsvorschlag auch eine Verschiebung diverser Fristen aus der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR) und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (Verordnung über Zentralverwahrer, CSDR).
In einem veröffentlichten Brief hat der ECON die Kommission um Nachbesserung der ESMA-Entwürfe gebeten, da wesentliche Einwände des ECON nicht berücksichtigt wurden. Konkret geht es dabei um die Berechnung und Anwendung von Positionslimits (RTS 21), die Transparenzanforderungen für Nichteigenkapital-Finanzinstrumente (RTS 2) und Kriterien, nach denen eine Tätigkeit auf Ebene einer Untergruppe als Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit gilt (RTS 20).
Die Verhandlungsführer des EU-Rates und des EU-Parlaments haben sich erstmals auf gemeinsame Regeln zur Netzwerk- und Informationssicherheit (Cyber-Security) geeinigt. Die Mitgliedsstaaten sollen insbesondere dazu angehalten werden, nationale Meldesysteme einzurichten und Informationen untereinander auszutauschen.
Die EBA veröffentlichte am 08.12.2015 einen Vergleichsbericht über Ansätze zu verschiedenen Szenarien für Sanierungspläne, der auf einer Stichprobe unter europäische Bankengruppen basiert. Der Vergleichsmaßstab soll nationalen Aufsichtsbehörden und den Kreditinstituten eine Übersicht zur Entwicklung der Szenarien in Sanierungsplänen an die Hand geben.
Nach dem durch die EZB veröffentlichten Entwurf über die Verordnung zur Erhebung von granularen Daten zu Krediten (AnaCredit-Verordnung) müssen nationale Zentralbanken des Eurosystems eine granulare Datenbank zu Krediten betreiben und Angaben zu Krediten an die EZB weiterleiten. Ziel ist damit die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Kreditdatenbank.
Auf dem Weg zur europäischen Bankenunion ist ein Meilenstein erreicht: Am 1. Januar 2016 ist der einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM), der auf der EU-weiten Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) im Euroraum basiert, in Kraft getreten. Seit diesem Tag verfügt auch der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) über seine vollständigen Abwicklungsbefugnisse. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und dazu beitragen, künftige Finanzkrisen zu vermeiden, indem er die grenzüberschreitende, zeitnahe und effektive Abwicklung von Banken ermöglicht.
17.02.2016 | CRD IV
Del. VO der Kommission zur vorsichtigen Bewertung von Handelsbuchpositionen
17.02.2016 | CRD IV
DVO der Kommission zur Offenlegung der Verschuldungsquote
12.01.2016
SFT-Verordnung
12.01.2016 | PSD II
Zahlungsdienstrichtlinie PSD II (Payment Services Directive II)
01.01.2016 | BRRD
Abwicklungsmechanismusgesetz
31.12.2015 | FKAustG
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
31.12.2015
Aktienrechtsnovelle 2016
11.03.2016 | CRD IV / CRR
EBA: Konsultation über Leitlinien zur Bewertung des ICAAP und ILAAP
18.03.2016
EBA: Leitlinienentwurf zum Stresstesting
22.03.2016 | CRD IV / CRR
EBA: Guidelines zu Anforderungen an Vergütungspolitik im Vertrieb
23.03.2016 | MiFID II / MiFIR
ESMA: Guidelines zu Berichts- und Meldepflichten und der Uhrensynchronisation unter MiFID II/ MiFIR
31.03.2016 | MAR
ESMA: Leitlinien zur Marktsondierung unter der MAR
07.04.2016 | MaRisk
BaFin: MaRisk-Novelle 2016
20.04.2016 | CRD IV / CRR
EBA: Leitlinien zur außervertraglichen Kreditunterstützung und marktüblichen Konditionen
18.02.2016
155. Sitzung des Bundestags Themen, u.a. erste Beratung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FimanoG
29.02.2016
ESMA: öffentliche Anhörung zur Marktsondierung unter der MAR
29.02.2016
ESMA: Öffentliche Anhörung zu Level-2-Maßnahmen unter der Benchmark-Verordnung
02.03.2016
EU-Kommission: Öffentliche Anhörung zum Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden
02.-03.2016
9. Finanzplatztag 2016
Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGHs beschäftigte sich in seinem Urteil vom 19.01.2016 (XI ZR 388/14) mit der Rechtmäßigkeit einer Klausel zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen in Verbraucherkreditverträgen. Die streitgegenständliche Klausel sieht vor, dass im Falle der vorzeitigen Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben.
Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGHs beschäftigte sich in einem zweiten Urteil vom 19.01.2016 (XI ZR 103/15) auch mit der Vorfälligkeitsentschädigung im Verbraucherkreditvertrag. Streitgegenständlich war in dem Verfahren die bislang umstrittene Rechtsfrage, ob ein Darlehensgeber im Falle der außerordentlichen Kündigung infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers anstelle des Verzögerungsschadens eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ersatz seines Nichterfüllungsschadens verlangen kann.
Verbraucherrechte gestärkt - Ausweitung der Informationspflichten bei Immobilien-Kreditvergabe/Kreditwürdigkeitsprüfung sowie Schutz vor hohen Dispozinsen
Der Bundestag hat in seiner 155. Sitzung am 18.02.2016 in einer abschließenden Sitzung dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie zu weiteren Koalitionsvereinbarungen zugestimmt. Mit dem Gesetzespaket werden die Verbraucherrechte gestärkt. Änderungen ergeben sich insbesondere für die Informationspflichten bei der Immobilien-Kreditvergabe, für die Kreditwürdigkeitsprüfung und für den Schutz vor hohen Dispozinsen.
Regupedia hat den Gesetzgebungsprozess begleitet und bereits zu den Inhalten des Regierungsentwurfs berichtet (Link zum Regupedia-Artikel vom 16.07.2015).
Letzte Änderungen am Gesetzesentwurf erfolgten Anfang Februar 2016 im Zusammenhang mit dem "ewigen Widerrufsrecht". Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema finden Sie im Regupedia-Artikel vom 05.02.2016. Das Artikelgesetz wird im nächsten Schritt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 21.03.2016 in Kraft.
Am 06.01.2015 wurde der Regierungsentwurf des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes veröffentlicht. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Verzögerungen von MiFID II. Der bisherige Referentenentwurf zum FimanoG wurde nochmals überarbeitet und das Gesetzesvorhaben aufgespalten. Dieses Vorgehen ist alternativlos, da sich einerseits auf europäischer Ebene der Zeitplan zu MiFID II verschiebt und andererseits die Umsetzungsfristen für die weiteren Regulierungsvorhaben (insbesondere im Marktmissbrauchsrecht) ablaufen.
Mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz sollen nun die bereits finalen Vorschriften der MAR/MAD II, PRIIP VO und CSDR in nationales Recht überführt werden. Die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II, deren Anwendbarkeit europaweit um ein Jahr vom 3. Januar 2017 auf den 3. Januar 2018 verschoben werden soll, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz.
Die BaFin hat mit Datum vom 18. Februar 2016 eine Konsultation zur MaRisk-Novelle 2016 versandt. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 07. April 2016. Ziel der erweiterten Anforderungen der MaRisk ist eine Stärkung der Unternehmens- und Risikokultur in Instituten. Durch die Novellierung werden umfassende neue Vorgaben hinsichtlich derGesamtverantwortung der Geschäftsleitung (AT 3), des Outsourcings (AT 9) und der Internen Revision (BT 3.1) sowie den neu eingeführten Modulen bezüglich Risikodatenaggregation (AT 4.3.4) und Risikoberichterstattung (BT 3.1) gestellt.
Aufgrund zahlreicher Umsetzungs- und Regulierungsstandards auf sowohl nationaler als auch internationaler Ebene war eine erneute Überarbeitung der MaRisk erforderlich. Auslöser hierfür waren diverse Regulierungsinitiativen, z.B.:
Insbesondere der Etablierung einer nachhaltigen Risikokultur sowie massiven Anforderungen an die Risikodatenaggregation und -berichterstattung kommt mit den neuen MaRisk eine erhöhte Bedeutung zu. Bestehende Risikomanagementprozesse sind auf den Prüfstand zu stellen, um möglichst frühzeitig den Handlungsbedarf zur Erfüllung der erweiterten MaRisk zu bewerten. Unabhängig von Institutsgröße und -struktur haben die erweiterten Vorgaben der MaRisk vielfältige Auswirkungen auf zahlreiche Unternehmensbereiche, wie Geschäftsleitung, Compliance-Bereich, Interne Revision, IT und vor allem das Risikocontrolling.
Die jahrelang als sicher geglaubten Prozesse der Wertpapierabwicklung stehen mehr denn je im Fokus der Aufsichtsbehörden. Konkrete Anhaltspunkte durchgeführter Prüfungen im Wertpapiergeschäft bestätigen: Bislang verborgene Defizite im Settlement von Wertpapiergeschäften und Schwachstellen in internen Sicherungsmaßnahmen führen zu erheblichen Risiken in der Wertpapierabwicklung. Die sogenannten "Settlement Risiken" werden damit zur bisher unterschätzten Risikokategorie. Interne Kontroll- und Überwachungssysteme konnten diese Risiken bislang kaum ans Tageslicht bringen.
Nähere Informationen zur Identifizierung und zum Management von Settlement Risiken erhalten eingeloggte Nutzer im Factsheet "Settlement Risiken".
Mit Wirkung zum 25. Juli 2015 ist das bereits am 16. Juni 2015 im Bundestag verabschiedete "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme", kurz IT-Sicherheitsgesetz, in Kraft getreten. Die Übergangsfrist zur Umsetzung der Forderungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz beträgt zwei Jahre, also bis 2017. Die Herausforderungen für das IT-Sicherheitsmanagement sind enorm; rechtliche Vorgaben lassen Haftungsrisiken steigen: Bei Nichterfüllung drohen Geldbußen von bis zu 100.000 €.
Das Management Summary und die Checkliste zum IT-Sicherheitsgesetz hilft eingeloggten Nutzern, die Sicherheitslücken in ihrer Organisation aufzudecken und zeigt wirkungsvolle Gegenmaßnahmen auf.
T2S ist eine Initiative des Eurosystems zum Abbau von Hürden beim grenzüberschreitenden Handel mit Wertpapieren. Stellvertretend für das Eurosystem arbeiten vier Zentralbanken, darunter die Deutsche Bundesbank, an der Umsetzung dieses Vorhabens zur Harmonisierung des europäischen Wertpapierhandels. Im Februar wurde der T2S-Migrationsplan erneut einer Anpassung unterzogen.
In unserer "Checkliste zur Ermittlung des Umsetzungsgrades von Target2-Securities in Ihrer Organisation" können eingeloggten Nutzer schnell und komfortabel ermitteln, in welchen Feldern für ihre Organisation dringend Handlungsbedarf herrscht.
02.-03.03.2016 | Frankfurt
Deutsche Finanzbranche trifft sich am 2./ 3. März in Frankfurt am Main
Am 2. und 3. März findet der 9. Finanzplatztag der WM-Gruppe in Frankfurt am Main statt. Hier haben Finanzmarktakteure wieder Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen wie Kapitalmarktunion oder die Zukunft der Regulierung zu informieren und auszutauschen. Ein Schwerpunkt wird in diesem Jahr erneut auf aktuellen Analysen und Entwicklungen sowie auf den Auswirkungen neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen auf Banken und andere Finanzdienstleister liegen.
Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Emittenten, Finanz- und Informationsdienstleister, Berater, Intermediäre, Abwickler, institutionelle Investoren sowie Regulatoren. Das ist ein echtes Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Finanzbranche, denn die Teilnehmer der gesamten Prozesskette, vom Emittenten über den Serviceanbieter bis zum Investor, sind hier präsent. Neben dem Erfahrungsaustausch mit Branchenkollegen stehen wieder interessante Vorträge, Podiumsdiskussionen und Workshops rund um aktuelle Themen aus der Finanzbranche auf dem Programm.
Auch ORO Services ("Outsourced Regulatory Office") wird mit einem Messestand vor Ort sein und neue, innovative Ansätze für Banken und andere Finanzdienstleister zur Bewältigung regulatorischer Anforderungen vorstellen. Interessenten haben zudem die Möglichkeit, eine kostenlose Einführung in das Infoportal Regupedia.de zu erhalten, das tagesaktuell alle Informationen zur Bankenregulierung im deutschen Rechtsraum - ergänzt um eigene redaktionelle Inhalte, fundierte Hintergrundinformationen und detaillierte Analysen - liefert. Wer noch keinen Zugang hat, kann am Regupedia-Gewinnspiel teilnehmen und mit ein bisschen Glück einen befristeten, kostenlosen Testzugang gewinnen.
Weitere Informationen zum Finanzplatztag finden Sie hier.
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