21.12.2016
Regupedia Newsletter Dezember 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor wir uns in die - für Sie und uns - wohlverdiente Weihnachtspause verabschieden, bedanken wir uns herzlich für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr. Das erste volle Geschäftsjahr für Regupedia.de war 2016 so vielschichtig und herausfordernd wie erwartet, aber mit einer Reihe namhafter neuer Kunden auch sehr erfolgreich.
Das Jahr 2016 hat viele neue Regulierungen hervorgebracht, nicht zuletzt die Überarbeitung der europäischen Bankengesetzgebung mit der Eigenmittelverordnung und -Richtlinie (CRD IV / CRR), der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) und der Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Die Verabschiedung weiterer Reformen wie der MaRisk-Novelle und insbesondere die Überarbeitung von Basel III (Basel IV) durch den Basler Ausschuss stehen Anfang 2017 auf der Agenda.
Obwohl dies wie ein steter Strom neuer Regelungen anmutet, so ist es doch notwendig, den Überblick über die zentralen Entwicklungen nicht zu verlieren und die künftigen Schwerpunkte der Regulierung und Bankenaufsicht im Auge zu behalten. Dazu gehören u. a. die Überprüfung interner Modelle, die Geschäftsmodell- und Profitabilitätsanalyse, die potenziellen Auswirkungen des Brexit, der neue Bilanzierungsstandard für Finanzinstrumente (IFRS 9) oder die Analyse der Umsetzung des BCBS 239 (Vorgaben zur Risikodatenaggregation und -berichterstattung). Zusätzlich werden Governance, Risikomanagement und Infrastruktur in den Fokus der Europäischen Bankenaufsicht (SSM) rücken. So hat Korbinian Ibel, Generaldirektor der Europäischen Zentralbank, auf der 16. Handelsblatt-Tagung "European Banking Regulation" in Frankfurt betont: "Eine funktionierende Risiko-Governance ist die Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg einer Bank." Sein Fazit: "Hier gibt es noch viel Nachholbedarf".
Davon abgesehen gilt für alle Institute, dass Planungssicherheit bzgl. regulatorischer Anforderungen noch lange nicht gegeben ist - mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Konsolidierung im Bankensektor und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Unser besonderes Augenmerk ist derzeit auf die Diskussionen rund um die Themen Governance, Outsourcing und Smart Compliance gerichtet, zeigen sie doch, dass es zukünftig zunehmend darum gehen wird, effektive und kosteneffiziente Ansätze zu entwickeln, um der permanenten Flut regulatorischer Anforderungen Herr zu werden.
Sehr geehrte Kunden, wir von ORO Services werden Sie auch 2017 zuverlässig mit umfassenden Informationen, Analysen und innovativen Beratungsleistungen unterstützen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!
Herzliche Grüße,
Dr. Martin Rohmann
Geschäftsführer ORO Services GmbH
International
Bericht der FATF: Maßnahmen der USA zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Working Paper des BIS: Kreditvergabe und der antizyklische Kapitalpuffer
Europa
DVO der Kommission: ITS zu Mustern, Begriffen und IT-Lösungen beim aufsichtlichen Vergleich
Guidelines der EBA: Anforderungen an die Vergütungspolitik im Vertrieb
Normsetzungsverfahren
Inkrafttreten: Verordnung zur Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards / IFRS 9
Konsultationsende: Zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung
Deutschland
Grundsätze der Verbände: Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen
Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung (CRR/CRD IV)
BGH-Entscheidungen
Beschluss des BGH: Widerrufsinformation bei Darlehensvertrag
Urteil des BGH: Kenntnis von Gläubigerbenachteiligung
Veranstaltungen
ORO Services auf der Handelsblatt-Tagung "European Banking Regulation"
Der vorliegende Bericht der FATF gibt einen Überblick über die in den USA zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) ergriffenen Maßnahmen. Der Bericht erstreckt sich auf die folgenden Inhalte:
Im vorliegenden Working Paper der BIS wird untersucht, ob und inwieweit auf Wohnkredite gerichtete makroprudenzielle Regulierungsmaßnahmen gewerbliche Finanzierungen beeinflussen. Die BIS identifiziert die Änderungen in der Zusammensetzung des Kreditangebots, indem sie die Veränderung der Anteile für Baufinanzierungen, für die in der Schweiz im Jahr 2012 einheitlich zusätzliche Kapitalanforderungen durch den antizyklischen Kapitalpuffer (countercyclical capital buffer - CCyB) eingeführt wurden, untersucht.
Die vorliegende Konsultation des Finanzstabilitätsrates (FSB) enthält Leitlinien zur Umsetzung der sog. internen Verlustabsorptionsquote (interne TLAC). Der im November 2015 veröffentlichte FSB-Standard zur TLAC enthält auch Anforderungen an die Verteilung der TLAC innerhalb einer grenzüberschreitend tätigen Gruppe. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Abwicklung ausreichend Verlustabsorptionskapazität an der richtigen Stelle einer Institutsgruppe zur Verfügung steht.
Die DVO der Europäischen Kommission beinhaltet technische Durchführungsstandards (ITS) gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) und legt Bedingungen zu Mustern, Begriffsbestimmungen und IT-Lösungen im aufsichtlichen Vergleich interner Ansätze zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen fest.
Die Durchführungsverordnung regelt die Informationen, die ein Institut den zuständigen Behörden entsprechend den im Anhang angeführten Meldebögen vorzulegen hat.
Die EBA hat an dem Entwurf zu Guidelines in Bezug auf die Anforderungen an die Vergütungspolitik im Vertrieb (EBA/CP/2015/29) einige Anpassungen vorgenommen, die aus dem Feedback der vorhergehenden Konsultation resultieren und im vorliegenden Bericht erläutert werden. Diese Anpassungen beinhalten u. a.:
Diese delegierte Verordnung enthält technische Regulierungsstandards (RTS) zu Risikominderungstechniken im Zusammenhang mit dem Austausch von Sicherheiten zur Abdeckung von Risiken, die aus nicht zentral geclearten OTC-Derivatekontrakten entstehen. Sie konkretisiert außerdem die Kriterien zur Ausnahme von gruppeninternen Transaktionen sowie die Definition tatsächlicher und rechtlicher Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln zwischen Gegenparteien.
Mit dem vorliegenden finalen Entwurf einer delegierten Verordnung folgt die Europäische Kommission Mandaten aus Art. 57 Abs. 3 und Abs. 12 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II). Der delegierte Rechtsakt soll die Grundlage für die zur Berechnung und Anwendung von Positionslimits verwendete Methodologie genauer spezifizieren, um die Positionslimits für alle an Handelsplätzen gehandelten Warenderivate und für wirtschaftlich gleichwertige OTC-Kontrakte (EEOTC-Kontrakte) einheitlich zu regeln.
© Europäische Kommission / ec.europa.eu
Mit dem vorliegenden finalen Entwurf einer delegierten Verordnung folgt die Europäische Kommission einem Mandat aus Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II). Der delegierte Rechtsakt soll festlegen, nach welchen Kriterien eine Tätigkeit auf Ebene der Unternehmensgruppe als Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit gilt.
Die Bewertung soll in Form von zwei Tests durchgeführt werden, die beide auf der Handelstätigkeit der Personen innerhalb der Gruppe basieren, und umfasst Berechnungen nach Anlageklassen.
01.12.2016 KRIMINALITÄT / SANKTIONEN
Verordnung zur Änderung der Verordnung über OLAF
06.12.2016 KRIMINALITÄT / SANKTIONEN
Richtlinie zur Änderung der Amtshilferichtlinie / Informationszugang
08.12.2016 KRIMINALITÄT / SANKTIONEN
VO des Rates: Restriktive Maßnahmen - Syrien
08.12.2016 CRR / CRD IV
Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
08.12.2016
Siebte Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung
09.12.2016 MIFID II / MIFIR
Del. VO der Kommission: RTS zur Handelspflicht für der Clearingpflicht unterliegende Derivate
09.12.2016 MIFID II / MIFIR
Del. VO der Kommission: RTS zum Zugang im Zusammenhang mit Referenzwerten
09.12.2016 MIFID II / MIFIR
Del. VO der Kommission: RTS zur Registrierung von Drittlandfirmen
09.12.2016 KRIMINALITÄT / SANKTIONEN
DVO des Rates: Restriktive Maßnahmen - Demokratische Volksrepublik Korea
19.12.2016
Verordnung zur Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards / IFRS 9
22.12.2016 CRR / CRD IV
DVO der Kommission: ITS zu Mustern, Begriffen und IT-Lösungen beim aufsichtlichen Vergleich
31.12.2016 CSDR, PRIIPS, MAR / MAD
Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
02.01.2017 CRR / CRD IV
Konsultation der EBA: Zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung
03.01.2017 MIFID II / MIFIR
Konsultation der ESMA: RTS zu Auftragspaketen mit einem liquiden Markt
05.01.2017 MIFID II / MIFIR
Konsultation der ESMA: Guidelines zu Anforderungen an das Leitungsorgan von Marktbetreibern und Datenbereitstellungsdiensten
05.01.2017 MIFID II / MIFIR
Konsultation der ESMA: Guidelines zur Product Governance
05.01.2017 CRR / CRD IV
Konsultation der EZB: Leitlinie über im Unionsrecht eröffnete Optionen und Ermessensspielräume
05.01.2017 CRR / CRD IV
Konsultation der EZB: Empfehlung zur Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume
06.01.2017 CRR / CRD IV
Konsultation der EBA: Guidelines zur Messung von ICT-Risiken im SREP
07.01.2017 CRR / CRD IV
Konsultation der EBA: Überarbeitung des ITS zu aufsichtlichen Meldungen der Institute
13.01.2017
Konsultation des BCBS: Rechnungslegung (Übergangsbestimmungen)
13.01.2017
Diskussion des BCBS: Rechnungslegung (Übergangsbestimmungen)
27.01.2017 CRR / CRD IV
Konsultation der EZB: Leitfaden zur Vergabe von Leveraged Loans
28.01.2017 CRR / CRD IV, MIFID II / MIFIR
Konsultation der EBA/ESMA: Guidelines zur Eignung von Mitgliedern von Leitungsorganen
28.01.2017 CRR / CRD IV
Konsultation der EBA: Guidelines zur internen Governance
05.01.2017 | LONDON
EBA/ESMA: Öffentliche Anhörung zur internen Governance / Eignung von Mitgliedern von Leitungsorganen
13.01.2017 | FRANKFURT
EZB: Öffentliche Anhörung zum Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit
13.01.2017 | FRANKFURT
EZB: Öffentliche Anhörung zur Beurteilung der Wesentlichkeit (EGMA)
19.01.2017 | LONDON
EBA: Öffentliche Anhörung zur Anwendung des IRB-Ansatzes
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben jetzt eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen vorgelegt, die auf zehn Grundsätzen für mehr Transparenz und besseren Anlegerschutz beruht. Damit reagieren die Branchenverbände auf den Entwurf einer Allgemeinverfügung zum Verbot von Bonitätsanleihen, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ende Juli vorgelegt hatte (Regupedia berichtete). Auf Basis dieser Empfehlungen hat die BaFin daraufhin ihr geplantes Verbot zurückgezogen und will in sechs Monaten prüfen, ob die von den Verbänden vorgeschlagenen Maßnahmen greifen.
Mit der vorliegenden Zweiten Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung wird die Anzeigenverordnung (AnzV) an mehreren Passagen geändert. Aufgrund des CRR-/CRD-IV-Rahmenwerks sind zahlreiche Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) notwendig, welche entsprechende Anpassungen der Anzeigenverordnung nach sich gezogen haben Ein weiterer Anpassungsbedarf ergab sich aus einem geänderten Verfahren bei der Einholung von Auszügen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister.
Im vorliegenden Rundschreiben der BaFin wird die Methodik festgelegt, welche die betroffenen Institute im Rahmen ihrer internen Regeln und Verfahren anzuwenden haben. Das Rundschreiben setzt entsprechende Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) um. Es enthält insbesondere Kriterien für die Festsetzung einer geeigneten Gesamtobergrenze für Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen, die außerhalb eines Regelungsrahmens Banktätigkeiten ausüben, sowie von Obergrenzen für einzelne Risikopositionen gegenüber solchen Schattenbankunternehmen.
© Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
XI ZR 6/16
Die Parteien schlossen einen Verbraucherdarlehensvertrag über 75 T EUR mit einem effektiven Jahreszins i. H. v. 4,65 %, in welchem unter Punkt 11 eine Widerrufsinformation eingefügt war. Einige Monate, nachdem den Klägern die Darlehensvaluta vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt wurde, widerriefen sie den Darlehensvertrag und klagten auf Feststellung, dass der Darlehensvertrag "wirksam widerrufen" worden sei und die Kläger der Beklagten "nicht mehr als 68.729,27 €" schuldeten.
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger ist unzulässig. Im Übrigen wäre die Nichtzulassungsbeschwerde auch unbegründet, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
III ZR 213/16
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OLG Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin begehrt im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem Immobilienfonds wegen angeblich fehlerhafter Beratung durch die Beklagte Schadensersatz sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftig entstehende Schäden.
IX ZR 151/14
Leitsatz:
a) Sind dem Anfechtungsgegner Umstände bekannt, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen und deren Kenntnis auch einem Empfänger mit durchschnittlichem Erkenntnisvermögen ohne gründliche Überlegung die Annahme nahe legt, dass die Befriedigung der Gläubiger infolge der Freigiebigkeit verkürzt ist, muss er den Umständen nach wissen, dass die empfangene Leistung die Gläubiger benachteiligt.
In diesem Jahr fand die Handelsblatt-Tagung "European Banking Regulation" vom 28. bis 30. November in Frankfurt statt. Bereits zum 17. Mal trafen sich hier namhafte Vertreter aus Aufsicht, Politik, Wirtschaft und von Verbandsseite, um über aktuelle bankaufsichtliche Entwicklungen zu diskutieren. ORO Services war mit einem Messestand vor Ort und hat die Diskussionen, Panels und Vorträge rund um die Reform von Basel III, Stresstests, Finanzstabilität, AnaCredit und vielem mehr für Sie mitverfolgt.
Unser Fazit: Angesichts der zunehmenden Komplexität der Normen und Standards sind die Herausforderungen für Banken enorm gestiegen. Nicht nur bestehende Geschäftsmodelle stehen auf dem Prüfstand - auch die Verantwortung an Geschäftsleiter steigt, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Regulatorisches Risikomanagement ist nicht mehr nur ein Teil des Compliance-Prozesses, sondern Chefsache!
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