Mit diesem Gesetz soll die zweite Aktionärsrechterichtlinie (RL (EU) 2017/828; SRD II) ins deutsche Recht umgesetzt werden.
Hintergrund:
Am 9. Juni 2017 trat die SRD II in Kraft. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Kommunikation zwischen den börsennotierten Gesellschaften und ihren Aktionären und somit die Gewährleistung der Transparenz. Zudem soll sie die grenzüberschreitende Information und die Ausübung von Aktionärsrechten erleichtern. Die Frist für die Umsetzung der SRD II ins deutsche Recht endet am 10. Juni 2019.
Inhalt:
Das Gesetz sieht eine Neuregelung der Rechte der börsennotierten Gesellschaften zur Identifikation ihrer Aktionäre gegenüber Intermediären sowie die Verpflichtung der Intermediäre zur Weiterleitung und Übermittlung der relevanten Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären vor. Dadurch sollen die Kommunikationsmöglichkeiten der börsennotierten Gesellschaften mit ihren Aktionären verbessert werden. Zudem werden Intermediäre verpflichtet, wichtige Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären weiterzugeben.
Darüber hinaus richtet sich das Gesetz an institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater, indem es sie zur Offenlegung verschiedener Informationen in Bezug auf ihre Mitwirkung, ihr Anlageverhalten und ihr Geschäftsmodell verpflichtet. Auch die Regelungen zur Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung aus der SRD II sollen in das deutsche System aufgenommen werden. Schließlich behandelt das Gesetz die Zustimmungspflicht für Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen, die ab einem bestimmten Schwellenwert gelten wird.
Neben dem Aktiengesetz (AktG) werden folgende Gesetze geändert:
- Einführungsgesetz zum AktG
- Handelsgesetzbuch
- Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
- Wertpapierhandelsgesetz
- Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
- Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
- Aktionärsforumsverordnung
- SE-Ausführungsgesetz
- Kreditwesengesetz
- Prüfungsberichtsverordnung
- Kapitalanlagegesetzbuch
- Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- Publizitätsgesetz
Weiterführende Informationen:
ORO Services hat ein Fact Sheet zum ARUG II veröffentlicht. Dieses finden Sie hier.
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19.12.2019