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Glossar

Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.

Ihnen fehlt eine Abkürzung oder Sie haben andere Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Dann lassen Sie uns über den Feedback-Button eine kurze Nachricht zukommen.

Kurzbeschreibung

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (engl. Association of German Public Banks) vertritt über 60 Mitgliedsinstitute, darunter die Landesbanken sowie die bundes- und landeseigenen Förderbanken. Der VÖB vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die wirtschaftlichen und ideellen Interessen seiner Mitglieder in allen kreditwirtschaftlichen Fragen. 

Bei ihm sind außerdem die VÖB-Entschädigungseinrichtung sowie der Freiwillige Einlagensicherungsfonds des Verbandes angesiedelt.

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