30.04.2019
Liebe Leserinnen und Leser,
die Datensicherheit ist in diesem Jahr eine der Prüfungsschwerpunkte der Aufsicht. Kein Wunder also, dass die IT-Risikokultur nicht nur bei Banken und Versicherungen, sondern auch bei Kapitalverwaltungsgesellschaften in den Fokus rückt. Im April hat die BaFin ein neues Rundschreiben zur Konsultation gestellt: die sog. <link info-center search-center detail-ansicht dokument>KAIT - die kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT. Kommt Ihnen die Abkürzung bekannt vor? Richtig, sie erinnert an die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>BAIT bzw. die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>VAIT, die sich an Banken bzw. Versicherungen richtet. Aufbau und Inhalt der KAIT sind denen der Anforderungen an die IT von Banken (BAIT) sehr ähnlich und weichen nur in wenigen Punkten ab. Mehr zu den zentralen Inhalten erfahren Regupedia-Kunden auf www.regupedia.de, dem führenden Informationsportal für Finanzmarktregulierung.
Im Blickpunkt: Aktionärsrechte
Weiter im Blick behält das Regupedia-Team auch die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>geänderte Aktionärsrechterichtlinie, die bis zum 10. Juni 2019 im deutschen Recht verankert sein muss. Viel Zeit bleibt also nicht mehr - daher haben wir schon einmal die wesentlichen Inhalte und Knackpunkte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in einem Factsheet für Regupedia-Kunden zusammengestellt. Immerhin soll nicht nur die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren verbessert, sondern auch die Regelungen zur Organvergütung in deutsches Recht übernommen werden. En passant werden dabei auch eine Reihe von Regelwerken, wie das <link info-center glossar _blank>HGB, das <link info-center glossar _blank>WpHG, das <link info-center glossar _blank>KAGB und das <link info-center glossar _blank>VAG an die neuen Vorgaben angepasst.
Kommission treibt Gesetzgebung voran
Kurz vor den Europawahlen ist nochmals Bewegung in das Mammut-Vorhaben zur Vollendung der Kapitalmarktunion gekommen. Nach den Vorstellungen der Kommission sollten bis Mitte 2019 alle Bausteine der Kapitalmarktunion stehen. Daher fordert die Kommission bereits im Dezember 2018 das Parlament und den Rat auf, noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 die noch ausstehenden Gesetzesvorhaben zügig umzusetzen (<link info-center news detail-ansicht artikel kommission-draengt-auf-vollendung-der-kapitalmarktunion>Regupedia berichtete). Was das für die Entscheidungsträger bedeutet und welche Verfahren betroffen sind, lesen Sie in unserem Blog <link aktuell detail artikel europawahl-und-kapitalmarktunion-gut-ding-will-weile-haben>„Europawahl und Kapitalmarktunion – Gut Ding will Weile haben“.
Übrigens, eine Übersicht zu den zentralen legislativen Verfahren auf europäischer Ebene können Regupedia-Kunden jetzt ganz bequem <link artikel verfahrenssteckbriefe>online aufrufen – und sehen nicht nur den jeweiligen Verfahrensstatus (laufend / abgeschlossen), das Veröffentlichungsdatum und die Dokumenten-ID auf einen Blick, sondern gelangen per Mausklick auch direkt auf den jeweiligen Verfahrenssteckbrief. Sie fragen sich, was sich hinter dem Begriff „Verfahrenssteckbrief“ verbirgt? Dann scrollen Sie gleich weiter zu unserem Regupedia-Special, das sich eben diesem Thema widmet.
Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen
Katrin Jastrau
Teamleiterin Regupedia
ORO Services GmbH
Neue Documents by ORO
Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie - ARUG II
Regupedia-Special
Europäische Legislativverfahren: Online-Übersicht schafft Durchblick
Aktuelle Blogs
Europawahl und Kapitalmarktunion - Gut Ding will Weile haben
International
Leitlinien des BCBS: Zuordnung der Kreditrisikobewertungen im Rahmen des Kreditrisiko-Standardansatzes
Konsultation des BCBS: Konsolidierung des Basler Rahmenwerks
Europa
VO des Parlaments und des Rates: Änderung der CRR / Minimumverlustabdeckung für NPE
Konsultation der EZB: Änderungen der EZB-Verordnung bezüglich Aufsichtsgebühren
Normsetzungsverfahren
Beschluss der ESMA: Vorübergehendes Verbot von Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen
Konsultation der BaFin: Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)
Deutschland
Konsultation der BaFin: Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)
Zweite Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
Österreich
ArtikelG: Änderung des FM-GwG, WiEReG, KontRegG und weitere Änderungen (Entwurf)
BGH-Urteile
Urteil des BGH: Aufklärungspflicht bei Fondsbeteiligung bei nicht erreichter Zeichnungssumme
Der Gesetzesentwurf ARUG II dient der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (<link info-center search-center detail-ansicht dokument>RL (EU) 2017/828; SRD II) ins deutsche Recht. Der Gesetzesentwurf sieht eine Neuregelung der Rechte der börsennotierten Unternehmen zur Identifikation ihrer Aktionäre gegenüber Intermediären sowie die Verpflichtung der Intermediäre zur Weiterleitung und Übermittlung der relevanten Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären vor.
Regupedia hat die wesentlichen Änderungen und Implikationen des ARUG II in einem Factsheet zusammengefasst.
Ab sofort ist die Liste mit den Verfahrenssteckbriefen im Regupedia-Search-Center online verfügbar. Der Vorteil für Regupedia-Kunden: Im Vergleich zum PDF kann man die Verfahren nach Datum, Kurzname, Name bzw. Link zum Steckbrief, Kategorie, ID / Steckbrief und Status (laufend / abgeschlossen) sortieren. Mit dem Suchfenster lässt es sich zudem leicht nach Schlagworten, z. B. CRR, MiFID II oder EMIR, oder aber nach der offiziellen ID des Steckbriefs filtern.
Verfahrenssteckbriefe – was steckt dahinter?
Die Regupedia-Verfahrenssteckbriefe bündeln sämtliche verbundene Dokumente im Rahmen eines europäischen Legislativ- oder Initiativverfahrens in einem Steckbrief. Dazu gehören legislative Entschließungen des Parlaments ebenso wie Folgenabschätzungen, Änderungsvorschläge, FAQs oder Stellungnahmen - sowohl im Entwurf als auch final. Das initiale Dokument (i. d. Regel ein Entwurf der Kommission) ist fest mit dem Steckbrief verknüpft. Die Dokumente, die im weiteren Gesetzgebungsprozess veröffentlicht werden, sind chronologisch in den verwandten Dokumenten unter „Chronologie des Verfahrens“ aufgeführt. Per Mausklick gelangen Regupedia-Kunden direkt zum gewünschten Dokument.
Weitere Informationen zu einzelnen Gesetzgebungserfahren erhalten Sie auch auf der legislativen Beobachtungsstelle (legislative observatory) des europäischen Parlaments.
Zur Online-Übersicht der Verfahrenssteckbriefe gelangen Regupedia-Kunden <link artikel verfahrenssteckbriefe>hier.
Gepostet am 05. April 2019 von Pia Streicher, Consultant bei ORO Services GmbH in Regularien
Im Mai 2019 stehen die Wahlen für das Europäische Parlament an. Im Oktober 2019 endet damit auch die Amtszeit der Europäischen Kommission in ihrer aktuellen Besetzung. Zu Beginn ihrer Amtszeit hatte sich diese einige legislative Ziele gesetzt, die sie noch nicht vollständig umsetzen konnte. Die Schaffung der Grundsteine für eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion war eines der Ziele, das die Kommission bis 2019 erreicht haben wollte (<link info-center search-center detail-ansicht dokument>Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion). [...]
Gepostet am 25. April 2019 von Magdalena Kriesten, Consultant bei ORO Services GmbH
Bis dato ist London der größte Standort für Banken und Finanzdienstleister in Europa. Die Stadt an der Themse wird zwar auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der Finanzwelt weltweit spielen, spürt aber jetzt die Folgen des Brexit durch Abwanderungen von Banken und Finanzdienstleistern, weil das sogenannte „financial passporting“ nicht ohne weiteres möglich ist: Da das UK – im Falle eines harten Brexit - kein Mitglied des europäischen Binnenmarktes mehr sein wird, verlieren in London beheimatete Finanzdienstleister und Banken ihren ungehinderten Zugang zum Finanzmarkt der EU. [...]
Gepostet am 29. April 2019 von Sebastian Hartmann, Consultant bei ORO Services GmbH
Am 20. März 2019 wurde der Regierungsentwurf des ARUG II veröffentlicht. Das ARUG II setzt die Richtlinie (EU) 2017/828 (SRD II) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG (SRD I) im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre in nationales Recht um. Der Veröffentlichungstermin des finalen Rechtsaktes ist noch unbekannt, es muss jedoch bis zum 10. Juni 2019 in nationalem Recht verankert sein. [...]
Dieses Dokument enthält Leitlinien für die Aufsichtsbehörden bei der Zuordnung der Kreditrisikobewertungen eines geeigneten externen Ratinginstituts (external credit assessment institution - ECAI) zu den im Rahmen des Kreditrisiko-Standardansatzes verfügbaren Risikogewichten.
Der Inhalt entspricht dem Anhang 2 von Basel II (Juni 2006) und wurde aufgrund der Einführung des konsolidierten Baseler Rahmenwerks als separates Dokument veröffentlicht.
Das Dokument umfasst neben der Einleitung zwei Teile sowie zwei Anhänge. Teil 1 befasst sich mit den technischen Änderungen, welche in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Teil 2 beinhaltet die neuen FAQs sowie redaktionelle Anpassungen, deren Umsetzung in nationales Recht optional ist. In Anhang 1 werden die Quellen für das konsolidierte Rahmenwerk angegeben, in Anhang 2 wird dessen Struktur dargestellt.
Im vorliegenden Bericht formuliert das Network for Greening the Financial System (NGFS) Empfehlungen zur Transformation des Finanzsystems in Richtung Nachhaltigkeit. Adressaten des Berichts sind gleichermaßen Zentralbanken, Aufsichtsbehörden, Regulatoren und Finanzinstitute. Ziel des Berichts ist es, deren Rolle beim Thema nachhaltiger Finanzwirtschaft und dem Management von Umwelt- und klimabezogenen Risiken zu stärken.
Der vorliegende Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates behandelt die Änderung der CRR in Bezug auf die minimale Verlustabdeckung für notleidende Kredite (non-performing Exposures, NPE). Ziel der Verordnung ist die Ergänzung der CRR um die Einführung einer gemeinsamen Definition des Begriffs „notleidende Risikopositionen“, von Prinzipien des Backstops sowie einer Unterscheidung zwischen gesicherten und ungesicherten NPEs.
Die vorgeschlagenen Änderungen an der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren betreffen hauptsächlich den Zeitpunkt und die Methode der Gebührenberechnung für alle Banken, die direkt oder indirekt von der EZB beaufsichtigt werden. Die Änderungen betreffen u.a. die Erhebung von Aufsichtsgebühren ex post, nach Schließung des EZB-Geschäftsjahres.
Einige Änderungen basieren auf Änderungen der Del. VO (EU) 2015/35. Darüber hinaus wurde die Liste der nominierten "External Credit Assessment Institutions" (ECAIs) geändert, um den Änderungen Rechnung zu tragen, die 2018 von der ESMA eingeführt wurden, wie beispielsweise neue Registrierungen oder zurückgezogene Registrierungen.
Insbesondere die Risiken für das reibungslose Funktionieren des Marktes und die Wettbewerbsbedingungen für in der Union ansässige Gegenparteien bleiben bestehen, wenn das Vereinigte Königreich nach der Verlängerung ohne Abkommen aus der Union austritt. Diese Risiken dürften auch in absehbarer Zukunft fortbestehen. Die Del. VO (EU) 2015/2205, die Del. VO (EU) 2016/592 und die Del. VO (EU) 2016/1178 werden deshalb geändert.
Im Durchführungsbeschluss 2014/908/EU der Kommission wurden die Listen der Drittländer und Gebiete festgelegt, deren aufsichtliche und rechtliche Anforderungen den entsprechenden Anforderungen aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) als gleichwertig betrachtet werden. Die Kommission hat hierzu eine Bewertung der einschlägigen Drittländer-Regelungen vorgenommen.
02.04.2019
Beschluss der ESMA: Vorübergehendes Verbot von Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen
03.04.2019
VO der Kommission: Änderung des International Accounting Standard 19
03.04.2019
Gleichwertigkeitsbeschluss der Kommission: Rechts- und Aufsichtsrahmen / Singapur
04.04.2019
DVO der Kommission: RTS zu Einzelheiten und Struktur der Angaben an Behörden gem. PSD II
04.04.2019
Del. VO der Kommission: RTS zur Führung des elektronischen zentralen Registers
09.04.2019
Del. VO der Kommission: Änderung der RTS 11 bzgl. der kleinstmöglichen Tick-Größen
11.04.2019
Del. VO der Kommission: Zugang zu den Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
18.04.2019
VO des Parlaments und des Rates: Änderung der SEPA-Verordnung (EG) Nr. 924/2009
04.04.2019
Berichtigung des BMWi: VO zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie
26.04.2019
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
26.04.2019
19. Verordnung zur Änderung der FinDAGKostV
26.04.2019
Zweite Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
06.05.2019
Konsultation der BaFin: Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)
06.05.2019
Referentenentwurf des BMF: Deckelung der Abschlussprovision von Lebens- und Restschuldversicherungen
17.05.2019
Konsultation der BaFin: Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
05.05.2019
Konsultation der EBA: Leitlinien für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne
14.05.2019
Konsultation der EIOPA: Änderungen an der DVO (EU) 2015/2450 und an der DVO (EU) 2015/2452
25.05.2019
Leitlinien der EBA: Kreditrisikominderung bei Anwendung des IRB-Ansatzes mit LGD-Schätzung (Entwurf)
03.05.2019
ArtikelG: Änderung des FM-GwG, WiEReG, KontRegG und weitere Änderungen (Entwurf)
06.05.2019
Änderung des AIFMG, BWG, BMSVG, GSA, E-Geldgesetz 2010, ESAEG, FKG, FMABG, InvFG 2011 u.a. (Entwurf)
15.05.2019
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019) (Entwurf)
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Das Rundschreiben enthält Hinweise zur Auslegung der nationalen und europarechtlichen Vorschriften über die Geschäftsorganisation, soweit sie sich auf die technisch-organisatorische Ausstattung der Kapitalverwaltungsgesellschaften beziehen. Die BaFin berücksichtigt damit die besondere Bedeutung der Informationstechnik. Zentrales Ziel dieses Rundschreibens ist es, die IT-Sicherheit im Markt zu erhöhen und das IT-Risikobewusstsein in den Kapitalverwaltungsgesellschaften zu schärfen.
Durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz wurde eine Änderung des Kreditwesengesetzes vorgenommen, wonach bestimmte Risikoträgerinnen und Risikoträger in bedeutenden Instituten im Hinblick auf den Kündigungsschutz gleichgestellt wurden. Dies macht eine Aufhebung bzw. Änderung der § 17 und § 18 Absatz 2 InstitutsVergV sowie weitere redaktionelle Folgeänderungen in der Institutsvergütungsverordnung erforderlich.
Mit dem vorliegenden Dokument veröffentlicht die BaFin ein Rundschreiben zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen. Die BaFin übernimmt damit die EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition und Schätzung von Risikoparametern.
Mit dem vorliegenden Dokument veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen. Der Entwurf enthält u. a. Ausführungen zur Verbesserung der Vorschriften zur gesetzlichen Einrichtung von Sicherungsfonds.
Die Deutsche Bundesbank weist darauf hin, dass die Validierungsregeln der "Vollständigkeit (Completeness) - Vertragspartner-Stammdaten" für ab dem 1. Mai 2019 eingereichte Kreditdatenmeldungen aktiviert werden. Um den Adressaten einen Überblick über noch bestehende Validierungsfehler für die vergangenen Meldestichtage geben zu können, wird voraussichtlich ab Anfang Mai 2019 eine Revalidierung der bis zu diesem Zeitpunkt eingereichten AnaCredit-Meldungen durchgeführt.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesministerium der Finanzen wird die Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU umgesetzt. Ziel des Entwurfs ist vor allem die Verbesserung der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Mit dem vorliegenden Ministerialentwurf soll eine Reihe österreichischer Gesetze hinsichtlich der Finanzmarktaufsicht geändert werden (Reform der Finanzmarktaufsicht). Ziel ist es, die Finanzmarktaufsicht effizienter zu gestalten, Entscheidungen zu beschleunigen und zu vereinfachen sowie klare Ansprechpartner zu definieren.
Der Entwurf soll die gesellschaftsrechtlichen Regelungen der Aktionärsrechterichtlinie umsetzen, insb. Art. 9a bis 9c. Im österreichischen Recht müssen dazu das Aktiengesetz (AktG), das SE-Gesetz (SEG) sowie das Übernahmegesetz (ÜbG) geändert werden. Zudem möchte der österreichische Gesetzgeber die Möglichkeit nutzen, die Regelungen der §§ 225g ff. AktG anzupassen, welche das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses behandeln.
II ZR 275/17
In dem vorliegenden Urteil beschäftigt sich der BGH mit der Aufklärungspflicht bei einer Fondsbeteiligung als Private Placement, wenn die anvisierte Zeichnungssumme am letzten Zeichnungstag nicht erreicht wird.
Der Kläger hat sich im November 2007 an einer Fondsgesellschaft (einer GmbH & Co. KG) beteiligt. Seine Beitrittserklärung wurde auf Ende Oktober (letzter Zeichnungstag) rückdatiert. Der ehemalige Beklagte zu 3 vermittelte die Beteiligung dem Kläger für die Beklagte zu 4. Der Kläger erhielt ein Memorandum, eine Investorenpräsentation sowie einen Produktflyer. Die Gründungskommanditisten der Fondsgesellschaft waren die Beklagten zu 1 und zu 2. [...]
XI ZR 562/17
In dem vorliegenden Säumnisurteil beschäftigt sich der BGH mit der Einordnung einer Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzgl. eines Bearbeitungsentgeltes als Preisnebenabrede bzw. als Entgeltregelung. Mit dieser Einordnung entscheidet sich, ob die Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB unterworfen ist und damit ob sie wirksam ist.
Im November 2010 schlossen der Kläger und die Beklagte zwei Darlehensverträge. Diese dienten dazu, Verbindlichkeiten des Klägers bei einer AG abzulösen. Der Kläger erteilte der Beklagten dazu sowie zur Übertragung von für die AG bestellten Grundschulden auf die Beklagte einen Ablöse- und Treuhandauftrag. [...]
IV ZR 132/18
In dem vorliegenden Urteil befasst sich der BGH mit der Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), in welcher der Versicherungsnehmer nicht über die Folgen einer unrichtigen Belehrung aufgeklärt wurde.
Der Kläger (Versicherungsnehmer) verlangt von der Beklagten die Rückzahlung sämtlicher gezahlter Prämien zzgl. Nutzungen abzgl. Rückkaufswert aufgrund seines Widerrufs einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
Im Dezember 2008 beantragte der Kläger bei der Beklagten den Abschluss einer Rentenversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2009. Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Verbraucherinformation nach § 7 VVG erhielt der Kläger zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht. [...]
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