Am 06.01.2015 wurde der Regierungsentwurf des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes veröffentlicht. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Verzögerungen von MiFID II. Der bisherige Referentenentwurf zum FimanoG wurde nochmals überarbeitet und das Gesetzesvorhaben aufgespalten. Dieses Vorgehen ist alternativlos, da sich einerseits auf europäischer Ebene der Zeitplan zu MiFID II verschiebt und andererseits die Umsetzungsfristen für die weiteren Regulierungsvorhaben (insbesondere im Marktmissbrauchsrecht) ablaufen.
Mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz sollen nun die bereits finalen Vorschriften der MAR/MAD II, PRIIP VO und CSDR in nationales Recht überführt werden. Die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II, deren Anwendbarkeit europaweit um ein Jahr vom 3. Januar 2017 auf den 3. Januar 2018 verschoben werden soll, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz.
Die Pressemitteilung des BMF zum Regierungsentwurf finden Sie hier.
Unsere Detailansicht zum Regierungsentwurf des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes finden Sie hier.
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