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Gepostet am 27. Mai 2021 von  Katrin Jastrau, Manager bei ORO Services GmbH in Regularien

Neue Klassengesellschaft bei Wertpapierfirmen

Ab dem 26. Juni 2021 greift in den EU-Mitgliedstaaten ein eigenes Aufsichtsregime für Wertpapierfirmen. Es betrifft alle unter der Finanzmarktrichtlinie MiFID lizenzierten Unternehmen, die nun in drei Klassen mit unterschiedlichen Solvenzanforderungen und Meldepflichten fallen.

 

Für die rund 750 betroffenen Wertpapierfirmen in Deutschland bedeutet das erst einmal hohen Anpassungs- und Umsetzungsaufwand. Verantwortlich hierfür sind die Änderungen mit Blick auf Reporting, Prozesse und (Berechnungs-)Methoden. Diese sind im Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) geregelt.

Mehr Proportionalität im Fokus

Mit der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (IFR) und der damit verbundenen <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Richtlinie (IFD) wollte die EU-Kommission vor allem die Vorgaben für kleinere und mittlere Firmen vereinfachen. Denn bislang werden Wertpapierhändler, Vermögensverwalter, Anlageberater auf der einen und Kreditinstitute auf der anderen Seite hinsichtlich Eigenmittel, Risikokonzentration und Liquidität im Wesentlichen gleichbehandelt – unabhängig von Geschäfts- und Risikomodellen. Zudem gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen im <link info-center search-center detail-ansicht dokument>KWG und anderen Gesetzen, die zu einem komplexen Regulierungssystem geführt haben.

Das eigens für Wertpapierinstitute geschaffene Aufsichtsregime soll dies nun ändern. Basis ist eine neue Klasseneinteilung gemäß IFR, die auf Grundlage der Bilanz unterscheidet zwischen

  • systemrelevanten Wertpapierfirmen (Bilanzsumme: mind. 15 Mrd. Euro), auf welche die CRR und CRD Anwendung finden (Klasse 1)
  • nicht systemrelevanten Wertpapierfirmen, die nicht in Klasse 1 oder Klasse 3 fallen, und auf welche die IFR und IFD nun Anwendung finden (Klasse 2) und
  • kleinen und nicht verflochtenen Wertpapierfirmen (Bilanzsumme: max. 100 Mio. Euro), für welche die IFR / IFD bzw. das WpIG mit zahlreichen Erleichterungen gelten (Klasse 3).

Komplexität bleibt bestehen

Laut Brancheninformationen sind rund 750 Wertpapierfirmen in Deutschland gemäß MiFID zugelassen. Davon werden schätzungsweise 85% zur Klasse 3, 12% zur Klasse 2 und 3% oder weniger zur Klasse 1 gehören. Ist das Institut Teil einer Firmengruppe, muss die Gruppe den im neuen Aufsichtsregime festgelegten Solvenz- und Offenlegungsanforderungen auf konsolidierter Basis nachkommen. Auf diese Weise wollen die Regulatoren Aufsichtsarbitrage vermeiden.

Obwohl die überwiegende Mehrheit zur Klasse 3 gehört, deren Pflichtumfang aufgrund zahlreicher Erleichterungen gering bleibt, müssen sich alle Wertpapierinstitute mit den komplexen Regelungen auseinandersetzen. Diese legen neben den bereits in der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>MiFID und im <link info-center search-center detail-ansicht dokument>WpHG geregelten Verhaltens- und Organisationspflichten neue Eigenmittelanforderungen, weitere Organisations- und Verhaltenspflichten sowie Melde- und Offenlegungspflichten fest. Wertpapierfirmen müssen entsprechende Prüfungs-, Umsetzungsprozesse und Kontrollprozesse aufsetzen, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Das bestätigt auch der deutsche Fondsverband BVI. 

Noch viele Fragen offen

Dass die Marktteilnehmer noch viele Fragen haben, liegt auf der Hand. Dabei geht es nicht nur um die Solvenzanforderungen, sondern auch um die neuen / alten Meldepflichten bzw. die damit verbundenen Stichtage. Auch die Frage, ob nach dem 26. Juni 2021 weiterhin die MaRisk, BAIT oder MaComp gelten und was eine „Gruppe“ im Sinne der IFR ist, ist berechtigt. Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die BaFin, die hierfür eigens eine Website mit FAQ eingerichtet hat. 

Ausblick: Weitere Regularien in Sicht

Doch damit ist der Regelungsbedarf längst nicht gedeckt. Die BaFin plant eine Mantelverordnung, die aus vier neuen Stammverordnungen – der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung, der Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung, der Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung und der Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung besteht (<link info-center search-center detail-ansicht dokument>zum Regupedia-Steckbrief).

Außerdem wird der europäische Gesetzgeber in Kürze eine Reihe von delegierten Rechtsakten zur Konkretisierung der IFR erlassen, die Wertpapierfirmen berücksichtigen müssen. Mit dem einmaligen Anpassungs- und Umsetzungsaufwand ist es also nicht getan. Regupedia.de, das derzeit umfassendes Informationsportal für Finanzmarktregulierung, hat alle relevanten Normen und Standards auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene im Blick. 


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