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Gepostet am 28. Februar 2023 von  Lukas Faust Praktikant bei Severn 🕐 5 min Lesezeit

EU-Parlament billigt ELTIF 2.0

Am 15. Februar 2022 hat das EU-Parlament der ELTIF-Novelle zugestimmt. Das EU-Verfahren läuft bereits seit November 2021. Mit den Neuerungen sind die unter die VO fallenden Fondsstrukturen attraktiver für Asset Manager und Investoren geworden - auch für Retail-Kunden.

Eigenschaften der ELTIF 2.0

Die Änderungen für europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) stärken die Regulierungsaufsicht und den Anlegerschutz, um die Akzeptanz von ELTIF auch bei Kleinanlegern zu erhöhen. Dies sollte künftig die Finanzierung langfristiger Projekte wie Infrastrukturvorhaben, Immobilien oder kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU fördern. Die neuen Bestimmungen sollen den Mittelfluss in die Realwirtschaft erleichtern und dabei grüne und digitale Schwerpunkte einschließen.

Wichtige Gesetzesänderungen haben die ELTIF-Fondsstruktur sowohl für Vermögensverwalter als auch für Anleger attraktiver gemacht, darunter: 

Ein breiteres Spektrum an zulässigen Vermögenswerten, einschließlich einer vereinfachten Definition von "realen Vermögenswerten", eines höheren Schwellenwerts für die Marktkapitalisierung und der Möglichkeit, in FinTechs, STS-Verbriefungen und grüne Anleihen zu investieren;  

flexible Fondsregeln mit einem größeren Spielraum für liquide Anlagen, flexibleren Anforderungen an die Risikodiversifizierung, der Möglichkeit, in Dachfonds und Master-Feeder-Strukturen zu investieren sowie eine größere Hebelwirkung zu nutzen;  

Verbesserter Zugang und sicherere Bedingungen für Kleinanleger, einschließlich der Abschaffung der früheren Anlageschwelle von 10.000 Euro, der Abschaffung des Mindestnettovermögens und der Harmonisierung des Vertriebssystems durch Angleichung der ELTIF-Eignungsprüfung an MiFID II. 

Bisher war eine ELTIF-Investition für vermögende Kunden kaum attraktiv. Eine komplizierte Abwicklung und aufwändige Beratung erschwerten den Prozess. Bis dato mussten ELTIF-Investoren 100.000 Euro Vermögen vorweisen um 10 Prozent davon investieren zu können oder 500.000 Euro, um unlimitiert zu investieren. Laut dem europäischen Investmentfonsdverband EFAMA fallen diese Anforderungen nun weg. Die Vermittlung und Beratung werden ebenfalls vereinfacht. Da verwundert es nicht, dass die Fondsbranche von den Änderungen angetan ist. 

Im Fokus: Nachhaltigkeit

Da Hunderte von Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen benötigt werden, um die langfristige Finanzierungslücke in der Europäischen Union zu schließen und die Energie- und Klimaziele für 2030 zu erreichen, haben die Abgeordneten des EU-Parlaments dafür gesorgt, dass die Verordnung den Europäischen Green Deal (neben der "digitalen Agenda für Europa") als eine der Prioritäten einbezieht. Darüber hinaus können ELTIF in europäische grüne Anleihen investieren, die nach den EU-Standards für grüne Anleihen begeben werden, wenn sie die Anforderungen des ELTIF-Rahmens in Bezug auf Emissionsmerkmale und langfristige Ausrichtung erfüllen. 

Schutz und Flexibilität der Investoren

Alle ELTIF, die in der EU vertrieben werden, müssen zugelassen sein und die MIFID-Vorschriften erfüllen. Ein Test, um festzustellen, ob ein Anlageprodukt für Kleinanleger geeignet ist, und klare Warnungen, die darauf hinweisen, dass es sich mitunter um illiquide langfristige Anlagen oder um Wertschwankungen handelt, ist erforderlich. Ein Kleinanleger wird ausdrücklich zustimmen müssen, wenn er in ein Produkt investiert, das als nicht geeignet eingestuft wird. Schließlich betonten die Abgeordneten die Notwendigkeit, unabhängige Finanzkenntnisse zu fördern, um ELTIFs für Privatanleger zugänglicher und beliebter zu machen. Um einen lebendigeren Markt zu fördern, haben die Abgeordneten die Möglichkeit für ELTIFs erweitert, in börsennotierte Unternehmen zu investieren. Unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle, die FinTechs bei der Förderung der digitalen Innovation und der allgemeinen Effizienz der Finanzmärkte der Europäischen Union spielen, stellten sie außerdem sicher, dass ELTIF innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Zulassung in solche FinTech Unternehmen investieren können.

Im Amtsblatt der EU wird die ELTIF-2 vermutlich im März 2023 veröffentlicht werden und im ersten Quartal 2023 in Kraft treten. ELTIF, die bereits vor der Reform aufgelegt wurden, werden nach dem Inkrafttreten noch weiter 5 Jahre als zulässig gelten.


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