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Aufsicht warnt vor virtuellen Währungen

Mangels Regulierung keine Absicherung für Retailinvestoren im Falle von Verlusten

Insbesondere Retailinvestoren sind sich der Risiken beim Kauf virtueller Währungen, wie Bitcoin, häufig nicht bewusst: Im Extremfall können Verbraucher einen großen Teil, oder gar ihr gesamtes Investitionskapital verlieren. Aus diesem Grunde haben die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) - die Europäische Bankenaufsicht EBA, die Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA und die Versicherungsaufsicht EIOPA - jetzt eine gemeinsame unionsweite Erklärung veröffentlicht, die sich vornehmlich an Retailkunden richtet.

Produkte unterliegen keiner Regulierung

Virtuelle Währungen, die in der Regel auf der Distributed Ledger Technologie (DLT) basieren, unterliegen häufig hohen Preisvolatilitäten und zeigen klare Anzeichen einer (Preis-)Blasenbildung. Zudem sind virtuelle Währungen und die mit ihnen verbundenen Plattformen nicht im Sinne der EU-Gesetzgebung reguliert, d. h. Retailkunden sind im Verlustfall nicht durch EU-Recht abgesichert. Einige Handelsplätze waren in der Vergangenheit beispielsweise von operationellen Störungen betroffen, wodurch Retailkunden z. T. hohe Verluste durch Preisschwankungen erlitten.

BaFin, IOSCO und FMA schließen sich an

Die Erklärung der ESAs folgt der Publikation zweier Statements der ESMA bzgl. Initial Coin Offerings (ICO) an Investoren und Unternehmen vom 13. November 2017 (zu den Regupedia-Steckbriefen). Nachdem die BaFin bereits im November 2017 vor virtuellen Währungen gewarnt hatte, veröffentlichte sie im Nachgang der Erklärung durch die ESAs eine entsprechende Mitteilung zu diesem Thema. Auch die österreichische FMA schloss sich in einer Pressemitteilung den Warnungen an. Im Januar 2018 warnte die IOSCO vor den Risiken beim Kauf virtueller Währungen (Regupedia berichtete). 

Die gemeinsame Mitteilung der ESAs finden Sie hier [EN].

Die Mitteilung der BaFin finden Sie hier

Die Pressemitteilung der österreichischen FMA finden Sie hier

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