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Konsultation des BCBS: Überarbeitung des Basel III-Rahmenwerks zur Leverage Ratio

Finalisierung der Ausgestaltung und Kalibrierung der Leverage Ratio bis Ende 2016

Das Basel III-Rahmenwerk hat eine einfache, transparente und nicht risikobasierte Leverage Ratio (LR) eingeführt, um eine zuverlässige zusätzliche Messgröße neben den risikobasierten Kapitalvorschriften zu erhalten. Im Januar 2016 diskutierte das Aufsichtsgremium des BCBS, die Group of Central Bank Governors and Heads of Supervision (GHOS), die finale Ausgestaltung und Kalibrierung der Basel III-Leverage Ratio. Die GHOS war damit einverstanden, dass die Leverage Ratio auf einer Säule-1 Kapitaldefinition basiert und ein Mindestlevel von 3% umfasst. Des Weiteren wurden zusätzliche Vorschriften für G-SIBs diskutiert. Ebenso stimmte die GHOS für eine finale Kalibrierung der LR noch im Jahr 2016, um diese in einem angemessenen Zeitfenster bis Januar 2018 zu implementieren.

Am 6. April 2016 wurde das Konsultationspapier zur Überarbeitung der LR veröffentlicht. Das Dokument enthält die vorgeschlagenen Änderungen des BCBS zur Gestaltung und Kalibrierung des Basel III-Rahmenwerks zur LR. Die Vorschläge werden seit 2013 parallel durch einen Beobachtungsprozess sowie durch Feedback von Marktteilnehmern und Stakeholdern und durch einen FAQ-Prozess seit Anfang 2014 unterstützt. Insbesondere beinhaltet das Konsultationspapier Änderungsvorschläge in den folgenden Bereichen:

  • Messung derivativer Risikopositionen
  • Behandlung marktüblicher Käufe und Verkäufe von Vermögensgegenständen
  • Behandlung von Rückstellungen
  • Kreditumrechnungsfaktor (CCF) für außerbilanzielle Positionen, und
  • zusätzliche Vorschriften für G-SIBs

Die finale Ausgestaltung und Kalibrierung der Vorschläge wird durch eine umfassende QIS (Quantitative Impact Study) unterstützt. Das Konsultationsverfahren endet am 6. Juli 2016.

 

Die Pressemitteilung des BIS finden Sie hier. (engl.)

Unsere Detailansicht zum Konsultationspapier finden Sie hier

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