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Neue Regeln im Kampf gegen Steuervermeidung

Europaweite Vorgaben zur Eindämmung von Steuervermeidung und Doppelbesteuerung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken zielt darauf ab, eine Besteuerung am Ort der Gewinnerzielung zu gewährleisten, das Vertrauen in die Fairness der Steuersysteme wiederherzustellen und den Regierungen eine wirksame Ausübung ihrer Steuerhoheit zu ermöglichen. Nachdem der Rat dem Richtlinienentwurf der Kommission am 12. Juli 2016 ohne Einwände zugestimmt hatte, wurde die Richtlinie nun am 19. Juli 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die europaweiten Vorgaben regeln unter anderem Situationen, in denen Steuerpflichtige ihre Steuerbemessungsgrundlagen aushöhlen und Gewinne in Drittländer verlagern, um Unterschiede zwischen den nationalen Steuersystemen zu ihrem Vorteil zu nutzen. Auf der anderen Seite werden Steuerpflichtige auch entlastet, wenn diese Vorschriften zu einer Doppelbesteuerung führen. Somit sollen durch die Richtlinie nicht nur Steuervermeidungspraktiken unterbunden, sondern auch Markthemmnisse beseitigt werden.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2018 in nationales Recht umsetzen. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen zur Übertragung von Vermögenswerten, bei denen die Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2019 endet.

Unsere Detailansicht der Richtlinie finden Sie hier.

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