Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) wird die Frist zur Umsetzung der sogenannten "2-Faktor-Authentifizierung" bei Kartenzahlungen im E-Commerce-Bereich verlängern. Damit sollen Zahlungsdienstleistern und Handelsunternehmen mehr Zeit für technische Umstellungen erhalten. Anfang dieser Woche hatte auch Großbritannien eine Verlängerung der Implementierungsfrist technischer Regulierungsstandards zu starken Kundenauthentifizierung im Rahmen der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie PSD II angekündigt (Regupedia berichtete).
Die Verlängerung der Frist wurde der FMA im Rahmen einer sog. "aufsichtsbehördlichen Nachsicht" durch die EBA eingeräumt (zum Regupedia-Steckbrief). Sie ist allerdings an Bedingungen gekoppelt: So müssen betroffene Zahlungsdienstleister der FMA einen Umsetzungsplan übermitteln und die Behörde laufend über den Fortschritt des Implementierungsprozesses informieren. Weitere Bereiche, in denen die starke Kundenauthentifizierung künftig anzuwenden ist, z. B. beim Online-Zugriff auf ein Zahlungskonto oder bei elektronischen Überweisungen, können die Fristverlängerung nicht in Anspruch nehmen. Hier muss die starke Kundenauthentifizierung wie geplant ab dem 14. September europaweit angewendet werden.
BaFin sieht Probleme mit neuen Schnittstellen in Deutschland
Nicht nur in Österreich und Großbritannien, auch in Deutschland sorgte die bevorstehende Umsetzung der neuen Regelungen im PSD II für Unruhe. Das betrifft insbesondere die neuen Schnittstellen zum - vorab durch den Kontoinhaber genehmigten - Kontenzugriff durch Drittdienstleister. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte laut Informationen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in einem Schreiben an die Kreditwirtschaft bemängelt, dass viele Schnittstellen noch nicht genehmigungsfähig seien. Angesichts der umfangreichen Vorbereitungen der Branche und der knappen verbleibenden Zeit bis zum Einsatz der neuen Schnittstellen zeigte sich die DK in ihrer Pressemitteilung "überrascht" von der Bewertung durch die deutsche Aufsicht.
PSD II-Website mit Kontaktfeld eingerichtet
Inzwischen hat die BaFin eigens eine Website mit weiterführenden Informationen, wie Rechtsgrundlagen und Linkliste, zu Zahlungsdiensten und zur PSD II eingerichtet. Auch ein Kontaktformular ist enthalten, mit dem sich Betroffene direkt an das zuständige Referat richten können (zur BaFin-Website).
Zur Pressemitteilung der FMA gelangen Sie hier.
Zur Pressemitteilung der DK gelangen Sie hier.
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