29.03.2019
Liebe Leserinnen und Leser,
in Brüssel, Straßburg und Luxemburg laufen die Vorbereitungen für die Europawahlen auf Hochtouren. Bis die Europäer zwischen dem 23. und 26. Mai ihre Stimme abgeben, sollen die Grundpfeiler zum Aufbau der Kapitalmarktunion stehen. Dazu gehört auch die neue europäische Prospektverordnung, mit deren Hilfe die Europäische Kommission kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Markt und Kapital erleichtern will. Ab dem 21. Juli 2019 soll sie vollumfänglich in ganz Europa gelten - der Countdown, die neuen Anforderungen fristgerecht umzusetzen, läuft also! Mit unserem Whitepaper zur Prospektverordnung informieren wir auf www.regupedia.de umfassend zur Historie, zum Inhalt und den zugehörigen Rechtsakten, die auf europäischer, deutscher und österreichischer Ebene relevant sind. Ein Horizon Screening zu den noch ausstehenden Maßnahmen ist ebenfalls darin enthalten.
Einen umfassenden Überblick über alle, aus regulatorischer Sicht für die Finanzbranche wesentlichen Maßnahmenpakete bietet unsere Agenda Finanzmarktregulierung, die wir zum Ende des 1. Quartals 2019 wieder auf den neuesten Stand gebracht haben. Auf Kundenwunsch haben wir alle Änderungen zur vorherigen Version markiert und eine Änderungshistorie beigefügt - so ist auf einen Blick ersichtlich, was sich geändert hat und wo eventuell Handlungsbedarf besteht.
Proportionalität - Lücke zwischen Theorie und Praxis?
Handlungsbedarf besteht aber nicht nur auf Seiten der Unternehmen, sondern auch auf Seiten der Aufsicht und Standardsetzer. Bestes Beispiel ist das Proportionalitätsprinzip, wie im Rahmen des Bundesbank-Symposiums am 19. März in Frankfurt am Main deutlich wurde. Zwar hat der Gesetzgeber nach Informationen der Bundesbank die Basis geschaffen, um kleineren Instituten dort Erleichterungen einzuräumen, wo sich das Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und aufsichtlichem Nutzen die Waage hält. Während des Symposiums wurde allerdings deutlich, dass zwischen Theorie und Praxis noch immer eine Lücke klafft. Näheres hierzu erfahren Sie in unserem barrierefreien Blog "Bundesbank-Symposium – Bankenaufsicht im Dialog oder Monolog?". Auch der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) befasste sich mit diesem Thema und veröffentlichte im März die Ergebnisse einer Umfrage zur Umsetzung des Proportionalitätsprinzips.
Aktionärsrechte im Fokus
Neben den - immer wiederkehrenden - Fragen der Proportionalität sind aktuell auch wieder die Rechte von Aktionären ins Rampenlicht gerückt. Hintergrund ist die zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), die bis zum 10. Juni diesen Jahres ins deutsche Recht umgesetzt werden muss. Daher hat die Bundesregierung im März einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung von ARUG II vorgelegt. Damit soll u. a. nicht nur die Kommunikation zwischen börsennotierten Gesellschaften, ihren Aktionären und den beteiligten Intermediären verbessert werden. Auch die Regelungen zur Organvergütung sollen in das deutsche Regelwerk übernommen werden. Wie so häufig bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht wird der Gesetzgeber nicht nur einen neuen Rechtsakt erlassen, sondern auch einige Finanzgesetze ändern müssen. Im Falle der ARUG II-Umsetzung sind es insgesamt 14 deutsche Gesetze, beispielsweise das HGB, das WpHG, das KAGB und das VAG. Wir informieren Sie, sobald der finale Rechtsakt im Bundesgesetzblatt erschienen ist.
Herzliche Grüße,
Katrin Jastrau
Teamleiterin Regupedia
ORO Services GmbH
Regupedia Special
Agenda Finanzmarktregulierung Q1 2019
Übersicht Verfahrenssteckbriefe
Neue Documents by ORO
Whitepaper Prospektverordnung
Checkliste Auslagerung
Aktuelle Blogs
Bundesbank-Symposium - Bankenaufsicht im Dialog oder Monolog?
International
Bericht des BCBS: Proportionalität bei der Bankenregulierung und -aufsicht
Standpunkt des BCBS: Regeln für Kryptoassets
Europa
VO der Kommission: Übernahme der IAS 12 und 23 und der IFRS 3 und 11
Del. VO der Kommission: Risikomanagementverfahren für nicht zentral geclearte OTC-Derivate
Normsetzungsverfahren
01.03.2019
Zweite Verordnung zur Änderung der Groß- und Millionenkreditverordnung
Deutschland
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Österreich
Rundschreiben der FMA: Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Stellungnahme der FMA: Entwurf des BMF zur Änderung des Börsegesetzes 2018
BGH-Urteile
Urteil des BGH: Ersatzabsonderung, sekundäre Darlegungs- und Beweispflicht
Urteil des BGH: Qualifizierter Rangrücktritt in AGB beim Verbraucherdarlehensvertrag
Die quartalsweise aktualisierte Agenda Finanzmarktregulierung (Stand: März 2019) enthält einen umfassenden Zwei-Jahres-Überblick über den aktuellen Stand der Entwicklungen europäischer, deutscher und österreichischer Finanzmarktregulierung. Thematische Schwerpunkte sind u. a. Wohlverhaltensregeln und Anlegerschutz, Eigenmittel und Liquidität, Marktinfrastruktur und Harmonisierung, Kredit und Verbriefung, Sanierung und Abwicklung sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Auf einen Blick:
Zur Agenda Finanzmarktregulierung gelangen Regupedia-Kunden hier.
ORO Services hat die Übersicht der Verfahrenssteckbriefe aktualisiert.
Was sind Verfahrenssteckbriefe?
Dabei handelt es sich um Steckbriefe auf www.regupedia.de zur Abbildung von europäischen Rechtsetzungsverfahren, die in der Regel mit der Verabschiedung neuer Verordnungen und Richtlinien enden. In Einzelfällen kommen Entschließungen, Mitteilungen und Konsultationen hinzu, sofern ein neues Verfahren angestoßen wird. Die Steckbriefe umfassen den ursprünglichen Vorschlag und die einzelnen Verfahrensschritte (wie Änderungsanträge, Stellungnahmen, Kompromisstexte, etc.)
Wie kann ich von der Übersicht profitieren?
Mit der aktualisierten Übersicht der Verfahrenssteckbriefe erhalten Regupedia-Kunden einen umfassenden Überblick aller laufenden und abgeschlossenen Rechtsetzungsverfahren zur Verabschiedung europäischer Verordnungen und Richtlinien. Sie sehen auf einen Blick, ob das Verfahren schon abgeschlossen oder noch laufend ist und gelangen per Mausklick direkt auf die jeweilige Gesetzesinitiative. Auf www.regupedia.de ist der Link zur Liste im Search-Center über dem Textfeld zu finden.
Zur Übersicht der Vefahrenssteckbriefe gelangen Regupedia-Kunden hier.
Ab dem 21. Juli 2019 wird die neue europäische Prospektverordnung innerhalb der EU vollumfänglich und unmittelbar gelten. Der Gesetzgeber hat sich mit dieser Verordnung zum Ziel gesetzt, zur Schaffung der Kapitalmarktunion beizutragen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Marktzugang zu erleichtern.
Mit unserem Whitepaper zur Prospektverordnung informieren wir umfassend zur Historie, zum Inhalt sowie den konkretisierenden und umsetzenden Rechtsakten. Abgedeckt werden dabei die europäischen, die deutschen und die österreichischen Maßnahmen. Zudem führen wir ein umfassendes Horizon Screening zu den noch ausstehenden Maßnahmen auf europäischer, deutscher und österreichischer Ebene an.
Jedes Institut muss nach AT 9 Tz. 2 MaRisk auf der Grundlage einer Risikoanalyse regelmäßig und anlassbezogen eigenverantwortlich festlegen, welche Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen unter Risikogesichtspunkten wesentlich sind. Hierfür sind institutsweit bzw. gruppenweit einheitliche Rahmenvorgaben erforderlich.
Mit unserer Checkliste erhalten Sie einen schnellen Überblick über relevante Sachverhalte.
Die Auslagerung an Cloud-Anbieter im Finanzsektor gewinnt immer mehr an Bedeutung. Daher hat die BaFin als Orientierungshilfe ein Merkblatt für Auslagerungen an Cloud-Anbieter bereitgestellt.
Mit unserer Checkliste haben Sie die wesentlichen Faktoren einer Risikoanalyse im Blick und können das Ergebnis dokumentieren.
Gepostet am 25. März 2019 von Sebastian Hartmann, Consultant bei ORO Services GmbH in Veranstaltungen
In diesem Jahr fand am 19. März 2019 das Bundesbank Symposium im Kap Europa in Frankfurt am Main statt.
Das Symposium ist seit einigen Jahren eine der zentralen Veranstaltungen zu Bank- und Bankaufsichtsthemen in Deutschland und war auch in diesem Jahr eine wichtige Plattform zur Präsentation und Diskussion aktueller bankaufsichtlicher und zukünftiger Trends. Vertreter der Bankenaufsicht und der Kreditwirtschaft präsentierten und diskutierten unter anderem folgende drei Hauptthemen: [...]
Gepostet am 15. März 2019 von Xenia Eckert, Senior Consultant bei ORO Services GmbH in Compliance/Riskmanagement
Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) wird sich mit Blick auf die gelockerten Standards im Niedrigzinsumfeld in den nächsten beiden Jahren auf Kreditvergabestandards in den Banken fokussieren, besonders im Hinblick auf Immobilien- und Leveraged-Finanzierungen. Im zweiten Jahrzehnt seit der Einführung des Euros war die schlimmste Wirtschafts- und Finanzkrise seit der Weltwirtschaftskrise, die der Euro-Währungsraum überwunden hat. [...]
Gepostet am 06. März 2019 von Xenia Eckert, Senior Consultant bei ORO Services GmbH in Compliance/Riskmanagement
Bei der Geldwäschebekämpfung im Immobiliensektor ist noch viel zu tun. „Yet, reporting of suspicious transactions in real estate is limited, leaving ample room for improvement.“ heißt es in dem <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Briefing des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2019.
Immobilien sind für Kriminelle ebenso attraktiv wie für Investoren. Stabile bis hin zu steigenden Preisen sowie die Funktionalität der Investition machen Immobilienerwerbe für Kriminelle interessant. [...]
Die Umfrage hat ergeben, dass derzeit 75 % der Befragten entsprechende Maßnahmen treffen, um die Proportionalität in ihren jeweiligen Jurisdiktionen sicherzustellen.
Bei der Bestimmung von Proportionalitätsschwellen stützen sich die Jurisdiktionen auf eine Reihe von Bestimmungsfaktoren, vor allem auf Bilanzen und die Differenzierung nach Geschäftsmodellen der Banken.
Der BCBS ist der Ansicht, dass Kryptoassets durchaus das Potential haben, die Finanzstabilität negativ zu beeinflussen, auch wenn derzeit der Kryptoasset-Markt im Vergleich zum globalen Finanzsystem klein ist.
Kryptowährungen erfüllen derzeit nicht den Standard einer Geldeinheit, so der BCBS, und führt dafür die Volatilität und fehlende Unterstützung durch eine Behörde oder Regierung an.
Der Quartalsbericht „Internationale Banken- und Finanzmarktentwicklungen“ des Monetary and Economic Department der BIS (Bank for International Settlement) beschäftigt sich mit den sich ändernden Wachstums- und Geldpolitikaussichten in den großen Volkswirtschaften, welche die Marktentwicklung im Berichtszeitraum geprägt haben
Die Kommission ist nach Konsultation der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung zu dem Schluss gelangt, dass die Änderungen am IAS 12 "Ertragsteuern", am IAS 23 "Fremdkapitalkosten", am IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" und am IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen" die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 genannten Kriterien für eine Übernahme erfüllen. Die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die vorliegende Delegierte Verordnung dient der Änderung der Del. VO (EU) 2016/2251 im Hinblick auf das Datum, bis zu dem Gegenparteien ihre Risikomanagementverfahren weiterhin auf bestimmte, nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte anwenden dürfen. Gegenparteien aus der Union sollten in der Lage sein, im UK niedergelassene Gegenparteien durch Gegenparteien aus einem Mitgliedstaat zu ersetzen, ohne für diese Novation Sicherheiten austauschen zu müssen.
Gemäß den RTS 11 wird die kleinstmögliche auf Aktien und Aktienzertifikate anwendbare Tick-Größe gemäß der durchschnittlichen Zahl an Transaktionen pro Tag des unter Liquiditätsaspekten wichtigsten Marktes der EU kalibriert. Artikel 3 RTS 11 wird um die Absätze 8 bis 10 ergänzt. Demnach kann die zuständige Behörde die für eine Aktie berechnete oder geschätzte durchschnittliche tägliche Anzahl der Geschäfte nach Art. 3 Abs. 1 bis 7 RTS 11 unter bestimmten Voraussetzungen anpassen.
Die vorliegende Delegierte Verordnung (EU) 2019/396 dient der Änderung verschiedener Delegierten Verordnungen hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird. Um das reibungslose Funktionieren des Marktes und gleiche Wettbewerbsbedingungen für in der Union ansässige Gegenparteien zu gewährleisten, sollten Gegenparteien die im UK ansässigen Gegenparteien durch in einem Mitgliedstaat ansässige Gegenparteien ersetzen können, ohne dass dadurch die Clearingpflicht ausgelöst wird.
Gegenstand des vorliegenden Dokuments ist der Entwurf einer Delegierten Verordnung mit dem Inhalt technischer Regulierungsstandards (RTS) bezüglich der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle nach Artikel 29 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD II). Dieser Artikel sieht vor, dass von Zahlungsinstituten, deren Sitz sich in einem anderen Mitgliedsstaat befindet und die über Agenten in ihrem Hoheitsgebiet tätig sind, die Benennung einer zentralen Kontaktstelle verlangt werden kann.
01.03.2019
Zweite Verordnung zur Änderung der Groß- und Millionenkreditverordnung
07.03.2019
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
01.03.2019
Mitteilung der ESMA: Registrierung von DTCC Data Repository (Ireland) PLC als TR unter EMIR
04.03.2019
VO der Kommission: Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards (11.02.2019)
10.03.2019
DVO der Kommission: ITS zu Angaben zur internalisierten Abwicklung
14.03.2019
Del. VO der Kommission: Zeitpunkt für Clearingpflicht bei bestimmten Kontrakten
14.03.2019
Del. VO der Kommission: Risikomanagementverfahren für nicht zentral geclearte OTC-Derivate
23.03.2019
Del. VO der Kommission: Ausnahmen von der MAR in UK
23.03.2019
Del. VO der Kommission: Änderung der EMIR hinsichtlich der Liste der freigestellten Einrichtungen
23.03.2019
Del. VO der Kommission: Änderung der SFTR in Bezug auf die Liste der freigestellten Einrichtungen
01.04.2019
Konsultation der IOSCO: Nachhaltiges Finanzwesen auf Schwellenmärkten
26.04.2019
Konsultation der FATF: Risikominderung von virtuellen Anlagen
01.04.2019
Konsultation der ESMA: Leitlinien zu Liquiditätsstresstests bei Investmentfonds
03.04.2019
Zwischenbericht der TEG: Schaffung eines Green Bond Standard
05.04.2019
Konsultation der EZB: User Detailed Functional Specifications for T2 Service (CLM and RTGS)
12.04.2019
Konsultation der EZB: Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme
16.04.2019
Durchführungsbeschluss der Kommssion: Gleichwertigkeit von Benchmarks in Singapur
16.04.2019
Durchführungsbeschluss der Kommssion: Gleichwertigkeit von Benchmarks in Australien
12.04.2019
Konsultation des BMF und BMJV: Elektronische Wertpapiere und Krypto-Token
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (RL (EU) 2017/828; ARUG II) ins deutsche Recht.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Neuregelung der Rechte der börsennotierten Gesellschaften zur Identifikation ihrer Aktionäre gegenüber Intermediären sowie die Verpflichtung der Intermediäre zur Weiterleitung und Übermittlung der relevanten Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären vor.
Im November 2018 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet, mit der die restriktiven Maßnahmen gegen Eritrea beendet wurden. Bislang bestand ein Verkaufs- und Lieferungsverbot für Rüstungsgüter und sonstigem Wehrmaterial an Eritrea ebenso, wie ein Verbot zur Beschaffung dieser Güter aus Eritrea.
In den vorliegenden Dokumenten befasst sich die BaFin mit dem No-Deal-Szenario im Rahmen des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU (Brexit). Es geht insbesondere um Aspekte im Zusammenspiel mit OTC-Derivaten. Die BaFin empfiehlt allen Marktteilnehmern ihre Portfolien auf britische Bezüge hin zu prüfen.
Mit dem vorliegenden Diskussionspapier untersucht die Deutsche Bundesbank Modellrisiken bei Stresstests für Kreditrisiken. Es zeigt auf, wie sich der vorhandene Gestaltungsspielraum bei der Durchführung und Implementierung des Modells auf die Ergebnisse von quantitativen Kreditrisiko-Stresstests für Ausfallwahrscheinlichkeiten auswirkt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Darin werden die Einführung von elektronischen Wertpapieren und die Regulierung des öffentlichen Angebots bestimmter Krypto-Token zur Diskussion gestellt.
Mit dem vorliegenden Dokument veröffentlicht die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich ein Rundschreiben zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Es soll als Orientierungshilfe dienen und gibt die Rechtsauffassung der FMA wider. Das Rundschreiben richtet sich an die Verpflichteten nach dem FM-GwG.
Grundsätzlich begrüßt die FMA die verfolgten Ziele, die Förderung einer langfristigen Mitwirkung der Aktionäre und die Transparenz zwischen Gesellschaften und Anlegern zu gewährleisten. Allerdings merkt die FMA an, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Maßnahmen und Sanktionen festzulegen, um die Umsetzung der Aktionärsrichtlinie sicherzustellen.
In ihrer Stellungnahme regt die FMA an, dass alle Kapitalmarktprospekte und damit auch Veranlagungsprospekte durch eben selbige gebilligt werden. Dabei soll ein einheitlicher Prüfungsmaßstab zur Anwendung kommen. Außerdem sollten alle Befugnisse der FMA, die die Prospektverordnung vorsieht, auch auf Veranlagungsprospekte anwendbar sein.
IX ZR 110/17
Mit der vorliegenden Entscheidung befasst sich der Bundesgerichtshof mit mehreren Fragen im Zusammenhang mit der Ersatzabsonderung nach § 48 InsO.
Die Klägerin (eine Bank) hatte mit der Schuldnerin im Rahmen eines Darlehensvertrages einen Sicherungsübereignungs- und Globalabtretungsvertrag geschlossen. Die Schuldnerin war dabei dazu ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen und ihre Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verkaufen und zu übereignen. Forderungen, die nach Abschluss des Globalabtretungsvertrages mit einem wirksamen verlängerten Eigentumsvorbehalt belastet waren, sollten erst dann auf die Klägerin übergehen, wenn sie nicht mehr von diesem erfasst wurden. [...]
II ZR 139/17
Mit dem vorliegenden Urteil beschäftigt sich der BGH mit der Prospekthaftung von Altgesellschaftern wegen fehlender Aufklärung sowie mit der Frage, inwieweit ein am Prospekt geschulter Vermittler den wesentlichen Prospektinhalt vollständig und zutreffend wiedergibt.
Im Dezember 2005 zeichnete der Kläger eine Beteiligung an einer Fondsgesellschaft als Treugeber, nachdem er zwei Tage zuvor per E-Mail über die Beteiligungsmöglichkeit informiert wurde. Ein Verkaufsprospekt wurde ihm nicht übermittelt. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 1 sowie der Beklagte zu 2 waren Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft, die Beklagte zu 1 zudem Treuhandkommanditistin. [...]
IX ZR 143/17
Mit dem vorliegenden Urteil beschäftigt sich der BGH mit der Frage der Gültigkeit eines qualifizierten Rangrücktritts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Verbraucherdarlehensvertrag.
Sachverhalt:
Die Schuldnerin, eine KGaA, hat zu ihrer Finanzierung Orderschuldverschreibungen und Genussrechte ausgegeben. Eine Überschuldung der Schuldnerin lag seit Ende 2012 vor. Im Sommer 2013 ermöglichte sie es Privatanlegern ihr Nachrangdarlehen zu gewähren. Zu diesem Zweck veröffentlichte die Schuldnerin einen Prospekt, der auch die AGB des Darlehensvertrages enthielt. Die gewährten Darlehen nutzte sie, um damit Verbindlichkeiten von Altanlegern zu bedienen. [...]
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