Feedback

Gepostet am 01. September 2021 von  Axel Becker, Senior Manager Severn Consultancy

ZAIT-Novelle veröffentlicht – faktisch keine Übergangsfrist = hoher Handlungsdruck

Die „Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT)“ wurden am 16. August 2021 durch die BaFin veröffentlicht. Dabei orientieren sich die neuen Anforderungen an den IT-Anforderungen für Banken (BAIT) und beinhalten auch die Kernelemente der EBA-Anforderungen (EBA-Leitlinien) für IKT und Sicherheitsrisikomanagement (GL/2017/17) sowie den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (GL 2019/02).


Zur Webinar-Anmeldung


Die ZAIT finden unmittelbar nach Veröffentlichung Anwendung. Einer allgemeinen Übergangsfrist bedarf es nicht, weil sie bereits bestehende aufsichtliche Anforderungen ergänzend interpretieren. Gleichwohl finden die Übergangsfristen aus den EBA-Leitlinien entsprechend Anwendung.

Der Umsetzungsdruck ist insgesamt sehr hoch, zumal das Umsetzungspaket für einzelne Zahlungs- und E-Geld-Institute sehr umfassend ist und das IT-Thema eines der Schwerpunktthemen aktueller bankaufsichtlicher Sonderprüfungen darstellt. Weiterhin wird der Jahresabschlussprüfer bereits in der anstehenden Jahresabschluss-Prüfung die ZAIT-Umsetzungsstände prüfen. 

Die ZAIT beinhalten signifikante Anforderungen an die IT-Organisation der Zahlungs- und E-Geld-Institute.  

Unser ZAIT Compliance Paket – alles was Ihr Institut jetzt braucht – nur einen Mausklick entfernt!

Wir bieten den derzeit umfassendsten und maximal prüfungsnahen ZAIT-Check an - jetzt auch als praxiserprobtes Tool-gestütztes Self-Assessment verfügbar!

Unser ZAIT Check richtet sich primär an Institute kleinerer und mittlerer Größe, die aus Budget-, Zeit- oder Ressourcengründen kein umfassendes Vor-Ort Analyseprojekt durch Experten durchführen können oder möchten. Diese Institute waren bislang auf sich allein gestellt, wenn es um die sachgerechte Analyse der oft komplexen Anforderungen ging und taten sich in der Vergangenheit oft schwer damit. Minderwertige, im Internet kursierende Checklisten sind in der konkreten Anwendung wenig hilfreich und stellen auch keinen aufsichtlich akzeptierten Referenzrahmen für eine derartige Analyse dar.

Erfahren Sie mehr über unseren ZAIT-Check.


Zum Kontaktformular


Login 



Passwort vergessen?

Newsletter abonnieren


















Captcha*

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmeldung eine dienstliche E-Mail benötigen. Außerdem können wir Anmeldungen von Branchendienstleistern nicht berücksichtigen.