27. Februar 2026
Nach Jahren der Kritik an überbürokratisierter „Checkbox-Compliance“ wagt die BaFin einen mutigen Paradigmenwechsel: Weg von der „Checkbox-Compliance“ hin zu mehr Prinzipienorientierung, doppelter Proportionalität und prüfbarer Eigenverantwortung. Ist das tatsächlich der Wendepunkt, auf den viele warten, oder am Ende doch nur ein weiterer Kompromiss? Lassen Sie uns die Eckpunkte beleuchten.
Die MaRisk haben sich in den letzten Jahren zu einem komplexen Geflecht aus Verweisen auf EBA-Leitlinien und detaillierten Einzelvorgaben entwickelt, bei dem die Unterschiede in Größe, Geschäftsmodell und Risikoprofil der Institute in der praktischen Umsetzung häufig in den Hintergrund getreten sind. Das Ergebnis ist ein hoher Dokumentationsaufwand, der in vielen Instituten mehr Ressourcen bindet, als er zur tatsächlichen Risikosteuerung beiträgt. Die BaFin hat das Signal der Branche anscheinend gehört und reagiert mit einem klaren Ziel: Das Regelwerk soll schlanker, lesbarer und praxisnäher werden.
Drei Leitprinzipien stehen dabei im Zentrum
Eine solche Begründung folgt idealerweise einer klaren Logik:
Mit der stärkeren Betonung von Begründungspflichten verschiebt sich der Fokus weg von formaler Regelbefolgung, hin zur Qualität der inhaltlichen Herleitung.
Aus den bisherigen BaFin-Ankündigungen und Branchendiskussionen zeichnet sich ein klares Bild ab:
Neue Institutsklassifizierung
Erstmals eine explizite Dreiteilung:
Laut BaFin werden etwa 950 Institute, also rund drei Viertel der deutschen Kreditinstitute, von den geplanten Erleichterungen und Klarstellungen profitieren. Dabei handelt es sich überwiegend um kleinere und weniger komplexe Häuser.
Für die Institute stellt sich damit die Frage, wie sich diese Freiräume sinnvoll nutzen lassen, ohne die Anforderungen an die Begründungspflicht zu unterschätzen.
Weg vom „muss“ hin zum „angemessen“. Institute definieren selbst, was risikoadäquat ist und müssen es prüfbar dokumentieren. Das erhöht die Anforderungen an die Qualität der Argumentation, birgt aber enormes Potenzial: Endlich kann das Risikomanagement eng an die eigene Geschäftsstrategie gekoppelt werden.
AT 9 (Auslagerungen): Klare Abgrenzung zu DORA und Reduktion von Doppelregulierung; Fokus auf wesentliche Risiken und kontinuierliches Monitoring.
BTR 2 (Risikotragfähigkeit & Stresstests): Proportionale Vereinfachungen, die kleine Institute spürbar entlasten, bspw. reduzierte Szenario-Anzahl bei kleinen Instituten, aber insgesamt höhere Anforderungen an Plausibilität der Annahmen.
ESG-Risiken: Prinzipienbasierte Integration in die Gesamtrisikosteuerung ohne übermäßige Detailvorgaben.
Kontrollfunktionen (AT 4.4): Flexiblere Ausgestaltung von Risikocontrolling, Compliance und Interner Revision bei gleichbleibenden Anforderungen an die Unabhängigkeit.
Berichtswesen und Dokumentation: Weniger Vorgaben zu Umfang und Frequenz, dafür höhere Erwartungen an Klarheit und Entscheidungsbezug.
Stand heute hat die BaFin den Konsultationsentwurf noch nicht veröffentlicht. Die Finanzbranche rechnet mit einer Veröffentlichung im Frühjahr 2026; viele Quellen nennen März 2026 als realistisch. Sobald der offizielle Entwurf da ist, startet die übliche Konsultationsphase mit Stellungnahmen der Verbände und Institute. Die Implementierung wird für Ende 2026 erwartet.
Sollten Institute die Wartezeit nutzen? Wir sagen, absolut!
Die 9. MaRisk-Novelle ist ein mutiger Schritt der BaFin Richtung mehr Praxisnähe und weniger Bürokratie. Wenn sie gelingt, könnte sie das Risikomanagement wieder stärker zu dem machen, was es sein sollte: Ein Werkzeug zur aktiven Steuerung von Risiken statt eines reinen Compliance-Aufwands. Also ein echter regulatorischer Befreiungsschlag, auf den viele seit Jahren warten.
Gleichzeitig stellt die Novelle höhere Anforderungen an die fachliche Substanz und Dokumentationsqualität der Institute. Eine frühzeitige systematische Auseinandersetzung mit den Eckpunkten sichert nicht nur die regelkonforme Umsetzung, sondern stärkt auch die Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems.
Der Erfolg der Novelle wird maßgeblich davon abhängen, wie klar und konsistent die neuen Prinzipien im Konsultationsentwurf konkretisiert werden.
Eines zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab:
Die Zeit der reinen Checkbox-Compliance geht zu Ende
Wird der Konsultationsentwurf die hohen Erwartungen erfüllen? Wir von Regupedia.de analysieren die Inhalte direkt nach Veröffentlichung und zeigen Ihnen konkret, was jetzt zu tun ist.
Anhand der 9. MaRisk-Novelle wird deutlich, wie entscheidend eine frühzeitige Auseinandersetzung mit regulatorischen Entwicklungen ist.
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