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Dodd-Frank-Act (Dodd-Frank-Act)

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Definition des Begriffs

Der Dodd-Frank-Act ist der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, Public Law 111-203. Das US-Bundesgesetz wurde am 21. Juli 2010 unterzeichnet und reformiert die Finanzmarktaufsicht nach der Finanzkrise 2007–2009. Es zielt auf Finanzstabilität, höhere Transparenz, Verbraucherschutz und geordnete Abwicklung großer Finanzunternehmen. Der Name verweist auf Christopher Dodd und Barney Frank, die die Reform im Kongress prägten. Das Gesetz umfasst zahlreiche Titel zu Bankenaufsicht, Wertpapiermärkten, Derivaten, Vergütung, Ratingagenturen und Verbraucherrechten. Zahlreiche Vorschriften wurden durch Aufsichtsregeln schrittweise konkretisiert.

 

Einordnung der Relevanz

Der Rechtsakt bildet einen zentralen Rahmen der US-Finanzregulierung. Er ergänzt frühere Banken-, Wertpapier- und Verbraucherschutzgesetze und verändert Zuständigkeiten von Federal Reserve, SEC, CFTC, FDIC und weiteren Behörden. Wichtige Elemente sind der Financial Stability Oversight Council, das Consumer Financial Protection Bureau, die Volcker Rule, Derivatevorgaben und Abwicklungsbefugnisse für systemrelevante Institute. Für ausländische Marktteilnehmer entstehen Pflichten, wenn Aktivitäten einen hinreichenden Bezug zum US-Finanzmarkt aufweisen.

 

Betroffene

Betroffen sind insbesondere:

  • Banken, Bankholdinggesellschaften und große Finanzgruppen,
  • Wertpapierhäuser, Broker-Dealer, Investmentberater und Fondsstrukturen,
  • Swap-Dealer, Major Swap Participants und Handelsplätze für Derivate,
  • Anbieter von Verbraucherfinanzprodukten,
  • Ratingagenturen, Clearingstellen und potenziell systemrelevante Nichtbanken.

Die konkrete Reichweite hängt von Bilanzsumme, Geschäftsmodell, Produktart, Kundenbezug und grenzüberschreitender Tätigkeit ab. Kleine Institute unterliegen je nach Vorschrift reduzierten oder angepassten Anforderungen.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Systemrisiken und Aufsicht
    • Identifikation systemrelevanter Finanzunternehmen.
    • Erhöhte Kapital-, Liquiditäts- und Risikomanagementanforderungen.
    • Regelmäßige Stresstests und interne Kontrollpflichten.
  2. Abwicklung und Krisenmanagement
    • Erstellung von Abwicklungsplänen, häufig als Living Wills bezeichnet.
    • Ordnungsgemäße Abwicklung scheiternder Finanzunternehmen außerhalb gewöhnlicher Insolvenzverfahren.
  3. Derivate und Markttransparenz
    • Clearing-, Handels- und Meldepflichten für standardisierte Swaps.
    • Registrierung und Aufsicht relevanter Marktteilnehmer.
  4. Verbraucherschutz
    • Bündelung der Aufsicht über Verbraucherfinanzprodukte.
    • Vorgaben zu fairer, transparenter und verständlicher Produktgestaltung.
  5. Eigenhandel und Interessenkonflikte
    • Begrenzung bestimmter Eigenhandelsaktivitäten von Banken.
    • Einschränkungen bei Beteiligungen an Hedgefonds und Private-Equity-Fonds.

 

Weitere Informationen

Die Umsetzung erfolgt über detaillierte Regeln mehrerer US-Aufsichtsbehörden. Einzelne Anforderungen wurden später durch Reformgesetze und Behördenregeln angepasst, insbesondere für kleinere und mittelgroße Institute. Technische Details betreffen Meldeformate, Schwellenwerte, Governance, Risikomodelle, Offenlegung und Dokumentationspflichten. Für international tätige Finanzunternehmen ist der Dodd-Frank-Act relevant, wenn US-Bezüge durch Niederlassungen, Geschäfte, Kunden, Derivatekontrakte oder Kapitalmarktaktivitäten bestehen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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