Die stetigen Änderungen von Vorschriften in der Wertpapierregulierung gehen mit hohem Handlungsbedarf für die Marktteilnehmer einher:
Einhaltung von Meldepflichten, Anpassungen in der IT-Landschaft, Überarbeitung von Verträgen, Verfeinerung von Arbeitsanweisungen, Erarbeitung neuer Beratungsprozesse etc.
Mit dieser Website und den darauf bereitgestellten Inhalten stellen wir Ihnen die relevanten Informationen bezüglich der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Wertpapierregulierung zur Verfügung. So fällt es Ihnen leichter, die aktuellen Anforderungen und deren Erfüllung im Blick zu behalten.
Agenda Wertpapierregulierung
Mit unserer Agenda Wertpapierregulierung behalten Sie den Überblick: Sie finden die wichtigsten Termine, die in den nächsten zwei Jahren auf dem Gebiet der Wertpapierregulierung auf Sie zukommen werden. Die Agenda wird von uns laufend aktualisiert. Die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version sind in roter Farbe hervorgehoben. Die Agenda finden Sie als PDF-Version auch in unserem Search-Center.
Zu jeder genannten Regulierung finden Sie im Folgenden weitere Informationen sowie nützliche Dokumente.
1.MaDepot; 2.ARUG II; 3.PRIIPs; 4.CSDR; 5.EMIR Refit; 6. SFTR; 7. Organistation und Tätigkeit von Wertpapierfirmen
Weitere Themen:
Mit dem Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaDepot) verschafft die BaFin Marktteilnehmern einen Überblick über die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und legt Verhaltens- und Organisationspflichten für das Depotgeschäft fest. Auch die Verwaltungspraxis der BaFin zu ausgewählten Fragen wird mit dem Rundschreiben dargestellt.
Das ARUG II dient der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (RL (EU) 2017/828; SRD II) ins deutsche Recht. Das Gesetz sieht eine Neuregelung der Rechte der börsennotierten Unternehmen zur Identifikation ihrer Aktionäre gegenüber Intermediären sowie die Verpflichtung der Intermediäre zur Weiterleitung und Übermittlung der relevanten Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären vor. Auch werden Intermediäre verpflichtet, wichtige Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären weiterzugeben. Darüber hinaus richtet sich das Gesetz an institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater, indem es sie zur Offenlegung verschiedener Informationen in Bezug auf ihre Mitwirkung, ihr Anlageverhalten und ihr Geschäftsmodell verpflichtet. ORO Services hat hierzu ein Fact Sheet mit den wichtigsten Inhalten und Änderungen erstellt.
Für welche Anlageprodukte der Anwendungsbereich der PRIIPs-Verordnung eröffnet ist, ist ein Thema, das viele Marktteilnehmer beschäftigt. Auf Rückfragen der European Supervisory Authorities hat die Kommission eher verhalten reagiert und darauf hingewiesen, dass die endgültige Auslegungshoheit beim EuGH liegt. Mit einem Merkblatt hat die BaFin jüngst versucht, den Marktteilnehmern mehr Anleitung in dieser Frage an die Hand zu geben. Mit unserem Fact Sheet sind Sie für die Beantwortung dieser kritischen Frage bestens gerüstet und können sich schnell einen Überblick verschaffen.
Mit der CSDR wurden auch strengere Vorgaben an die Abwicklungsdisziplin eingeführt, die nun in absehbarer Zeit in Kraft treten werden. Viele der Vorgaben richten sich an Zentralverwahrer, dennoch können sich die Marktteilnehmern nicht zurücklehnen, da auch sie Adressat der neuen Vorgaben sind. Die gestellten Anforderungen verursachen gerade auch den Marktteilnehmern einen hohen Handlungsbedarf, der nicht zu unterschätzen ist. In unserem Whitepaper finden Sie einen detaillierten Überblick zu den Anforderungen und Auswirkungen der CSDR. Mit unserem Fact Sheet liefern wir Ihnen darüber hinaus alle wichtigen Informationen zur Abwicklungsdisziplin, deren Umsetzung Sie mit unserer Checkliste prüfen können. Damit sind Sie optimal gewappnet, um den Vorgaben gerecht zu werden.
Wie viele andere europäische Regulierungen, unterliegt auch die EMIR dem sogenannten "Regulatory Fitness and Performance Programme (Refit)" der EU-Kommission. Innerhalb des Programms werden Regulierungen in regelmäßigen Abständen überprüft, um festzustellen, ob Optimierungsbedarf besteht. Diesen Prozess durchlief auch die EMIR und die erarbeiteten Verbesserungen, wurden mit der EMIR Refit veröffentlicht, welche am 17. Juni 2019 in Kraft getreten ist. Die EMIR Refit beinhaltet Änderungen zur Clearing- und Meldepflicht, zu Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte und zur Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern. Mit dem von ORO Services erstellten Fact Sheet können Sie sich schnell einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der EMIR Refit verschaffen.
Die neuen Vorschriften zur Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften gewinnen an Geschwindigkeit. Mit der Veröffentlichung der finalen technischen Standards zur SFTR-Meldepflicht am 22. März 2019 im EU-Amtsblatt sowie deren Inkrafttreten am 11. April 2019 stehen die Anwendungszeitpunkte für die jeweiligen Gegenparteien fest. Die Komplexität in der Umsetzung der neuen Meldevorschriften und die engen Fristen stellen die Marktteilnehmer vor große Herausforderungen. Betroffen sind Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, OGAWs, AIFs, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie nichtfinanzielle Gegenparteien also fast nahezu alle am Markt agierenden Institutionen. Erfahren Sie konkrete Daten zu der Meldepflicht aus unserem aktuellen Fact Sheet.
Mit der Delegierten Verordnung zur Ergänzung der MiFID II in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie ist ein enormer Handlungsbedarf bei den Marktteilnehmern aufgetreten. Neben den organisatorischen Anforderungen und den Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen wurden zahlreiche weitere Vorgaben eingeführt, die weite Teile der Wertpapierfirmen betreffen. Unter anderem wurden auch die Vorgaben zur Geeignetheitserklärung nach WpHG ergänzt. Diesen strengen Anforderungen genügt nahezu keine Geeignetheitserklärung, wie die Aufsicht erst kürzlich wieder festgestellt hat. Mit unserer Checkliste geben wir Ihnen praktische Unterstützung an die Hand, mit dem Sie die Vollständigkeit Ihrer Geeignetheitserklärungen vorab prüfen können.
Bislang waren die Offenlegungspflichten zur Einbeziehung von sog. ESG (Environmental, Social and Governance)-Kriterien gegenüber Endanlegern unzureichend entwickelt. Die Verordnung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten legt harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater fest, mit denen Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Auswirkungen künftig transparent in Prozesse und Informationen einbezogen werden sollen. Damit sollen die Endanleger besser und transparenter informiert werden und so mehr privates Kapital in nachhaltige Investitionen gelenkt werden. Dies soll unter anderem dazu beitragen, die im Übereinkommen von Paris vereinbarten EU-Ziele für 2030 zu erreichen.
Zu den Checkliste für Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer
Unter dem Begriff Compliance findet man im Internet millionenfache Einträge. Wikipedia liefert beispielsweise folgende Erklärung zum Begriff Compliance: „Compliance ist die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue (auch Regelkonformität) von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.“
Damit ist es klar, dass die Anwendung von Compliance in unterschiedlichsten Branchen und in unterschiedlichsten Konstellationen möglich ist. Die Wertpapier-Compliance (oder WpHG-Compliance) ist hingegen deutlich konkreter. Sie umfasst eine Reihe an gesetzlichen Vorgaben zur Regulierung des Wertpapiergeschäfts. In unserer Übersicht „Rechtsgrundlagen der WpHG-Compliance“ finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Wertpapier-Compliance.
MaDepot, CSDR, MiFID, Depotgesetz, WpHG, all diese Regulierungen haben offensichtlich eine große Gemeinsamkeit: den Schutz der Kundenfinanzinstrumente! Dass die Kundenfinanzinstrumente nicht überall den erforderlichen Schutz genießen, ist auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen. Eine der Ursachen kann in den Schachstellen in der Belieferungsdisposition von Wertpapiergeschäften begründet sein. Die sogenannten Settlement Risiken sind eine unterschätze Gefahr entlang der gesamten Wertpapierhandelskette und aktuell im Fokus der aufsichtlichen Prüfung. Wie man solche Risiken erkennt und strukturiert behebt entnehmen Sie unserem Erfahrungsbericht, der Case Study „Schwachstellen in der Belieferungsdisposition von Wertpapiergeschäften“.
Wir kennen uns aus.
Lassen Sie sich von unseren Leistungen und unser Expertise auf dem Gebiet der Finanzmarkt- und Kapitalmarktregulierung überzeugen.
Seit über 20 Jahren beraten wir unsere Kunden zu Themen rund um das Wertpapiergeschäft. Insbesondere in den letzten Jahren sind die Kapitalmärkte regulatorisch mächtig durchgewirbelt worden. Von MiFID über EMIR bis hin zur CSDR, die gesamte Wertpapierwertschöpfungskette wurde neu reguliert.
Severn greift auf eine große Erfahrung bei der Umsetzung von regulatorisch bedingten Projekten mit Bezug zum Kapitalmarkt bei namhaften Finanzunternehmen zurück. Zusammen mit ORO begleiten wir Sie bei der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen und stellen sicher, dass die Umsetzung revisions- und prüfungssicher erfolgt.
Es ist an der Zeit zu handeln! Senden Sie uns gerne Ihre unverbindliche Anfrage per Kontaktformular zu. Alternativ können Sie uns per Mail oder telefonisch unter +49 (0)69 / 950 900-0 erreichen.
_Severn Consultancy (www.severn.de) ist eine auf den nationalen und internationalen Finanzmarkt spezialisierte Unternehmensberatung. Unsere besondere Expertise liegt in der effektiven Realisierung erfolgskritischer Veränderungsprozesse – dort sind wir besser als viele andere.
_In mehr als 25 Jahren Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl renommierter Banken und Finanzdienstleister bei der effizienten Durchführung ihrer Projekte und der Optimierung unternehmensinterner Prozesse unterstützt.
_Kompetente Fach- und Managementberatung gepaart mit effektivem Projekt Management, wirkungsvoller Organisationsentwicklung und zukunftssicherem IT-Management sind die Säulen des „Severn way to get it done“.
_Über unsere Tochtergesellschaft ORO Services GmbH („Outsourced Regulatory Office“; www.oro-services.de) bieten wir mit dem Kernprodukt Regupedia® (www.regupedia.de) ein umfassendes Informationsportal zur Bankenregulierung.
_Unsere Mandanten schätzen unsere innovativen Beratungskonzepte, das methodische Know-how sowie unsere fundierten Markt- und Branchenkenntnisse. Die meisten unserer Mandanten unterstützen wir bereits seit vielen Jahren in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.