Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 20.03.2018, dass eine Klausel, die eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Klauseln zulässt, bei Bankgeschäften mit Verbrauchern unwirksam ist