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Gepostet am 19. August 2021 von  Samira Ewald, Consultant bei Severn Consultancy

Regulatory Reminder Nachhaltigkeit: 6 neue delegierte Rechtsakte treten in Kraft

Am 22. August 2021 treten sechs delegierte Rechtsakte mit verschiedenen Zielen, zum Beispiel der Umwandlung der europäischen Wirtschaft in ein grüneres, widerstandsfähigeres und zirkuläres System im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals, in Kraft. Diese sollen dabei unterstützen, das sogenannte Greenwashing zu vermeiden sowie ab 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen. Deshalb umfassen diese delegierten Rechtsakte ein breites Spektrum von vielen Themen in der Finanzwelt: Solvabilität, MIFID II / MIFIR, OGAW V und die IDD. 

Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung

Durch die delegierten Rechtsakte zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2017/565 <link info-center search-center detail-ansicht dokument>in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie zur Einbeziehung von <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten sollen Anlageberater in Zukunft dazu verpflichtet werden, ihre Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen und nur dementsprechende Produkte anzubieten. Neben der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden, sollen Wertpapierfirmen Berichte für Kunden erstellen, aus denen hervorgeht, wie die Empfehlung an diesen Kunden seinen Anlagezielen, seinem Risikoprofil, seiner Verlusttragfähigkeit und seinen Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht. Darüber hinaus werden Wertpapierfirmen dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikomanagementpolitik mit einzubeziehen.

Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Versicherungssektor

Um sicherzustellen, dass Klima- und Umweltrisiken auch von den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen wirksam abgewickelt werden, sollten Nachhaltigkeitsrisiken bei der Umsetzung des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht durch die delegierte Verordnung (EU) 2021/1256 berücksichtigt werden. Dazu sollten die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden in ihrem Anlageprozess abbilden.

Durch die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 werden zum einen Kriterien eingeführt, die bei der Gestaltung von Versicherungsprodukten und bei der Bestimmung des Zielmarktes sowie der passenden Kundengruppe berücksichtigt werden sollen. Zum anderen soll dadurch die Darstellung eines Versicherungsprodukts transparenter werden. Die del. VO ist mit der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>VO (EU) 2019/2088 eng verwandt und dient dazu eine umfassende Offenlegungsregelung für Nachhaltigkeitsaspekte zu schaffen.

Nachhaltigkeitskriterien bei AIFM und OGAW

Mit der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>delegierten Verordnung (EU) 2021/1255 und der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>delegierten Richtlinie (EU) 2021/1270 werden die Verpflichtungen für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) sowie von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) präzisiert. Zudem werden mit Hilfe dieser delegierten Rechtsakte einige Auswirkungen der VO (EU) 2019/2088 klargestellt, insbesondere für den Fall der Offenlegung von Informationen über die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit durch die AIFM.

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Die Vielzahl der Regularien offenbart, dass besonders im Bereich der Finanzmarktregulierung die Nachhaltigkeit in Zukunft auch weiterhin eine tragende Rolle spielen wird. Regupedia.de scannt jeden Tag rund 150 Websites, RSS-Feeds, Newsletter und sonstige Veröffentlichungen von rund 80 aufsichtsrechtlich relevanten Quellen. Soweit verfügbar, sind alle künftigen Rechtsakte bereits im Konsultationsstadium in Regupedia enthalten - im Sinne des Horizon Screening die entscheidende Voraussetzung, um sich auf künftige Regulierungen vorzubereiten

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