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Glossar

Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.

Ihnen fehlt eine Abkürzung oder Sie haben andere Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Dann lassen Sie uns über den Feedback-Button eine kurze Nachricht zukommen.

Kurzbeschreibung

Bei TLAC (Verlustabsorptionsfähigkeit) handelt es sich um eine bankenaufsichtsrechtliche Kennziffer, die das FSB für global systemrelevante Banken (G-SIBs) einzuführen empfiehlt. Dem Vorschlag des FSB zufolge sollen die weltweit 30 größten Banken dazu verpflichtet werden, eine TLAC in Höhe von 16 % bis 20 % ihrer risikogewichteten Aktiva und 6 % ihrer ungewichteten Aktiva zu halten. Die TLAC setzt sich aus Eigenkapital sowie anderen Elementen wie zum Beispiel Anleihen zusammen, die sich von der Bank in haftendes Eigenkapital wandeln lassen. TLAC = einheitliche Mindestquote aus Kapitalanforderungen gem. Basel III und GLAC

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