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PSD II: Neue Ära im Online-Zahlungsverkehr

Ab dem 14. September 2019 sind die verschärften Sicherheitsvorkehrungen gemäß der Zahlungsdiensterichtlinie PSD II unionsweit anzuwenden; Großbritannien verlängert Implementierungsfrist um 18 Monate.

Laut Aussagen der European Banking Federation (EBF) stehen wir kurz vor einem "bedeutenden Wandel in der Welt der Online-Zahlungen in der EU". In knapp vier Wochen, am 14. September 2019, endet die Frist zur Umsetzung der technischen Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation. Damit wird auch die überarbeitete europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD II final umgesetzt. Viel Zeit bleibt Zahlungsdienstleistern nicht mehr, um die verschärften Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Verbraucher vor Missbrauch und Cyberattacken zu implementieren. Kunden und Banken hat die Umsetzung der Regulierungsstandards gleichermaßen vor hohe Herausforderungen gestellt.

Die starke Kundenauthentifizierung durch mindestens zwei Faktoren muss beispielsweise nicht nur bei Überweisungen, sondern auch beim Einloggen ins Online-Konto erfolgen. Außerdem müssen alle Kreditinstitute Drittanbietern Zugang zum Konto ihrer Kunden gewähren, wenn die Kunden zuvor zugestimmt haben. Online-Händler müssen wiederum entsprechende Schnittstellen implementiert haben, um Online-Zahlungen von den Banken ihrer Kunden entgegen nehmen zu können. 

Mit Blick auf die Komplexität bei der Umsetzung der neuen Vorgaben hatte die EBA in einer Stellungnahme vom 21. Juni 2019 den Marktteilnehmern die Möglichkeit eingeräumt, die Implementierungsfrist in Einzelfällen zu verlängern (zum Regupedia-Steckbrief). Die britische Finanzaufsicht FCA hat davon Gebrauch gemacht und Zahlungsabwicklen und Online-Händlern eine Übergangsfrist von weiteren 18 Monaten eingeräumt. 

Die Pressemitteilung der EBF finden sei hier [EN]. 

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