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Gepostet am 13. Mai 2020 von  Pia Streicher, Consultant bei ORO Services GmbH in Regularien

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - CSDR: Vorgaben zur Abwicklungsdisziplin werden sich voraussichtlich verzögern

Insbesondere im Bereich der IT sorgen die Vorgaben zur Abwicklungsdisziplin, die am 13. September 2020 in Kraft treten sollen, für sehr hohe Arbeitsaufwände. Um dem zu begegnen, hat die Kommission einen Entwurf vorgelegt, mit dem der Anwendungsbeginn auf Februar 2021 verschoben werden soll. Auch wenn die Verschiebung der Implementierungsfrist sicherlich ein kurzes Durchatmen erlaubt, können sich die Marktteilnehmer nicht zurücklehnen und müssen die Umsetzung der Vorgaben nichtsdestotrotz weiter vorantreiben.

Europa setzt hohe Ziele

Die CSDR wurde 2014 erlassen, um die Stabilität der Zentralverwahrer (CSDs) und der Wertpapierabwicklungssysteme auch in Krisenzeiten sicherzustellen. Durch feste Regeln soll die grenzüberschreitende Verwahrung und Übertragung von Wertpapieren gestärkt und effizienter gestaltet werden. Neben einheitlichen Verpflichtungen und der Schaffung von Wettbewerb hat sich die Verordnung auch zum Ziel gesetzt, gescheiterte Abwicklungen zu vermindern.

Im September 2018 wurde die Delegierte Verordnung erlassen, die sich mit der Abwicklungsdisziplin näher auseinandersetzt und die am 13. September 2020 in Kraft treten soll (zum Steckbrief). Damit soll insbesondere die Settlementdisziplin der Zentralverwahrer gestärkt und gefördert werden. Die Vorgaben beziehen sich auf gescheiterte Abwicklungen und Maßnahmen zur Verringerung derselben. Dazu müssen CSDs sämtliche Geschäfte ermitteln, die nach dem Abwicklungstag noch nicht abgewickelt sind. Nach den Maßgaben der Del. VO wird der Eindeckungsvorgang harmonisiert.

Handlungsbedarf entsteht für die Marktteilnehmer insbesondere durch das Bedürfnis vertraglicher Neugestaltungen, sowohl zwischen den Teilnehmern des CSDs und dem CSD als auch zwischen den Teilnehmern und deren Kunden. Daneben kann sich aus den erforderlichen Änderungen der IT-Systeme und der Markttests erheblicher Handlungsbedarf insb. für die CSDs ergeben.

Aufgeschoben...

Mehrere Marktteilnehmer sind in den vergangenen Monaten auf die ESMA zugegangen und haben auf die hohen Umsetzungsaufwände aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass es mehr Zeit erfordern wird, diese Maßnahmen umzusetzen als in der Del. VO vorgesehen. In einem Final Report hat die ESMA im Februar 2020 aufgrund der hohen Anforderungen an IT-Systemveränderungen, der Entwicklung von ISO-Nachrichten, Markttests sowie Anpassungen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten daher eine Verschiebung des Inkrafttretens vorgeschlagen.

Die Kommission hat aufgrund des Final Reports der ESMA einen Entwurf einer delegierten Verordnung zur Verschiebung des Inkrafttretens der Del. VO zur Abwicklungsdisziplin veröffentlicht (zum Steckbrief). Sie hält eine Verschiebung des Inkrafttretens vom September 2020 auf den 01. Februar 2021 für angemessen, da die ISO-Nachrichten für 2020 am 21./22. November 2020 herausgegeben werden und der T2S-Sanktionsmechanismus der EZB zur gleichen Zeit in Betrieb geht. Ferner sei für die Beseitigung möglicher technischer Probleme bei den komplexen Abläufen nach der Inbetriebnahme ein ausreichender Puffer erforderlich.

Die Veröffentlichung der delegierten Verordnung der Kommission zur Verschiebung des Inkrafttretens im Amtsblatt der EU steht aktuell noch aus.

...ist nicht aufgehoben

Die daher wahrscheinliche Verzögerung der Anwendung der Vorgaben zur Abwicklungsdiszplin wird bei vielen Marktteilnehmern erst einmal für Erleichterung sorgen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie und den knappen Ressourcen auch und gerade in der IT, sollten sich die Marktteilnehmer aber nicht zu sehr zurücklehnen.

Durch die Verschiebung hätten die Marktteilnehmer zwar knapp fünf Monate länger Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Die aktuelle Situation bindet aber viele Ressourcen, die zur Umsetzung der Vorgaben erforderlich wären. Der ausgelöste Handlungsaufwand ist und bleibt hoch und fordert die Marktteilnehmer daher nach wie vor. Infolgedessen sollten die Marktteilnehmer ihre Umsetzungsmaßnahmen weiter mit hohem Tempo vorantreiben, auch wenn das Inkrafttreten der Del. VO verzögert wird.

Wir unterstützen Sie gerne

Weitere Informationen rund um das Thema Abwicklungsdisziplin finden Sie in unserem Fact Sheet und unserer Checkliste zur Abwicklungsdisziplin sowie auf der <link artikel wertpapierregulierung _blank internal link in current>Webseite Wertpapierregulierung. Dort finden Sie auch die Agenda Wertpapierregulierung, mit der wir Sie über aktuelle Termine auf dem Laufenden halten.

Mit Regupedia.de, dem führenden Informationsportal für Finanzmarktregulierung, sind Sie immer einen Schritt voraus. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen tagesaktuell auf dem Laufenden und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser und anderer Vorgaben.


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