Hintergrund:
Die Finanzkrise von 2007/2008 hat verdeutlicht, dass Kleinanleger und nichtprofessionelle Anleger häufig kein ausreichendes Verständnis für die Komplexität der Finanzprodukte hatten, in die sie investiert haben. Die Europäische Union ist diese Unzulänglichkeiten durch Stärkung der Regeln für die den Anlegern in Finanzprodukte vorzulegenden Informationen angegangen.
Zweck:
Diese Verordnung verpflichtet Hersteller und Verkäufer von Anlageprodukten, Anlegern Basisinformationsblätter über die Produkte vorzulegen. Ziel ist es, Kleinanlegern zu ermöglichen, die grundlegenden Merkmale und Risiken dieser Produkte zu verstehen und zu vergleichen.
Zentrale Inhalte:
Basisinformationen für Kleinanleger
Der Hersteller eines Anlageprodukts, das für den Verkauf an Kleinanleger und nichtprofessionelle Anleger vorgesehen ist, muss ein „Basisinformationsblatt“ bezüglich dieses Produkts vorlegen. Die Verkäufer und Berater für diese Anlageprodukte müssen dem Anleger das Basisinformationsblatt vor Vertragsabschluss vorlegen. Das Basisinformationsblatt umfasst höchstens drei Seiten und enthält die wesentlichen Informationen über ein Produkt, die Anleger benötigen, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen.
Das Basisinformationsblatt enthält folgende Angaben:
- den Namen des Produkts und die Identität des Herstellers;
- die Art von Anlegern, an die das Finanzprodukt vermarktet und verkauft werden soll;
- das Risiko- und Renditeprofil des Finanzprodukts. Dieses umfasst einen Gesamtrisikoindikator, den möglichen höchsten Verlust an angelegtem Kapital und geeignete Performance-Szenarien des Produkts;
- die mit einer Anlage in das Finanzprodukt verbundenen Kosten, die dem Kleinanleger entstehen;
- Informationen darüber, wie und bei wem der Anleger eine Beschwerde über das Produkt oder über das Verhalten des Herstellers oder einer Person, die über das Produkt berät oder es verkauft, einlegen kann.
„Warnhinweis“ für Anlageprodukte, die schwer zu verstehen sind
Wenn ein Anlageprodukt sehr schwer zu verstehen ist, muss der Anbieter sicherstellen, dass das Basisinformationsblatt die folgende Warnung enthält: „Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.“
Anlageprodukte im Anwendungsbereich
Die Regeln gelten für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (auch unter der Abkürzung „PRIIP“ bekannt). Diese sind standardmäßige Anlageprodukte, die eine Bank üblicherweise ihren Kunden anbietet, um beispielsweise für ein bestimmtes Ziel wie den Hauskauf oder die Ausbildung eines Kindes zu sparen. Dazu gehören Investmentfonds, Versicherungsanlageprodukte, strukturierte Wertpapiere und strukturierte Termineinlagen.
Inkrafttreten:
Die Verordnung trat am 29. Dezember 2014 in Kraft und gilt ab dem 3. Januar 2018.
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