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ESMA-Verordnung (ESMA-VO)

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Definition des Begriffs

Die ESMA-Verordnung ist die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA). Die Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für die Gründung und das Mandat der ESMA als unabhängige EU-Behörde mit Sitz in Paris. Sie trat am 16. Dezember 2010 in Kraft, die ESMA nahm ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2011 auf. Die Verordnung wurde mehrfach durch nachfolgende Richtlinien und Verordnungen angepasst, insbesondere durch die Verordnung (EU) 2019/2175. Sie ist Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) und verfolgt das Ziel, die Integrität, Transparenz und Stabilität der europäischen Finanzmärkte zu gewährleisten sowie den Schutz von Anlegern und Verbrauchern zu stärken.

Einordnung der Relevanz

Die ESMA-Verordnung ist ein zentrales Regulierungsinstrument im europäischen Finanzmarktrecht. Sie steht im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise 2008 und der daraus resultierenden Reform der europäischen Finanzaufsicht. Die Verordnung etabliert die ESMA als eine der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) neben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Sie regelt die Aufgaben, Befugnisse, Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse der ESMA. Die Verordnung ist direkt anwendbar in allen EU-Mitgliedstaaten und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.

Betroffene

Von der ESMA-Verordnung sind mittelbar alle Marktteilnehmer im europäischen Wertpapier- und Finanzmarktsektor betroffen, darunter:

  • Wertpapierfirmen und Investmentdienstleister
  • Handelsplätze, zentrale Gegenparteien, zentrale Wertpapierverwahrer
  • Emittenten von Wertpapieren
  • Kreditratingagenturen, Benchmarkadministratoren
  • Anbieter von Datenbereitstellungsdiensten
  • Krypto-Asset-Dienstleister
  • Nationale Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten

Unmittelbar richtet sich die Verordnung an die nationalen Finanzaufsichtsbehörden, die mit der ESMA kooperieren, sowie an die ESMA selbst als institutionelle Adressatin.

Aufgaben und Zuständigkeiten der ESMA gemäß Verordnung

Die ESMA-Verordnung überträgt der ESMA umfassende Aufgaben, insbesondere:

  • Entwicklung technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards (RTS, ITS)
  • Erstellung von Leitlinien und Empfehlungen zur Förderung aufsichtlicher Konvergenz
  • Überwachung und Bewertung von Marktentwicklungen, einschließlich systemischer Risiken
  • Durchführung von Peer Reviews der nationalen Aufsichtsbehörden
  • Mediation und Streitbeilegung zwischen nationalen Behörden in grenzüberschreitenden Fällen
  • Koordinierung in Notfallsituationen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
  • Direkte Aufsicht über bestimmte Marktteilnehmer (z. B. Kreditratingagenturen, Transaktionsregister)
  • Förderung von Verbraucherschutz und Finanzbildung
  • Internationale Zusammenarbeit und Äquivalenzbewertungen von Drittstaatenregelungen
  • Unterstützung der Kommission bei Gesetzgebungsvorhaben

Die ESMA verfügt über bindende Entscheidungsbefugnisse in bestimmten Fällen, etwa bei Verstößen gegen EU-Recht durch nationale Behörden oder in Notfallsituationen.

Weitere Informationen

Die ESMA-Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2019/2175 reformiert (ESA-Review), wodurch die Befugnisse der ESMA erweitert und ihre Governance gestärkt wurde. Die Verordnung arbeitet eng mit weiteren EU-Rechtsakten zusammen, darunter MiFID II, MiFIR, EMIR, MAR, CSDR, Prospektverordnung und MiCA. Die ESMA veröffentlicht regelmäßig Arbeitsprogramme, Leitlinien und Berichte, die auf ihrer Website öffentlich zugänglich sind.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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