29.08.2019
Liebe Leserinnen und Leser,
während Finanzmarktregulatoren auf europäischer Ebene immer noch größtenteils ihre Sommerpause genießen, ist diese auf nationaler Ebene längst beendet - zumindest in Deutschland: Allein sechs Rundschreiben hat die BaFin im August 2019 veröffentlicht. Dazu gehört auch das <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Depotgeschäft (MaDepot). Mehr als ein Jahr hat es gedauert, bis aus dem Konsultationsentwurf das finale Rundschreiben entstand. Es zeigt Wertpapierdienstleistern auf, was die BaFin in puncto Verhaltens- und Organisationspflichten im Depotgeschäft von ihnen erwartet. Damit sich Regupedia-Kunden schnell einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Änderungen verschaffen können, hat ORO Services ein Fact Sheet sowie eine Checkliste erstellt, um die Umsetzung der BaFin-Anforderungen zu prüfen (<link info-center search-center>zu den Documents by ORO).
Wertpapierregulierung – Wissen kompakt
Weil der Kapitalmarkt keine Sommerpause kennt und die Wertpapierregulierung immer komplexer wird, hat Regupedia noch mehr für Sie geplant. Mitte September veröffentlichen wir ein umfangreiches Informationspaket, das neben den Informationen zur MaDepot alles Wichtige zu den aktuellen Entwicklungen in der Wertpapierregulierung enthält, von ARUG und EMIR Refit über WpHG(-Compliance) bis hin zu PRIIPS und CSDR. Wenn Sie bereits jetzt wissen wollen, was sich hinter diesen Abkürzungen verbirgt, nutzen Sie einfach das umfangreiche Regupedia-Glossar – es ist für alle Marktteilnehmer zugänglich (<link info-center glossar>zum Regupedia-Glossar).
Umfangreiche Informationen zu den aktuellen Trends der Branche erhalten Sie auch auf dem Forum Finanzmarktregulatorik, das ORO Services zusammen mit Severn Consultancy am 19. September 2019 in Frankfurt am Main ausrichtet. Auf der Agenda stehen künstliche Intelligenz ebenso wie die Prüfungsschwerpunkte 2019 der Aufsicht und der Aufbau einer effizienten Risikokultur. Falls nicht schon geschehen, sichern Sie sich heute noch Ihre Tickets (zu weiteren Informationen und zur Anmeldung).
Digitaler Zahlungsverkehr im Fokus
Zu den wichtigen Themen im September gehört sicher auch die Umsetzung der sog. <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Starken Kundenauthentifizierung im Rahmen der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Zahlungsdiensterichtlinie PSD II. Stichtag ist der 14. September 2019 – die Vorbereitungen laufen allerdings teilweise nicht wie geplant, etliche EU-Länder haben bei der Europäischen Bankenaufsicht EBA schon um Aufschub gebeten (<link aktuell detail artikel umsetzung-der-psd-ii-wieder-zurueck-auf-los>zum Blog). Was im August auf der Tagesordnung der Regulatoren und Aufseher stand, erfahren Sie in diesem Newsletter.
Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen
Katrin Jastrau
Teamleiterin Regupedia
ORO Services GmbH
Neue Documents by ORO
Factsheet und Checkliste MaDepot
Aktuelle Blogs
Umsetzung der PSD II: Wieder zurück auf Los?
Regupedia Insight
Termine in Regupedia: Haben Sie alle Deadlines im Blick?
International
FAQ des BCBS: Basel III - Standardansatz für operationelle Risiken
Europa
Bericht der EZB: Auswirkungen der Umstellung von EONIA zu €STR bei Barinstrumenten und Derivaten
Mitteilung der EZB: Anpassung der Erwartung der Aufsicht bezüglich notleidender Kredite
Normsetzungsverfahren
Inkrafttreten EU: Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
Konsultation der ESMA: Überprüfung der MiFID II / MiFIR
Deutschland
Rundschreiben der BaFin: Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Rundschreiben der Bundesbank: Berichtspflichten für Banken bei GLRG-III bzw. TLTRO-III
Österreich
Finanzorganisations-Reformgesetz - FORG (Entwurf)
Höchstrichterliche Rechtsprechung
Urteil des BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Europäischen Bankenunion
Nach langem Warten veröffentlichte die BaFin nun am 16. August 2019 das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaDepot). Die Konsultation endete bereits am 8. Juni 2018. Trotz umfassender Kritik durch die Branche veröffentlichte die BaFin das Rundschreiben fast identisch zum Entwurf. Nur wenige Wordings wurden geändert - mit minimalen inhaltlichen Änderungen.
Nichtsdestotrotz verschafft die BaFin Marktteilnehmern mit dem Rundschreiben MaDepot einen umfassenden Überblick über die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und legt Verhaltens- und Organisationspflichten für das Depotgeschäft fest. Auch die Verwaltungspraxis der BaFin zu ausgewählten Fragen ist in dem Rundschreiben dargestellt.
ORO Services hat hierzu ein Fact Sheet mit den wichtigsten Inhalten und Änderungen sowie eine Checkliste zur Prüfung der Umsetzung der BaFin-Anforderungen erstellt.
Gepostet am 23. August 2019 von Katrin Jastrau, Teamleiterin Regupedia bei ORO Services in Regularien
Entweder war der Implementierungszeitraum von 18 Monaten zu knapp bemessen oder die Anforderungen waren zu komplex. Am 13. März 2018 veröffentlichte die Kommission ihre technischen Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation.
Bis zum 14. September 2019 müssen Zahlungsdienstleister, Institute und Online-Händler diese Regulierungsstandards im Rahmen der novellierten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) implementieren. Die Kommission hat hochgesteckte Ziele: Die PSD II soll die Verbraucherfreundlichkeit und Datensicherheit im Online-Zahlungsverkehr erhöhen, den Wettbewerb ankurbeln und innovative Technologien fördern, also schlichtweg den digitalen Binnenmarkt pushen. [...]
Mit der Regupedia-Termin-Übersicht behalten Sie alle relevanten Termine in der Finanzmarktregulierung fest im Blick - von Umsetzungsfristen und Konsultationsenden über Konferenzen, Gesetzesänderungen bis hin zum Inkrafttreten von Rechtsnormen.
Im neuesten Artikel der Rubrik "Helpdesk" zeigen wir Ihnen, wie sie die Termindatensätze optimal für sich nutzen können. Sie erfahren:
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat den neuen Standardansatz (SA) für das operationelle Risikokapital, wie er in den endgültigen Basel III-Normen vom Dezember 2017 veröffentlicht wurde, finalisiert. Um eine einheitliche globale Umsetzung der Anforderungen zu fördern, hat sich der Ausschuss bereit erklärt, häufig gestellte Fragen (FAQs) regelmäßig zu überprüfen und zu veröffentlichen. Antworten werden zusammen mit den technischen Ausarbeitungen des Rahmenwerkes und gegebenenfalls erforderlichen interpretativen Leitlinien veröffentlicht.
Dieser Bericht bezieht sich auf die Umstellung des Referenzzinssatzes vom aktuellen Euro Overnight Index Average (EONIA) zu der Euro Short Term Rate (€STR) der EZB. Folgende Aspekte stehen im Fokus:
Im März 2018 hat die EZB "Ergänzung zum EZB-Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten" veröffentlicht. Diese Ergänzungen werden nun erneut angepasst, um der Verordnung 2019/630 zur Änderung der CRR in Bezug auf die minimale Verlustabdeckung für notleidende Kredite (non-performing Exposures, NPE) Rechnung zu tragen, die am 26. April 2019 in Kraft trat.
Die GLRG-III sollen dazu beitragen, günstige Kreditbedingungen für Banken zu erhalten und den akkommodierenden geldpolitischen Kurs in den Euro-Mitgliedstaaten zu unterstützen. Zu den förderfähigen Krediten im Rahmen dieser Maßnahme gehören Kredite an den nicht-finanziellen privaten Sektor mit Ausnahme von Krediten an private Haushalte zum Zwecke des Wohnungskaufs. In Verbindung mit anderen nicht standardisierten Maßnahmen sollen die GLRG-III dazu beitragen, dass die Inflationsraten mittelfristig wieder unter, aber nahe 2 % liegen.
Die Stellungnahme der EBA enthält eine quantitative Analyse der geschätzten Auswirkungen auf der Datengrundlage von 189 Banken und enthält zudem eine Reihe von Empfehlungen. Die Folgenabschätzung zeigt, dass die vollständige Umsetzung von Basel III unter konservativen Annahmen die Mindestkapitalanforderung (MRC) um durchschnittlich 24,4% erhöhen wird.
Der Beschluss der EZB regelt das Verfahren zur Anerkennung von nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten als Berichtsmitgliedstaaten im Sinne der AnaCredit-Verordnung (VO (EU) 2016/867) über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten.
Erwägungsgrund 4 der Leitlinie (EU) 2017/2335 sieht vor, dass auch nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Leitlinie in nationales Recht umsetzen oder nach Maßgabe ihres nationalen Rechts Maßnahmen ergreifen können, durch die eine harmonisierte Erfüllung der einschlägigen Pflichten zur Übermittlung von Daten an die EZB sichergestellt wird.
03.08.2019
Dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2019/21)
14.08.2019
Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
19.08.2019
Durchführungsbeschluss der Kommission: Aufhebung Gleichwertigkeit CRAs (Kanada)
05.08.2019
Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Änderung des Personalausweisgesetzes
26.08.2019
Rundschreiben der BaFin: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Hochrisiko-Staaten (08/2019)
01.08.2019
Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG)
01.08.2019
Aktiengesetz (AktG)
06.09.2019
Konsultation der ESMA: Überprüfung der MiFID II / MiFIR in Bezug auf Marktdaten und CT
13.09.2019
Bericht der Kommission: Taxonomie für nachhaltiges Finanzwesen
30.09.2019
Konsultation der EBA: Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung
30.09.2019
Konsultation der EIOPA: Leitlinien zu Outsourcing in die Cloud
30.09.2019
Konsultation des BMF: Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
11.09.2019
BaFin Tech
12.09.2019
IT-Aufsicht bei Banken
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Das Rundschreiben 06/2019 (BA) der BaFin passt das Rundschreiben 9/2018 (BA) an die neuen „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ (EBA/GL/2018/02) der EBA vom Juli 2018 an. Die Institute haben durch die neuen Zinsszenarien erweiterte Änderungen der Zinsstrukturkurve zu beachten. Dies soll dazu dienen, der Aufsicht ein vollständigeres Bild der Zinsänderungsrisiken der Institute zu vermitteln und so das aufsichtliche Verständnis der Risikostruktur sowohl der Einzelinstitute als auch des Gesamtbankensektors zu verbessern.
Das Rundschreiben beinhaltet Informationen bezüglich der Meldepflichten und -schemata für die für Offenmarktgeschäfte des Eurosystems bietungsberechtigten Banken (MFIs), die an den GLRG-III-Geschäften teilnehmen möchten (Art. 6 EZB/2019/21). Zudem trifft die Bundesbank in diesem Rundschreiben Aussagen zu den Übermittlungswegen dieser Meldungen sowie Einreichungsfristen und Weiteres. Die Anhänge des Rundschreibens beinhalten u.a. Meldeschemata oder auch eine Vorlage zur Formalprüfung für die Meldungen zu den GLRG-III einschließlich des Abgleichs zur monatlichen Bilanzstatistik (BISTA).
Das Rundschreiben stellt die Mindestanforderungen hinsichtlich kurzfristig bereitzustellender Informationen im Falle einer (bevorstehenden) Abwicklung und hinsichtlich der technischen und organisatorischen Ausstattung, die eine kurzfristige Bereitstellung gewährleistet, dar. Es ergänzt die Informationsanforderungen des Meldebogens Liability Data Reporting der BaFin.
Das Rundschreiben beschreibt die Verwaltungspraxis der BaFin im Hinblick auf die Festlegung der Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach Artikel 12 SRM-VO und das Verlangen von deren Einhaltung gemäß § 49 Absatz 1 SAG beziehungsweise § 50 Absatz 1 SAG für Institute und Gruppen, bei denen die Durchführung eines Insolvenzverfahrens als Abwicklungsstrategie glaubwürdig und durchführbar ist.
Mit dem Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaDepot) verschafft die BaFin Marktteilnehmern einen Überblick über die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und legt Verhaltens- und Organisationspflichten für das Depotgeschäft fest. Auch die Verwaltungspraxis der BaFin zu ausgewählten Fragen wird mit dem Rundschreiben dargestellt.
Auf Grundlage des Initiativantrages der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger und MMag. DDr. Hubert Fuchs zur Verabschiedung eines Finanzorganisations-Reformgesetzes (FORG) soll mit dem vorliegenden Entwurf eine umfassende Reform der österreichischen Finanzverwaltung durchgeführt werden.
Mit der Reform werden drei neue Gesetze erlassen, unter anderem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung (ABBG, Art. 1). Darüber hinaus werden an mehr als 80 Gesetzen Änderungen vorgenommen, von denen einige die Regulierung des Finanzmarktes betreffen.
2 BvR 1685/14; 2 BvR 2631/14
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich insbesondere gegen das Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die EZB (BGBl. II, 2013, S. 1050; SSM-VO-G), die SSM-Verordnung, die SRM-Verordnung und die EBA-Änderungsverordnung von 2013. Die Beschwerdeführer behaupten, durch die genannten Rechtsakte in ihren Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt zu sein.Die Verfassungsbeschwerden sind - soweit sie zulässig sind - unbegründet und werden zurückgewiesen.
XI ZB 13/18
Der XI. Senat des BGH befasst sich in dem vorliegenden Beschluss zum einen mit dem Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG). Zum anderen behandelt der Beschluss, wie die Aussetzung nach KapMuG auszulegen ist, um dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes zu genügen.
Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, zulässig und begründet. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts wird aufgehoben, ebenso der Beschluss des Landgerichts. Die Fortsetzung des Verfahrens wird angeordnet.
XI ZR 345/18
Der XI. Senat des BGH befasst sich mit der Frage der rechtlichen Einordnung eines Prämiensparvertrags sowie des Rechts der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen eines solchen Prämiensparvertrages.
Die Revision der Kläger wurde als unbegründet abgewiesen. Die Sparverträge wurden wirksam gekündigt, sodass den Klägern auch kein Schadensersatzanspruch zusteht.
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