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Gepostet am 28. November 2022 von  Samira Ewald, Senior Consultant Severn Consultancy 🕐 1 min Lesezeit

Regulatory Reminder: Anwendungsbeginn der Leitlinie zu Rolle, Aufgaben und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten

Am 1. Dezember startet der Anwendungsbeginn der Leitlinien der EBA zu Strategien und Verfahren in Bezug auf das Compliance-Management und die Rolle sowie Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten. Diese Leitlinien sind an die zuständigen Behörden gerichtet und gelten für Kredit- oder Finanzinstitute sowie für alle bestehenden Strukturen von Leitungsorganen.

 

In diesen Leitlinien werden die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, des Leitungsorgans und der für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen leitenden Angestellten sowie die internen Strategien, Kontrollen und Verfahren im Sinne von der Richtlinie (EU) 2015/849 festgelegt. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut Teil einer Gruppe ist, schreiben die Leitlinien vor, dass ein Beauftragter für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene ernannt werden sollte, und erläutern die Aufgaben und Zuständigkeiten dieser Person.


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