Die vorliegenden Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) legen die Verwaltungspraxis der BaFin in Bezug auf die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von Versicherungsunternehmen dar.
Hintergrund:
Gemäß § 51 Abs. 8 GwG stellt die BaFin den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte AuA für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung. Die vorliegenden AuA gelten als Ergänzung und Konkretisierung der Allgemeinen AuA zum Geldwäschegesetz vom Dezember 2018 und finden Anwendung für verpflichtete Versicherungsunternehmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG, die von der BaFin nach § 50 Nr. 2 GWG beaufsichtigt werden. Die BaFin hatte die Auslegungs- und Anwendungshinweise zuvor zur Konsultation gestellt.
Inhalt:
Die AuA konkretisieren folgende Punkte:
- Darlehensvergabe nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 lit. c) GwG;
- Interne Sicherungsmaßnahmen – Berichtspflichten ggü. dem Kontrollgremium;
- Besonderheiten der bAV;
- Wirtschaftlich Berechtigter bei Sicherungszession einer Lebensversicherung an GwG-Verpflichtete;
- Wirtschaftlich Berechtigter bei Verträgen zur Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten und zur Absicherung von Pensionszusagen;
- Identifizierungspflichten bei Versorgungsausgleich;
- Aktualisierungen (periodische und anlassbezogene Aktualisierungsmaßnahmen sowie beitragsfrei gestellte Versicherungsverträge);
- Nacherfassung von fiktiven wirtschaftlich Berechtigten bei Bestandskunden;
- Besonderheiten hinsichtlich der Nichterfüllung von Sorgfaltspflichten.
Änderungshistorie:
Die Änderungen im Vergleich zum Konsultationsdokument der BaFin sind farblich markiert. Die Vergleichsversion finden Sie hier.
Neu in Regupedia:
03.02.2020