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Gepostet am 31. Mai 2016 von  Philip Mayer, Senior Consultant bei Severn Consultancy in Regularien

Investmentsteuerreformgesetz - „the next big thing“

Der Wahlkampf für die Bundestagswahl im nächsten Jahr ist noch etwas entfernt, wirft seinen Schatten aber bereits voraus. Sowohl Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) als auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) debattieren schon über die Abschaffung der Abgeltungsteuer nach 2018, wenn der automatische Informationsaustausch vollständig umgesetzt sein sollte. Doch zuvor erlebt die im Jahr 2009 eingeführte Form der Kapitalertragssteuer noch ein großes "technisches Update".

Abkehr vom Transparenzprinzip

Die bevorstehende Reform betrifft die Investmentbesteuerung, welche sich direkt auf die Berechnung der Abgeltungsteuer auswirkt. Um vordergründig EU-rechtliche Risiken der bisherigen Besteuerung zu beseitigen und bekannte Steuergestaltungsmodelle auszuschließen, möchte der Gesetzgeber eine knapp 170 Seiten umfassende Reform durchführen, die am 01. Januar 2018 in Kraft treten soll.

Bisher werden inländische Investmentfonds vollständig von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, eine Besteuerung findet nur auf Anlegerebene statt - das sogenannte Transparenzprinzip. Ausländische Fonds sind hingegen vor allem bei inländischen Dividenden und Immobilienerträgen beschränkt steuerpflichtig. Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung ist nach dem geltenden EU-Recht bedenklich.

Die beschränkte Steuerpflicht soll nun mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent für alle (Publikums-)Fonds gelten. Das heißt, dass es zukünftig zu einer Belastung auf beiden Ebenen kommt: auf Ebene des Anlegers und des Fonds. Damit wird das Transparenzprinzip aufgelöst. Zusätzlich wird auf Ebene des Anlegers zukünftig ein sogenanntes Teilfreistellungs-Verfahren eingeführt. Ein komplexes Verfahren, welches mit all seinen Details die Bank vor eine erneute Mammutaufgabe stellt.

Gleichzeitig sollen mit der Reform sogenannte "Cum/Cum-Geschäfte" verhindert werden. Dazu müssen die Anleger die Papiere künftig 45 Tage vor und nach dem Stichtag im Besitz haben um einen Anspruch auf Erstattung der bereits von der Aktiengesellschaft abgeführten Kapitalertragsteuer auf die Dividende zu haben. Die Regelung soll bereits rückwirkend zum Beginn dieses Jahres gelten. Gegen diese Neuerung wehren sich Verbände und Banken vehement. Auch wenn diese grundsätzlich mit dem Ziel übereinstimmen, bekannte Steuertricks einzudämmen, so hält die deutsche Kreditwirtschaft (DK) das Vorgehen für zu weitreichend. Damit würden "auch und vor allem 'übliche' Sachverhalte, bei denen von einer missbräuchlichen Gestaltung keine Rede sein kann und die für moderne Kapitalmärkte wesentlich sind" erfasst.

Umsetzungsaufwand für Kreditinstitute erheblich

Die hier dargestellten Inhalte sind nur ein Teil von einer Vielzahl sehr detaillierter neuer Regelungen. Die Reform wird auf den Großteil der heute bestehenden Prozesse bzw. Systeme im Abgeltungsteuerbereich erhebliche Auswirkungen haben, aber auch die Depotbank- und Verwahrfunktion von Banken maßgeblich betreffen. Am 24. Februar 2016 wurde der Regierungsentwurf des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) verabschiedet. Erfahrungsgemäß werden im derzeit stattfindenden parlamentarischen Prozess keine großen inhaltlichen Änderungen mehr vorgenommen. Finale Klarheit sollte in den nächsten Tagen herrschen, wenn die abschließenden Beratungen bzw. Lesungen im Bundestag stattgefunden haben.

Die ersten von Banken durchgeführten Analysen bestätigen die Hochrechnung vom Bundesverband deutscher Banken. So rechnen klassische Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit einem einmaligen Umsetzungsaufwand in Höhe von ca. 7.000 - 10.000 Personentagen. Weiterhin gehen Banken von einem zusätzlichen mittleren sechsstelligen Betrag an laufenden Kosten aus, bspw. für Kundeninformationen, Wartung komplexerer Systeme etc..

Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der Reform, die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern zu vereinfachen und leichter handhabbar zu machen, wird wieder einmal mit deutlich erhöhten Aufwänden zu Lasten der Kreditinstitute umgesetzt. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Änderungen des InvStRefG und dessen Auswirkungen hilft, die Komplexität zu reduzieren und Umsetzungsaufwände durch ein geplantes Vorgehen zu minimieren.

Bei der effizienten Umsetzung des Investmentsteuerreformgesetzes kann Sie Severn Consultancy mit seiner langjährigen Erfahrung in der Umsetzung steuerrechtlicher Anforderungen und dem best-practice Projektmanagement optimal unterstützen. Sprechen Sie uns einfach an!

Die Detailansicht zum Gesetzentwurf inklusive Relevanzeinschätzung finden Regupedia-Kunden hier

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