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Gepostet am 22. September 2015 von  Michael Otto, Manager bei Severn Consultancy in Compliance/Riskmanagement

EU-Kommission: Entwurf einer Know-how-Schutzrichtlinie - Compliance-Standards für immaterielle Assets (COM 2013, 183)

Schutz sensibler Unternehmensdaten - weitere Aufgaben für das Compliance-Office

Die geplante EU-Richtlinie zum Schutz von immateriellen Assets will die Rahmenbedingungen für Innovationstätigkeiten von Unternehmen verbessern und soll den Diebstahl sensibler Unternehmensdaten erschweren. Diese Daten lassen sich nicht umfassend durch Urheber-, Marken- und Patentrechte schützen. Wirtschaftsgüter, die geistige Ideen oder Firmengeheimnisse beinhalten (z.B. Marketingstrategien, Kundenlisten, Programmcodes für Software oder visualisierte Geschäftsideen) müssen heute bereits als zu schützendes Know-how erkannt und bewertet werden, denn diese stellen oft die Unternehmenserträge von morgen dar. In einer Welt die mehr denn je auf technologischen Fortschritt basiert, muss jeglicher Form von Wirtschaftsspionage auch mittels eines rechtlichen Fundaments ein Riegel vorgeschoben werden. Auf Basis der neuen Rechtsgrundlage können die Unternehmen dann ihrerseits Sicherungsmaßnahmen aufsetzen.

Zukünftig wären Unternehmen daher verpflichtet Vorkehrungen zu treffen um sensible Informationen zu identifizieren und vor dem unbefugten Zugriff durch Externe bzw. Interne zu schützen. Auf das Compliance-Office kommen daher verstärkt weitere Aufgaben zu. Ein mögliches rechtliches Instrument stellen beispielsweise Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) dar. Eine wesentliche Aufgabe wird die umfassende Analyse von potenziellen Geschäftsgeheimnissen/schutzwürdigen Informationen im Unternehmen sein. In einem zweiten Schritt ist ein Schutzbedarfsranking zu erarbeiten. Dieses sollte verschiedene Risikostufen beinhalten. Anschließend sind sämtliche Bestandsverträge auf Vertraulichkeitsvereinbarungsklauseln zu sichten. Bei eventuellen Verstößen sind Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Vertragsstrafen, Nachträge, Kündigungen). Die neuen Vorgaben gilt es zukünftig auch für sämtliche Neuverträge mit Bezug zu Geschäftsgeheimnissen zu berücksichtigen.

Wichtig sind aber auch weitere präventive Maßnahmen wie Mitarbeiterschulungen. Eine Schulung hilft die Mitarbeiter zu sensibilisieren und kann unter Umständen gewährleisten, dass diese nicht fahrlässig in Interviews Informationen preisgeben bzw. von Dritten ausgehorcht werden. Zusätzlich sollte das Compliance-Office auch hinreichende Ressourcen für Beratungs- und Kontrolltätigkeiten hinsichtlich der neuen Anforderungen vorhalten. Der zentrale Hebel zur Stärkung der Compliance-Kultur ist aber auch hier der "Tone at the top" - dem von der Unternehmensleitung kommunizierten und gelebten Leitbild.

Der Richtlinienentwurf könnte schon nächstes Jahr in Kraft treten.

Unsere Detailansicht zum Dokument der EU-Kommission finden Sie hier.

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