Gepostet am 01. September 2021 von
Die ZAIT finden unmittelbar nach Veröffentlichung Anwendung. Einer allgemeinen Übergangsfrist bedarf es nicht, weil sie bereits bestehende aufsichtliche Anforderungen ergänzend interpretieren. Gleichwohl finden die Übergangsfristen aus den EBA-Leitlinien entsprechend Anwendung.
Der Umsetzungsdruck ist insgesamt sehr hoch, zumal das Umsetzungspaket für einzelne Zahlungs- und E-Geld-Institute sehr umfassend ist und das IT-Thema eines der Schwerpunktthemen aktueller bankaufsichtlicher Sonderprüfungen darstellt. Weiterhin wird der Jahresabschlussprüfer bereits in der anstehenden Jahresabschluss-Prüfung die ZAIT-Umsetzungsstände prüfen.
Die ZAIT beinhalten signifikante Anforderungen an die IT-Organisation der Zahlungs- und E-Geld-Institute.
Wir bieten den derzeit umfassendsten und maximal prüfungsnahen ZAIT-Check an - jetzt auch als praxiserprobtes Tool-gestütztes Self-Assessment verfügbar!
Unser ZAIT Check richtet sich primär an Institute kleinerer und mittlerer Größe, die aus Budget-, Zeit- oder Ressourcengründen kein umfassendes Vor-Ort Analyseprojekt durch Experten durchführen können oder möchten. Diese Institute waren bislang auf sich allein gestellt, wenn es um die sachgerechte Analyse der oft komplexen Anforderungen ging und taten sich in der Vergangenheit oft schwer damit. Minderwertige, im Internet kursierende Checklisten sind in der konkreten Anwendung wenig hilfreich und stellen auch keinen aufsichtlich akzeptierten Referenzrahmen für eine derartige Analyse dar.
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