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Bundestag beschließt Finanzmarktnovellierung

Bundesregierung will mit dem 1. FiMaNoG vor allem die Rechte und den Schutz von privaten Kleinanlegern stärken

Der Bundestag hat am 15. April 2016 das "Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" (1. FiMaNoG) beschlossen, das bis zum 3. Juli 2016 in Kraft treten soll (Regupedia berichtete). Das Gesetz sieht die Umsetzung europäischer Richtlinien und Verordnungen in deutsches Recht vor, die der europäische Gesetzgeber infolge der Finanzkrise erlassen hatte.

Ziel ist hierbei, die Transparenz und Integrität der Finanzmärkte zu stärken, aber auch den Anlegerschutz zu verbessern. Folgende EU-Regularien werden mit dem 1. FiMaNoG in nationales Recht umgewandelt:

  • die überarbeitete Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) und -verordnung (MAR)
  • die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR) sowie
  • die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).

Um diese Vorschriften in nationales Recht umzuwandeln, sind u. a. Anpassungen im Wertpapierhandels-, Kreditwesen- und Börsengesetz erforderlich.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf härtere Strafen und mehr Pflichten für Anlageberater vor, die ihren Privatkunden künftig eine "Geeignetheitserklärung" vorlegen müssen, die das vor wenigen Jahren eingeführte Beratungsprotokoll ersetzen soll.

 

Die Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie hier.

Unsere Detailansicht zum Gesetzesentwurf zum 1. FiMaNoG inklusive Management Summary und einer Auswirkungsanalyse für Banken finden Sie hier.

Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses vom 13. April 2016 (Drucksache 18/8099) finden Sie hier.

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