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Gepostet am 29. April 2019 von  Sebastian Hartmann, Consultant bei ORO Services GmbH

ARUG II – Neue Pflichten und Rechte für Aktionäre, börsennotierte Unternehmen und Intermediäre

Das ARUG II - Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie tritt voraussichtlich am 10. Juni 2019 in Kraft. Die damit verbundenen neuen Pflichten für Intermediäre sind bis spätestens 3. September 2020 umzusetzen.

Am 20. März 2019 wurde der Regierungsentwurf des <link info-center search-center detail-ansicht dokument>ARUG II veröffentlicht. Das ARUG II setzt die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Richtlinie (EU) 2017/828 (SRD II) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Richtlinie 2007/36/EG (SRD I) im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre in nationales Recht um. Der Veröffentlichungstermin des finalen Rechtsaktes ist noch unbekannt, es muss jedoch bis zum 10. Juni 2019 in nationalem Recht verankert sein.

Die Pflichten der Intermediäre gelten dagegen zwei Jahre nach der Annahme der Durchführungsrechtsakte, sprich ab dem 3. September 2020. Die einheitliche Umsetzung der Richtlinienvorgaben wird durch die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>DVO (EU) 2018/1212 sichergestellt. Die DVO regelt die Verwendung gemeinsamer Formate für die Übermittlung von Daten und Mitteilungen. Dies sollte zur effizienten und zuverlässigen Verarbeitung sowie zur Zusammenarbeit zwischen Intermediären, Emittenten und ihren Aktionären beitragen und so das effiziente Funktionieren der Aktienmärkte der Union sicherstellen.

 

Das Ziel des ARUG II ist die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre. Dazu wird die Beteiligung der Aktionäre an einigen Entscheidungen der Gesellschaft verbessert und gestärkt. Darüber hinaus werden Transparenzregeln für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater eingeführt. Weiter wird die Kommunikation zwischen Gesellschaft und Aktionär verbessert sowie die Ausübung der Aktionärsrechte erleichtert. Das ARUG II führt in vier Bereichen neue Regelungen ein:

Ø  Vorstandsvergütung

Ø  Aktionärsidentifikation

Ø  Transparenz institutioneller Anleger

Ø  Related Party Transactions

Die wesentlichen Änderungen hat ORO Services in einem Fact Sheet detailliert dargestellt.

Um die SRD II in nationales Recht umzusetzen und den gesteckten Zielen nachzukommen, muss das ARUG II folgende 15 Rechtsakte ändern:

  1. Aktiengesetz
  2. Einführungsgesetz zum AktG
  3. Handelsgesetzbuch
  4. Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
  5. Wertpapierhandelsgesetz
  6. Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
  7. Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
  8. Aktionärsforumsverordnung
  9. SE-Ausführungsgesetz
  10. Kreditwesengesetz
  11. Prüfungsberichtsverordnung
  12. Kapitalanlagegesetzbuch
  13. Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung
  14. Versicherungsaufsichtsgesetz
  15. Publizitätsgesetz

Das bedeutet, in Kürze stehen eine Menge Gesetzesänderungen im Finanzsektor an. Haben Sie auch Sorge, hierbei die Übersicht zu verlieren? Das ORO-Team kann Abhilfe schaffen!

ORO Services beobachtet und analysiert täglich regulatorische Entwicklungen und stellt seinen Kunden die Ergebnisse auf www.regupedia.de, dem Informationsportal für Finanzmarktregulierung, zur Verfügung.

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