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Gepostet am 16. September 2019 von  Katrin Jastrau, Teamleiterin Regupedia bei ORO Services GmbH in Regularien

Sustainable Finance: Neue Regulierung in greifbarer Nähe

Sustainable Finance ist in der Agenda von Regulatoren, Finanzmarktaufsehern und Marktteilnehmern inzwischen fest verankert. In Kürze sollen zwei EU-Verordnungen verabschiedet werden, welche Offenlegungsvorschriften gesetzlich regeln und zwei neue Arten von klimaneutralen Benchmarks einführen. Derweil geht die Debatte über eine einheitliche europäische Taxonomie weiter. 

Nachhaltiges Finanzwesen - Was steckt dahinter?

Das ist nicht verwunderlich. Denn was genau bedeutet nachhaltiges Finanzwesen? Wie definiert sich eine grüne Anleihe? Was sind überhaupt sektorübergreifende Kriterien für eine nachhaltige wirtschaftliche Aktivität? Antworten auf diese Fragen zu finden ist nicht leicht. Die Europäische Kommission hatte bereits im Mai 2018 einen <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Gesetzesvorschlag zur Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen vorgelegt. Der Verordnungsentwurf für ein EU-Klassifizierungsrahmen liegt nach zahlreichen Verbesserungsvorschlägen und der Entschließung des Parlaments derzeit beim Rat der EU. Mit einer Veröffentlichung ist laut EU-Parlamentsmitglied Markus Ferber nicht vor Weihnachten zu rechnen. 

EU-weiter Klassifizierungsrahmen dringend nötig

Das Thema Nachhaltigkeitstaxonomie sei sehr komplex, erläuterte Ferber auf der 7. Aufsichtsrechtlichen Fachtagung der Deutschen Bundesbank "Nachhaltigkeit leben - Chancen und Herausforderungen für Finanzdienstleister" vergangenen Freitag in Frankfurt. Knackpunkte seien unter anderem Fragen der Verhältnismäßigkeit (z. B.: Muss jeder Kredit einer Nachhaltigkeitsprüfung standhalten?) oder des möglichen Ausschlusses einzelner Sektoren. Letzteres hält Ferber für nicht sinnvoll, ebenso wenig wie die Einführung eines "green supporting factor", d. h. regulatorische Erleichterungen oder gar Rabatte für Grüne Anlagen. Diese seien nicht zwangsläufig sicher, so das Parlamentsmitglied. Der Risikoansatz dürfe daher in Bezug auf die Eigenkapitalunterlegung keinesfalls aufgegeben werden. Für Markus Thesen, Conseiller der luxemburgischen Finanzmarktaufsicht CSSF, gehören Nachhaltigkeitsrisiken definitiv in die Risikostrategie: "Es ist fahrlässig, wenn diese dort fehlen", so Thesen. In Luxemburg führe dieses Fehlen jedenfalls zu einer Feststellung seitens der Aufsicht.

EU-Verordnungen zu Offenlegungspflichten und klimaneutralen Benchmarks in Kürze veröffentlicht

Während die Branche noch auf einen einheitlichen EU-Klassifizierungsrahmen wartet, stehen laut Ferber zwei andere Gesetzesvorschläge, welche die Kommission ebenfalls im Mai 2018 veröffentlicht hatte, kurz vor ihrer Verabschiedung:

  • die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Verordnung zur Offenlegung von nachhaltigen Investments und Nachhaltigkeitsrisiken und
  • die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Verordnung zur Ergänzung der Benchmark-Verordnung in Bezug auf kohlenstoffarme Benchmarks.

Bei beiden Verordnungen hatten sich Parlament und Rat vorläufig auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Was neben der einheitlichen Taxonomie noch aussteht, ist die Integration der ESG-Kriterien (Kriterien für Umwelt, Soziales und gutes Unternehmertum) in den Investitions- und Beratungsprozess bei Wertpapieranlagen (zum Regupedia-Steckbrief). Einmal verabschiedet können die neuen Regelungen allerdings erst wirklich greifen, wenn der EU-Klassifizierungsrahmen, der ja die Grundlage für weitere Regularien ist, gesetzlich festgelegt ist.

„Klimarisiken sind finanzielle Risiken“

Für Dr. Sabine Mauderer, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, ist jetzt die richtige Zeit, „das Thema Nachhaltigkeit mit Leben zu füllen und umzusetzen“. Sie forderte neben einer einheitlichen Taxonomie nicht nur mehr Transparenz in Bezug auf Rendite und Risiko. Wichtig sei vor allem, das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu beheben, so die Bundesbankerin. Der globale Green-Bond-Markt wachse seit 2017 kontinuierlich an, aber nur ein Prozent der weltweit getätigten Investments sei grün. Man brauche auch hier ein gesundes, dynamisches Marktwachstum. Mauderer appellierte daher an die Konferenzteilnehmer, ihr Engagement im Bereich Green Finance zu verstärken, denn: „Klimarisiken sind finanzielle Risiken“.

Auch die BaFin, die dem Thema Nachhaltige Finanzwirtschaft im Mai erstmalig eine eigene Konferenz gewidmet hat (<link info-center termine detail ereignis>zum Regupedia-Steckbrief), geht das Thema offensiv an. Laut Exekutivdirektor Dr. Frank Grund wird die Aufsicht in Kürze ein Merkblatt zur Konsultation stellen, wie die Finanzbranche angemessen mit Nachhaltigkeitskriterien umgehen kann. Sobald die Konsultation veröffentlicht ist, wird www.regupedia.de, das führende Portal für Finanzmarktregulierung, Sie über Inhalt und Umfang des Merkblattes informieren. Natürlich halten wir Sie auch über alle regulatorischen Entwicklungen mit Blick auf Sustainable Finance – insbesondere über den Fortgang der EU-Initiativen - auf dem Laufenden.

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