Gepostet am 30. Juli 2020 von in
Bevor ein Rechtsakt final wird, durchläuft er viele verschiedene Stufen der Abstimmung. Auf europäischer Ebene stellen die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) z. B. ihre Entwürfe delegierter Rechtsakte (RTS / ITS) - also solche Rechtsakte, welche die Vorgaben in europäischen Verordnungen oder Richtlinien konkretisieren - in der Regel zwei bis drei Monate zur öffentlichen Konsultation. Auf diese Weise können die Behörden das Branchenfeedback in ihre finalen Entwürfe aufnehmen, die anschließend in der Europäischen Kommission diskutiert werden. Die finalen Kommissionsentwürfe werden schließlich an das Europäische Parlament und den Rat der EU weitergeleitet. Dort werden die Rechtsakte - unter Umständen mit weiteren Modifizierungen - als finale Delegierte Verordnungen oder Durchführungsverordnungen in der Regel verabschiedet und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Auch auf nationaler Ebene stellen das Bundesministerium der Finanzen und andere Ministerien ihre Entwürfe häufig zur öffentlichen Konsultation, um die Meinung betroffener Stakeholder zu berücksichtigen. Ebenso verfährt die BaFin beispielsweise mit ihren Merkblättern und Rundschreiben - auch hier wird die Meinung der Branche in der Regel abgefragt, bevor eine Veröffentlichung erfolgt. Das ist ein wichtiger Schritt im Entscheidungsprozess, denn nur im Vorfeld kann die Branche noch aktiv zur Gestaltung der Normen und Standards beitragen.
Ab welcher Abstimmungsstufe macht es Sinn, sich mit einem Rechtsakt, der für die eigene Organisation relevant ist, zu befassen? Die Antwort liegt auf der Hand: Wenn eine Konsultation bzw. ein erster Entwurf veröffentlicht wird, sollten sich Betroffene bereits mit den Inhalten befassen. Alles andere birgt Risiken. Die Vorteile einer frühzeitigen Beschäftigung mit neuen regulatorischen Entwicklungen liegen auf der Hand:
Ein wirksames Compliance Management System (CMS) zum Nachweis des Monitorings, der Analyse und der Umsetzungs- bzw. Überprüfungsprozesse in Unternehmen setzen auch die Aufsichtsbehörden voraus. Zudem kann der Nachweis eines CMS im Falle von Rechtsverstößen auch bußgeldmildernd wirken, wie der BGH bereits im Mai 2017 in seinem Urteil zur Berücksichtigung von CMS bei der Bemessung einer Geldbuße nach § 30 Abs. 1 OWiG festgestellt hat.
Regupedia.de, das derzeit umfassendste Informationsportal für Finanzmarktregulierung, greift Normen und Standards bereits in ihrem ersten Entwicklungsstadium auf und analysiert auf täglicher Basis deren weitere Entwicklung. Alle Daten können über eine standardisierte Schnittstelle in eigene Systeme und Workflowtools übertragen werden.
Haben Sie Fragen hierzu? Dann kontaktieren Sie uns.