30.04.2018
Liebe Leserinnen und Leser,
in ein paar Wochen bricht eine neue Ära der Aufsicht über die Datensicherheit an: Ab dem 25. Mai 2018 gilt EU-weit die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr – besser bekannt als Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie verschärft die Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten, stärkt die Rechte der betroffenen Personen und erhöht die Pflichten von Auftragsverarbeitern. Außerdem verschärft sie die Sanktionen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben in spürbarem Ausmaß. Wer jetzt die bestehenden Prozesse der Datenermittlung, -erfassung und -übertragung noch nicht geprüft und an die neuen Vorschriften angepasst hat, dem bleibt nicht mehr viel Zeit.
Fortschritte bei der Bekämpfung der Geldwäsche
Aber auch in anderen regulatorischen Belangen macht die Aufsicht mobil. Nach knapp zweijährigen Verhandlungen hat das Europäische Parlament jetzt einer Verschärfung der Geldwäscherichtlinie (AMLD) zugestimmt. Bereits im Juli 2016 hatte die Kommission beschlossen, die vierte Geldwäscherichtlinie zu überarbeiten und dies im Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung festgelegt. Wer Hinweise auf Verstöße gegen geltendes EU-Recht meldet, soll künftig besser gestellt sein. Mit dem jetzt veröffentlichten Richtlinienentwurf zur Stärkung des Schutzes von Personen, die Rechtsverletzungen melden, werden sog. Whistleblower insbesondere vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen repressiven Maßnahmen geschützt. Dieser Vorstoß war auch dringend notwendig: Bislang wird Hinweisgebern nur in zehn Mitgliedstaaten ein unbeschränkter Schutzstatus gewährt.
Compliance – immer ein aktuelles Thema
Welch großen Stellenwert das Thema Compliance bei der deutschen Finanzaufsicht einnimmt, zeigt die umfassende Überarbeitung der Mindestanforderungen an die Compliance-Funkion (Rundschreiben zur Aktualisierung der MaComp). Diese war insbesondere im Zuge der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II und den damit verbundenen regulatorischen Neuerungen nötig geworden. Mit dem Rundschreiben will die BaFin Wertpapierdienstleistungsunternehmen Orientierung bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen geben. Wie wichtig eine gelebte Compliance-Kultur in Unternehmen ist, lesen Sie in unserem aktuellen Blog „If you think compliance is expensive…try non compliance!”
ORO Services gründet Compliance-Gruppe
Nicht nur die Aufsicht, auch ORO Services ist Compliance im Finanzsektor ein besonderes Anliegen. Um den aktiven Austausch zwischen Compliance- und Geldwäsche-Beauftragten zu fördern, hat ORO jetzt die Xing-Gruppe „Praxistipps Compliance / Geldwäsche“ ins Leben gerufen. In dieser geschlossenen Gruppe stehen die Themen Compliance nach WpHG und MaRisk, Geldwäsche und das Hinweisgebersystem im Mittelpunkt. Hier können Sie Kontakte zu anderen Compliance- und Geldwäsche-Beauftragten knüpfen, regulatorische Entwicklungen mitverfolgen und unsere Praxistipps für Ihren Alltag nutzen. Wenn Sie Xing-Mitglied sind, dann schreiben Sie uns unter redaktion(at)oro-services(dot)de – wir laden Sie über Xing zur Compliance-Gruppe ein und freuen uns über Ihre Teilnahme!
Herzliche Grüße,
Katrin Jastrau
Senior Consultant
ORO Services GmbH
International
14. Fortschrittsbericht des BCBS: Umsetzung Basel III
Final Report der IOSCO: Meldewesen und Transparenz auf Sekundärmärkten für Unternehmensanleihen
Europa
Verfahren 2018/0105 (COD): Zugriff auf zentralisierte Bankkontoregister
DVO der Kommission: Änderung der ITS zur Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen des Kreditrisikos
Normsetzungsverfahren
Konsultationsende
Verfahren 2018/0047 (COD) Änderung der MiFID II (Crowdfunding)
Deutschland
Rundschreiben 05/2018 (WA) der BaFin: Aktualisierung der MaComp
Rundschreiben der Bundesbank: Bilanzstatistik
Österreich
ArtikelG: Zahlungsdienstegesetz 2018 und weitere Änderungen
ArtikelG: PRIPP-Vollzugsgesetz sowie Änderungen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
BGH-Urteile
Urteil des BGH: Widerrufsrecht bei der unechten Abschnittsfinanzierung
Urteil des BGH: Abwicklung einer Publikumsgesellschaft nach § 38 KWG
Neue Documents by ORO
Agenda Bankenregulierung
Whitepaper: CSDR
Regupedia Insight
Neu in Regupedia: Aufnahme- und Änderungsdatum
Aktuelle Blogs
"If you think compliance is expensive... try non compliance!"
Das vorliegende Dokument des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) stellt den 14. Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Basel-III-Rahmenwerks mit Stand von Ende März 2018 dar. Im Fokus des Berichts steht die jeweilige nationale Umsetzung in den BCBS-Mitgliedstaaten:
Mit dem vorliegenden Dokument hat die IOSCO Empfehlungen zur Verbesserung der Informationen über Sekundärmärkte für Unternehmensanleihen für Regulatoren und für die Öffentlichkeit veröffentlicht.
Der Bericht baut auf vergangenen Studien über Sekundärmärkte für Unternehmensanleihen auf und schlägt einige Empfehlungen vor, welche die Bedeutung der Zugänglichkeit von Informationen für Regulatoren bezüglich Meldewesen und für die Öffentlichkeit bezüglich einer höheren Transparenz hervorheben.
Darüber hinaus wird empfohlen, dass Aufsichtsbehörden ihren kontinuierlichen Zugang zu Informationen sicherstellen sollten.
Das vorliegende Rahmenwerk wurde zusammen vom Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (CPMI) und der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) veröffentlicht. Es soll Aufsichtsbehörden dabei helfen, Stresstests für zentrale Gegenparteien (CCPs) zu gestalten und von einer oder mehreren Behörden durchzuführen. Dabei sollen potentielle Einflüsse auf Markoebene von gemeinsamen Stressergebnisse untersucht werden, bei denen mehrere CCPs betroffen sind. Aufsichtliche Stresstests sollen Aufsichtsbehörden helfen Marktbeziehungen, CCPs und andere Marktteilnehmer besser zu verstehen.
Das vorliegende Verfahren des Parlaments und des Rates regelt den Zugriff auf zentralisierte Bankkontoregister. Diese Initiative zielt darauf ab, die Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten und in der EU zu verbessern, indem der Zugang zu Finanzinformationen, einschließlich Bankkontodaten, zu den zuständigen Behörden und Gremien für die Verhütung, Untersuchung und Verfolgung von schweren Formen von Straftaten verbessert wird. Darüber hinaus soll die Fähigkeit der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units - FIUs) zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der 4. AMLD zu verbessern. Die EU-Maßnahme würde einen harmonisierten Ansatz bieten, um die Bekämpfung der Kriminalität zu erleichtern.
Mit dem vorliegenden Entwurf einer Durchführungsverordnung der EU-Kommission soll der Übergangszeitraum hinsichtlich der eigenmittelbezogenen Behandlung von zentralen Gegenparteien verlängert werden. Um zu verhindern, dass Institute in der Zeit der Zulassung zu einer qualifizierten zentralen Gegenpartei (CCP) höhere Eigenkapitalanforderungen erfüllen müssen, sieht die CRR einen Übergangszeitraum vor, in denen alle CCPs als qualifizierte CCPs behandelt werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf soll diese Übergangsperiode bis zum 15. Dezember 2018 verlängert werden.
Der vorliegende Beschluss der EZB behandelt die Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Eigenmittelbeschlüssen.
Die EZB ist als zuständige Behörde für bedeutende beaufsichtigte Unternehmen für die Bewertung verantwortlich, ob Emissionen von Instrumenten des harten Kernkapitals (CET 1) die in der CRR genannten Kriterien erfüllen.
Bedeutende beaufsichtigte Unternehmen können Kapitalinstrumente nur mit vorheriger Erlaubnis der EZB als Instrumente des harten Kernkapitals einstufen.
Diese finalen Entwürfe technischer Durchführungsstandards (Implementing Technichal Standards, ITS) zur Änderung der Durchführungsverordnung für aufsichtliche Meldungen der Institute (DVO (EU) Nr. 680/2014) beinhalten neue Anforderungen in Bezug auf die Meldung der vorsichtigen Bewertung (PruVal) und geänderte Anforderungen hinsichtlich der Berichterstattung über COREP, IP-Verluste, Großkredite, Leverage Ratio und zusätzliche Überwachungskennzahlen für die Liquidität.
Voraussichtlich sind die Änderungen für das Reportung ab 31. Dezember 2018 anzuwenden.
Mit dem vorliegenden Entwurf der Richtlinie zur Stärkung des Schutzes von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, sollen Hinweisgeber (sog. Whistleblower) insbesondere vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen repressiven Maßnahmen geschützt werden. Die neue Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder über einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. EUR verfügen, zur Einrichtung eines internen Verfahrens für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern. Auch Landes- und Regionalverwaltungen sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen die neuen Regelungen einhalten.
Die vorliegende DVO der Kommission beinhaltet eine Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1799. Seit dem Erlass dieser DVO sind zusätzliche externe Ratingagenturen zugelassen oder zertifiziert worden und die Zulassung einer Ratingagentur wurde zurückgezogen. Es ist daher notwendig, den Anhang dieser Durchführungsverordnung zu ändern, um die Ratings dieser neu zugelassenen oder neu zertifizierten externen Ratingagenturen in die objektive Skala von Bonitätsstufen einzuordnen bzw. Ratingagenturen mit zurückgezogener Zulassung zu entfernen. Daher wird der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1799 entsprechend der Fassung des Anhangs der vorliegenden Durchführungsverordnung geändert.
04.05.2018
Verfahren 2018/0047 (COD): Änderung der MiFID II (Crowdfunding)
08.05.2018
Verfahren 2018/0042 (COD): Änderung der CRR/ Forderungen aus gedeckten Schuldverschreibungen
08.05.2018
Verfahren 2018/0043 (COD): Definition gedeckter Schuldverschreibungen
08.05.2018
Verfahren 2018/0044 (COD): Anwendbares Recht auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen
23.05.2018
Konsultation der ESMA: RTS zur Verbriefungsverordnung (Entwurf)
23.05.2018
Konsultation der ESMA: Technischer Ratschlag zu Gebühren für Verbriefungsregister
25.05.2018
Konsultation der ESMA: Ergänzung der Leitlinien zur Übernahme von Ratings aus Drittländern
27.05.2018
Konsultation der EBA: Anwendung der Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung
02.05.2018
BaFin - Öffentliche Anhörung zu Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum GWG
29.05.2018
BaFin - Konferenz zum neuen Risikotragfähigkeitsleitfaden
04.05.2018
Konsultation des BCBS: Überarbeitete Säule-3-Offenlegungspflichten - Rechnungslegungsvorschriften
06.05.2018
Konsultation der IOSCO: Mechanismen über extreme Volatilität und ordnungsgemäßes Trading
25.05.2018
Konsultation des BCBS: 3. Überarbeitete Säule-3-Offenlegungspflichten
11.05.2018
Konsultation der BaFin: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG
04.04.2018
VO der Kommission: Übernahme von IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien)
12.04.2018
Del. VO der Kommission: RTS unter der ELTIF-Verordnung
23.04.2018
Verordnung der Kommission: Übernahme von IFRIC 22 (Fremdwährungstransaktionen)
26.04.2018
Beschluss der EZB: Befugnisse zum Erlass von Eigenmittelbeschlüssen
21.04.2018
Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Mit dem vorliegenden Rundschreiben informiert die Deutsche Bundesbank über die Testsequenz 4 und Validierungsregeln in der Produktivpilotphase.
Inhalt:
Das vorliegende Rundschreiben der BaFin aktualisiert das bestehende Rundschreiben zu MaComp. Es zielt vorrangig auf die Darstellung der Verwaltungspraxis der BaFin in Bezug auf die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten ab.
Die Anforderungen richten sich an die Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit einigen Ausnahmen. Zweigniederlassungen und vertraglich verbundene Vermittler mit Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder mit Sitz im EWR sind von dem Anwendungsbereich bestimmter Module ausgenommen.
Mit dem vorliegenden Rundschreiben informiert die Bundesbank über neue Hinweise bzgl. der Bankenstatistik und der zu meldenden Daten. Es werden unter anderem Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG-II) teilnehmen, die Einreichung von externen Prüfberichten sowie die Zinssatzberechnung und -mitteilungszeitpunkt thematisiert.
Mit dem vorliegenden Dokument wird ein geplantes Rundschreiben zur Konsultation gestellt, welches einen Überblick über die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Wertpapierdienstleistungsunternehmen bieten und Verhaltens- und Organisationspflichten für das Depotgeschäft festlegen soll. Auch soll mit dem Rundschreiben die Verwaltungspraxis der BaFin zu ausgewählten Fragen dargestellt werden.Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Wertpapierdienstleistungsunternehmen ergeben sich im Wesentlichen aus MiFID II, welche im deutschen Recht u.a. durch das WpHG konkretisiert wurde.
Das vorliegende Dokument präsentiert das neue Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2018). Das ZaDiG 2018 dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD II – Zahlungsdiensterichtlinie).
Es werden nun die neuen, bis jetzt dem aufsichtsrechtlichen „Graubereich“ zuzuordnenden Zahlungsdienste geregelt, wie die Zahlungsauslösedienste sowie die Kontoinformationsdienste. Darüber hinaus wird die Sicherheit bei der Durchführung von Online Zahlungen durch die Einführung einer starken Kundenauthentifizierung erhöht.
Die vorliegende Konsultation der FMA behandelt einen Entwurf der Verordnung, die die Meldeinhalte in Bezug auf die Meldeverpflichtungen zur Erhebung granularer Kreditdaten regeln wird.
Die Verordnung passt die genauen Meldeinhalte und die Terminologie an jene der AnaCredit-Verordnung an, um eine integrierte Datenerhebung im Bereich der Kreditdaten und Risikoinformationen zu ermöglichen. Gleichzeitig erfolgt eine genaue Festlegung der Meldefristen und der Form der Meldung.
Mit dem vorliegenden Artikelgesetz wird die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIP-Verordnung) in Österreich umgesetzt. Damit werden nun die gesetzlichen Vorschriften betreffend Sanktionen für Verstöße gegen die PRIIP-Verordnung und die für einen wirkungsvollen Vollzug notwendigen sonstigen begleitenden Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften geschaffen.
Die in der PRIIP-Verordnung vorgesehenen Sanktionen werden als Verwaltungsstrafen umgesetzt. Insbesondere regelt das Gesetz die Meldung und die Veröffentlichung im Zusammenhang mit Sanktionen und Maßnahmen.
XI ZR 359/16
In dem vorliegenden Fall geht es vorrangig um die Frage, wann bei der Anpassung der Konditionen eines Darlehensvertrags im Rahmen einer unechten Abschnittsfinanzierung kein vertraglichen Widerrufsrecht vereinbart wird.
Sachverhalt:
Die Kläger schlossen im Jahr 1997 einen Darlehensvertrag über 40.160,85€ mit der Beklagten. Im März 2006 schlossen sie zum Zwecke der Umschuldung einen neuen Verbraucherdarlehensvertrag über 60.649,54€ mit der Beklagten. Damit sollte der Darlehensvertrag vom Jahr 1997 seine Gültigkeit verlieren. Im Jahr 2015 erklärten die Kläger den Widerruf des Darlehensvertrags, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. [...]
XI ZR 445/17
In dem vorliegenden Urteil geht es um die Frage, wie die Vorfälligkeitsentschädigung bei außerordentlicher Kündigung eines Darlehensvertrags durch den Darlehensgeber zu berechnen ist.
Sachverhalt:
Die Kläger N und die F schlossen zur Immobilienfinanzierung vier Darlehensverträge mit der beklagten Bank. Die Bank kündigte im Jahr 2012 alle vier Darlehen außerordentlich. Sie verlangte auf die offenen Restvaluta Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Erstattung der Refinanzierungsschäden. [...]
II ZR 17/17
In dem vorliegenden Urteil geht es um die Frage, ob die Anleger beim Vorliegen eines entscheidungserheblichen Prospektfehlers im Rahmen des Vertrauensschadens aus Prospekthaftung im weiteren Sinne an der Anlage festhalten dürfen und dabei den Ersatz der Differenz zwischen dem Erwerbspreis und tatsächlichen Wert der Anlage verlangen dürfen. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof bejaht.
Sachverhalt:
Die Kläger beteiligten sich als Kommanditisten mit Einlagen in Höhe zwischen 10.000 und 100.000 DM an der W.KG. Die Beteiligungen wurden mit den Modellen "Kurzläufer" und "Langläufer" angeboten. Die Kläger waren im Nachhinein der Ansicht, dass die Windertragsprognosen von einem dauerhaft um 10% niedrigeren Gesamtertrag als im Prospekt ausgewiesen ausgehen sollte. [...]
Die Agenda Bankenregulierung (Stand: April 2018) gibt einen umfassenden Drei-Jahres-Überblick über den aktuellen Stand der Entwicklungen europäischer und deutscher Banken- und Finanzmarktregulierung, aufgeschlüsselt nach einzelnen Regulierungsbereichen. Darüber hinaus zeigt sie die wichtigsten Termine / Fristen und Übergangsbestimmungen auf einen Blick.
Autoren: Norman Nehls, Partner bei Severn Consultancy GmbH, Stefan Heine, Senior Advisor to Severn Consultancy GmbH und Svenja Brinkmann, Analyst bei ORO Services GmbH
Mit der CSDR soll zum einen die Stabilität der Zentralverwahrer und der von ihnen betriebenen Wertpapierabwicklungssysteme auch in Krisenzeiten sichergestellt, zum anderen die Übertragung von Wertpapieren im Nachhandelsbereich durch die Schaffung eines wettbewerbsfördernden Umfelds effizienter gestaltet werden.
Im vorliegenden Whitepaper können Sie sich einen Überblick über die Anforderungen und Auswirkungen der CSDR verschaffen.
Ab sofort können Sie die Regularien noch besser sortieren. Wir erweitern die Suche um das Datum der Aufnahme in Regupedia und das Änderungsdatum.
Bei jedem Dokument können Sie nun am Ende des Steckbriefs das Aufnahmedatum in Regupedia.de sehen. Zusätzlich werden wir alle wichtigen Änderungen ab dem 5. April 2018 kennzeichnen.
Neue Filterfunktionen im Search Center
Nach diesen Informationen können Sie bequem im Search Center filtern. So wird das Daily Bulletin nicht mehr notwendigerweise zur Pflichtlektüre: Sie können nun z.B. einmal pro Woche nach allen neuen Dokumenten und allen neuen Änderungen filtern und sich diese übersichtlich anzeigen lassen. Außerdem ist es möglich, sich alle Dokumente via Excel auf Ihren PC zu laden. So können Sie neue Regularien bequem auswerten.
Alternativ kann auch alles beim Alten bleiben, denn bestehende Funktionalitäten und das Daily Bulletin bleiben natürlich erhalten.Eine ausführliche Beschreibung der neuen Features finden Sie auch in unseren FAQ.
Wie finden Sie die Neuerungen? Schreiben Sie uns an redaktion(at)oro-services(dot)de oder nutzen Sie den Feedback-Button auf der Website. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung!
Gepostet am 27. April 2018 von Mariya Atanasova, Senior Consultant bei ORO Services GmbH in Compliance / Risikomanagement
"If you think compliance is expensive...try non compliance!"
Dieser provokative Gedanke wurde von Paul McNulty, U.S. Deputy Attorney General, im Zusammenhang mit Compliance Verstößen verwendet. Er wird auch gerne als Überzeugungsargument von jedem Compliance Officer bei der Durchsetzung gewisser Maßnahmen zur Umsetzung von Compliance-Anforderungen vor dem Vorstand oder der Geschäftsführung eines Unternehmens vorgebracht. Aber was ist eigentlich Compliance? [...]
Dieser Newsletter erscheint monatlich jeweils am Monatsende und kann kostenfrei unter www.regupedia.de abonniert werden. Regupedia-Kunden erhalten den Newsletter automatisch. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in der Finanzmarktregulierung der vergangenen vier Wochen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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