28.02.2018
Liebe Leserinnen und Leser,
in Europa wächst das Bewusstsein für eine nachhaltige Finanzwirtschaft. Laut Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission, hat der europäische Finanzplatz die Chance, sich zu einem „Magneten für grüne Investitionen und technologische Entwicklungen“ zu entwickeln. Allerdings fehlt bislang noch ein unionsweit einheitliches System zur Klassifizierung von nachhaltigen Investitionen. Dies soll sich nach Auskunft Dombrovskis nun ändern. Im März will die Kommission ihren Aktionsplan für „sustainable finance“ vorstellen, der auf den kürzlich veröffentlichen Kommissionsvorschlägen basiert (zum Regupedia-Steckbrief).
Auch Krypto-Assets im Visier der Kommission
Nicht nur beim Thema Nachhaltigkeit, sondern auch bei virtuellen Währungen nimmt die Kommission jetzt das Zepter in die Hand. Zu Jahresbeginn hatten bereits nationale und europäische Aufsichtsbehörden sowie die IOSCO vor dem Kauf virtueller Währungen gewarnt (zur Regupedia-News). Auch die BaFin und die österreichische FMA schlossen sich den Warnungen an. Der Kauf von spekulativen, meist unregulierten Kryptowährungen ist vor allem für Retailinvestoren mit hohen Risiken verbunden. Die Kommission prüft daher, inwieweit auf europäischer Ebene hierfür Regulierungsmaßnahmen nötig sind und bereitet eine gemeinsame Position für den kommenden G20-Gipfel im März vor (zur Regupedia-News).
BaFin bekennt sich zur Aufsichtspraxis der ESAs
Wie wichtig die europäische Harmonisierung des Aufsichtsrechts ist, machte kürzlich einmal mehr die BaFin deutlich. In einer Mitteilung hob die deutsche Aufsicht hervor, dass sie darauf abziele, die Opinions, Guidelines und Q&A der ESAs in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen. Von den bislang veröffentlichten rund 180 Leitlinien und 3.000 Q&As der ESAs hat sie nach eigenen Informationen nur wenige abgelehnt. Dies war dem Vernehmen nach immer dann der Fall, wenn das deutsche Aufsichtsrecht nicht mit den europäischen Standards vereinbar war (zur Regupedia-News).
Seit Jahresbeginn haben die europäischen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden mehr als 90 Normen und Standards in der Finanzmarktregulierung veröffentlicht. Da ist es nicht verwunderlich, dass aktuelle Regulierungs- und Reportingthemen auf der diesjährigen BVI Fund Operations Konferenz am 22. März 2018 wieder einen Schwerpunkt bilden. Regupedia.de, das Informationsportal für Finanzmarktregulierung, wird in diesem Jahr mit einem Messestand vertreten sein. Dr. Martin Rohmann, Geschäftsführer von ORO Services, hält einen Vortrag über regulatorisches Risikomanagement für Investmentgesellschaften.
Schauen Sie bei uns vorbei – wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Herzliche Grüße,
Katrin Jastrau
Senior Consultant
ORO Services GmbH
International
Bericht des BCBS: Auswirkungen von FinTech-Entwicklungen
Bericht des CPMI: Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr
Europa
Verordnung der Kommission: Änderungen bezüglich IAS 28, IFRS 1 sowie IFRS 12
Verfahren 2018/2007 (INI): Nachhaltiges Finanzwesen
Normsetzungsverfahren
Inkrafttreten
EU - Guidelines der EBA: Klassifizierung und Meldung schwerwiegender Vorfälle
DE - Allgemeinverfügung der BaFin: Positionslimits für Warenderivate
Deutschland
Richtlinien der Bundesbank: Kreditdatenstatistik (AnaCredit)
Rundschreiben der BaFin: Finanzkonglomerate-Solvabilität
Österreich
Rundschreiben der FMA: Basisinformationsblätter unter PRIIP
Rundschreiben der FMA: Spezifische Fragestellungen bzgl. PIEs (Entwurf)
BGH-Urteile
Beschluss des BGH: Gehörsrüge wegen der Emission des "X1 Global Index Zertifikat"
Neue Documents by ORO
Impact Analyse: Basel III
Impact Analyse: CSDR
Präsentation: Sonderprüfung nach § 44 KWG
Regupedia Insight
Regupedia.de auf der BVI Fund Operations Konferenz
Im vorliegenden Bericht hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) untersucht, wie FinTech-Unternehmen den Bankensektor und die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörden auf kurze und mittlere Sicht verändern werden. Dabei haben sie verschiedene Szenarien mit spezifischen Risiken und Möglichkeiten zugrunde gelegt. Dazu gehören auch Fallstudien, die sich auf technologische Entwicklungen, wie Big Data, DLT und cloud computing beziehen, aber auch Szenarien, die sich auf Geschäftsmodelle von FinTechs (z. B. innovative Zahlungsdienstleistungen, Darlehensplattformen) beziehen.
Vor dem Hintergrund einer vorangegangenen Konsultation im August 2017 und weiterer Analysen verfasste der BCBS Empfehlungen zu aufsichtsrechtlichen Themen, die sich an Banken und Bankaufsichtsbehörden richten.
Die vorliegende Konsultation der IOSCO behandelt Interessenkonflikte im Prozess der Eigenkapitalerhöhung. Zur Konsultation stehen Vorschläge, wie die Mitglieder der IOSCO mit Interessenkonflikten und damit verbundenen Risiken von Fehlverhalten umgehen, welche während einer Eigenkapitalerhöhung auftreten können.
Der Bericht beschreibt die Hauptstufen der Eigenkapitalerhöhung und erläutert wo Intermediäre Interessenkonflikte sowie weitere potentielle Risiken hervorrufen könnten.
Der vorliegende Bericht des Committee of Payments and Market Infrastructures (CPMI) untersucht die grenzüberschreitende Zahlungsinfrastruktur für Individuen, Firmen und Behörden.
Ziel des Berichts ist eine Übersicht über grenzüberschreitende Transaktionen zu bieten und ein umfassendes Verständnis für allgemeine Probleme und Herausforderungen des Marktes zu fördern. Der Bericht identifiziert Verbesserungsbedarf im Bereich des Clearings und der Abwicklung von Zahlungen.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission wurden bestimmte internationale Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die am 15. Oktober 2008 vorlagen, in das EU-Recht übernommen.
Die Kommission ist nach Konsultation der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung zu dem Schluss gelangt, dass die Änderungen am IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) und an den IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards) und 12 (Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 genannten Kriterien für eine Übernahme erfüllen.
Die vorliegende Delegierte Verordnung der Kommission bezieht sich auf eine Folgenabschätzung des Standardentwurfs der EBA. Als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise 2008 hat die EU die Aufsichtsanforderungen für Banken verstärkt, beispielsweise in Bezug auf die Höhe des Eigenkapitals.
Die Del. VO legt fest, ab wann die Schwelle zur Erheblichkeit des Schuldnerausfalls bei einer überfälligen Verbindlichkeit erreicht ist. Dabei sind die Schwellenwerte für Risikopositionen aus dem Mengengeschäft und allen anderen Risikopositionen unterschiedlich.
Der vorliegende Leitfaden der EBA legt Risikoindikatoren und DRATs (EBA detailed risk analysis tools) dar und soll als Orientierungshilfe für Konzepte, Datenressourcen sowie zugrundeliegende Berechnungen dienen sowie für Klarheit bei methodologischen Fragen sorgen.
Des Weiteren fördert der Leitfaden die Transparenz der Berechnungsmethodik bezüglich der Indikatoren, die in offziellen Publikationen der EBA, wie dem EBA Risk Assessment Report und dem EBA Risk Dashboard, benutzt werden.
Die vorliegende Verordnung der EZB legt Altersvorsorgeeinrichtungen statistische Berichtspflichten auf.
Ziel ist es, dass der EZB angemessene Statistiken über Finanzgeschäfte des Teilsektors Altersvorsorgeeinrichtungen in den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zur Verfügung stehen, wobei diese Mitgliedstaaten als ein Wirtschaftsraum angesehen werden. Die Erhebung solcher Daten ist erforderlich, um die EZB u.a. im Rahmen der Durchführung der monetären und finanziellen Analyse zu unterstützen.
Der vorliegende Entwurf technischer Durchführungsstandards behandelt die Formen und Verfahren der Zusammenarbeit nach Artikel 24 und 25 der Verordnung (EU) NR. 596/2014 (MAR) der national zuständigen Behörden (NCAs) mit der ESMA und mit den übrigen in Artikel 25 der MAR genannten Behörden, Einrichtungen und öffentlichen Stellen der EU.
Insbesondere werden in diesem Bericht Verfahren und Formulare für den Informationsaustausch und die gegenseitige Unterstützung der nationalen Wettbewerbsbehörden und der ESMA sowie der übrigen in Artikel 25 der MAR genannten Behörden, Einrichtungen und öffentlichen Stellen der EU dargelegt.
Im vorliegenden Berichtsentwurf begrüßt das Parlament den Schlussbericht der Gruppe hochrangiger Sachverständiger für nachhaltige Finanzierung (sustainable finance) und sichert den dort formulierten Empfehlungen politische Unterstützung zu.
In dem Entwurf geht das Parlament u.a. auf die entscheidende Rolle des Finanzwesens beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft ein und bezeichnet die ESG-Kriterien als entscheidenden Faktor der EU-Beschlussfassung im Finanzbereich.
08.02.2018
Allgemeinverfügung der BaFin: Positionslimits für Warenderivate
06.02.2018
Del. VO der Kommission: Änderung der Del. VO (EU) 2017/571
06.02.2018
Del. VO der Kommission: Konkretisierung der Benchmark Verordnung
06.02.2018
Del. VO der Kommission: Festlegung der Bedingungen für die Bewertung zuständiger Behörden unter BMV
07.02.2018
Del. VO der Kommission: Ergänzung der Interchange-VO durch RTS zur Unabhängigkeit
14.02.2018
Guidelines der EBA: Klassifizierung und Meldung schwerwiegender Vorfälle
06.02.2018
Del. VO der Kommission: Ergänzung der Begriffsbestimmungen der BMV
07.03.2018
Bundesbank Symposium "Bankenaufsicht im Dialog"
07.03.2018
11. Finanzplatztag der WM-Gruppe
07.03.2018
Workshop zur Verhältnismäßigkeit in der Bankenregulierung des European Banking Institute
08.03.2018
Bezahlen 2020: digital, instant und global (März)
12.03.2018
Megatrend Nachhaltigkeit – auch ein Thema für die Finanzmärkte?
14.03.2018
Banken und Sparkassen im Niedrigzinsumfeld
15.03.2018
Handelsblatt Jahrestagung - Privatkundengeschäft
22.03.2018
Wie stabil ist das Finanzsystem?
09.03.2018
Konsultation der ESMA: RTS zur neuen europäischen Prospektverordnung
15.03.2018
Konsultation der EBA: RTS zum Selbstbehaltsrisiko
15.03.2018
Konsultation der EBA: RTS zur Homogenität zugrundeliegender Forderungen bei Verbriefungen
19.03.2018
Konsultation der ESMA: RTS zu STS-Meldungen (Entwurf)
19.03.2018
Konsultation der ESMA: RTS zu STS-Verifizierungsdienstleistungen von Drittparteien (Entwurf)
23.03.2018
Konsultation des BCBS: Grundprinzipien zu Stresstestings
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Die vorliegenden Richtlinien der Bundesbank dienen als Leitfaden für die konforme Meldung der Kreditdaten an die zuständige Behörde.
Die Bundesbank hat die Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13; „AnaCredit-Verordnung“) in der Statistischen Anordnung einer Kreditdatenstatistik (AnaCredit) vom 28. Juli 2016 konkretisiert und an die Gegebenheiten des deutschen Rechtsrahmens angepasst bzw. entsprechend ausgestaltet. Darin spezifiziert die Bundesbank die AnaCredit-Meldeanforderungen, die von in Deutschland berichtspflichtigen Kreditinstituten zu erfüllen sind. Die Richtlinien haben noch keinen endgültigen Charakter und werden regelmäßig ergänzt.
Vor dem Hintergrund neuer Vorgaben der CRR, CRD IV und Solvency II und der zugehörigen Del. VO (EU) Nr. 342/2014 soll das vorliegende Rundschreiben der BaFin die zu meldenden Angaben nach der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (FkSolV) ersetzen. Außerdem soll das Formular die Meldevordrucke nach § 10 und den Anlagen 1 bis 8 FkSolV ersetzen.
Das Rundschreiben geht dabei u.a. auf folgende Punkte ein:
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen wird ein Lösungsvorschlag für die ab dem 21. Juli 2018 einsetzende Schwelle der Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten unterbreitet. Die Schwelle ist auf 1 Millionen EUR festgesetzt. Unterhalb der Schwelle von 1 Millionen EUR können national andere Offenlegungspflichten, jedoch kein Prospekt mehr vorgesehen werden.
Zudem erlaubt die EU-Prospektverordnung, öffentliche Angebote ohne Europäischen Pass bis 8 Millionen EUR national von der Prospektpflicht zu befreien. Unter Nutzung dieser Optionen soll mit dem Gesetzentwurf unter anderem das WpPG so angepasst werden, dass der Schutz der Anleger durch Transparenzvorgaben im EU-rechtlich zulässigen Maße erhalten bleibt.
In der vorliegenden Auslegungshilfe gibt die BaFin konkrete Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (InstitutsVergV) vom 16. Dezember 2013 in der am 4. August 2017 in Kraft getretenen Fassung.
Die Änderungsverordnung legt Regelungen hinsichtlich der zulässigen Vergütungssysteme und -praktiken von Instituten für ihre Mitarbeiter, insbesondere Risikoträger bedeutender Institute, fest. Sie betrifft sowohl bedeutende als auch weniger bedeutende Kreditinstitute. Zu den von der BaFin gemachten Anpassungen gehören u.a. eine deutlichere Abgrenzung der unterschiedlichen Vergütungsarten, die Spezifizierung der Risikoadjustierung einschließlich überarbeiteter Klauseln zum Zurückbehalt und zu Rückforderungsmöglichkeiten.
Das vorliegende Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) enthält Informationen zu Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG). Mit dem StUmgBG sollen in erster Linie die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels Domizilgesellschaften erschwert werden.
Die vorliegenden Bestimmungen sind erstmals auf mitteilungspflichtige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 verwirklicht worden sind.
Das vorliegende Rundschreiben der FMA thematisiert die Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs).
Mit dem Rundschreiben hat die FMA Klarstellungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich für Versicherungsanlageprodukte, die einheitliche Verwendung der vorgegebenen Begriffe (wie z.B. „Anlage“ oder „Versicherungsprämie“) und die Ausgestaltung des Basisinformationsblatts getroffen, um die einheitliche Anwendung der PRIIP-Verordnung und damit die Vergleichbarkeit der Basisinformationsblätter für Anleger zu gewährleisten.
Gegenstand des vorliegenden Dokuments ist der Entwurf eines Rundschreibens der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Das Dokument soll als Orientierungshilfe bei der Anwendung der VO (EU) Nr. 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse dienen.
Wesentliche Inhalte des Rundschreibens:
XI ZB 17/15
In dem vorliegenden Fall musste der Bundesgerichtshof über die Begründetheit einer Gehörsrüge entscheiden. Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Im Jahr 2006 emittierte die Musterbeklagte, eine in London ansässige Geschäftsbank, die Inhaberschuldverschreibung "XI Global Index Zertifikat" an institutionelle Anleger (Ersterwerber), die diese anschließend an Anleger (Zweiterwerber) vertrieben. Wegen der Wertlosigkeit der Zertifikate erhoben viele Zweiterwerber Schadensersatzklage gegen die Musterbeklagte. Gegenstand des Musterverfahrens vor dem OLG (XI 17/15) waren die angeblichen Fehler des Konditionenblatts, das bei der Emission herausgegebenen wurde.
Das OLG wies mit Musterentscheid vom 22.04.2015 die Feststellungsanträge zurück. Dagegen legten die Musterkläger und ein Beigeladener Rechtsbeschwerde ein. [...]
II ZR 180/15
In dem vorliegenden Urteil geht es um die Frage, ob Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) und § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung), die auf die Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts gestützt werden, denselben Streitgegenstand betreffen. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof bejaht. Der Frage liegt folgender Sachverhalt zugrunde.
Sachverhalt:
Der Kläger beteiligte sich als Kommanditist an der M. GmbH & Co. P. KG. Er beruft sich auf die Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts, auf dessen Grundlage er sich an der M. GmbH & Co. P. KG beteiligte und erhebt Klage gegen die Rechtsnachfolgerin der M. AG, die Komplementärin der M. AG und gegen die Stadtsparkasse K., die die Einlage des Klägers durch eine Namensschuldverschreibung in Höhe von 45,34 Prozent der finanzierte. [...]
Am 16. Februar 2018 hat ORO Services eine Impact Analyse zur Finalisierung von Basel III veröffentlicht. Diese bietet eine Übersicht zu Handlungsbedarf und Auswirkungen der Reformen auf Banken.
Die Impact Analyse finden Sie in der High-level-Summary der Basel III-Reformen.
Am 20. Februar 2018 hat ORO Services eine Impact Analyse zur Central Securities Depository Regulation (CSDR) veröffentlicht. Diese bietet eine Übersicht zum Handlungsbedarf und zu Auswirkungen der Verordnung auf Banken.
Die Impact Analyse finden Sie im Steckbrief zur CSDR.
In der Präsentation zum Webinar "Sonderprüfung nach § 44 KWG" erläutert Christian Moerler, Geschäftsführer der Severn Consultancy GmbH, praxisorientiert, wie Sie eine §44er-KWG-Prüfung meistern und mögliche Stolperfallen im Vorfeld umgehen.
"Regulatorisches Risikomanagement für Investmentgesellschaften" lautet das Thema, zu dem Dr. Martin Rohmann, Geschäftsführer der ORO Services GmbH, auf der BVI Fund Operations Konferenz am 22. März 2018 referieren wird.
Auf der Fachkonferenz, die am 22. März 2018 in Frankfurt am Main stattfindet, erhalten Besucher aktuelle Informationen
Bei den aktuellen Regulierungs- und Reporting-Themen liegt der Schwerpunkt auf EMIR und MiFID II/MIFIR sowie deren Auswirkungen auf die Branche. Ein weiteres Fokus liegt auf den Möglichkeiten im Rahmen von Digitalisierung und Blockchain für das Fondsgeschäft. Aber auch Themen über Immobilienfonds- und Verwahrstellen stehen im Fokus.
In diesem Jahr ist ORO Services mit Regupedia.de auch mit einem eigenem Messestand vertreten - wir würden uns freuen, Sie dort zu begrüßen!
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zur BVI-Konferenz finden Sie hier.
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