Gepostet am 03. Januar 2019 von in
Nach wie vor gibt es Länder, die in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gravierende bzw. strategische Defizite vorweisen. Die FATF beobachtet die Entwicklung weiterhin und begleitet die Länder bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen.
Am 19. Oktober 2018 listete die FATF in ihrer Erklärung <link info-center search-center detail-ansicht dokument>„Public Statement - October 2018“ Länder auf, bei denen die FATF gravierende Defizite in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt hat.
Im Hinblick auf Nordkorea ruft die FATF weiterhin alle Jurisdiktionen zu Gegenmaßnahmen (speziell Finanzsanktionen entsprechend der UN-Resolutionen) auf, um die Integrität des internationalen Finanzsystems zu schützen, da nach wie vor anhaltende und substanzielle Risiken bzw. eine ernsthafte Bedrohung von Nordkorea ausgehen.
Die FATF rät zu besonderer Vorsicht bei Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus Nordkorea. Weiterhin sollen die einzelnen Jurisdiktionen Filialen und Tochtergesellschaften von nordkoreanischen Kreditinstituten schließen und ggf. Korrespondenzbankbeziehungen mit koreanischen Banken aufkündigen.
In Bezug auf den Iran wird die Aussetzung der Gegenmaßnahmen fortgesetzt. Der Iran bleibt in der Listung der FATF, bis der vollständige Aktionsplan abgeschlossen ist. Bis Februar 2019 erwartet die FATF, dass der Iran die erforderlichen Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit den FATF-Standards in Kraft gesetzt hat. Andernfalls wird die FATF weitere Maßnahmen gegen die Risiken, die sich aus Mängeln im iranischen AML / CFT-System ergeben, ergreifen.
Die erhöhten Sorgfaltspflichten sind bei Geschäften mit dem Iran weiterhin anzuwenden, einschließlich der Einholung von Informationen über die Gründe für beabsichtigte Transaktionen, Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit natürlichen und juristischen Personen aus dem Iran.
Der Informationsbericht der FATF <link info-center search-center detail-ansicht dokument>“Improving Global AML/CFT Compliance: On-going Process - 29 June 2018“ wurde am 19. Oktober 2018 aktualisiert.
Der neue Informationsbericht der FATF <link info-center search-center detail-ansicht dokument>„Improving Global AML/CFT Compliance: On-going Process - 19 October 2018“ gibt im Hinblick auf den Stand der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Auskünfte zu Ländern, die immer noch strategische Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF aufweisen.
Die Länder haben in den letzten Jahren mit der FATF einen Aktionsplan ausgearbeitet und arbeiten an der Umsetzung. Die Umsetzung ist jedoch entweder noch nicht abgeschlossen oder die FATF konnte sich noch nicht im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung ein vollständiges, finales Bild von der Lage machen.
Strategische Defizite weisen derzeit die Länder Bahamas, Botswana, Äthiopien, Ghana, Pakistan, Serbien, Sri Lanka, Syrien, Trinidad und Tobago, Tunesien und Jemen auf.
Davon neu aufgenommen sind die Bahamas, Botswana und Ghana.
Gemäß <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Jahresbericht der FIU ergaben sich im Zeitraum 26. Juni bis 31. Dezember 2017 insgesamt 194 Verdachtsmeldungen zu den Risikoländern Iran, Nordkorea, Pakistan und Syrien mit Bezug zu Proliferation (Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte, einschließlich des dafür erforderlichen Know-hows, sowie von entsprechenden Waffenträgersystemen). In diesen Fällen erfolgte eine Abgabe an die zuständige Strafverfolgungsbehörde.
Eines der größten Sicherheitsrisiken ist die Verbreitung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen.
Bei der Verhinderung der von einzelnen Ländern betriebenen illegalen Beschaffung von Produkten und Know-how für Massenvernichtungsprogramme bzw. für entsprechende Waffenträgersysteme treten als Risikostaaten insbesondere Iran, Pakistan und Nordkorea in Erscheinung.
Deutsche Unternehmen sind häufig Ziel entsprechender Beschaffungsbemühungen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat Kriterien zum Erkennen einer illegalen Beschaffung von Gütern auf seiner Homepage veröffentlicht:
Quelle: www.wirtschaftsschutz.info/DE/Themen/Proliferation/Kriterienliste.pdf
Das ORO-Team bietet ein tägliches Monitoring sowie die Analyse von FATF-Veröffentlichungen an und stellt seinen Kunden die Ergebnisse in www.regupedia.de, dem Informationsportal für Finanzmarktregulierung, zur Verfügung.
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