Definition des Begriffs
Die EIOPA-VO bezeichnet die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010. Mit dieser Verordnung wurde die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA, englisch: European Insurance and Occupational Pensions Authority) errichtet. Die Verordnung trat am 16. Januar 2011 in Kraft, die EIOPA nahm ihre Arbeit am 1. Januar 2011 auf. Sie ist eine Agentur der Europäischen Union mit Sitz in Frankfurt am Main und Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS).
Die EIOPA-VO löste den bisherigen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) ab, der seit 2003 als beratendes Gremium tätig war. Mit der Umwandlung in eine Behörde wurden der EIOPA erweiterte Befugnisse übertragen, darunter die Kompetenz, bindende Einzelentscheidungen zu treffen und zwischen nationalen Aufsichtsbehörden zu vermitteln.
Einordnung der Relevanz
Die EIOPA-VO ist Teil des Maßnahmenpakets, das die Europäische Union als Reaktion auf die Finanzkrise ab 2007 beschlossen hat. Ziel ist eine stärkere Harmonisierung und Koordinierung der Finanzmarktaufsicht auf europäischer Ebene. Die EIOPA bildet zusammen mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) das ESFS. Sie arbeitet eng mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) zusammen und trägt zur Finanzstabilität und zum Verbraucherschutz in der Union bei.
Betroffene
Von der EIOPA-VO betroffen sind:
Die Verordnung regelt die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der EIOPA. Die tägliche Aufsicht über die Institute verbleibt bei den nationalen Behörden, während die EIOPA eine koordinierende und harmonisierende Funktion ausübt.
Aufgaben und Befugnisse der EIOPA
Die durch die Verordnung errichtete EIOPA hat folgende Hauptaufgaben:
Relevanz
Die EIOPA-VO ist ein zentraler Rechtsakt zur Integration der europäischen Finanzmarktaufsicht. Sie schafft einheitliche Standards für die Aufsicht über Versicherungen und die betriebliche Altersversorgung und trägt zur Vermeidung von Aufsichtsarbitrage bei. Die Verordnung bildet die Grundlage für die Umsetzung von Solvency II, der Insurance Distribution Directive (IDD) und der IORP-Richtlinie. Sie ermöglicht eine grenzüberschreitende Koordinierung in Krisensituationen und stärkt das Vertrauen in den europäischen Versicherungsmarkt.
Besonderheiten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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