03.06.2019
Liebe Leserinnen und Leser,
bereits vor seiner Veröffentlichung sorgte er für viel Gesprächsstoff: der Referentenentwurf zur Umsetzung der Fünften Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht. Es war zwar bekannt, dass die europäische Richtlinie, die bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umzusetzen ist, viele gesetzliche Änderungen mit sich bringt, z. B. eine Erweiterung des Kreises der nach dem <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten. Allerdings sieht der Referentenentwurf - der im Vorfeld etlichen Stakeholdern zur Stellungnahme vorlag - auch Regelungen vor, die über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen, wie Verschärfungen der Bußgeldregelungen. In jedem Fall wird der Handlungsbedarf bei den Betroffenen, die noch mit der im Dezember 2018 veröffentlichten Umsetzung der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum GWG beschäftigt sind, groß sein.
Verschärfte Anforderungen an Auslagerungen
Fehlende Auslagerungsstrategien, unvollständige Risikoanalysen, überholte Auslagerungsverträge, mangelnde Überwachungsmechanismen – die Liste der Missstände im Umgang mit Auslagerungen ist lang. Da ist es nicht verwunderlich, dass die EBA die regulatorischen Anforderungen an Auslagerungen in den <link info-center search-center detail-ansicht dokument>EBA Guidelines on Outsourcing Arrangements weiter verschärft. Diese sind bereits für ab dem 30. September 2019 neu geschlossene Auslagerungsverträge zu berücksichtigen. Um Regupedia-Kunden bei allen Fragen des Auslagerungsprozesses zu unterstützen, hat ORO Services eine Reihe von Checklisten erstellt, die von der Initiierung eines Vorhabens bis hin zur Vertragsgestaltung mit externen Dienstleistern reichen.
Berechtigungsmanagement effizient gestalten
In vielen Organisationen sind Zugriffsrechte nicht einheitlich strukturiert und noch dazu intransparent. Dabei müssen gemäß der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (<link info-center search-center detail-ansicht dokument>MaRisk AT 7.2) Berechtigungen nach dem „Need-to-Know“-Prinzip vergeben werden. Wie das Berechtigungsmanagement einer großen Organisation neu strukturiert und nachhaltig optimiert werden kann, hat die auf den Finanzmarkt spezialisierte Unternehmensberatung Severn Consultancy jetzt in einer <link documents-by-oro case-studies>Case Study veranschaulicht.
Hoher Mehrwert mit Regupedia
In der Regupedia-Redaktion analysieren wir tagtäglich eine Fülle von Normen, Standards, Entwürfen, Stellungnahmen und vielen anderen regulatorisch relevanten Dokumenten. Die Ergebnisse finden Sie auf www.regupedia.de. Doch wo finden sich welche Informationen und wie sind diese zu lesen? In unserer Reihe „Regupedia Insights“ geben wir Tipps zur optimalen Nutzung. So können alle, die das Informationsportal für Finanzmarktregulierung zur Recherche und Analyse verwenden, auch den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen.
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Herzliche Grüße,
Katrin Jastrau
Teamleiterin Regupedia
ORO Services GmbH
Regupedia Special
Regupedia mit neuer Startseite
Neue Documents by ORO
Case Study: Identity & Access Management
Aktuelle Blogs
Verschärfte Vorgaben für Auslagerungen - der Countdown läuft!
Regupedia Insight
Tipps zur optimalen Nutzung von www.regupedia.de
International
16. Fortschrittsbericht des BCBS: Umsetzung Basel III
Policy des LEI ROC: Fondsbeziehungen und Registrierung im globalen LEI System
Europa
Richtlinie des Parlaments und Rates: Bekämpfung von Betrug und Fälschung mit unbaren Zahlungsmitteln
Konsultation der EBA: RTS bzgl. SA-CCR
Normsetzungsverfahren
Beschluss der ESMA: Verlängerung der Beschränkung von Differenzgeschäften (CFD)
Konsultation der BaFin: Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung
Deutschland
Konsultation der BaFin: Risikopositionsarten gem. Art. 128 Abs. 3 CRR
Impulspapier der DK: Sustainable Finance
Österreich
Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2019 (Entwurf)
FMA-Produktinterventionsverordnung (FMA-PIV)
BGH-Urteile
Beschluss des BGH: Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen vor dem 30. Juli 2010
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Neu ist dabei auch eine Kategorie zur effizienten Nutzung von Regupedia, dem "Helpdesk". In den kommenden Wochen geben wir Ihnen Tipps und Tricks mit auf den Weg, sodass Sie relevante Informationen schneller finden und besser für Ihre Zwecke verwenden können.
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Zugriffsrechte einheitlich zu strukturieren und transparent zu gestalten - in vielen Organisationen ist das, nicht zuletzt aufgrund steigender aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die IT, eine komplexes Unterfangen. Zur Beseitigung von Mängeln im Berechtigungsmanagement von Organisationen sind sowohl die Einführung eines Rollenmodells als auch risikoorientierte Bereingungsmaßnahmen empfehlenswert.
Die auf den Finanzmarkt spezialisierte Unternehmensberatung Severn Consultancy veranschaulicht in einer Case Study, wie das Berechtigungsmanagement einer großen Organisation neu strukturiert und nachhaltig optimiert werden kann.
Gepostet am 16. Mai 2019 von Norman Nehls, Partner der Severn Consultancy und Pia Streicher, Consultant bei ORO Services GmbH in Compliance/Riskmanagement
Bisherige Feststellungen aus der Prüfungs- und Aufsichtspraxis bestätigen immer wieder Missstände im Umgang mit Auslagerungen. Diese reichen von einer fehlenden Auslagerungsstrategie über unvollständige Risikoanalysen, nicht-aktuelle Auslagerungsverträge, mangelnder Überwachungstätigkeit bis hin zu Nicht-Reaktionen bei Schlechtleistung von Dienstleistern.
Insbesondere auch vor dem Hintergrund des steigenden Interesses von Kreditinstituten an der Nutzung von Cloud-Dienstleistungen verschärfen die europäischen Aufseher die regulatorischen Anforderungen an Auslagerungen nochmals. [...]
Gepostet am 31. Mai 2019 von Pia Streicher, Consultant bei ORO Services GmbH in Veranstaltungen Regularien
Um die 300 Teilnehmer fanden sich beim Workshop der BaFin zur neuen europäischen Prospektverordnung (PVO) ein, darunter Anwälte, Banker, Emittenten und Berater, aber auch Gäste der Aufsicht aus Österreich und Liechtenstein.
Laut der PVO bzw. deren <link info-center search-center>Umsetzung in deutsches Recht unterliegen alle vor dem 21. Juli 2019 gebilligten Prospekte dem alten Regime. Im Rahmen der Veranstaltung wurde jedoch mehrfach darauf hingewiesen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass jetzt eingereichte Prospekte vor diesem Stichtag gebilligt werden, äußerst gering sei. [...]
In der Regupedia-Redaktion dreht sich alles um den Finanzmarkt und seine Akteure. Wir analysieren neue Gesetze oder Vorhaben und beschreiben die Auswirkungen der Normen und Standards für Ihre Organisation.
Veröffentlichungsdatum - Nicht jedes Datum ist gleich
Jedes Dokument hat ein Datum. Das ist doch klar! Oder? Man könnte meinen, das mit dem Datum ist ganz einfach: Auf jedem Dokument steht eines und falls nicht, dann zumindest auf der Webseite, auf welcher das Dokument zu finden ist. Ganz so einfach machen es uns die Standardsetzer und Aufsichtsbehörden bei der Recherche nicht […].
Das vorliegende Dokument des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) stellt den 16. Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Basel-III-Rahmenwerks mit Stand von Ende März 2019 dar. Im Fokus des Berichts steht die jeweilige nationale Umsetzung unter anderem folgender Themenbereiche:
Im Einklang mit den Antworten auf die erste Konsultation verabschiedete das LEI ROC die Streichung der vorgeschlagenen generischen Kategorie "Other Fund Family" (außer bei früheren Aufzeichnungen) und führt zu diesem Zeitpunkt keine neuen Kategorien ein. Außerdem werden Richtlinien zu Fondsbeziehungen und die Registrierung von Investmentfonds im globalen LEI-System festgelegt.
Die Wolfsberg Guidance on Customer Tax Evasion zielt darauf ab, Finanzinstitute (FIs) bei der Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Anti-Steuerhinterziehungsprogramms zu unterstützen. Ziel der Leitlinien ist es, eine Kultur ethischer Geschäftspraktiken und der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sowie branchenspezifischer Best Practices im Zusammenhang mit der Verhinderung von Steuerhinterziehung zu fördern.
Diese Richtlinie enthält Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und die Festlegung strafrechtlicher Sanktionen auf dem Gebiet von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln. Sie erleichtert die Vorbeugung gegen derartige Straftaten sowie die Betreuung und Unterstützung von Opfern.
In ihren Anwendungsbereich fallen unbare Zahlungsinstrumente nur in Bezug auf deren Zahlungsfunktion. Die Richtlinie sollte nur insofern für virtuelle Währungen gelten, als diese gemeinhin für die Leistung von Zahlungen verwendet werden können.
Die vorliegende Delegierte Verordnung ergänzt die Richtlinie (EU) 2015/849 durch RTS für die von Kredit- und Finanzinstituten zur Minderung des Risikos von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in bestimmten Drittländern mindestens zu treffenden Maßnahmen und die Art zusätzlich zu treffender Maßnahmen. Diese sollen unter anderem spezifizieren, wie Kredit- und Finanzinstitutionen ihre hiermit verbundenen Risiken managen sollen.
In der vorliegenden Del. VO befasst sich die Kommission mit den Arten und dem Umgang von Interessenkonflikten, die im Zusammenhang mit qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum auftreten können. Sie beinhaltet unter anderem eine Auflistung aller Arten von Interessenkonflikten, die im Zusammenhang mit qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum auftreten können.
Der vorliegende Entwurf von RTS legt die wichtigsten Aspekte der SA-CCR fest und stellt einen wichtigen Beitrag zu ihrer reibungslosen harmonisierten Umsetzung in der EU dar. Insbesondere werden Methoden zur Abbildung von Derivategeschäften auf Risikokategorien, eine Formel zur Berechnung des Aufsichtsdeltas von Optionen, die auf der Zinsrisikokategorie abgebildet sind, und ein Verfahren zur Bestimmung, ob Derivategeschäfte in ihren Risikotreibern Long oder Short sind, festgelegt.
Mit dem vorliegenden Dokument erlässt die Europäische Kommission eine Verordnung zur Ergänzung der VO (EU) 345/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Interessenkonflikte bei Europäischen Risikokapitalfonds. In der Verordnung werden unter anderem die Verfahren und Maßnahmen zur Prävention, Behandlung und Überwachung von Interessenkonflikten sowie der Umgang mit den Folgen von Interessenkonflikten gereget.
01.05.2019
Beschluss der ESMA: Verlängerung der Beschränkung von Differenzgeschäften (CFD)
08.05.2019
DVO der Kommission: Versicherungstechnische Rückstellungen und Basiseigenmittel (März bis Juni 2019)
15.05.2019
Final Report der EBA: Leitlinien über STS-Kriterien bei Nicht-ABCP Verbriefungen
22.05.2019
Durchführungsbeschluss der Kommission: Gleichwertigkeit von Derivategschäften in Japan
30.05.2019
Richtlinie des Parlaments und Rates: Bekämpfung von Betrug und Fälschung mit unbaren Zahlungsmitteln
01.05.2019
Umsatzsteuergesetz 1994
21.06.2019
Konsultation des FSB: Beurteilung von too-big-to-fail-Reformen
06.06.2019
Konsultation der EZB: Änderungen der EZB-Verordnung bezüglich Aufsichtsgebühren
12.06.2019
Konsultation der EZB: EONIA to €STR Legal Action Plan
29.06.2019
Konsultation der ESMA: RTS unter Art. 25 ELTIF-Verordnung
11.06.2019
Konsultation der BaFin: Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Mit diesem Gesetzesentwurf soll die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie, die seit dem 9. Juli 2018 in Kraft ist, endet am 10. Januar 2020. Durch das Gesetz wird vor allem der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten ausgeweitet . Im Finanzsektor wird dabei insbesondere die neue Finanzdienstleistung "Kryptoverwahrgeschäft" geschaffen. Weitere wichtige Änderungen betreffen:
Mit dem vorliegenden Dokument möchte die BaFin die Leitlinien der EBA zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundene Risikopositionsarten gemäß Art. 128 Absatz 3 CRR (EBA/GL/2019/01) in ihre Verwaltungspraxis übernehmen.
Ermittelt ein Institut Positionsarten nach Abschnitt 4.3., Teilziffer 7 der Leitlinien, teilt es dies zusammen mit einer Kurzbeschreibung der wichtigsten Merkmale dieser Risikopositionen der Bundesanstalt mit. Die Bundesanstalt übermittelt die Informationen bezüglich der Risikopositionsart und der Merkmale an die EBA.
Die Finanzkrise im Jahr 2008, vor deren Hintergrund zahlreiche deregulierte Handelstätigkeiten stattgefunden haben, hat Schwächen bei der Transparenz und Komplexität der Finanzmärkte zutage treten lassen. MiFID II sieht einen neuen Rechtsrahmen vor, der die Handelstätigkeiten auf Finanzmärkten besser regulieren und den Anlegerschutz verstärken soll. Der Artikel stellt die Ergebnisse der zweiten Marktuntersuchung der BaFin zur Umsetzung der MiFID II vom Januar 2019 vor.
Im vorliegenden Impulspapier erläutert die DK die beiden Handlungsfelder, auf die ihrer Meinung nach bei einer Sustainable-Finance-Strategie der Fokus zu legen ist: praxisadäquate Rahmenbedingungen sowie notwendige Anreizmechanismen. Auch ohne regulative Maßnahmen sieht der Verband eine hohe Marktdynamik im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft. Er weist zudem darauf hin, dass seit der Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht insbesondere die Kreditinstitute in der Berichtspflicht stehen.
Der 27. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten resümiert die bisherige Anwendung der DSGVO positiv. Kritisiert werden hingegen immer weitreichendere Befugnisse für Grundrechtseingriffe der Sicherheitsbehörden.
Der Bericht betrachtet die Jahre 2017 und 2018 und ist maßgeblich von der DSGVO und ihren Umsetzungsmaßnahmen geprägt.
Mit der Überarbeitung des VAG soll das Schutzniveau der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten ebenso wie die Wettbewerbsbedingungen zwischen der BKV und den Pensionskassen angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die Informationspflichten gegenüber Versicherten sowie die Einführung eines Zustimmungsrechts der Betroffenen bei Übertragungen von Vermögensanteilen bei Beendigung des Vertrages bei BKV.
Mit dem vorliegenden Dokument veröffentlicht die Finanzmarktaufsichtsbehörde in Österreich (FMA) ihre Verordnung über Maßnahmen der Produktintervention (FMA-PIV; BGBl. II Nr. 118/2019). Hiermit sollen Produktinterventionsmaßnahmen gemäß Art. 42 MiFIR sowie Art. 17 Abs. 1 PRIIP-VO festgesetzt werden. Sie ist anwendbar auf solche binäre Optionen sowie CFDs, die ab dem 30. Mai 2019 in oder aus Österreich vermarktet, vertrieben oder verkauft werden.
Der Entwurf soll u. a. die gesellschaftsrechtlichen Regelungen der Aktionärsrechterichtlinie umsetzen, insb. Art. 9a bis 9c. Die FMA begrüßt den Entwurf des AktRÄG 2019. Ihre Änderungsvorschläge beziehen sich auf § 95a Abs. 7 Z 4 des Entwurfs, der "Geschäfte von Kreditinstituten auf der Grundlage von Maßnahmen zum Schutz ihrer Stabilität, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden" von den Vorgaben für Geschäfte mit nahestehenden Personen ausnimmt.
XI ZR 44/18
Im vorliegenden Beschluss beschäftigt sich der BGH mit dem Widerruf einer Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrag gerichtet ist, der zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 29. Juli 2010 zustande gekommen ist.
Die Parteien streiten sich über die Wirksamkeit des Widerrufs des Verbrauchers hinsichtlich eines Verbraucherdarlehensvertrages.
Am 8. Juli 2010 haben die Beklagte und die Kläger einen Immobiliardarlehensvertrag geschlossen, der bis zum 31. Dezember 2021 fest verzinst war. Laut der Widerrufsbelehrung der Beklagten begann die 14-tägige Widerrufsfrist nach Abschluss des Vertrages und mit Erhalt aller Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB. [...]
XI ZR 9/17
In dem vorliegenden Urteil beschäftigt sich der BGH mit dem Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages. Im Zuge dessen werden die Bemessung der Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmers sowie der Anspruch des Darlehensnehmers auf Herausgabe mutmaßlich gezogener Nutzungen ab dem Zugang des Widerrufs adressiert.
Die Beklagte und die Kläger streiten über die Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages der Kläger. [...]
II ZR 413/18
In dem vorliegenden Urteil beschäftigt sich der BGH mit der Gültigkeit der AGB-Klausel eines Kaufvertrages über einen Kommanditanteil einer Fondsgesellschaft, welche die wechselseitige Freistellung der Parteien bezüglich eines bestimmten Stichtages regelt.
Der Rechtsstreit der Parteien bezieht sich auf die Frage, ob der Beklagte die Klägerin durch Zahlung an den Insolvenzverwalter einer Kommanditgesellschaft aufgrund einer AGB-Regelung freistellen muss. [...]
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