Gepostet am 20. Februar 2019 von in
Sechs wesentliche Risiken für die weniger bedeutenden Institute (LSI-Sektor) haben die BaFin und Deutsche Bundesbank identifiziert:
Hieraus hat die Bankenaufsicht für 2019 zwei aufsichtliche Schwerpunkte abgeleitet:
Die MaRisk geben den Instituten auf Basis des § 25a KWG einen ganzheitlichen Rahmen für das Management aller wesentlichen Risiken. Mit Hilfe der Öffnungsklauseln ist sichergestellt, dass auch kleinere Institute die Anforderungen flexibel umsetzen können.
Die MaRisk unterteilen sich in einen allgemeinen (AT) und einen besonderen Teil (BT). Grundlegende Anforderungen an das institutsinterne Risikomanagement sowie Vorgaben bei Auslagerungen sind in dem allgemeinen Teil enthalten. Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems für bestimmte Geschäftsarten und Risikoarten sowie an die Ausgestaltung der Internen Revision sind in Modulen des Besonderen Teils darstellt.
Ergänzend zu den MaRisk konkretisieren die BAIT den § 25a KWG. Die BAIT stellen die Anforderungen an eine angemessene technischorganisatorische Ausstattung der IT-Systeme dar. Dabei berücksichtigt sind die Anforderungen an die Informationssicherheit sowie ein angemessenes Notfallkonzept. Anforderungen an den externen Bezug von IT-Dienstleistungen sind ebenfalls Gegenstand der BAIT.
Mit Blick auf die stetig wachsenden und komplexen Anforderungen an die spezifischen Auslagerungsbereiche hat ORO Services praxisnahe und anwenderfreundliche Checklisten, Blogs und Whitepaper erstellt, damit Sie die rechtlichen Anforderungen leichter identifizieren und umsetzen können. Weitere relevante Dokumente finden Regupedia-Kunden hier:
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